10 steuerliche Vorteile in Malta für Ausländer 

Malta ist das kleinste EU-Land. Wie klein? Fast so klein wie Lummerland aus Jim Knopf & Lukas der Lokomotivführer, möchte man sagen: Innerhalb von 45 Minuten können Sie jeden Ort auf der Insel mit dem Auto erreichen. Und auf dieser kleinen Fläche drängen sich 480.000 Einwohner und 800.000 Autos.

Ja, Malta ist eng und laut. Man fühlt sich sofort in den Mittleren Osten versetzt, auch wegen der Sprache, der ausgetrockneten, steinigen Landschaft, der Hitze und den gelb-braunen Farbtönen, die Malta dominieren. Jeder zweite Sandalen-Film der letzten Jahre, der in Jerusalem spielt, wurde in Malta gedreht.

Nein, Malta ist definitiv kein zweites Mallorca.

Damit gut situierte Ausländer trotzdem nach Malta strömen, hat sich die maltesische Regierung ein paar schöne Steuer-Gimmicks einfallen lassen, die Malta aus unserer Sicht zum mit Abstand besten Wohnsitzland und Sitzstaat in der EU machen, jedenfalls aus steuerlicher Sicht.

Die größten Steuervorteile Maltas speziell für Ausländer haben wir hier für Sie zusammengestellt:

#1 Effektiv 5% Körperschaftsteuer

 

Offiziell fallen in Malta 35% Körperschaftsteuer an. Aber Dank eines sogenannten “Tax Refunds”, also einer Steuererstattung, lohnt sich die Firmengründung in Malta so richtig steuerlich: Denn effektiv werden dann nur 5% Körperschaftsteuer fällig. Eine Gewerbesteuer gibt es nicht.

Und während Sie früher die 35% zunächst ans Finanzamt überweisen mussten und dann ein halbes Jahr auf Ihre Steuererstattung warten konnten, ist seit 2019 alles viel einfacher geworden: Ihre operative Gesellschaft in Malta und die Malta-Holding werden gemeinsam in einer Steuererklärung veranlagt und die Steuererstattung findet dann nur noch buchhalterisch statt.

Tatsächlich müssen Sie nur 5% Körperschaftsteuer an die Behörden bezahlen und keinen Cent mehr. Günstiger geht nicht.

Und da es in Malta keine Quellensteuer gibt (anders z.B. als in Bulgarien), landen schließlich 95% der Unternehmensgewinne auch wirklich als Dividende auf Ihrem Konto und sind mit Wohnsitz in Malta komplett steuerfrei. Keine Abgeltungsteuer, keine Einkommensteuer werden darauf fällig.

#2 Als Unternehmer nach Malta umziehen und (fast) keine Einkommensteuer zahlen

 

Die größte steuerliche Schlagkraft ergibt sich für Sie, wenn Sie nicht bloß eine Gesellschaft in Malta gründen, sondern nach Malta umziehen und dort tatsächlich Ihren einzigen Wohnsitz weltweit einrichten. Dann sind Sie selbst Geschäftsführer Ihrer maltesischen Gesellschaft und lassen sich von dieser ein Gehalt bezahlen, mit welchem Sie in Malta Ihre Lebenshaltungskosten decken.

Sagen wir mal 35.000 Euro im Jahr. Es fallen ca. 6.000 Euro Steuern an plus Sozialabgaben. Dann bleiben Ihnen netto 2.200 Euro im Monat. Eine Wohnung in Portomaso können Sie damit zwar nicht mieten, aber das können Sie verkraften. Schön ist, dass Sie die Mindeststeuer für den maltesischen Non Dom Status in Höhe von 5.000 Euro bereits bezahlt haben. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Immobilien kaufen in Malta.

Angenommen Ihre Malta-Gesellschaft macht jetzt 250.000 Euro Gewinn (darunter lohnt sich Malta nicht), dann zahlen Sie darauf noch 12.500 Euro Körperschaftsteuer (5%!), aber keine weiteren persönlichen Steuern. Der Nettogewinn nach Steuern in Höhe von 237.500 Euro fließt Ihnen komplett als Dividende zu, ohne weiteren Steuerabzug.

#3 Ideal für digitale Nomaden

 

Wir können nur gebetsmühlenartig wiederholen, was wir schon seit Jahren immer wieder betonen: Gerade digitale Nomaden benötigen eine feste Basis in einem steuergünstigen Land. Feste Basis, das heisst eine richtige Wohnung, nicht bloss eine Postadresse in Malta.

Dies ist insbesondere für deutsche Steuernomaden extrem wichtig, denn es droht ansonsten Besteuerung Ihrer Einkünfte in Deutschland für weitere 10 Jahre im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht.

Malta ist ideal für digitale Nomaden, denn es gibt günstige Wohnungen und ein vorteilhaftes Steuersystem. So können Sie einfach eine Gesellschaft in Malta gründen und bezahlen auf alle Gewinne 5% Steuern total. Damit sind alle Ihre Einkünfte besteuert und Sie haben nie das Problem, dass ein deutsches Finanzamt Sie nach Rückkehr für sog. “betriebsstättenlose Einkünfte” nachbesteuern kann.

Und wer auf das deutsche Finanzamt keine Rücksicht nehmen muss, der hat es noch einfacher und gründet einfach eine Nullsteuer LLC in den USA. Die Einkünfte daraus sind dann komplett steuerfrei in Malta (Mindeststeuer beachten), unter der Annahme, dass diese außerhalb Maltas erwirtschaftet werden, wenn Sie unterwegs sind.

Auf der 5472 Erklärung, die Sie für die LLC bei der IRS einreichen müssen, geben Sie die Adresse in Malta an und auch das US Transparenzregister (Corporate Transparency Act) ist glücklich mit den Angaben der Wohnung in Malta.

#4 Ideal zur Vermeidung betriebsstättenloser Einkünfte

 

Wer als Deutscher von der erweiterten beschränkten Steuerpflicht betroffen ist, der steht vor der Herausforderung, dass er für zehn Jahre nach Wegzug aus Deutschland betriebsstättenlose Einkünfte vermeiden muss, da diese ansonsten einer fiktiven Betriebsstätte in Deutschland zugerechnet würden und dort versteuert werden müssten.

Schlimm ist, dass dies auch für solche Einkünfte gilt, die überhaupt nichts mit Deutschland zu tun haben. Dies wird vor allem für digitale Nomaden zum Problem, die keinen festen Wohnsitz haben.

Mit einer Wohnung (es sollte Ihre einzige Wohnung weltweit sein) und einer Firmenstruktur in Malta sichern Sie sich zweifach gegen das Risiko ab, dass Ihre Einkünfte vom deutschen Staat nachbesteuert werden: Zum einen sind Sie nach OECD-Vorgabe mit nur einem permanenten Wohnsitz dort auch unbeschränkt steuerpflichtig und kein Staat kann Ihnen etwas anderes andichten (so lange Sie durch Anwesenheit keine Steuerpflicht auslösen).

Zum anderen lassen Sie Ihre Einkünfte dann über Ihre Malta-Gesellschaft laufen, deren Geschäftsführer Sie sind. Dann fallen 5% Steuern auf Ihre Gewinne an, aber Sie haben eine saubere Betriebsstätte in Malta und alle Gewinne sind schon mal versteuert, und das in einem EU-Land. Es ist praktisch unmöglich, Ihnen in dann noch unterstellen zu können, dass sie betriebsstättenlose Einkünfte haben bzw. unversteuerte Einnahmen.

#5 Startup-Exit so gut wie steuerfrei

 

Stellen Sie sich vor, Sie gründen ein Startup in Deutschland oder den USA. Nach 5 Jahren kommt der Exit und Sie verkaufen das Startup für 10 Millionen Euro. Und weil Sie sich früh für Malta entschieden haben, ist der gesamte Veräußerungserlös so gut wie steuerfrei.

Und zwar nicht nur steuerfrei in Ihrer persönlichen Holding, die das Startup (bzw. Ihren Anteil daran) hält und verkauft, sondern auch die komplette Ausschüttung der Veräußerungserlöse an Sie ins Privatvermögen. Es fällt nicht mal Quellensteuer an.

Wenn Sie ein deutsches Startup haben und eine Auslandsholding hält dieses und verkauft die Anteile, werden in Deutschland geringe Steuern in Höhe von ca. 1.5% fällig. Und das war’s. Mit einem Wohnsitz in Malta und einer Holding in Malta oder einer UK Holding ist dies absolut realistisch.

Sollten Sie in Deutschland wohnen, ist es natürlich absolut entscheidend, dass Sie vor der Gründung des Startups nach Malta umziehen. Sobald Sie nämlich externe Investoren und eine attraktive Bewertung für das Startup haben, macht die Wegzugsteuer den Umzug praktisch unmöglich.

#6 Ideal kombinierbar mit Wohnsitz Spanien & Portugal

 

Ein echter Knaller: Sie müssen gar nicht in Malta leben, um Einkommensteuer und Abgeltungsteuer auf Dividenden einer Malta-Gesellschaft komplett zu vermeiden. Viele wissen nicht, dass Sie mit dem Beckham Law in Spanien für fünf Jahre großteils steuerfrei an der Costa Brava oder in Marbella leben können. In Portugal mit NHR Status sogar 10 Jahre. 

Denn Hand aufs Herz: Natürlich haben Mallorca und die Algarve in den Augen vieler mehr zu bieten als Malta.

Mit diesem Setup etablieren Sie eine Malta-Firmenstruktur. Ganz wichtig: Da Sie nicht selbst in Malta wohnen, müssen Sie einen Direktor in Malta einstellen und ihm mindestens 3.000 Euro Gehalt bezahlen (oder ihn am Unternehmen beteiligen). Außerdem brauchen Sie ein echtes Büro in Malta. Keine Tricks und doppelten Boden bitte. Die spanischen Steuerbehörden lassen nicht mit sich spaßen, was unter anderem Shakira leidvoll erfahren musste. Sie dürfen Ihre Malta-Gesellschaft aus Spanien heraus nicht leiten. Das gleiche gilt für Portugal.

Die Gewinne versteuern Sie dann in Malta mit 5%. In Malta gibt es keine Quellensteuer, d.h. 95% der Gewinne fließen direkt zu Ihnen nach Spanien bzw. Portugal.

Natürlich gibt es weitere Auflagen in Spanien und Portugal zu beachten. Lassen Sie sich am besten dazu von uns beraten, wenn Sie Interesse an dieser Gestaltung haben.

#7 Auslandseinkünfte steuerfrei

 

Mit dem Non-Dom Status sind sämtliche Einkünfte, die keinen Bezug zu Malta haben, komplett in Malta steuerfrei. Dazu zählen unter anderem

  • ausländische Zinsen, Veräußerungserlöse, Gewinnausschüttungen und sonstige Kapitalerträge,

  • Honorare und Gehälter für Tätigkeiten, die nicht in Malta erbracht werde,

  • ausländische Provisionen und Gewinnbeteiligungen,

  • Kryptoeinkünfte, die komplett außerhalb Maltas erzielt wurden und

  • Schenkungen und Erbschaften

Und Sie müssen diese Einkünfte nicht mal in Malta auf der Steuererklärung angeben.

Keinen Bezug zu Malta haben heisst, dass die Einkünfte NICHT

  • auf ein maltesisches Konto überwiesen werden,

  • in Malta ausgegeben oder verbraucht werden (z.B. per Karte),

  • von einer maltesischen Quelle stammen,

  • die Bezahlung für eine Tätigkeit sind, die auf Malta verrichtet wurde,

  • mit maltesischen Immobilien bzw. Grund und Boden in Verbindung stehen (Miete…),

Freilich heißt das nicht, dass im Ausland keine Steuern fällig werden. Es fallen nur keine Steuern in Malta an. Beispielsweise werden heute fast überall Quellensteuern bei Dividenden direkt an der Quelle abgezogen. Diese bekommen Sie dann auch in Malta nicht zurück. 

#8 Krypto Einkünfte steuerfrei

 

Anknüpfend an den vorherigen Punkt sind natürlich auch Einkünfte aus Kryptowährungen in Malta steuerfrei, solange diese keinen Bezug zu Malta haben. Und das betrifft Einkünfte aus dem Verkauf, aber auch Mining, Staking, Lending usw.

“Keinen Bezug zu Malta haben” haben wir bereits oben beschrieben. Für Krypto Einkünfte gilt zusätzlich, dass diese ohne Plattformen (Wallet-Anbieter, Exchanges usw.) generiert werden, die einen Sitz in Malta haben.

Außerdem ist natürlich zu beachten, dass hauptberufliches bzw. gewerbliches Trading (Krypto Trading oder das Trading in anderen Assetklassen wie Aktien, ETFs, Währungen usw.) von Malta aus NICHT unter den Non Dom Status fällt und zu 35% Einkommensteuer auf die so generierten Einkünfte führen kann. Lösung: Sie gründen eine Firma in Malta, lassen das Trading über die Gesellschaft laufen und zahlen total 5% Steuern.

Die eigene Vermögensverwaltung ist allerdings steuerlich unschädlich. Sie ist im Gegensatz zum gewerblichen und hauptberuflichen Trading so definiert, dass man nur gelegentlich (einmal pro Woche?) einen Trade macht.

#9 Keine Quellensteuer auf abfließende Dividenden

 

Die Quellensteuer auf abfließende Dividenden ist schon seit einigen Jahren ein neues El Dorado für raffgierige Regierungen in den westlichen Hochsteuerländern und Industrienationen. Hier wurden in den letzten Jahren die Zügel extrem angezogen.

Mittlerweile verlangen auch Luxemburg und Holland Quellensteuern. Die Schweiz veranschlagt schon lange obszöne 35%.

Aber gerade der EU-Oberlehrer Deutschland verstößt nach Meinung vieler schon lange schamlos gegen EU-Recht, in dem es die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie immer weiter aushöhlt.  Nach diesem Pfeiler der EU-Niederlassungsfreiheit sollte z.B. eine deutsche GmbH mit Muttergesellschaft in Malta gar keine Quellensteuer auf ihre nach Malta abfließenden Dividenden erhaben. In der Realität werden aber 25% Quellensteuer in Deutschland fällig und die Holding darf sich diese dann in Deutschland mühsam zurückholen, was regelmäßig mit den fadenscheinigsten Argumenten verweigert wird. 

In Malta gibt es dagegen keine Quellensteuer auf abfließende Dividenden. Wenn Sie eine maltesische Gesellschaft haben und einer der Gesellschafter ist in einem Niedrigsteuerland wie Dubai ansässig, dann fallen nur die bekannten 5% Körperschaftsteuer in an und 95% fließen zum Gesellschafter. Malta ist damit ideal geeignet als Standort für eine EU-Gesellschaft mit Gesellschaftern in Niedrigsteuerländern und Offshore.

In UK werden übrigens auch keine Quellensteuern fällig. Und in Liechtenstein auch nicht. Weswegen intelligente Unternehmer gerne Firmenstrukturen etablieren, die Malta, UK und Liechtenstein involvieren.

#10 Keine Erbschaftsteuer

 

Da bekanntlich nichts so sicher wie der Tod und die Steuer ist, beschäftigen wir uns hier zu guter Letzt noch mit der Erbschaftsteuer. Eine solche gibt es nämlich in Malta nicht. Die einzige Ausnahme sind in Malta belegene Immobilien. Hier wird bei der Vererbung eine Art Grunderwerbsteuer von ein paar Prozent fällig. 

Ansonsten bezahlen Sie als in Malta ansässiger Steuerpflichtiger keine Erbschaftsteuer auf geerbtes Vermögen. Und auch Sie als Erblasser bzw. Ihr Nachlass (“Estate”) müssen keine Erbschaftsteuer bzw. Nachlasssteuer in Malta bezahlen.

Sollten Sie jetzt auf Ihre alten Tage noch den Wegzug auf die Insel planen, so beachten Sie allerdings, dass die Erbschaftsteuer international recht trickreich ist. Sie kann im Staat des Erblassers fällig werden, im Staat des Erben und im Staat, wo sich das Vermögen befindet (gerade bei Immobilien). Entscheidend ist unter anderem, wer wo und wie lange gewohnt hat. Ein schneller Wegzug ins Ausland schützt Sie bzw. Ihre Erben meistens nicht vor der Erbschaftsteuer. Es sind Wartezeiten zu beachten.

Schon öfter hatten wir Fälle, wo z.B. ein in Deutschland lebender Mandant in den USA erbte. In den USA fiel keine Steuer an und der Mandant freute sich schon. Doch dann musste das gesamte geerbte Vermögen minus Freibeträgen in Deutschland versteuert werden. Ein ähnliches Szenario wäre auch in Malta denkbar. 

Bei der Nachlassplanung müssen Sie also diese Parameter im Auge behalten, damit den Erben kein böses Erwachen droht.