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Non-Dom in Malta

Als Non-Dom in Malta leben

Wer in Malta lebt, aber dort nicht domiziliert ist, kann bei ausländischen Einkünften erhebliche Steuervorteile nutzen. Entscheidend ist, welche Einkünfte nach Malta fließen und welche im Ausland bleiben.

Dazu im Video

Das Prinzip: besteuert wird, was ankommt

Malta besteuert Zugezogene nach der Remittance-Basis. Wer in Malta ansässig, aber nicht dort domiziliert ist, zahlt maltesische Steuer nur auf zwei Dinge: auf Einkünfte, die in Malta entstehen, und auf ausländische Einkünfte, die er nach Malta überweist. Was draußen bleibt, bleibt unbesteuert. So steht es im Proviso zu Art. 4(1) des Income Tax Act (Cap. 123).

Dazu kommt die Regel, die Malta von fast allen Remittance-Ländern unterscheidet: Ausländische Veräußerungsgewinne sind für Non-Doms komplett steuerfrei, selbst wenn Du sie nach Malta überweist. Verkaufst Du Aktien, Fondsanteile oder Deine Beteiligung im Ausland mit Gewinn, kannst Du den Erlös auf Dein maltesisches Konto holen und davon leben, ohne dass Malta die Hand aufhält. Private Kryptogewinne behandelst Du im Grundsatz genauso; die komplette Systematik von Halten über Staking bis zum gewerblichen Trading steht auf der Seite Krypto-Steuern in Malta, den Ländervergleich liefert das Krypto-Profil Maltas.

Das Domizil selbst ist ein Konzept aus dem englischen Rechtskreis: Es hängt an Deiner Herkunft und Deiner langfristigen Lebensabsicht, nicht an Deiner Adresse. Als Deutscher, Österreicher oder Schweizer, der nach Malta zieht, wirst Du dort ansässig, behältst aber in aller Regel Dein ausländisches Domizil, und genau diese Kombination öffnet die Remittance-Basis. Für Österreicher und Schweizer kommt eine Besonderheit dazu: Ihre Abkommen mit Malta enthalten Remittance-Klauseln, die die Optimierungsrichtung drehen. Der Status ist zeitlich unbegrenzt, kennt keine Programmgebühren und keine Immobilienauflagen. Anders als bei den 15 %-Programmen brauchst Du nur eines: eine echte Ansässigkeit.

So wirst Du in Malta ansässig

Steuerlich ansässig wirst Du auf zwei Wegen. Entweder Du hältst Dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Malta auf, dann ist die Sache eindeutig. Oder Du ziehst mit Bleibeabsicht zu: Du nimmst eine Wohnung, meldest Dich an, beantragst Steuernummer und ID-Karte und machst die Insel erkennbar zu Deinem Lebensmittelpunkt. Dann beginnt die Ansässigkeit mit dem Zuzug, ohne dass Du Tage zählen musst. Als EU-Bürger brauchst Du dafür kein Visum und kein Programm, nur die Anmeldung Deines Aufenthalts. Die Zählregeln, den Absichts-Weg und die Grenzfälle schreibt die Seite zur steuerlichen Ansässigkeit aus.

Wichtig ist die Reihenfolge: Konten, die Du vor dem Zuzug eröffnest, und Geld, das Du vor Beginn der Ansässigkeit nach Malta überweist, sind steuerlich neutral, denn solange Du nicht ansässig bist, gibt es nichts zu remitten. Die Startphase ist deshalb der beste Moment, um Wohnung, Konten und Kapitaltransfer zu ordnen. Wie das Leben vor Ort aussieht, von Miete bis Schule, steht unter Land und Leute.

Was als Remittance zählt (und was nicht)

Eine Remittance ist jeder Vorgang, durch den ausländisches Einkommen nach Malta gelangt oder dort verwendet wird. Das ist mehr als die klassische Überweisung:

  • die Überweisung von einem Auslandskonto auf ein maltesisches Konto,
  • die Barabhebung in Malta zulasten eines Auslandskontos,
  • die Kartenzahlung in Malta, wenn die Karte an einem Auslandskonto hängt, auf dem laufende Einkünfte liegen,
  • die direkte Bezahlung maltesischer Rechnungen (Miete, Handwerker, Schule) von einem Auslandskonto.

Entscheidend ist also nicht die Kontoverbindung, sondern die Frage, welches Geld in Malta ankommt. Genau deshalb ist das Konten-Setup der Kern des Status: Es muss für jede Zahlung nach Malta belegbar sein, aus welcher Kategorie sie stammt.

Das Konten-Setup: Kapital zuerst

Vermögen, das am Tag vor Beginn Deiner Ansässigkeit bereits bestand, ist Kapital und darf jederzeit steuerfrei nach Malta überwiesen werden. Steuerpflichtig wird nur, was danach als laufendes Einkommen entsteht und den Weg auf die Insel findet. Damit diese Trennung hält, gilt die Drei-Konten-Regel:

  • Kapitalkonto: Der Stand zum Zuzug wird dokumentiert und eingefroren. Auf dieses Konto fließt nichts Neues. Von hier remittierst Du steuerfrei.
  • Ertragskonto: Zinsen, Dividenden, Mieten und andere laufende Auslandseinkünfte landen ausschließlich hier. Was hier liegt, bleibt steuerfrei, solange es draußen bleibt, und wird versteuert, wenn Du es remittierst.
  • Gewinnkonto: Veräußerungserlöse aus dem Ausland sammelst Du getrennt, denn dieser Topf darf auch bei Überweisung steuerfrei nach Malta.

Vermischst Du die Töpfe, etwa weil Dividenden auf das Kapitalkonto tropfen, verliert das Konto seinen sauberen Charakter, und im Zweifel behandelt die Steuerverwaltung Überweisungen als Einkommen. Die Trennung ist kein Hexenwerk, aber sie muss vor dem Zuzug stehen und danach diszipliniert gelebt werden; der Grund ist eine Beweislastregel, die Lebenshaltungs-Überweisungen als Einkommen vermutet, bis das Gegenteil belegt ist. Die vollständige Architektur samt Ehepaar-Regeln steht auf der Seite zur Remittance-Planung. Laufende Ausgaben in Malta finanzierst Du planvoll: aus Kapital, aus steuerfreien Veräußerungsgewinnen oder aus bewusst remittierten und dann versteuerten Einkünften.

Aktiengewinne und Kapitalerträge: die Depot-Frage im Detail

Weil sie die häufigste Einzelfrage ist, hier ausdrücklich: Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Aktien, ETFs und Fondsanteile sind für Non-Doms in Malta steuerfrei, unabhängig davon, ob Du den Erlös nach Malta überweist. Ein deutsches oder internationales Depot kannst Du also aus Malta heraus umschichten, verkaufen und verbrauchen, ohne maltesische Steuer auf die Kursgewinne. Anders die laufenden Erträge desselben Depots: Dividenden und Zinsen sind ausländisches Einkommen, steuerfrei nur, solange sie draußen bleiben, steuerpflichtig, soweit Du sie remittierst. Ein Depot produziert also beide Kategorien gleichzeitig, und die Kontenführung muss sie trennen können. Dazu kommt die Quellensteuer-Seite: Auf deutsche Dividenden fällt Kapitalertragsteuer an, die Du Dir nach dem DBA bis auf 15 % erstatten lassen kannst, und die zehnjährige deutsche Nachlauffrist besprechen wir im Fachwissen; für private Veräußerungsgewinne sperrt Art. 13 Abs. 5 des Abkommens den deutschen Zugriff, solange Du in Malta abkommensansässig bist.

Was Malta selbst besteuert

Die Remittance-Basis gilt nur für ausländische Einkünfte. Alles mit maltesischer Quelle versteuerst Du normal progressiv, mit einer Nullzone bis 12.700 Euro (Alleinstehende, Stand 2026) und einem Spitzensatz von 35 %. Maltesische Quelle heißt vor allem:

  • Arbeit, die Du in Malta ausführst, auch wenn der Auftraggeber im Ausland sitzt. Wer vom Sofa in Sliema für deutsche Kunden arbeitet, erzielt maltesisches Einkommen.
  • Gehalt und Boni aus Deiner Malta Ltd. Die Kunst liegt im Mix aus Gehalt, Dividende und Remittance-Planung; die Firmenseite mit effektiv 5 % Körperschaftsteuer gehört in dieselbe Rechnung.
  • Mieten und Gewinne aus maltesischen Immobilien sowie Gewinne maltesischer Betriebe.

Keine Rolle spielen dagegen Bestand und Substanz: Malta kennt keine Vermögensteuer und keine Erbschaft- und Schenkungsteuer; ruhendes Auslandsvermögen bleibt unangetastet. Für Renten und Pensionen entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen, wer zugreifen darf; deutsche gesetzliche Renten bleiben in aller Regel in Deutschland steuerpflichtig. Was das für Deinen Ruhestand in Malta heißt und wie die Remittance-Basis mit den Rentenregeln in Malta zusammenspielt, haben wir getrennt aufgeschrieben.

Die Mindeststeuer: 5.000 Euro im Jahr

Ganz ohne Beitrag geht es seit 2018 nicht mehr, und das ist auch gut so, denn es macht den Status politisch haltbar. Non-Doms mit ausländischen Einkünften von mindestens 35.000 Euro im Jahr, die nicht vollständig nach Malta überwiesen werden, zahlen eine Mindeststeuer von 5.000 Euro (Art. 56(27) Income Tax Act). Ehepaare werden dabei gemeinsam betrachtet: Die 35.000 Euro beziehen sich auf das gemeinsame Auslandseinkommen, die 5.000 Euro fallen einmal pro Paar an, fällig mit der Steuererklärung. Bereits gezahlte maltesische Steuer wird angerechnet; wer also auf remittierte Einkünfte oder Malta-Gehalt ohnehin 5.000 Euro Steuer zahlt, zahlt nichts obendrauf. Und eine Ehe-Regel gehört ins Kleingedruckte: Ist ein Ehegatte in Malta ordinarily resident und domiziliert, gilt für beide die Weltbesteuerung, das prüfen wir bei gemischten Paaren zuerst. Die Details stehen im Beitrag zur 5.000-Euro-Mindeststeuer.

Sozialversicherung und Gesundheitssystem

Wer in Malta wohnt und arbeitet, zahlt maltesische Sozialversicherungsbeiträge; je nach Einkommen liegen die Abgaben bei rund 10 %, deutlich unter deutschem Niveau. Die Beiträge öffnen zugleich den Zugang zum steuerfinanzierten staatlichen Gesundheitssystem, das dem britischen Modell folgt. Wer nicht angestellt ist, weist für die ID-Karte stattdessen Auslandseinkommen oder Vermögen nach und sichert sich privat ab. Beitragsklassen, Deckelbeträge und der Systemwechsel aus Deutschland stehen auf der Seite zur Sozialversicherung in Malta, den Blick aus EU-Bürger-Sicht ergänzt der Beitrag von damals. Und weil ohne Bankverbindung nichts davon praktisch wird: Der Weg zum Konto steht unter Konto in Malta eröffnen.

Die typischen Fehler

  • Deutsche Konten einfach weiterbenutzen. Wer nach dem Umzug sein altes Girokonto als Alltagskonto behält und damit in Malta bezahlt, remittiert mit jeder Kartenzahlung laufendes Einkommen, ohne es zu merken, und produziert nebenbei ein Kontobild, das nach Deutschland meldet und dort nach fortbestehender Ansässigkeit aussieht.
  • Kartenzahlungen unterschätzen. Die Remittance braucht keine Überweisung. Karte an das falsche Konto gehängt, in Malta bezahlt, remittiert.
  • Clean Capital nicht dokumentiert. Ohne Vermögensaufstellung zum Stichtag und getrennte Konten lässt sich Jahre später nicht mehr belegen, dass eine Überweisung Kapital war und kein Einkommen.
  • Halbherzig auswandern. Wohnung in Deutschland behalten, Familie bleibt, Malta ist nur Briefkasten: Dann war die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht nie weg. Was mit einer Wohnung in Deutschland geht und was nicht, steht im Fachwissen.

Richtig aufgesetzt ist der Malta-Non-Dom dagegen einer der stabilsten Steuerstatus, die die EU zu bieten hat. Er lebt davon, dass alles offen und richtig deklariert ist: Deine Konten melden nach dem OECD-Standard CRS dorthin, wo Du ansässig bist, und genau deshalb funktioniert das System seit Jahrzehnten.

Die deutsche Seite: was der Status nicht regelt

Der Non-Dom-Status regelt Malta, nicht Deutschland. Drei Dinge musst Du auf der anderen Seite im Griff haben:

  • Der Wegzug selbst. GmbH-Anteile ab 1 %, große Fondsdepots, stille Reserven: Deutschland kassiert beim Abschied. Details unter Wegzugsteuer und Entstrickung.
  • Nachlaufende deutsche Steuerpflicht nach § 2 AStG. Der Bundesfinanzhof hat 2025 entschieden, dass eine Remittance-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung gelten kann. Damit rückt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht für Malta-Auswanderer in den Fokus: bis zu zehn Jahre deutsche Steuer auf bestimmte Inlandseinkünfte, wenn wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland bleiben. Österreich löst den Wegzug anders: Nach § 27 Abs. 6 Z 1 EStG gilt bereits der Wegzug als Veräußerung Deines Kapitalvermögens, samt Derivaten und Kryptowährungen; beim Wegzug in einen EU- oder EWR-Staat wird die Steuer auf Antrag festgesetzt, aber erst bei der tatsächlichen Veräußerung eingehoben. Ein zehnjähriger Nachlauf auf laufende Inlandseinkünfte ist das nicht. In der Schweiz stellt sich die Frage von der anderen Seite: Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen sind nach Art. 16 Abs. 3 DBG steuerfrei. Was das für Deinen Fall bedeutet, steht in unserer Malta-Einordnung; die Tatbestände, Freigrenzen und Vermeidungsstrategien im Detail erklärt der Leitfaden zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht.
  • Die saubere Abmeldung. Wohnsitz aufgeben, Fristen wahren, den Fragebogen des Finanzamts richtig beantworten: die Schritte stehen unter Abmeldung aus Deutschland.

Typische Fälle

Auswandern nach Malta: für welche Privatperson der Status rechnet

Unternehmer mit Malta-Struktur

Effektiv 5 % in der Firma, dazu privat die Remittance-Planung: das Standard-Setup. So funktionieren die 5 %.

Investoren und Trader

Ausländische Kursgewinne bleiben steuerfrei, auch wenn sie nach Malta fließen. Kaum ein Land behandelt Depots freundlicher.

Privatiers und Ruheständler

Vom Vermögen leben, 5.000 Euro Mindeststeuer zahlen, fertig. Für Renten und Pensionen gelten Sonderregeln: Ruhestand in Malta.

Deine Ansprechpartnerin in Malta

Für alles, was in Malta vor Ort passiert, hast Du eine feste Ansprechperson: Sabrina. Sie lebt in Malta, spricht Deutsch und führt Dein Projekt. Sie weiß, was als Nächstes ansteht, wer gerade woran arbeitet und was Du dafür brauchst. Eine Ansprechpartnerin, eine Nummer, ein Verlauf.

Die lokalen Spezialisten dahinter

Für alles, was maltesisches Recht und maltesische Zahlen betrifft, arbeiten wir mit maltesischen Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen, mit denen wir seit Jahren zu tun haben. Sabrina wählt für Deinen Fall die passenden aus, stimmt sie ab und hält sie im Takt.

Je nach Leistung und je nach dem, was Berufsrecht und Compliance im Einzelfall verlangen, beauftragst Du diese Spezialisten direkt, oder wir beauftragen sie für Dich. Beide Wege sind üblich. Sabrina sagt Dir vorher, welcher für Deinen Fall gilt, was er kostet und wer Dir gegenüber wofür einsteht.

Der Status ist einfach. Dein Weg dorthin ist es nur mit Plan.

Im Beratungsgespräch rechnen wir Deinen Fall: Wegzug, Struktur, Remittance-Strategie und was am Ende netto bleibt.