Malta & Co: Wo gibt es Krypto steuerfreie Länder?

Kryptowährungen wie Bitcoin und Co. sind eine beliebte, digitale Anlageform, mit der viele Anleger ihr Portfolio diversifizieren. Mit der zunehmenden Beliebtheit werden Kryptowährungen dabei zunehmend von immer mehr Ländern als Zahlungsmittel akzeptiert.

Die Rechtslage ist allerdings alles andere als eindeutig: Während viele Länder den Handel mit digitalen Währungen sogar verbieten, gibt es andere, die Krypto wie Bitcoin, Ether und andere sogar aktiv fördern, um Krypto-Investoren anzulocken.

Wenig Einigkeit gibt es auch aus steuerlicher Sicht: In manchen Ländern müssen Privatpersonen, Investoren und Unternehmer hohe Steuern auf Krypto-Assets bezahlen, andere Länder haben jedoch vorteilhaftere Gesetze für Kryptowährungen eingeführt.

In diesem Artikel sehen wir uns 11 Länder an, in denen sich Krypto-Vermögen besonders lohnt – darunter z.B. Malta. Außerdem werfen wir einen Blick darauf, ob es sogar Länder gibt, in denen eine Krypto-Steuer gänzlich umgangen werden kann und damit Krypto-Gewinne sogar steuerfrei sind.

Diese Steuerarten betreffen Kryptowährungen

Beim Thema Krypto-Steuer ist es zunächst wichtig, zwischen den unterschiedlichen Steuern zu unterscheiden, die auf Bitcoins und andere digitale Währungen anfallen können.

Kryptowährungen und Kapitalgewinne

Da Kryptowährungen – anders als Aktien – keine Unternehmensanteile darstellen, fällt die Steuer auf den Kapitalertrag der Veräußerungsgeschäfte (Gewinn aus Kauf und Verkauf) dieser Vermögenswerte an.

Auch abseits der reinen Kapitalgewinne kann auf eine Krypto-Währung eine Besteuerung anfallen: z.B. auf gewerbliches Einkommen aus Mining und anderen Krypto-Operationen oder auf Einkünfte, die aus Tätigkeiten mit Kryptowährungen (Staking etc.) erzielt werden.

Steuern auf Kapitalgewinne beziehen sich dabei stets auf die Gewinne zum Zeitpunkt von Kauf bzw. Verkauf von Kryptowährungen.

Kryptowährungen und Einkommensteuer

Einkommensteuer fällt hingegen auf durch marktbezogene Aktivitäten generierte Gewinne an.

Hier bieten sich in vielen Fällen Länder mit territorialem Steuersystem an, die keine Besteuerung von Einkommen aus dem Ausland kennen.

Gewinne aus dem Verkauf und Kauf von Kryptowährungen fallen in vielen Ländern unter das gewerbliche Krypto-Trading und fallen somit unter die Einkommensteuer (durch den Handel mit Bitcoin oder anderen erzielte Krypto-Gewinne müssen in der Steuererklärung angeführt und entsprechend Steuern bezahlt werden).

Unsere Top 11 Länder zum Thema Krypto-Steuern

Hier finden Sie eine Liste jener Staaten, in denen der Handel mit Kryptowährungen gefördert wird bzw. in denen man Bitcoin und anderen gegenüber positiv eingestellt ist.

Sie sind in Hinblick auf die Besteuerung von Kryptowährungen besonders zu empfehlen und deshalb eine Überlegung für Privatanleger, Investoren und Krypto-Unternehmen wert.

1. Malta

Der kleine EU-Staat im Mittelmeer trägt seinen Spitznamen Blockchain Insel nicht umsonst. Malta fördert Kryptowährungen und auch Unternehmen aus diesem Sektor.

Bei langfristigen Investitionen mit einer Kryptowährung erhebt das Land keine Kapitalertragsteuer. Für professionelle Trader und Daytrading liegen die Krypto-Steuern auf die Gewinne hingegen bei 35 %.

Hier bietet sich in Malta allerdings ein besonderer Clou: Dank Non-Dom-System (also keiner Besteuerung auf Einkünfte aus dem Ausland) und Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung (wie z.B. einer Holdinggesellschaft) lässt sich die Steuer auf Kryptowährungen auf 5 % oder noch weniger senken.

Insofern bietet Malta auch für Staking, Lending (Kredite) und Mining mit Kryptowährungen großes Potenzial – sofern diese Gewinne nicht auf die Insel ausbezahlt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema Krypto-Steuer in Malta finden Sie auf dieser Seite.

2. Hongkong

In Hongkong wird ausländisches Einkommen nicht besteuert – das gilt im Wesentlichen auch für Gewinne aus Kryptowährungen.

Private Anleger mit langfristigen Investitionen müssen auf Transaktionen wie den Verkauf von Kryptowährungen keine Steuern zahlen. Gewerbliches Trading (regelmäßige Transaktionen) wird wie übriges Einkommen mit dem Einkommensteuersatz (bis zu 17 %) belegt – diese Gewinne müssen in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte angegeben werden.

Für Unternehmen wird die Körperschaftsteuer nur auf vor Ort erzielte Einkünfte fällig. Dank fehlender Kapitalertragsteuer können die Gewinne komplett von Anlegern einbehalten werden. Lediglich beim Verkauf von Vermögenswerten fällt auf den Gewinn ggf. Körperschaftsteuer an.

Mining und Staking ist in Hongkong legal und durch Gesetze und Richtlinien geregelt.

Hier gelangen Sie zu näheren Details rund um Hongkong und Krypto-Steuern.

3. Schweiz

Die Schweiz bietet sich im Hinblick auf das Thema Kryptowährung vor allem für Start-ups und Fintech-Unternehmen an. Auch die Steuern auf digitale Währungen wie Bitcoin und andere sind vergleichsweise moderat.

Generell sind der nicht-gewerbliche Handel mit Kryptowährungen und daraus resultierende Verluste und Gewinne steuerfrei.

Für Privatpersonen fallen in der Schweiz auf Bundesebene in den meisten Fällen auf Krypto-Transaktionen weder Kapitalertrags- noch Einkommensteuer auf Bundesebene an. Zu beachten sind allerdings zusätzlich – abhängig vom Wohnsitz – Steuern je nach Kanton und Gemeinde, die Handel, Kauf und Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen teils unterschiedlich handhaben.

Professionelle Trader müssen auch in der Schweiz Kryptogewinne in der Steuererklärung angeben. Gewerbliches Krypto-Einkommen aus Handel und Mining ist auf Ebene des Bundes mit der Einkommensteuer (bis zu 11,5 %) zu versteuern. Auch hier sind Steuern auf Kantons- und Gemeindeebene zu beachten.

Bei Unternehmen zählen Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen und werden den Gewinnen zugerechnet. Hier ist durchschnittlich mit einer Steuer von unter 14 % zu rechnen – Ausnahmen gibt es für Start-ups, die im besten Fall bis zu 10 Jahre (komplett oder teils) steuerbefreit werden.

In diesem Artikel haben wir uns dem Thema Schweiz und die Besteuerung von Kryptowährungen ausführlich gewidmet.

4. Kroatien

Kryptowährungen gelten in dem südosteuropäischen Land als Kapitaleinkünfte, ihr Besitz wird somit nicht besteuert. Werden Kryptowährung wie Bitcoins und andere hingegen als Vermögenswerte in einem Veräußerungsgeschäft bzw. in einer Transaktion verkauft, sind die Gewinne steuerpflichtig.

Wer als Privatanleger in Kroatien eine 2-jährige Haltefrist beachtet, bezahlt auch auf erzielte Krypto-Gewinne keine Steuer. Will man die erzielten Bitcoin-Gewinne doch bereits innerhalb eines Jahres oder früher ausbezahlen lassen, fällt eine Besteuerung von Kryptowährungen in Höhe von 10 % an (plus Stadtzuschlag).

In der Steuererklärung müssen alle Einkünfte aus Kryptowährungen angegeben werden. Außerdem sind Aufzeichnungen nach dem "First in first out"-Prinzip zu führen.

Für den gewerblichen Handel mit Kryptowährungen gilt ein Steuersatz von 10 bis 18 %.

Andere durch Kryptowährungen erzielte Einkünfte wie Staking, Lending und Mining werden hingegen mit der progressiven Einkommensteuer belegt (bis zu 20 %).

Nähere Detials rund um Steuern auf Kryptowährungen in Kroatien lesen Sie hier.

5. El Salvador

El Salvador machte den Bitcoin als erstes Land zur offiziellen Währung und die Verwendung völlig steuerfrei.

In Anbetracht des schlechten Ruf des Landes dürfte es sich dabei wohl um einen strategischen Move handeln – Bitcoin-Fans sollten El Salvador aber in Betracht ziehen.

6. Rumänien

Bei Transaktionen zwischen Kryptowährungen gibt es in Rumänien keine Besteuerung (z.B. Bitcoin-Kauf mit Ether als Zahlungsmittel).

Bei der Umwandlung einer Kryptowährung in eine Fiat-Währung bzw. langfristige Krypto-Investitionen fallen auf das Kapitalvermögen pauschal 10 % Steuer an.

Kursgewinne von Kryptowährungen werden – ebenso wie Gewinne aus Kauf und Verkauf, Mining, Staking oder Lending – mit dem Einkommensteuer-Pauschalsteuersatz von 10 % besteuert (die Krypto-Gewinne müssen in der Steuererklärung angegeben werden).

7. Panama

Panama ist aufgrund von fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen – bis dato – ein wahres Krypto-Paradies. Weder Mining noch Besitz und Handel mit Kryptowährungen werden steuerlich erfasst oder müssen beim Finanzamt gemeldet werden.

Damit fallen auf Krypto-Vermögen 0 % Steuern an. Bleibt nur abzuwarten, wie sich die Rechtslage hier in den nächsten Jahren entwickeln wird.

Detaillierte Infos über Panama und Krypto-Steuern gibt es auf dieser Seite.

8. Malaysia

Private Anleger – ohne regelmäßige Aktivitäten bzw. Veräußerungsgeschäfte – bezahlen in Malaysia keine Krypto-Steuern. Das liegt vor allem daran, dass die Behörden Kryptowährungen weder als Währung bzw. Zahlungsmittel noch als Kapitalvermögen betrachtet.

Gewerbliches Trading, Daytrader oder Personen mit regelmäßigen privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen müssen die Gewinne allerdings als Einkommen versteuern (hier gilt ein Steuersatz von bis zu 30 %).

Generieren Unternehmen durch Mining oder Staking im Krypto-Bereich Gewinne, fällt eine Besteuerung an (keine Kapitalertragsteuer) – außer es handelt sich um langfristige Investitionen in digitale Währungen.

Hier gelangen Sie zu einer eigenen Seite rund um Malaysia und Steuern auf Kryptowährungen.

9. Thailand

Ausländische Kryptogewinne bzw. Krypto-Einkommen aus dem Besitz, Handel und Verkauf von Kryptowährungen sind in Thailand steuerfrei – allerdings nur dann, wenn die Einkünfte bzw. Gewinne nicht im erzielten Kalenderjahr rückgeführt werden (ansonsten fallen im Rahmen der jährlichen Steuererklärung bis zu 35 % Einkommensteuer auf das Einkommen aus Krypto-Assets an).

Unternehmen sollten bei Besitz von und Handel mit Kryptowährungen die Körperschaftsteuer von 20 % beachten.

Sowohl Staking als auch Mining sind in Thailand legal. Bei Gewinnen aus der Erzeugung digitaler Währungen innerhalb Thailands gilt es, den Ertrag zu versteuern (Gewinne und Verluste können gegengerechnet werden).

Wenn Sie Näheres rund um Thailand und das Thema Krypto-Steuern lesen wollen, werden Sie hier fündig.

10. Singapur

Da es in Singapur keine Steuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gibt, müssen weder natürliche Personen noch Unternehmen aus dem Ausland eine Besteuerung beim Thema Kryptowährungen beachten.

Lediglich für vor Ort ansässige Firmen gilt es die Körperschaftsteuer zu beachten, sofern es sich beim Krypto-Trading um das Hauptgeschäft handelt.

Gewerbliches Trading mit Krypto-Coins geht in Singapur allerdings mit einer Menge Vorschriften und komplexer Regularien einher, Einzelfälle sollten daher unbedingt vorab genauestens geklärt werden.

Näheres zu Singapur und seinen Steuern auf Kryptowährungen gibt es auf dieser Seite.

11. Costa Rica

In Costa Rica sind sowohl der Kauf als auch der Besitz von Kryptowährungen steuerfrei.

Auf Verkauf und Veräußerungsgewinne mit Kryptowährungen wie Bitcoin müssen Sie Steuern zahlen, in Höhe von 15 %.

In diesem Beitrag finden Sie weitere Informationen rund um Costa Rica und Krypto-Steuern.

Unser Fazit zum Thema Kryptowährungen und Krypto-Steuer

Vorschriften zum Thema Kryptowährungen, Bitcoin und anderen digitalen Währungen sind vielerorts noch nicht ausgereift oder überhaupt nicht vorhanden.

Während einige Länder bereits mit hohen Krypto-Steuern auf Gewinne und Handel (Kauf, Verkauf etc.) und strengen Gesetzen gegen Kryptowährungen vorgehen, gibt es andere Staaten, in denen man Bitcoin und anderen Kryptowährungen gegenüber freundlicher eingestellt ist.

Im Gegensatz zu Deutschland – wo Kryptowährungen zu den sonstigen Wirtschaftsgütern zählen und nur steuerfrei sind, wenn man die Vermögenswerte nicht innerhalb der 12-monatigen Spekulationsfrist verkauft und sofern die Gewinne innerhalb eines Jahres 600 Euro nicht übersteigen (ansonsten gilt die deutsche Einkommensteuer) – locken andere Länder mit attraktiven Krypto-Steuern für Bitcoin etc. (hier finden Sie unsere ausführliche Seite zum Thema Kryptosteuern).

Krypto-Gewinne steuergünstig vereinnahmen

Ob Malta, Costa Rica, Rumänien oder auch Thailand, Singapur und Panama – im Ausland bieten sich mit Krypto-Assets viele interessante – und vor allem legale – Möglichkeiten, Steuern und damit Geld zu sparen.

Sowohl für private Anleger und Investoren als auch für Unternehmen im Krypto-Bereich lohnt es sich, die 11 hier vorgestellten Länder in Erwägung zu ziehen und damit private Krypto-Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen bzw. privaten Veräußerungsgeschäften oder auch Einkommen aus Staking, Lending und Mining steuergünstig zu vereinnahmen.

 
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