Malta Limited Speziallösungen

Mehrwertsteuer beim Kauf einer Yacht zur privaten Nutzung in der EU auf bis zu 5,4% reduzieren: Yacht-Registrierung in Malta macht’s möglich

Wir zeigen Ihnen, wie Sie beim Yachtkauf in Malta ganz legal steuern sparen können

Perspektive Ausland Podcast: Malta – nur 5% Körperschaftsteuer. So funktioniert‘s

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung in Malta. Hören Sie jetzt rein.

Bitte unbedingt beachten: Das hier vorgestellte Modell ist keine Out-of-the-Box Lösung, sondern bedarf der individuellen Planung. So kann es z.B. bei einem deutschen Wohnsitz und Yachten mit einer Rumpflänge von mehr als 24 Metern zu steuerlichen Negativwirkungen beim hier vorgestellten Modell kommen. Genaue Planung und steuerrechtliche Abklärungen an Ihrem Wohnsitzstaat sind unerlässlich.

Wer eine neue oder gebrauchte Yacht zur überwiegend privaten Nutzung in EU-Gewässern erwerben will, der muss mit einer erheblichen Mehrwertsteuer-Belastung rechnen.

Um dieses Problem zu lösen, hat sich der maltesische Gesetzgeber schon vor mehr als zehn Jahren ein Modell („Malta-Service-Lease-Scheme”) ausgedacht, mit welchem sich zu zahlende Mehrwertsteuer beim Yacht-Erwerb stark reduzieren lässt – und das natürlich ganz legal.

Bei dem Modell wird eine Kapitalgesellschaft in Malta gegründet. Diese Firma erwirbt die Yacht per Reverse Charging umsatzsteuer frei bzw. lässt sich die bezahlte Vorsteuer wiedererstatten.

Die Gesellschaft vermietet dann mittels Bootsleasing die Yacht an den Nutzer/Eigner, der wiederum maltesische Mehrwertsteuer auf die Nutzung der Yacht bezahlt.

Nach ein bis drei Jahren Laufzeit kann der Eigner die maltesische Gesellschaft liquidieren und das Boot als voll in der EU-versteuert in den Privatbesitz übernehmen.

Auf dieser Seite beschreiben wir das „Malta-Service-Lease-Scheme” im Detail und zeigen Ihnen auf, wie auch Sie beim Yachtkauf und dem Yacht Leasen legal Steuern sparen können.

Das Malta-Service-Lease-Scheme im Überblick

Am 24.11.2005 veröffentlichte die Umsatzsteuerabteilung Maltas ihre Richtlinien zur Mehrwertsteuerbehandlung bei Yacht-Vermietungen. Diese Regelungen definieren die Besteuerung von Yachten, die von einem maltesischen Unternehmen an Dritte vermietet werden.

Ein Finanzierungs-Leasing Vertrag (Mietkauf) bezeichnet einen Vertrag, bei dem der Vermieter (d.h. das maltesische Unternehmen, das Besitzer des Bootes ist) dieses an einen Dritten (den Mieter) vermietet, und zwar mit der Option, das Segelboot oder die Yacht am Ende der Miete zu einem reduzierten Preis zu erwerben. Dabei gibt es verschiedene Leasinglösungen.

Durch sorgfältige Planung bedeuten diese Richtlinien, dass der Yacht-Mieter zum Besitzer einer in der EU mit MwSt versteuerten Yacht werden kann, und im besten Fall beim Bootskauf nur 6,18% Mehrwertsteuer auf den Originalwert der Yacht zahlt (sonstige Steuern und Transaktionsgebühren wirken sich auf den endgültigen Kostenaufwand nochmals mit 2% aus).

Hinleitung zum günstigen Mehrwertsteuersatz

Die Steuerbehörde Maltas hat festgelegt, dass ein maltesisches Unternehmen, das eine Vergnügungs-Yacht erwirbt und diese an Dritte vermietet, 18% MwSt. auf den Mietpreis aufzuschlagen hat, da die Vermietung als eine in Malta angebotene Dienstleistung gilt.

Mehrwertsteuer ist jedoch nur auf den Mietanteil fällig, für den die Yacht sich in EU-Gewässern befindet. In der Praxis sieht die Abgrenzung jedoch schwierig aus und es ist, beispielsweise vom Finanzamt, kaum überprüfbar, an welchen Tagen genau sich die Yacht nur in EU-Gewässern befand und wann z.B. auf hoher See oder in türkischen oder in tunesischen Gewässern.

Daher hat die maltesische Steuerbehörde für verschiedene Bootsklassen einen Prozentsatz der Mietkauf-Yachtmiete definiert, welche Aufenthalten in EU-Gewässern zugeordnet wird und damit der Mehrwertsteuer unterliegt.   

Der im Mietkaufvertrag vereinbarte Mietkauf-Betrag richtet sich nach dem Wert des Bootes und muss von den Steuerbehörden genehmigt werden.

Der Tarif ist so gegliedert:

Segel- bzw. Motorboote länger als 24 Metern

  • Mehrwertsteuerpflichtiger Prozentsatz der Miete: 30%

  • Effektiver MwSt-Satz: 30% der Miete x 18% = 5,4% des Bootswertes

Segelboote mit einer Länge von 20,01 bis 24 Metern

  • Mehrwertsteuerpflichtiger Prozentsatz der Miete: 40%

  • Effektiver MwSt-Satz: 40% der Miete x 18% = 7,2% des Bootswertes

Motorboote mit einer Länge von 16,01 bis 24 Metern

  • Mehrwertsteuerpflichtiger Prozentsatz der Miete: 40%

  • Effektiver MwSt-Satz: 40% der Miete x 18% = 7,2% des Bootswertes

Segelboote mit einer Länge von 10,01 bis 20 Metern

  • Mehrwertsteuerpflichtiger Prozentsatz der Miete: 50%

  • Effektiver MwSt-Satz: 50% der Miete x 18% = 9% des Bootswertes

Motorboote mit einer Länge von 12,01 bis 16 Metern

  • Mehrwertsteuerpflichtiger Prozentsatz der Miete: 50%

  • Effektiver MwSt-Satz: 50% der Miete x 18% = 9% des Bootswertes

Segelboote bis 10 Meter lang

  • Mehrwertsteuerpflichtiger Prozentsatz der Miete: 60%

  • Effektiver MwSt-Satz: 60% der Miete x 18% = 10,8% des Bootswertes

Motorboote mit einer Länge von 7,51 bis 12 Metern (falls diese im kommerziellen Schiffsregister eingetragen werden)

  • Mehrwertsteuerpflichtiger Prozentsatz der Miete: 60%

  • Effektiver MwSt-Satz: 60% der Miete x 18% = 10,8% des Bootswertes

Motorboote mit einer Länge von bis zu 7,5 Metern (falls diese im kommerziellen Schiffsregister eingetragen werden)

  • Mehrwertsteuerpflichtiger Prozentsatz der Miete: 90%

  • Effektiver MwSt-Satz: 90% der Miete x 18% = 16,2% des Bootswertes

Boote, die ausschließlich in geschützten Gewässern segeln dürfen

  • Mehrwertsteuerpflichtiger Prozentsatz der Miete: 100%

  • Effektiver MwSt-Satz: 100% der Miete x 18% = 18% des Bootswertes

Rechenbeispiel

Wenn man den ersten Fahrzeugtyp als Beispiel heranzieht, wird angenommen, dass eine Segelyacht, die länger als 24 m ist, 30% des zeitlichen Umfangs ihrer Vermietung in EU-Gewässern verbringt. Demnach muss also der Mieter nur auf 30% der Mietkauf-Bootsmiete den vollen maltesischen Mwst-Satz von 18% bezahlen, insgesamt also nur 5,4% der im Mietkauf-Vertrag vereinbarten Summe, welche sich am Kaufpreis der Yacht orientiert.

Ablauf in der Übersicht

Der Ablauf des gesamten Mietkauf-Vorgangs von der Gründung bis zur Auflösung der maltesischen Gesellschaft ist wie folgt:

  • Kauf der Yacht durch das Malta-Unternehmen;

  • Die Registrierung der Yacht, gegebenenfalls unter der maltesischen Flagge;

  • Die Ankunft der Yacht in Malta zu Beginn der Miete;

  • Die Vermietung der Yacht an einen Dritten durch das Unternehmen

  • Den Verkauf der Yacht an den Mieter für mindestens 1% des Kaufwertes bei der Rückkehr der Yacht nach Malta beim Ablauf des Mietvertrags;

  • Ausstellung einer EU-Deklaration zur bezahlten Mehrwertsteuer seitens der Behörden in Malta, wonach der Yacht der freie Verkehr durch die EU gestattet wird.

Technische Voraussetzungen für Yachtregistrierung in Malta

Transport Malta hat in einem 130 Seiten umfassenden Dokument genau vor Augen geführt, welche technischen Voraussetzungen ein Boot bei einer Pleasure-Yacht-Registrierung erfüllen muss.

Dabei spielen insbesondere folgende Faktoren eine Rolle:

  • Sicherheitsvorkehrung (Ausstattung, Erreichbarkeit, Erfüllung der Standards)

  • Ausstoß / Umweltverträglichkeit

  • Elektronische Installationen sowie Funkausstattung

  • Stabilität und bauliche Konzeption des Bootes

Grundsätzlich kann man jedoch bei einer Yacht, die in einer europäischen Werft gefertigt wurde, davon ausgehen, dass es den geforderten Standards nachkommt. Unsere Kanzlei ist hier mit dem Prüfverfahren betraut und insbesondere bei Yachten größerer Bootsbauer (Bspl. Sunseeker) ist die Registrierung seitens der Erfüllung der baulichen und technischen Anforderungen unproblematisch.

Beispielrechnung

Zur Veranschaulichung besitzt unser Kunde eine 25 m lange Yacht, die einen Marktwert von 1 Mio. Euro hat. Er verkauft das Boot an sein eigenes Malta-Unternehmen. Andernfalls, wenn der Kunde von einem Dritten eine Yacht kauft, wird dieser die Yacht direkt an das Malta-Unternehmen verkaufen. Das Malta-Unternehmen wird daraufhin mit dem Kunden einen Mietkaufvertrag abschließen und der Kunde hat die Wahl, am Ende des Vertrags das Schiff zu erkaufen.

Die steuerlichen Auswirkungen der Transaktion werden folgende sein:

A. Verkauf des Schiffs durch Hr. X an das Malta-Unternehmen (bzw. Kauf durch das Malta-Unternehmen vom Lieferanten des Herrn X) für 1 Mio. Euro (Marktwert der Yacht).

Es wird keine steuerlichen Auswirkungen oder mehrwertsteuerliche Auswirkungen auf diese Transaktion geben, und zwar sowohl im Falle, dass Hr. X das Boot an die Malta-Firma verkauft (Privatverkauf), als auch im Falle, dass das Malta-Unternehmen das Boot von einem EU- bzw. nicht-EU Lieferanten kauft. Das Malta-Unternehmen wird in diesem Stadium das Boot unter der maltesischen Flagge anmelden.

B. Mietverkauf durch das Malta-Unternehmen an den Kunden

  • Der Kunde hat 50% des Wertes des Bootes am Vertragsdatum zu zahlen.

  • Hr. X hat nicht mehr als 36 monatliche Teilzahlungen an das Malta-Unternehmen zu leisten, um den Wert des Bootes auszugleichen (plus 10% Gewinnelement für das Malta-Unternehmen). In unserem Beispiel liegt der noch ausstehende Betrag bei 500 Tsd. Euro und deshalb leistet der Mieter 36 Monatszahlungen in Höhe von jeweils 16.667 € als Mietzahlung; dies ergibt eine Zahlung von insgesamt 600 Tsd. Euro und bedeutet im Endeffekt, dass das Malta Unternehmen bei der Transaktion einen Gewinn von 100 Tsd Euro erzielt.

C. Kaufoption durch den Kunden

Der Kunde muss am Ende der Miete 1% des Originalwerts an das Malta-Unternehmen zahlen, um zum vollständigen Eigentümer zu werden und kann (falls gewünscht) die Yacht auf seinen Namen übertragen.

Steuerliche Auswirkungen

Die steuerlichen Konsequenzen des gesamten Vorgangs von Gründung der Malta-Gesellschaft bs zu deren Liquidation sind also:

  • …auf 50% des Wertes: 18% Mehrwertsteuer werden gezahlt, jedoch nur bei 30% der Miete, deshalb 500.000 € x 18% x 30% = 27.000 €.

  • …auf die Teilzahlungen: 18% Mehrwertsteuer werden gezahlt, jedoch nur bei 30% der Miete, deshalb 17.000 x 36 x 18% = 33.048 €

  • …bei Einlösung der Yacht, auf die Zahlung des 1%igen Wertes (10 Tsd. Euro) sind 18% Mehrwertsteuer fällig = 1800€

  • …auf das vom Malta-Unternehmen erzielte Gewinnelement: 11% des Wertes (110 Tsd. Euro) sind Steuern fällig, und zwar zu 4,17% = 4.580€

Somit liegt die Gesamtsumme der fälligen Steuern bei 66.435€.

Dies entspricht 6,65% des Originalpreises des Bootes von 1.000.000€ und bedeutet in der Praxis, dass der Mieter am Ende der Transaktion zum Besitzer eines EU MwSt.-registrierten Bootes wird, nachdem er auf die gesamte Transaktion insgesamt 6,65% an Mehrwertsteuer gezahlt hat.

Der Vorteil dieser Struktur liegt auch darin, dass die Steuern und Mehrwertsteuer über einen maximal dreijährigen Zeitraum gezahlt werden können, was positiv für die Liquidität ist.

Natürlich fallen zusätzlich Gebühren und Kosten für die Evaluierung des Bootes (egal, ob Oldtimer oder nicht, auf ein Foto oder eine private Besichtigung sollte man sich hier nicht verlassen), die Registrierung des Bootes unter der maltesischen Flagge, die Registrierung des Malta-Unternehmens sowie die notwendigen Mehrwertsteuer-Verfahren an, die allerdings die Rentabilität der Transaktion nicht maßgeblich beeinträchtigen.

So kann unsere Kanzlei Sie bei der Registrierung Ihrer Yacht in Malta unterstützen

Unsere Kanzlei hat über unser Büro in Malta schon etliche Mandanten bei Fragen rund um die Yachtregistrierung in Malta unterstützt.

Unsere kompetenten Mitarbeiter können Sie zu allen Fragen rundum Antragsverfahren beraten und vorab klären, ob die Registrierung Ihrer Yacht in Malta überhaupt Sinn ergibt. Wie bereits eingangs erwähnt, ist Vorsicht geboten – nicht immer eignet sich das maltesische Verfahren.

Kommt es zur Antragsstellung, so können wir Sie zu Gesprächen mit den maltesischen Behörden begleiten, sämtliche Unterlagen für Sie ausarbeiten und zusammenstellen und den Prozess von A bis Z begleiten.

Selbstverständlich ist auch die Gründung Ihrer maltesischen Gesellschaft (ggf. mit ausländischer Holding) und die laufende steuerliche Betreuung der Gesellschaften bei uns in besten Händen.

Und wenn Sie einen Wohnsitzwechsel nach Malta erwägen, um das neue Unternehmen vor Ort persönlich zu leiten, können wir Sie bei allen Umzugsvorbereitungen und der damit involvierten steuerlichen Planung unterstützen.

Lassen Sie sich jetzt zu Steuern, Firmengründung und Wohnsitzname in Malta beraten

Lassen Sie sich jetzt zu Steuern, Firmengründung und Wohnsitzname in Malta beraten.

Wenn auch Sie ein Vorhaben planen, dass Sie ggf. in Malta umsetzen wollen, werden Sie sich vermutlich schon intensiv mit den Rahmenbedingungen in Malta auseinandergesetzt haben. Man kann heute online schon in kurzer Zeit eine Fülle von Informationen zu praktisch jedem Thema (und auch zu Malta) finden.

Dabei ist es nicht unüblich, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt, ab dem die Verwirrung zu – und die Klarheit abnimmt. Es sind einfach zu viele Gesichtspunkte gleichzeitig zu berücksichtigen. Die Ausgangslage ist komplex.

Vielleicht mussten Sie auch feststellen, dass die meisten lokalen Steuerberater in Malta und zu Hause von den internationalen Zusammenhängen zu wenig Ahnung haben, um Ihnen wirklich weiterhelfen zu können.

Um den geistigen Knoten zu lösen und den Weg für weiterführende Gedanken frei zu machen, bieten wir jetzt Ihnen ein einstündiges telefonisches Beratungsgespräch zum Thema Steuern, Gesellschaftsgründung und Wohnsitznahme in Malta an. 

Im Rahmen dieses Gespräches können wir über konkrete technische Fragen sprechen (z.B. steuerliche Aspekte, Sitzverlegung Ihrer UK-Gesellschaft nach Malta, Boot über Firma kaufen, Einfuhrumsatzsteuer etc.), oder einfach nur diverse strategische Optionen, die Sie in Erwägung ziehen, diskutieren. Sie bestimmen den Inhalt des Gespräches und geben das Tempo vor. Auch wenn Sie Fragen zum Unternehmenssitz in anderen Ländern wie Irland, Spanien oder der Türkei haben, sind wir gern für Sie da.

Lassen Sie sich jetzt zu Malta beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen, vielleicht sogar nach Malta? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in Malta?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung und Wohnsitznahme in Malta zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung und Wohnsitznahme in Malta zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung in bzw. Wohnsitzverlagerung nach Malta sind.

Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse an

Wenn auch Sie die Gründung einer Gesellschaft in Malta planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben in Malta kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.