
In Malta gelten offiziell 35% Körperschaftsteuer. Jede maltesische Gesellschaft muss ihre Gewinne zunächst mit 35% versteuern und 35% ihres Gewinnes an das maltesische Finanzamt abführen.
Der Clou ist nun der folgende: Ausländische Gesellschafter (d. h. natürliche und juristische Personen, die nicht in Malta steuerpflichtig sind) können vom Finanzamt 6/7 der bezahlten Steuern (also 80%) wieder zurückfordern. Dazu wird mit der Einreichung der Körperschaftsteuererklärung ein Antrag auf Rückerstattung mit eingereicht (erledigen wir für Dich). Das Finanzamt ist verpflichtet, diesem innerhalb von 2 Wochen Genüge zu leisten und dem Gesellschafter die bezahlten Steuern zurückzuerstatten. Somit beträgt der effektive Körperschaftsteuersatz nur 5% . Damit ist Malta EU-Meister und Niedrigsteuerland Nummer 1 innerhalb EU.
Rechenbeispiel:
Herr Müller aus Duisburg ist alleiniger Gesellschafter der ABC Limited auf Malta.
ABC Limited erwirtschaftet 100.000 Euro und bezahlt 35.000 Euro Körperschaftsteuer an das maltesische Finanzamt.
Innerhalb von 2 Wochen bekommt Herr Müller 6/7 (80%) der bezahlten Steuern auf sein deutsches Privatkonto zurückerstattet, also 30.000 Euro
Steuerrückerstattung einkommensteuerpflichtig am Wohnsitzstaat
Aber das Leben wäre zu einfach, wenn es da nicht einen Haken gäbe! Und hier ist das Problem: Die 30.000 Euro, die zurück an den Gesellschafter fließen sind KEINE Dividende, sondern eine Steuererstattung. Somit wird dieser Betrag im Wohnsitzland des Gesellschafters voll mit Einkommensteuer und nicht mit Kapitalertragsteuer belastet.
Handelt es sich beim Gesellschafter um eine Kapitalgesellschaft (z.B. eine deutsche GmbH), wird die Steuererstattung voll mit Körperschaftsteuer belegt.
Leider verschweigen viele Gründungsagenturen diese und andere wichtige Details. Die richtige Gestaltung ist eben nicht zum Billigpreis zu haben. Somit wird also die Steuerrückerstattung aus Malta leicht zur Steuerfalle und zum Bumerang.