Residence-Programme
The Residence Programme: Wann 15 % sinnvoll sein können
Für bestimmte Zuziehende bietet Malta ein besonderes Steuerprogramm mit 15 % auf überwiesene Auslandseinkünfte. Wir erklären, für wen sich das lohnt und wann der normale Non-Dom-Status besser passt.
Dazu im Video
Was die Programme sind
Malta führt seit Jahren parallele Pauschal-Regime für Zugezogene: The Residence Programme (TRP) für EU-, EWR- und Schweizer Bürger (S.L. 123.160), das inhaltsgleiche Global Residence Programme (GRP) für alle anderen (S.L. 123.148) und das Malta Retirement Programme (MRP) für Ruheständler. Der Kern ist überall gleich: Ausländische Einkünfte, die Du nach Malta überweist, werden pauschal mit 15 % besteuert, mit Anspruch auf Entlastung nach den Doppelbesteuerungsabkommen. Einkünfte aus maltesischen Quellen fallen nicht unter die Pauschale und werden mit bis zu 35 % besteuert.
| Programm (bis 31.12.2026) | Für wen | Mindeststeuer p. a. | Immobilie: Kauf | Immobilie: Miete p. a. |
|---|---|---|---|---|
| TRP | EU, EWR, Schweiz | 15.000 € | ab 275.000 € (Gozo/Süden 220.000 €) | ab 9.600 € (Gozo/Süden 8.750 €) |
| GRP | Drittstaaten | 15.000 € | ab 275.000 € (Gozo/Süden 220.000 €) | ab 9.600 € (Gozo/Süden 8.750 €) |
| MRP (S.L. 123.134) | Ruheständler mit Pensionseinkünften | 7.500 € (+500 € je mitziehender Person) | eigene Immobilienanforderungen | |
Dazu kommen eine einmalige Antragsgebühr von 6.000 Euro (5.500 Euro bei Immobilie in Gozo oder Süd-Malta), der Antrag über einen zugelassenen Vermittler („Authorised Registered Mandatory") und laufende Pflichten: Die qualifizierte Immobilie muss als Hauptwohnsitz gehalten werden, Krankenversicherung, stabile Einkünfte und die übrigen Voraussetzungen müssen dauerhaft erfüllt bleiben, und jedes Jahr ist eine Steuererklärung mit Programmteil einzureichen. Die Mindeststeuer wird bis zum 30. April des laufenden Jahres fällig, auch im ersten und im letzten Jahr des Status.
Einen Mindestaufenthalt in Malta verlangen die Programme nicht. Verlangt wird das Gegenteil: Du darfst Dich nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in einem anderen Staat aufhalten, sonst riskierst Du dort eine Ansässigkeit, die den Programmstatus entwertet. Wer Permanent Resident Maltas wird, verliert den Sonderstatus und rutscht in die normale Weltbesteuerung mit bis zu 35 %.
Die Frist: 2026 ist das letzte Jahr dieser Konditionen
Zum 31. Dezember 2026 laufen GRP, TRP und MRP aus. Ab dem 1. Januar 2027 fasst Malta die Programme in den neuen Individual Tax Programme Rules (L.N. 195/2026) zu einem einzigen Regime zusammen („Global Resident Status" für Drittstaatler, „EU-EEA-Swiss Resident Status" für Unionsbürger). Der 15 %-Satz bleibt, aber der Preis steigt deutlich: Mindeststeuer 35.000 Euro im Jahr, höhere Immobilienschwellen (Kauf ab 700.000 Euro, Miete ab 14.000 Euro) und eine Erneuerung des Status alle fünf Jahre.
Der Volltext der Verordnung, den wir vollständig ausgewertet haben, ordnet das neue Regime in vier Statuskategorien: „Global Resident Status" für Drittstaatler, „EU, EEA, Swiss Resident Status" für Unionsbürger, ein „Retired Pensioner Status" und ein eigener Status für UN-Pensionäre, dessen UN-Pension in Malta steuerfrei bleibt. Die Eckwerte im Detail:
| ITP ab 1.1.2027 | Regelung (L.N. 195/2026) |
|---|---|
| Steuersatz | 15 % auf nach Malta überwiesene Auslandseinkünfte, wie bisher |
| Mindeststeuer | 35.000 € p. a. (Global/EU-Status); Retired Pensioner Status 15.000 €; zahlbar in voller Höhe auch im Jahr des Statuserwerbs und im letzten Jahr |
| Immobilie | Kauf ab 700.000 € oder Miete ab 14.000 € p. a., einheitlich für Malta und Gozo, keine Süd-Rabatte mehr. Wichtig: Eine vor Inkrafttreten gekaufte günstigere Immobilie kann nach den Guidelines weiter qualifizieren |
| Gebühren | 8.500 € Antragsgebühr; Status gilt fünf Jahre, Verlängerung um je fünf Jahre gegen 2.500 € |
| Ausschlüsse | Wer „permanent resident of Malta" wird, verliert den Status; die Mindeststeuer ist jeweils bis zum 30. April zu entrichten |
Entscheidend für Bestandsfälle ist das Grandfathering, und der Verordnungstext ist hier großzügiger, als viele Zusammenfassungen schreiben: Geschützt sind alle Statusgewährungen und alle bis zum 31. Dezember 2026 eingegangenen Anträge, beide laufen zu den heutigen Konditionen bis zum 31. Dezember 2031 weiter. Wenn ein Programm für Deinen Fall passt, ist das Zeitfenster also konkret; danach kostet derselbe Status mehr als das Doppelte. Ein Planungsgrund ist das nur für Fälle, die ohnehin ins Programm gehören: Der Standardweg unserer Mandanten bleibt der gewöhnliche Non-Dom-Status, mit oder ohne ITP am Horizont.
Wozu ein Programm, wenn Non-Dom 0 % bietet?
Die Antwort liegt nicht in Malta, sondern im Quellenstaat. Bei Vorstandsrenten, betrieblichen Versorgungsbezügen, Abfindungen, Boni und anderen größeren Zahlungen muss das zahlende Unternehmen häufig sicherstellen, dass die Bezüge irgendwo versteuert werden, sonst behält es Steuer an der Quelle ein. Ein Beispiel: Du erhältst als ehemaliger Vorstand Altersbezüge von 300.000 Euro im Jahr aus Deutschland. Damit keine deutsche Lohnsteuer einbehalten wird, braucht der Zahlende den Nachweis, dass Du in einem DBA-Staat lebst und die Bezüge dort steuerpflichtig sind. Der gewöhnliche Non-Dom-Status hilft Dir hier nicht, denn was Du nicht remittierst, wird in Malta gar nicht besteuert, und genau diesen Nachweis kannst Du dann nicht führen.
Das Programm schließt die Lücke: Du überweist die Bezüge nach Malta, versteuerst sie dort bescheinigt mit 15 % und bist DBA-konform. Vorher gehört allerdings eine Frage geklärt, an der viele Fälle scheitern: Darf Malta diese Bezüge nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen überhaupt besteuern? Gerade bei betrieblicher Altersversorgung bestehen manche Quellenstaaten auf ihrem Besteuerungsrecht, unabhängig von Deinem Wohnsitz. Nur Bezüge, die dem Wohnsitzstaat zugewiesen sind, profitieren vom Programm. Die DBAs unterscheiden sich in diesem Punkt erheblich; das klären wir vor jedem Antrag. Was bei Abfindungen nach deutschem Recht überhaupt steuerfrei gestaltbar ist, steht im Detail beim Thema Abfindung und Wegzug ins Ausland.
Daneben gewinnt das Programm in zwei weiteren Fällen: bei Ruheständlern mit hohen laufenden Bezügen, die vollständig in Malta leben wollen, statt Vermögen draußen zu parken, und in Fällen, in denen eine klare Ansässigkeitsbescheinigung mit Programmstatus gegenüber Banken oder Behörden Gewicht hat. Für Rentner ist das MRP mit 7.500 Euro Mindeststeuer die maßgeschneiderte Variante; wie Deine deutsche Rente dabei zwischen den Staaten aufgeteilt wird, erklären die Rentenregeln für Malta, die maltesische Seite steht in unserem Ruhestands-Fachwissen.
„Dauerhafter Aufenthalt in Malta": zwei Bedeutungen, zwei Wege
Viele, die hier landen, suchen schlicht den dauerhaften Aufenthalt in Malta, und der braucht in den meisten Fällen gar kein Programm. Als EU-Bürger lebst Du unbegrenzt auf der Insel, indem Du Deinen Wohnsitz regulär registrierst: keine Investition, keine Programmgebühr, keine Mindestimmobilie. Die Programme dieser Seite sind Steuer-Regime, kein Aufenthaltserfordernis, und das MPRP ist ein Investitions-Aufenthaltsweg für Drittstaatler. Und der formale „Daueraufenthalt" nach fünf Jahren im EU-Sinn? Der ist steuerlich sogar gefährlich, denn mit ihm endet nach maltesischem Recht die Remittance-Basis. Wer dauerhaft bleiben will, bleibt also am besten regulär registriert und lässt den Statuswechsel bewusst aus.
Die ehrliche Einordnung: Standard ist der Non-Dom
Unsere Mandanten nutzen in aller Regel kein Programm, sondern den gewöhnlichen Non-Dom-Status: keine Programmgebühr, keine Immobilienauflage, Mindeststeuer 5.000 Euro statt 15.000 Euro, und nicht überwiesene Auslandseinkünfte bleiben ohnehin unbesteuert. Wer seine Zuflüsse nach Malta plant, fährt damit fast immer besser. Beide Welten lassen sich sogar kombinieren: Auch mit Programmstatus bleiben ausländische Einkünfte, die Du nicht remittierst und für die Du keinen Steuernachweis brauchst, in Malta unbesteuert.
Wer als Familienmitglied mitzieht, kann in den Programmstatus einbezogen werden: Ehepartner oder dauerhafte Lebenspartner, minderjährige Kinder, wirtschaftlich nicht aktive Kinder unter 25 sowie unterhaltsberechtigte Angehörige, die im selben Haushalt in der qualifizierten Immobilie leben.
Drittstaatler: GRP und die Alternative MPRP
Für Nicht-EU-Bürger ist das GRP der steuerliche Weg. Daneben existiert das Malta Permanent Residence Programme (MPRP) als reines Aufenthaltsprogramm gegen Investition: Es gibt ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, aber kein Steuerregime. Die Konditionen wurden zum 1. Januar 2025 spürbar verschärft (L.N. 310/2024); seit Mitte 2025 können Antragsteller und ihre Angehörigen für die Dauer der Prüfung ein temporäres Aufenthaltsrecht für jeweils ein Jahr beantragen, verlängerbar bis zur Entscheidung (L.N. 146/2025):
| MPRP-Position | seit 1.1.2025 |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr Hauptantragsteller | 60.000 € (15.000 € bei Antrag, 45.000 € nach Approval in Principle) |
| Gebühr je erwachsener mitziehender Person (außer Ehepartner) | 7.500 € |
| Contribution (Kauf wie Miete einheitlich) | 37.000 € |
| Spende an eine maltesische NGO | 2.000 € |
| Immobilienkauf mindestens | 375.000 € (einheitlich) |
| Miete mindestens p. a. | 14.000 € (einheitlich) |
| Vermögensnachweis | 500.000 € (davon 150.000 € Finanzvermögen) oder 650.000 € (davon 75.000 € liquide) |
| Erwachsene Kinder als Dependants | nur unter 29 bei Antragstellung (Ausnahme: Kinder mit Behinderung) |
GRP und MPRP lassen sich je nach Fall kombinieren oder getrennt denken. Für die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis-Seite: EU-Arbeitserlaubnis & Visum.
Und damit es klar gesagt ist: Den EU-Pass gegen Investment gibt es nicht mehr. Der Europäische Gerichtshof hat Maltas Citizenship-by-Investment-Programm am 29. April 2025 für unionsrechtswidrig erklärt (Rs. C-181/23); Malta hat das Programm eingestellt. Was bleibt, ist eine diskretionäre Einbürgerung für außergewöhnliche Verdienste, ohne Preisschild und ohne kaufbaren Weg. Wer Dir heute noch „EU-Pass ab 690.000 Euro" verkauft, verkauft Dir ein totes Programm.
Programm oder Non-Dom? Die Kurzformel
Bleibt Dein Geld überwiegend draußen: Non-Dom-Status, 5.000 Euro Mindeststeuer, fertig.
Muss Dein Geld nach Malta und braucht es einen bescheinigten Satz: Programm rechnen lassen, und zwar vor Ende 2026, solange Antrag und Grandfathering die alten Konditionen bis 2031 sichern.
Dazwischen liegen die Fälle, die man wirklich rechnen muss, mit Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuern und Deiner Lebensplanung auf dem Tisch.
Für die meisten Zugezogenen bleibt der gewöhnliche Non-Dom-Status mit der Mindeststeuer von 5.000 Euro der günstigere Weg. Was er im Vergleich zum Programm bringt, steht bei den zehn Steuervorteilen.
Betreuung vor Ort
Für alles, was in Malta vor Ort passiert, hast Du mit Sabrina eine feste deutschsprachige Ansprechpartnerin, die Dein Projekt führt; dahinter stehen maltesische Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sie für Deinen Fall koordiniert. Wie das arbeitet, steht unter Betreuung vor Ort in Malta.
Ob 15 % Dein Freund sind, entscheidet Dein Kontoauszug.
Im Beratungsgespräch stellen wir Programm und Non-Dom-Status für Deinen Fall nebeneinander, mit Zahlen und Fristen, solange das 2026er-Fenster offen ist.