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Malta von der grauen Liste der FATF gestrichen - Was das für ausländische Investoren bedeutet

Befestigte Halbinsel im Grand Harbour von Malta aus der Luft

Befestigte Halbinsel im Grand Harbour von Malta aus der Luft

Hinweis der Redaktion: Die Informationen in diesem Artikel sind überholt. Malta ist seit Juni 2022 nicht mehr auf der grauen Liste der FATF und hat alle Auflagen und Anforderungen erfüllt. Hier liest Du mehr zur Entscheidung der Financial Action Task Force.

Die Mittelmeerinsel Malta, die für eine vorteilhafte Unternehmensbesteuerung bekannt ist, wurde im Juni dieses Jahres auf die graue Liste für Finanzstraftaten gesetzt und muss sich nun verschärften Auflagen unterziehen. 

Das heißt ausländische Gesellschafter, die an maltesischen Gesellschaften beteiligt sind, werden zukünftig mit Verzögerungen in der Steuerrückerstattung rechnen müssen. Außerdem müssen Betriebe, die mit Unternehmen aus Malta Geschäftsbeziehungen unterhalten, diese besonders überwachen. 

Im folgenden Beitrag erklären wir, was es mit der grauen Liste auf sich hat und was die Aufnahme für das Steuerparadies Malta bedeutet. Wir schildern die Vorkehrungen, die Malta treffen will und zeigen auf, was es zu beachten gibt, wenn Du Malta als Standort für Dein Unternehmen wählst.

Was ist die graue Liste für Finanzstraftaten?

Die graue Liste für Finanzstraftaten wird von einer internationalen Aufsichtsbehörde, der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), erstellt und führt Länder auf, die ein hohes Risiko zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zeigen. 

Die FATF (z. dt. Finanzbehördliche Eingreiftruppe für Geldwäsche) wurde 1989 von den G7-Ländern ins Leben gerufen und bekämpft die Geldwäsche im In- und Ausland. Eine weitere Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, Vermögenswerte zu beurteilen und herauszufinden, ob diese illegal zustande gekommen sind. 

Die EU hat in den letzten Jahren mehrere Richtlinien zum Thema Geldwäsche erlassen. Diese verpflichten die einzelnen Staaten dazu, die Finanzierung von Terrorismus- und Drogengeschäften zu verhindern. Die FATF prüft regelmäßig, ob die Maßnahmen der Länder ausreichend sind, um den Richtlinien gerecht zu werden. 

In der Vollversammlung im Juni wurde Malta, aufgrund der Einschätzung der FATF, auf die graue Liste, neben Länder wie die Kaiman Inseln, gesetzt. Damit ist dort zum ersten Mal ein Land der Europäischen Union aufgeführt. Gemäß der Beurteilung vom letzten November gibt es aber auch noch andere EU-Staaten, deren Vorkehrungen zum Schutz vor Geldwäsche eher grenzwertig sind.

Der Premierminister von Malta, Robert Abela, hat sich echauffiert und die Einstufung von Malta als Hochrisikoland als ungerechtfertigt betitelt. Nichtsdestotrotz muss sich Malta nun mit strengeren Auflagen herumschlagen und einen höheren Verwaltungsaufwand betreiben.

FATF-Tabelle der Gerichtsbarkeiten mit strategischen Mängeln, Stand Juni 2021

Was bedeutet die graue Liste für Unternehmen in Malta?

Malta zieht ausländische Unternehmer an, da es effektiv einen niedrigen Steuersatz hat. Bisher haben Unternehmen nach Abführung der Körperschaftsteuer, einen Großteil davon oft schon binnen 2 Wochen als Steuerrückerstattung wieder zurückbekommen. Dies wird sich in Zukunft möglicherweise ändern. Auch Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in Malta werden strenger kontrolliert.

Malta hat gemeinsam mit der FATF einen Aktionsplan ausgearbeitet, indem es sich dazu verpflichtet, mehr Ressourcen im Finanzbereich einzusetzen. Damit sollen Geldwäsche und Steuerhinterziehung aufgedeckt und mehr Transparenz im Hinblick auf anonyme Firmen geschaffen werden.

Die Einstufung von Malta als High-Risk-Country hat auch Auswirkungen auf ausländische Firmen, so sind unter anderem Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich dazu angehalten, ihre Beziehungen mit Geschäftspartnern, die in Malta ansässig sind, sorgfältiger zu prüfen und überwachen.

Ein Lichtblick ist jedoch, dass Länder auch schnell wieder von der Liste genommen werden können. Dies sieht man am Beispiel von Island. Island wurde 2019 von der FATF auf die graue Liste gesetzt, weil es keine hinreichenden Gesetze zur Geldwäsche gab und das Land sich nicht zeitnah mit der Währungsreform befasst hatte. Doch schon ein Jahr später, wurde Island wieder von der grauen Liste gestrichen. Die Halbinsel hatte mit der FATF einen Aktionsplan herausgearbeitet und diesen zufriedenstellend umgesetzt.

Malta ist nach wie vor beliebt als Standort für ausländisch geführte Unternehmen. Das Land hat seine Steuergesetze mit globalen Steuerberatungsunternehmen herausgearbeitet und darauf geachtet, die Bürokratie zur Unternehmensgründung gering zu halten. Auf unseren Sitzstaaten-Seiten erklären wir Dir mehr zur Unternehmensgründung in Malta.

Wie funktioniert die Unternehmensbesteuerung in Malta

Unternehmen, die in Malta ihren Standort haben, zahlen zunächst einmal 35 % Steuern auf ihre Gewinne. Allerdings kannst Du als ausländischer Gesellschafter, der nicht in Malta steuerpflichtig ist, ca. 80 % dieser Steuern wieder zurückerhalten.

Damit Du den Großteil Deiner Abgaben wiederbekommst, solltest Du einen Antrag auf Rückerstattung einreichen, wenn Du die Steuererklärung für die Körperschaftsteuer abgibst. Momentan bearbeitet das Finanzamt in Malta Steuerrückerstattungen innerhalb von 2 Wochen. Das heißt, Du erhältst Deine Abgaben umgehend wieder zurück. Somit gilt Malta als Niedrigsteuerland und führt die Liste dieser Länder innerhalb der EU an.

Hier gilt es allerdings zu beachten, dass diese Rückerstattung an Dich als Gesellschafter geht und somit an Deinem Wohnort einkommensteuerpflichtig ist. Aber auch hierfür gibt es verschiedene Lösungsansätze, wie unter anderem den Betrieb einer Holding. Wir haben auf unserer Webseite einige Informationen zur Gründung einer Holding-Gesellschaft in Malta für Dich bereitgestellt. 

Beispiel zur Steuerrückerstattung in Malta

Das in Malta ansässige Unternehmen versteuert die Gewinne, die im Ausland erwirtschaftet wurden, mit 35 %. Der Großteil davon (ca. 80 %) kommt durch die Steuerrückerstattung wieder zurück. Die Holding ist Gesellschafter des Malta-Unternehmens und vereinnahmt die Gewinne und Steuerrückerstattung.

Fazit zu Malta als Hochrisikoland

Die Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in Malta werden zukünftig genauer überwacht, ebenso kann es Änderungen in der Steuerabwicklungen im Land selbst geben. Malta hat mit der FATF einen Aktionsplan erstellt, den es nun befolgen will und somit in naher Zukunft wieder von der Liste gestrichen werden kann.
Grundsätzlich solltest Du Dich immer gründlich informieren, bevor Du überlegst, Deinen Unternehmenssitz ins Ausland zu verlegen. Es gibt viele Länder, die attraktiver als Deutschland erscheinen, jedoch gilt es auch immer, Deine persönliche Situation zu betrachten.

Am Beispiel Malta sehen wir, dass Situationen sich rasch ändern können und es vieles zu beachten gibt. Wir helfen Dir gerne dabei herauszufinden, ob Malta eine gute Alternative für Deinen Unternehmenssitz ist. 

Unsere Mandanten sind von den neuen verschärften Kontrollen nicht betroffen, da wir gleich zu Beginn die bestmögliche Unternehmensstruktur für Dich wählen. Wir gründen für Dich eine operative Gesellschaft und eine Holding, sodass Du effektiv nur 5 % Steuern zahlst. Erfahre hier mehr zum Malta Residence Programme.

Hast Du bereits ein Unternehmen in Malta und möchtest es gerne umstrukturieren? Befürchtest Du, die neuen Verschärfungen könnten Deine Unternehmensstruktur negativ beeinflussen? Planst Du einen Umzug nach Malta und wünschst Dir Unterstützung dabei?

Kontaktier uns! 

Wir helfen seit 2006 Unternehmen bei der Auswanderung, lass uns auch Dir helfen!

Unser deutsches Sekretariat erreichst Du unter der Telefon-Nr. +44 20 3318 5946 oder per E-Mail an kontakt@stmatthew.uk. Du kannst uns auch eine allgemeine Anfrage über das Kontaktformular senden.

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