Malta Firmenstruktur gründen - ab €9.750

Ein effektiver Körperschaftsteuersatz von 5% und andere Vorteile machen Malta aus unserer Sicht zum Top-Sitzstaat in der EU. Diese steueroptimierte Firmenstruktur besteht entweder aus zwei oder drei Gesellschaften.

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung in Malta. Hören Sie jetzt rein.

9.750 Euro
Gründung & Service-Paket erstes Jahr

14.800 Euro
Gründung & Service-Paket mit schottischer Holding LP erstes Jahr

7.500 Euro
Service Paket ab dem zweiten Jahr

12.100 Euro
Service-Paket mit schottischer Holding LP ab dem zweiten Jahr

In unserem Service Paket enthaltene Leistungen

Service-Paket ab dem zweiten Jahr enthält die mit 🔹 markierten Leistungen

 
  • Qualifizierte Betreuung auf Deutsch 🔹

  • Gründung Ihrer operativen Limited in Malta, Ihrer Holding-Gesellschaft in Malta und ggf. Ihrer schottischen Limited Partnership OHNE Anreise und OHNE Notartermin

  • Für internationale Mandanten speziell angepasste, anwaltlich ausgearbeitete Satzungen mit deutscher Übersetzung

  • Behördliche Gebühren

  • Stellen eines qualifizierten Company Secretary für 1 Jahr 🔹

  • Registersitz für 1 Jahr 🔹

  • Exklusiver Verwaltungssitz inkl. Virtual Office in San Julians für 1 Jahr 🔹

  • Postweiterleitung per E-Mail für 1 Jahr 🔹

  • Individuelle maltesische Telefonnummer, die im Namen Ihrer Gesellschaft beantwortet wird 1 Jahr 🔹

  • Steuerliche Registrierung

  • Behördenkommunikation für 1 Jahr 🔹

  • Fristenkontrolle für 1 Jahr 🔹

  • Einreichung des Annual Returns (Jahresmeldung) für 1 Jahr 🔹

  • Zugang zu unserem Netzwerkpartner-”Dream-Team” bestehend aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Share Registrars und Corporate Advisors, die gemeinsam mit uns schon viele Mandanten zum Erfolg geführt haben für 1 Jahr 🔹

  • Steuerliche Betreuung nach Aufwand 🔹

Malta im Überblick

 
 

Vorteile der Limited auf Malta

  • Niedrigster Körperschaftsteuersatz in der EU: Gewinne werden mit effektiv 5% versteuert.

  • Besseres Image als z.B. Zypern.

  • Einfach in der Handhabe. Sehr ähnlich organisiert wie die UK Limited.

  • Amtssprache Englisch.

  • Moderne, transparente Gesetzgebung.

  • Überschaubare Kosten für Substanz vor Ort.

  • Malta ist ideal, um den Wohnsitz dorthin zu verlegen. Lebenshaltungskosten überschaubar.

Malta ist das Land mit dem geringsten effektiven Körperschaftsteuersatz in der EU. Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern bezahlen nur 5% Steuern. Daneben gibt es vorteilhafte Regelungen im Hinblick auf Quellen- und Kapitalertragsteuer. Dies macht den Inselstaat zu einem sehr interessanten Sitzstaat für die Steuergestaltung innerhalb der EU. Vorteilhaft ist auch, dass Malta früher englische Kolonie war, daher ist Englisch Amtssprache und das Gesellschaftsrecht ist ähnlich wie im UK.

Malta wurde 1814 britische Kolonie und am 21. September 1964 unabhängig. Am 1. Mai 2004 wurde es Mitglied der Europäischen Union und ist seitdem deren kleinster Mitgliedsstaat. Am 1. Januar 2008 wurde in Malta der Euro eingeführt.

Unser Leistungspaket zur maltesischen Limited Company

  • Über unser Büro in Malta gründen wir Ihre Malta Limited Company (Ltd) in rund 10 Tagen.

  • Die Unternehmensgründung zur Nutzung des günstigen Körperschaftsteuersatzes von 5% notwendigen Holding-Gesellschaft erfolgt gleichzeitig oder im zweiten Schritt. Wenn Sie nach Malta umziehen, gründen wir zusätzlich Ihre schottische LP als Holding-Gesellschaft.

  • Eine Anreise vor Ort ist nicht notwendig.

  • Ihre Gesellschaften haben den Registersitz in unserem Büro in Malta. Zusätzlich stellen wir einen repräsentativen Verwaltungssitz mit Betriebsstättenservice bzw. Virtual Office in St Julians. Für die schottische LP gilt das gleiche übertragen auf Edinburgh.

  • Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft(en) auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.

Enthaltene Leistungen

  • Detaillierte steuerliche Beratung während der Gründungsphase

    In der Gründungsphase gibt es die meisten Fragen wie zum Bsp. zum internationalen Steuerrecht, wo ist der ideale Wohnsitz, oder wie die Gewinnoptimierung der Gesellschaft am besten gestaltet werden kann. Wir erklären Ihnen nicht nur den genauen Ablauf der Gründung sondern auch verschiedene zu Ihrem Vorhaben passende Gestaltungs-Varianten. Auch wenn Sie viele Informationen auf unserer Website finden, ersetzt das nicht die individuelle persönliche Beratung.

  • Gründung Ihrer operativen Malta Limited

    In Malta erfolgt die Gründung der operativen Gesellschaft nicht elektronisch wie in UK. Die Gründungsunterlagen werden zunächst von uns erstellt und unterschrieben. Dann senden wir diese per Kurier (z.B. Fedex) zu Ihnen. Sie unterschreiben die Unterlagen ebenfalls an den vorgegebenen Stellen (alle Gesellschafter und Geschäftsführer müssen unterschreiben). Danach geben wir die Unterlagen persönlich beim zum Companies Registration Office in Valletta ab. Die Gesellschaft ist dann üblicherweise in 3 Tagen eingetragen.

  • Gründung der Holding-Gesellschaft(en)

    Ihre zwingend erforderliche Holding-Gesellschaft gründen wir entweder nur in Malta (wenn Sie nicht nach Malta umziehen) oder auch als Limited Partnership in Schottland .

  • Sämtliche behördlichen Gebühren

    Sämtliche Gebühren, welche die Behörden in Malta für die Gesellschaftseintragung erheben, sind im Honorar enthalten.

  • Registered Office & Virtual Office in Malta

    Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in Malta domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma! Sie können das auch Büro stundenweise oder für Meetings oder zum Arbeiten vor Ort nutzen.

  • Stellung des Company Secretary

    Unsere Kanzlei wird als Company Secretary (Schriftführer) bei Ihrer Gesellschaft eingetragen. Der Company Secretary ist ein offizielles Organ der Gesellschaft. Er ist in Malta gesetzlich vorgeschrieben

  • Nutzung unserer Büros

    Unser Büro steht Ihnen in Malta zur Verfügung. Dort können Sie Meetingräume und Hot-Desking nach Bedarf nutzen. Die Kanzlei ist von überall gut erreichbar.

  • Postweiterleitung per E-Mail

    Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden per wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.

  • Fristenkontrolle

    Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns.

  • Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen

    Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des weiteren um die formal korrekte Bestellung- und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile.

  • Rekrutierung eines lokalen Direktors (optional)

    Eine Gesellschaft in Malta muss zwingend einen Geschäftsführer vor Ort einstellen. Ansonsten ist die Gesellschaft in Ihrem Wohnsitzland (z.B. Deutschland) steuerpflichtig, weil von dort das Tagesgeschäft der Gesellschaft geleitet wird.

    Unsere Kanzlei kann Ihnen keinen Geschäftsführer in Malta zur Verfügung stellen. Wenn Sie selbst nach Malta umziehen, werden Sie selbst alleiniger Geschäftsführer. Ziehen Sie nicht nach Malta um, müssen Sie einen Geschäftsführer rekrutieren. Hier können wir Ihnen ggf. bei der Personalsuche über persönliche Kontakte helfen.

    Gehen Sie davon aus, dass Sie einem Geschäftsführer €1,500/Monat auf Teilzeitbasis (10 Stunden Pro Woche) bezahlen wüssen.

    Leben Sie in einem Land ohne CFC-Regime / Außensteuergesetz (z.B. Land ohne CFC-Regime / Außensteuergesetz, Irland) kann u.U. auf einen lokalen Geschäftsführer verzichtet werden.

Kontoeröffnung & Banking für Ihre Gesellschaft

 

Die Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft oder Firma ist der mit Abstand wichtigste und komplexeste Teil unseres Service-Angebotes.

Und die Kontoeröffnung wird immer schwieriger. Jede Bank setzt beispielsweise mittlerweile auch für neue Gesellschaften einen Business Plan oder eine Website voraus.

In jahrelanger Detailarbeit haben wir ein Netzwerk zu vielen Instituten aufgebaut und können Ihnen rund um die Kontoeröffnung ein interessantes Leistungsspektrum anbieten.

Weitere verfügbare Zusatzleistungen

Neben der Kontoeröffnung können wir weitere attraktive Zusatzleistungen für Ihre Auslandsgesellschaft anbieten. Die Zusatzleistungen haben wir im Detail auf dieser Seite beschrieben.

  • VAT (Umsatzsteuer)-Registrierung

  • Anwaltliche Ausarbeitung eines Shareholder-Agreements (Zeichnungsvertrag)

  • Implementierung einer Alphabet-Shares Stammkapitalstruktur

  • Erstellen eines Investoren-Businessplans (Englisch)

  • Erstellen einer professionellen Website (Englisch)

  • Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung & Tax Refund Antrag

  • Paypal Account im Namen der Gesellschaft einrichten

  • Stripe Account im Namen der Gesellschaft einrichten

  • Geschäftskonto bei Schweizer Krypto-Exchange

  • Wertpapier-Depot für die Gesellschaft einrichten

  • EU-Umsatzsteuer-ID beschaffen

Nach Aufwand abgerechnete Leistungen

  • Kommunikation mit den maltesischen Behörden

  • Support auf Deutsch

  • Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch

  • Laufende Buchhaltung, inklusive VAT-Returns

  • Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts), sowie Testat

  • Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung & Tax Refund Antrag

Bildergalerie: Hier ist Ihre Malta Gesellschaft zu Hause

Diese kleine Bildergalerie vermittelt Ihnen einen visuellen Eindruck von Malta und von unserem Büro in Santa Venera, in dem wir Ihre Malta Gesellschaft domizilieren werden. Natürlich können Bilder nicht den persönlichen Eindruck vor Ort ersetzen. Am besten wagen Sie also mal eine Reise auf die Insel und kommen uns in Malta besuchen.

Die Malta Limited Company im Überblick

Wie in England, so kennt auch Malta „Private“ und „Public“ Limited Companies. Public Companies werden für die meisten Mandanten uninteressant sein. Die überwältigende Mehrheit aller Gesellschaften sind Private Limited Companies oder schlicht „Limited Companies“, wie sie das Vereinigte Königreich ebenfalls kennt.

Gesellschaftsrecht

Es gilt eine einzigartige Kombination von English Common Law mit lokalen Ergänzungen und Anpassungen, sowie dem auf dem europäische Festland gebräuchlichen bürglichen Recht. Die Malta Limited ist in der grundsätzlichen Struktur und Funktionsweise mit einer UK-Gesellschaft zu vergleichen.

Stammkapital

Das Minimumkapital ist €1165 wovon 20% einbezahlt werden müssen.

Inhaberaktien

Inhaberaktien („Bearer Shares“), also anonyme Aktien, sind nicht gestattet. Alle Gesellschafter werden in der Gesellschafterliste geführt, welche dem Handelsregister vorliegt. Wird ein Treuhänder verwendet, taucht dieser im Handelsregister auf und nicht der Treugeber.

Handelsregister

Ähnlich wie in England werden Geschäftsführer und Gesellschafter im Handelsregister veröffentlicht und sind für jedermann zugänglich. Die Verwendung von Treuhandkonstruktionen schafft hier Abhilfe.

Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaften sind vorhanden. Wir stellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Liste der verfügbaren Gesellschaften per Email zu. Bitte verwenden Sie das Angebotsformular, um diese anzufordern.

Mehr zu maltesischen Vorratsgesellschaften erfahren

Malta oder Irland – was ist besser?

Manche Mandanten ziehen eine Gesellschaftsgründung in Irland oder in Malta in Betracht. Hier haben wir eine kleine Entscheidungshilfe für Sie zusammengestellt, mit der Sie leichter entscheiden können, ob Sie eine irische Ltd gründen sollten oder eher ein maltesische Limited.

Mehr zum Vergleich Irland und Malta als Sitzstaat erfahren

Die maltesische Gesellschaft für Non-Dom-Steuerzahler

Wer Non-Dom-Steuerzahler in UK oder Irland ist oder erwägt, aus diesem Grund in eines dieser Länder umzuziehen, braucht eine Auslandsgesellschaft, die Einkünfte generiert. Diese können dann steuerfrei als Non-Dom-Auslandseinkommen vereinnahmt werden.

In Malta funktioniert dies einwandfrei. Mandanten, die in UK oder Irland leben und die Eigentümer einer maltesischen Gesellschaft sind (und keine irische Limited gründen), können Gewinnausschüttungen aus der maltesischen Gesellschaft steuerfrei vereinnahmen.

Mehr zum Non-Dom-Status erfahren

Besteuerung der Malta Limited Company

Malta lockt mit dem niedrigsten effektiven Körperschaftsteuersatz in Europa. Dieser beträgt 5%.

  • Der reguläre Körperschaftsteuersatz ist 35%. Dieser ist auf die Gewinne Ihrer Gesellschaft fällig.

  • Als ausländischer Gesellschafter einer Malta-Gesellschaft werden Ihnen aber 80% davon wieder erstattet, womit sich ein effektiver Steuersatz von 5% ergibt.

  • Seit 2019 kann eine konsolidierte Steuererklärung der operativen Gesellschaft und der Holding eingereicht werden so das die Zahlung der 35% Korperschaftsteuer und die anschliessende Beantragung der Erstattung von 80% der bereits gezahlten Körperschaftsteuer durch die Holding der Auslandsgesellschafter entfällt. Damit sind nach Einreichung der Steuererklärung effektiv nur die verbleibenden 5% von der operativen Gesellschaft an das Steueramt zu überweisen.

Die 5%-Regel gilt für alle maltesischen Gesellschaften, außer für die, welche auf Malta Grundbesitz erwerben und z.B. ein Hotel betreiben. Die Körperschaftsteuer ist 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres fällig. 

Beispiel: Eine Malta-Gesellschaft macht €100.000 Gewinn. Sie hat einen Shareholder Herrn Z. aus F., der in der Schweiz wohnt. 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres reicht die Gesellschaft und die Holding die konsolidierte Steuererklärung ein.

Nun passiert Folgendes:

  • Die operative Gesellschaft bezahlt 5% (€5.000) an das Maltesische Finanzamt und zwar am gleichen Tag, an dem der Tax Return abgeschickt wurde. Die 35% fällige Körperschaftsteuer der operativen Gesellschaft wurde zwar in der Steuererklärung ausgewiesen, jedoch mit der Erstattung an die Holding (mit ausländischen Gesellschaftern) verrechnet.

Wichtig! Unbedingt zu beachten! Wird von vielen Gründern verschwiegen!

Wenn Ihr Wohnsitz nicht in Malta oder einem anderen steuergünstigen Land ist, müssen Sie die Rückerstattung der Körperschaftsteuer an Ihrem Wohnsitzort mit Einkommensteuer versteuern! Es handelt sich nicht um einen Zins- oder Kapitalertrag, daher ist eine günstigere Versteuerung mit Kapitalertragsteuer nicht möglich! Dies ist natürlich problematisch, vor allem weil sich der Zeitpunkt der Versteuerung nicht steuern lässt!

Gleiches gilt entsprechend, wenn die Malta-Gesellschaft die Tochtergesellschaft einer GmbH ist. Die GmbH muss den vollen Betrag der Erstattung mit Körperschaftsteuer am Sitzstaat versteuern. Eine deutsche GmbH würde daher 30% auf den erstatteten Betrag zu zahlen haben! Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie gilt nicht!

Es gibt legale Wege, diese negative steuerliche Wirkung zu umgehen. Mit der richtigen Gestaltung kann eine GmbH auch die Steuererstattung praktisch steuerfrei vereinnahmen. Sind Sie persönlich Gesellschafter, kann das Geld in einer maltesischen Gesellschaft verbleiben. Die Lösung ist eine maltesische Zwischenholding, die wir Ihnen gegen Mehrkosten gern zur Verfügung stellen.

Lösungsansatz Holding-Gesellschaft

Um die Negativwirkung der Nachversteuerung zu vermeiden, gründen wir für Mandanten eine Holding-Gesellschaft, welche die Steuererstattung steuerfrei vereinnahmen kann. Die Holding wird einzige Gesellschafterin der operativen Malta-Gesellschaft:

  • Leben Sie in Malta oder planen, im Rahmen der Gründung dorthin umzuziehen, gründen wir als Holding eine schottische Limited Partnership (LP) die dann der Auslands-Gesellschafter Ihrer Zwischenholding in Malta ist. Wenn Sie nicht in Malta leben, lassen Sie durch uns eine zweite Malta-Gesellschaft, diesmal eine Holding gründen. Die Malta-Holding vereinnahmt die Gewinne, als auch die Steuerrückerstattung. Sie können die Erträge in Malta belassen oder an Ihren Wohnsitzstaat als Dividende ausschütten lassen.

Richtig gestaltet stellt also die Steuerrückerstattung in Malta kein Problem dar. Allerdings kommt es auf die richtige Gestaltung an, damit die Steuerfalle vermieden werden kann.

Quellensteuer

Malta erhebt keine Quellensteuer auf abfließende Dividenden, ebenso wenig wie auf Tantiemen und Zinsen, so lange diese nicht an Inländer ausgeschüttet werden.

Kapitalertragsteuer

Kapitalerträge aus Firmen- und Anteilsverkäufen werden nicht besteuert, wenn die Erlöse an Ausländer fließen.

Weitere Steuerarten

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang nur die Mehrwertsteuer (VAT). Der Standardsatz beträgt 18%. Wie in England, so ist auch auf Malta die VAT-Erklärung alle drei Monate einzureichen (wird von uns erledigt). Wer weniger als €7000 Umsatz macht, muss sich nicht für die VAT registrieren. Ähnliches gilt für Gesellschaften, die keine VAT-relevanten Tätigkeiten ausführen, z.B. Holding-Gesellschaften.

Buchhaltung & Bilanzierung

Es besteht Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht. Die Anforderungen sind vergleichbar mit anderen westlichen Industrienationen. Die Gesellschaft muss jährlich eine Steuererklärung einreichen.

Was die Buchhaltung- und Nachweispflicht betrifft, so ist man in Malta, wenn es um die Absetzbarkeit von Kosten geht, in gewisser Hinsicht „flexibel“. Grundsätzlich sind die Behörden unternehmerfreundlich und man hat kein Interesse, den Unternehmer zu gängeln.

Belegaufbewahrung

Es besteht Belegaufbewahrungspflicht.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs)

Malta hat eine Fülle von DBAs unterzeichnet. Eine aktuelle Liste können Sie hier einsehen.

Mögliche Einsatzbereiche

Wir empfehlen eine maltesische Gesellschaft für drei Szenarien. Wir raten Ihnen, die genaue Konzeption im Rahmen eines Beratungsgespräches zu klären.

Aktiv-Gesellschaft für EU-Geschäfte

Mit der Malta-Gesellschaft können Sie an Kunden in jedem EU-Land fakturieren. Es gilt EU-Sachverhalt und Sie haben eine EU UST-ID. Beachten Sie jedoch, dass es sich eineTätigkeiten handeln muß, die auch realistisch von Malta aus umgesetzt werden kann.

Holding-Gesellschaften

Interessant ist Malta als Sitzstaat für Holding-Gesellschaften, denn es gilt das Holding-Privileg. Außerdem müssen Gewinne aus Anteilsveräußerungen nicht versteuert werden.

Beispiel: Malta Gesellschaft besitzt eine deutsche GmbH und verkauft diese. Auf den Kapitalertrag fällt in Malta keine Steuer an.

Innerhalb der EU gilt zusätzlich die Mutter-Tochter-Richtlinie, sodass die Malta-Gesellschaft Dividenden ohne Quellensteuerabzug an eine Muttergesellschaft in der EU durchreichen kann.

Beispiel: Eine deutsche GmbH hat eine 100% Tochter auf Malta. Hält die Malta-Gesellschaft Anteile an einer Gesellschaft in einer Nullsteueroase, so können Gewinne aus dieser steuerfrei in die Malta-Gesellschaft eingebracht werden und von dort steuerfrei nach Deutschland durchgereicht werden.

Genehmigungspflichtige Gambling-Webseiten

Viele Spiele- und Wett-Webseiten werden von Malta aus reguliert. Malta ist als Standort EU-weit führend, wenn es um Online-Gaming-Unternehmen geht. Hier erfahren Sie mehr zur Glücksspiel- und Wettlizenz in Malta (Malta Remote Gaming License).

Finanzdienstleistungen für Kryptowährungen

Wenn Sie ein Unternehmen im Bereich Finanzdienstleistungen für Kryptowährungen besitzen oder dies andenken, sollten Sie sich hier zunächst einmal mit den Vorteilen eines Standortes in Malta vertraut machen und erfahren warum die Insel auch oft Blockchain-Insel genannt wird. Hier lesen Sie mehr zur Rechtslage in Malta und was die Insel besonders attraktiv für Blockchain- und Kryptoprojekte macht.

Yacht-Registrierung

Wer die Anschaffung einer Yacht erwägt und sich mit dem Thema des steuergünstigen Erwerbs und Betrieb des Bootes Gedanken macht, der sollte erwägen, auf eine maltesische Gesellschaft zurückzugreifen. Diese kann im Einklang mit der EU-Steuergesetzgebung die Yacht zu einem reduzierten MwSt-Satz erwerben. Hier erfahren Sie mehr.

Finanzdienstleistungslizenz

Malta hat im Bereich der Finanzdienstleistungen in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. So ist Malta mittlerweile als Standort für neue Investment-Gesellschaften in der EU führend. Unternehmen in diesem Sektor profitieren von moderner, flexibler und zugleich robuster Regulierung. Hier erfahren Sie mehr zur Finanzdienstleistungslizenz in Malta.

Unser Tipp: Wohnsitzverlagerung nach Malta

Wir raten allen Mandanten, die über die Gründung einer Gesellschaft in Malta nachdenken, den Wohnsitz nach Malta zu verlegen – vor allem, wenn Sie erwarten, dass Ihr Vorhaben auf Malta sehr erfolgreich sein wird.

Und wenn wir davon sprechen, den Wohnsitz zu verlegen, dann meinen wir genau das: Die Zelte zu Hause abbrechen und nach Malta umziehen (man muss dies immer wieder betonen, denn manche Leser gehen davon aus, dass wir von einem Umzug „nur zum Schein“ sprechen).

Vielleicht mag Ihnen dieser Vorschlag als zu extrem erscheinen, allerdings liegen die Vorteile aus steuerlicher Sicht auf der Hand: Wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt in Malta befindet, dann braucht die Gesellschaft keine weitere Substanz in Malta haben. Sie können sich die Einstellung eines Geschäftsführers in Malta sparen und brauchen auch kein Büro für die Gesellschaft anzumelden. Die Betriebsstätte der Gesellschaft kann Ihre Wohnung auf Malta sein.

Der größte Vorteil ist die Klarheit gegenüber den Finanzbehörden: Wenn Sie tatsächlich Ihre Heimat endgültig verlassen haben, endet die unbeschränkte Steuerpflicht dort und Sie müssen sich keine Sorgen darum machen, wie Sie die Existenz einer sehr erfolgreichen maltesischen Gesellschaft vor den Behörden rechtfertigen.

Außerdem sind die steuerlichen Einsparungen enorm: Dank Non-Dom-Status auf Malta bezahlen Sie tatsächlich nur 5% Steuern und müssen keine Kapitalertragsteuer auf die augeschütteten Gewinne der Gesellschaft entrichten. Leben Sie z.B. in Deutschland, fällt auf Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft immer die Abgeltungsteuer plus Soli an, also rund 26,5%.

Hier erfahren Sie mehr zur Wohnsitzverlagerung nach Malta

Banking

Zur Firmengründung und Kontoeröffnung ist eine Anreise Ihrerseits nicht notwendig. Sie können natürlich gerne erscheinen, dies beschleunigt das Verfahren aber nicht.

Wir eröffnen für Sie ein Konto bei einem bedeutenden nationalen oder internationalen Institut vor Ort. Wir arbeiten mit den meisten Banken auf Malta zusammen. Sollten sie bestimmte Präferenzen haben, lassen Sie es uns bitte im Vorfeld wissen.

Sie erhalten in der Regel eine Debit- oder Kreditkarte, abhängig von der Bank. Alle Konten sind in Euro. Fremdwährungskonten sind aber verfügbar.

Steuerliche Behandlung in Ihrem Wohnsitzstaat

Wir gehen bei unseren Beratungsleistungen davon aus, dass Sie ihren Wohnsitz entweder bereits in ein steuergünstiges Land verlegt haben oder dies planen.

Leben Sie in einem Land, in dem es kein Außensteuergesetz / CFC-Regime gibt, gelten die hier dargestellten Anforderungen und Einschränkungen nicht.

Wir verweisen Sie an dieser Stelle auf unsere detaillierte Einlassung zur steuerlichen Behandlung von Offshore- und Auslandsgesellschaften, welche Sie unbedingt im Detail lesen sollten.

Unser Tipp: Ziehen Sie nach Malta um. Damit haben Sie am wenigsten Ärger und am wenigsten Aufwand, Steuerbehörden gegenüber umfangreich beweisen zu müssen, dass die Gesellschaft genügend Substanz vor Ort hat.

Malta ist Mitglied der europäischen Union, daher gilt EU-Sachverhalt. Malta wird dennoch als Niedrigsteuerland eingestuft. Daher ist ein auf kaufmännische Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorzuweisen, um die Negativwirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung zu vermeiden.

Zwar stellen wir Ihnen für die Anfangsphase eine Büroadresse zur Verfügung, jedoch sollten Sie auf jeden Fall die Intention haben, nach Anlaufen des Geschäftes zumindest ein kleines Büro einzurichten und eine Hilfskraft auf Stundenbasis zu beschäftigen.

Sie müssen außerdem einen Geschäftsführer (wenigstens auf Teilzeitbasis) zu einem ortsüblichen Gehalt einstellen (rechnen Sie mit €1500/Monat). Es darf sich nicht um einen Treuhand-Direktor handeln. Sie selbst können in der Gründungsphase der Gesellschaft Geschäftsführer sein, aber nicht langfristig.

Daneben sollten im steuerlichen Sinne aktive Einkünfte“ erzielt werden, wie zum Beispiel:

  • Einkünfte aus Produktionstätigkeiten

  • Einkünfte aus Handelstätigkeiten

  • Einkünfte aus Dienstleistungen

  • Einkünfte aus der Aufnahme/ Vergabe von Kapital

  • Einkünfte aus Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften

Sind diese Gegebenheiten erfüllt, bezahlen Sie auf den in Ihrem Wohnsitzland vereinnahmten Gewinn nur Kapitalertragsteuer.

Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen

Bei der Entnahme bzw. Vereinnahmung von Gewinnen sollte Folgendes beachtet werden:

  • Sie lassen sich offiziell Dividenden ausbezahlen. Darauf wird in Ihrem Wohnsitzstaat Kapitalertragsteuer veranschlagt, in Deutschland Abgeltungsteuer (25%)

  • Sie stellen sich bei Ihrer Gesellschaft per Bruttoarbeitsvertrag an. Die Gesellschaft zahlt Ihnen ein Bruttogehalt, auf welches Sie im Wohnsitzstaat Steuer und Sozialversicherung abführen.

  • Ihre Gesellschaft kann weltweit Investitionen tätigen, also z.B. das Haus in Spanien kaufen.

  • Gehört Ihnen eine Gesellschaft in Ihrem Wohnsitzstaat, z.B. GmbH, können Sie diese an der Auslandsgesellschaft beteiligen. Mithin fließen Gewinne von der Gesellschaft quellensteuerabzugfrei in Ihren Wohnsitzstaat, in Rechtsfolge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.

  • Zum Zeitpunkt der gewollten Gewinnausschüttung verlagern Sie Ihren Lebensmittelpunkt in ein Niedrigsteuerland, z.B. in die Schweiz oder auf die Bahamas, Irland oder England. Dann erfolgt die Gewinnausschüttung an Sie als natürliche Person, mithin Einkommensbesteuerung im Niedrigsteuerland oder Nullbesteuerung. Wechseln Sie dann Ihre steuerliche Ansässigkeit wieder nach Deutschland/Österreich, so erfolgt keine erneute Besteuerung des Einkommens (Verbot der Doppelbesteuerung).

Lassen Sie sich jetzt zu Malta beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen, vielleicht sogar nach Malta? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in Malta? Steht vielleicht sogar schon ein Firmenname fest?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung und Wohnsitznahme in Malta zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung und Wohnsitznahme in Malta zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung in bzw. Wohnsitzverlagerung nach Malta sind. 

Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse an

Wenn auch Sie die Gründung einer Gesellschaft in Malta planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben in Malta kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.

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