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Wohnsitz Italien

Italienischer Non-Dom und Malta-Firma

Italiens Pauschalsteuer kann für Menschen mit hohen Auslandseinkünften sehr attraktiv sein. Wir zeigen, wie eine Malta-Gesellschaft in eine solche Struktur passen kann und wo die Grenzen liegen.

Dazu im Video

Wie die Pauschale funktioniert

Wer in mindestens neun der letzten zehn Jahre außerhalb Italiens ansässig war und zuzieht, kann sämtliche Auslandseinkünfte mit einer festen Ersatzsteuer abgelten (Art. 24-bis TUIR): Dividenden, Zinsen, Kursgewinne, Mieten, egal in welcher Höhe. Für Zuzüge ab 2026 beträgt die Pauschale 300.000 Euro pro Jahr; wer bis zum 31.12.2025 zugezogen ist, behält per Bestandsschutz seinen Betrag von 200.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro, je nach Zuzugsjahr. Familienmitglieder kosten je 50.000 Euro extra. Das Regime läuft maximal 15 Jahre; italienische Einkünfte werden daneben normal besteuert.

Gewählt wird die Pauschale in der ersten italienischen Steuererklärung; wer vorab Sicherheit will, kann seinen Fall der Steuerbehörde als verbindlichen Vorbescheid (Interpello) vorlegen, Pflicht ist das nicht. Gezahlt wird in einem Betrag je Jahr; wer eine Zahlung versäumt oder verzichtet, fällt aus dem Regime und kommt nicht wieder hinein.

Was die Pauschale abdeckt, und was nicht

Abgedeckt ist mehr als nur der Steuersatz, und genau das macht das Paket für große Vermögen so komfortabel:

  • alle Auslandseinkünfte, unabhängig davon, ob Du sie nach Italien überweist,
  • die CFC-Zurechnung für direkt gehaltene Auslandsgesellschaften ist ausgesetzt, Deine Malta-Struktur wird also nicht per Hinzurechnung nach Italien geholt,
  • keine Meldung des Auslandsvermögens, keine italienischen Vermögensabgaben auf Auslandsimmobilien und -depots,
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer nur auf Italien-Vermögen.

Nicht abgedeckt sind italienische Einkünfte jeder Art, die normal besteuert werden, und eine Falle für Verkäufer: Gewinne aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen sind in den ersten fünf Jahren des Regimes ausgenommen und werden regulär besteuert. Wer einen Exit plant, plant ihn um diese Frist herum. Praktisch relevant ist auch das Wahlrecht, einzelne Staaten von der Pauschale auszunehmen: Für ausgenommene Länder gilt dann die normale Besteuerung mit Anrechnung, was sich bei einzelnen Quellenstaaten mit DBA-Vorteilen rechnen kann.

Wo Malta hineinpasst

Die Pauschale deckt Deine Malta-Dividenden vollständig ab, egal ob sie 500.000 Euro oder 5 Mio. Euro betragen. Deine Firma zahlt in Malta effektiv rund 5 %, Du zahlst in Italien Deine feste Pauschale, fertig. Je größer die Gewinne, desto kleiner wird die Pauschale in Prozent: Bei 3 Mio. Euro Ausschüttung entspricht sie 10 %, bei 6 Mio. Euro noch 5 %.

Damit ist auch gesagt, für wen das Regime nicht gebaut ist: Unterhalb siebenstelliger Jahreseinkünfte ist die Pauschale teurer als Maltas Non-Dom-Status mit 5.000 Euro Mindeststeuer. Italien ist die Luxusvariante der Südeuropa-Kombination, und sie lohnt exakt dann, wenn Deine Zahlen sie hergeben. Was Italien steuerlich außerhalb des Regimes verlangt, von der Einkommensteuer bis zu den Kapitalerträgen, steht kompakt im Länderprofil Italien.

Die zwei Regeln, die auch hier gelten

  • Die Firma bleibt in Malta, wirklich. Italien greift sich Gesellschaften, deren strategische oder laufende Leitung im Inland stattfindet; seit 2024 reicht dafür schon eines von beiden. Die ausgesetzte CFC-Zurechnung hilft Dir nichts, wenn die Gesellschaft selbst als italienisch ansässig gilt. Substanz in Malta, lokale Geschäftsführung, definierte eigene Rolle: Pflicht, nicht Kür.
  • Der deutsche Abschied läuft vorneweg. Beim Wegzug aus Deutschland mit GmbH-Anteilen oder großen Fondsdepots stellt das Finanzamt die Wegzugsteuer-Rechnung, Richtung Italien genauso wie Richtung Malta. Sie gehört vor den Umzugstag. Und deutsche Quellen wie vermietete Immobilien oder GmbH-Dividenden bleiben auch danach in Deutschland beschränkt steuerpflichtig; die Pauschale regelt nur die italienische Seite.

Für Angestellte: das Impatriati-Regime als kleinere Tür

Nicht jeder, der nach Italien will, lebt von Dividenden. Für Arbeitnehmer und Selbständige mit hohem Arbeitseinkommen hat Italien ein eigenes Zuzugsregime (Lavoratori Impatriati, seit 2024 in verschärfter Form): 50 % des Arbeitseinkommens steuerfrei (60 % mit minderjährigem Kind), gedeckelt bei 600.000 Euro Einkommen im Jahr, für fünf Jahre. Voraussetzungen: mindestens drei Jahre vorher nicht in Italien ansässig, hohe Qualifikation, und die Verpflichtung, mindestens vier Jahre zu bleiben, sonst werden die Vorteile samt Zinsen zurückgefordert. Für die Malta-Kombination taugt das Regime nicht, es befreit Arbeitseinkommen, keine Dividenden. Aber als ehrliche Antwort auf die Frage „Ich bin angestellt, lohnt Italien trotzdem?" gehört es auf den Tisch: Wie sich beide Regime ins italienische Gesamtbild fügen, samt Alltag, Regionen und Nebenkosten, beschreibt der Beitrag zum Auswandern nach Italien.

Ob sich der feste Jahresbetrag lohnt, hängt daran, wie viel oben in Malta hängen bleibt. Die Struktur dafür steht auf der Seite zur Firmengründung in Malta; die spanische Alternative mit sechs steuerfreien Jahren rechnet das Beckham-Regime vor.

Ab einer gewissen Größe ist die schönste Steuer eine feste Zahl.

Im Beratungsgespräch rechnen wir, ob Italiens Pauschale oder Maltas Non-Dom-Status Deinen Fall günstiger löst.