Wird Maltas 5 % Körperschaftsteuersatz angehoben?

Malta zieht aufgrund niedriger Steuern und anderer Vorteile seit Jahren Unternehmer, Selbstständige und Co. aus dem Ausland an.

Die Besteuerung macht die kleine Insel im Mittelmeer nicht nur als Wohnsitz, sondern dank 5 % Körperschaftsteuer auch für die Gründung einer Gesellschaft überaus attraktiv.

Nun sorgen die jüngsten Aussagen des maltesischen Finanzministers Clyde Caruana für Aufruhr.

Diverse Artikel berichten über seine Pläne, das Steuersystem in Malta lieber ab sofort schrittweise anzupassen, als später Änderungen von EU und OECD aufgezwungen zu bekommen.

Viele ausländische Investoren und Gesellschafter fürchten deshalb, dass die vorteilhafte Besteuerung für Unternehmen mit ausländischen Gesellschaftern und anderen Vorteile in Malta bald der Vergangenheit angehören könnte.

Wir verschaffen uns für Sie einen Überblick über die Situation in Malta und verraten Ihnen, ob der Steuersatz in Malta angehoben wird und damit die niedrigste Körperschaftsteuer der EU bald wirklich Geschichte ist.

Die Malta Körperschaftsteuer aktuell

Sehen wir uns dazu zunächst die aktuelle Regelung der Steuern bzw. die Besteuerung für Unternehmen in Malta an.

Das steuerliche System und die Gesetzgebung von Malta stammen aus den 1990er-Jahren und sind damit bereits über 20 Jahre alt.

Offizieller ≠ effektiver Steuersatz für Unternehmen in Malta

Offiziell liegt der Körperschaftsteuersatz in Malta bei 35 %.

Für ausländische Gesellschafter (Nicht-Malteser) mit Unternehmen im Land (wie einer maltesischen Limited) gilt dieser Steuersatz allerdings nicht wirklich.

Sie müssen die Steuer zwar vorab bezahlen, haben aber die Möglichkeit, 80 % der bezahlten Steuer im Rahmen eines Tax Refund vom Finanzamt in Malta zurückzuerhalten.

Der Antrag auf Rückerstattung wird gemeinsam mit der Körperschaftsteuererklärung eingereicht und muss vom Finanzamt binnen 2 Wochen nach Einreichung bearbeitet werden.

Auf Gewinne fällt damit dank Rückerstattung vom Finanzamt effektiv lediglich eine Besteuerung von 5 % an.

Gemeinsame Steuererklärung dank Holding-Struktur

Seit 2019 gibt es in Malta außerdem als Inhaber einer Gesellschaft einen Weg, Antrag und Rückerstattung zu vermeiden.

Zusammen mit einer maltesischen Holding-Gesellschaft kann seit damals eine einzige, konsolidierte Steuererklärung eingereicht werden.

Im Rahmen dieser kombinierten Steuererklärung bezahlt man dann in Malta von vornherein und ohne Antrag nur den effektiven Steuerssatz von 5 % an das Finanzamt.

Optimale Struktur & niedrige Steuern bei Wohnsitz in Malta...

Sie streben einen Umzug nach Malta an (und möchten dort als Non-Dom dank Remittance Basis ohne Besteuerung auf Einkommen aus dem Ausland leben)?

Dann erweitern Sie diese ganze Firmenstruktur (Unternehmensgruppe mit Holding und operativer Tochtergesellschaft in Malta) für eine steuerlich optimierte Lösung zusätzlich am besten um eine Holding im Ausland (wir empfehlen in der Regel die Schottische Limited Partnership – mehr dazu lesen Sie hier).

Bei korrekter Ausgestaltung profitieren Personen mit Non-Dom-Status in Malta damit nicht nur von dem minimalen Körperschaftsteuersatz von 5 %, sondern bezahlen bei Ausschüttung der Gewinne im Land zusätzlich weder Einkommensteuer noch Kapitalertragsteuer.

...oder steuergünstige Firmenstruktur mit anderem EU-Wohnsitz

Doch auch, wenn Sie sich einen Umzug nach Malta nicht vorstellen können, bietet eine Gesellschaft in Malta mit Holding-Struktur eine interessante Option.

Dank steuerlicher Sonderstati stellen sowohl Spanien (Beckham Law) und Portugal (NHR-Status) als auch Italien (Non-Dom-Status) in Kombination mit einer Firmengründung in Malta einen attraktiven Wohnsitz in einem EU-Land dar.

Dabei profitieren Sie als Gesellschafter von niedrigen Steuern in einem der drei südlichen EU-Länder, während Ihre operative, maltesische Gesellschaft über einen Geschäftsführer vor Ort verfügt.

Malta als steuergünstiger EU-Wohnsitz & Firmenstandort

Mit diesem Trick, aber auch aufgrund niedriger Steuern und anderer Vorteile (Non-Dom-Regelung) zieht Malta seit Jahren im Auftrag der maltesischen Regierung Interessenten aus dem Ausland an.

Insbesondere in der IT- und iGaming-Branche (auf Malta gibt es begehrte EU-Lizenzen für Online Casinos) nutzen viele Unternehmen die Steuervorteile in dem kleinen Land.

Warum die ganze Aufregung um den maltesischen Körperschaftsteuersatz?

Mit seinen niedrigen Steuern auf die Gewinne von Firmen – wie der Körperschaftsteuer von nur 5 % bei richtiger Gestaltung – zieht der kleinste Staat der EU jährlich viele Personen aus dem Ausland an, die davon mit Unternehmen unterschiedlichster Größe profitieren.

Darüber hinaus bietet sich die Steueroase nicht nur aufgrund niedriger Steuern als Firmenstandort, sondern mit Non-Dom-Status, viel Sonne und angenehmem Klima auch für einen Umzug an.

Aus der Traum der kleinen Steueroase im Süden Europas?

Im April 2022 kündigte der Finanzminister Caruana von Malta erstmals an, das aktuelle System bis spätestens schrittweise 2025 zu reformieren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Malta in der Vergangenheit immer wieder betont hat, dass es nicht plant, seinen Körperschaftsteuersatz zu erhöhen.

Was ist der Grund für diesen Sinneswandel?

Der potenzielle Kurswechsel beim Thema Steuervorteile dürfte mehr als nur einen einzigen Grund haben.

  • Zum einen ist das aktuelle System mit der niedrigen Körperschaftsteuer bereits seit über 20 Jahren im Einsatz und eine Reform damit wenig überraschend.

  • Zum anderen könnten die Entwicklungen auf der globalen Bühne Einfluss auf die zukünftige Steuerpolitik von Malta haben. In den letzten Jahren gab es in der EU und in anderen Teilen der Welt einen Trend hin zu höheren Steuersätzen und diverse Maßnahmen gegen Steuervermeidung und -hinterziehung.

EU & OECD drängen auf Körperschaftsteuersatz von mind. 15 %

Hauptgrund für die potenzielle Anpassung der Steuern dürfte wohl der Druck seitens der EU darstellen.

Die Europäische Union plant im Rahmen der internationalen OECD-Steuerreform eine EU-weite Mindestkörperschaftsteuer mit einer Besteuerung von mindestens 15 %.

Der Vorschlag wurde von der EU-Kommission erstmals im Dezember 2021 vorgestellt und soll in erster Linie multinationale Unternehmen betreffen, deren jähliche Gewinne 750 Mio. übersteigen.

Dieser Steuersatz muss von den einzelnen Mitgliedstaaten – also auch von Malta – dann sukzessive in nationales Recht umgesetzt werden.

Obwohl die Umsetzung dieses Beschlusses zunächst primär nur große Konzerne mit hohem Einkommen trifft, ist durchaus anzunehmen, dass diese Besteuerung künftig auch auf kleinere Unternehmen ausgeweitet werden könnte.

Auswirkungen einer Anhebung der Körperschaftsteuer in Malta

Sollte der Steuersatz für Körperschaften und die Rückerstattung bzw. reduzierte Steuer im Rahmen einer konsolidierten Steuererklärung tatsächlich geändert werden, hätte dies direkte Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität von Malta.

Mithilfe der Steuervorteile konnte der kleine Insel-Staat in den letzten Jahren ein starkes Wirtschaftswachstum verzeichnen.

Die Wirtschaft und die Schaffung neuer Arbeitsplätze für die Malteser und die übrigen Einwohner hatte in Malta stets Priorität und brachten das Land weitgehend unbeschadet durch diverse Finanzkrisen.

Eine Erhöhung der attraktiven Steuer könnte Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Malta haben und sich damit auch die Beschäftigung und das Wirtschaftswachstum beeinträchtigen.

Unsere Einschätzung zur Anhebung des Körperschaftsteuersatzes

Die persönliche Einschätzung unserer Kanzlei bzw. von Sebastian Sauerborn ist folgende:

Malta ist sich in Bezug auf seine wirtschaftliche Entwicklung seiner Grenzen bewusst.

Der kleine EU-Staat weiß sehr genau, dass er auf steuerliche Anreize wie die 5 % Körperschaftsteuer angewiesen ist, um neue Einwohner und damit Wirtschaftskraft ins Land zu locken.

Wir rechnen aus diesem Grund auch in Zukunft mit einer attraktiven Lösung, die ausländische Unternehmer und Investoren auch weiterhin Vorteile bringt und sie so ins Land lockt.

Denkbar sind verschiedene Maßnahmen, welche die Steuergesetzgebung in Malta modernisieren und gegebenenfalls ändern, aber gleichzeitig die Steuern auch attraktiv gestalten, um als kleines Land weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben.

Wichtig zu wissen: Viele Artikel stellen Malta oft zu Unrecht als das schwarze Schaf in der Europäischen Union dar. Dabei wurde das aktuelle Steuersystem und die geringe Besteuerung der Gewinne von Unternehmen von der EU in seiner derzeitigen Form abgesegnet und freigegeben.

Malta – die kleine Steueroase der EU

Niedrige Steuern und Co. – Malta lockt mit seinen steuerlichen Anreizen seit Jahren natürliche Personen, Gesellschafter und Investoren aus dem Ausland an, die auf der Suche nach einem steuergünstigen Wohnsitz oder Firmenstandort sind.

Dank niedriger Lebenshaltungskosten und guter Reputation hängt die kleine Insel dabei sogar andere Steueroasen wie Dubai, die Schweiz oder Monaco ab.

Neben dem niedrigen Steuersatz auf die Gewinne von Unternehmen gibt es noch andere Vorteile.

Steuervorteile von Malta

  1. Non-Dom-Regime

    Dank Remittance Basis – dem sogenannten Non-Dom-Status – bezahlen ausländische Personen mit Wohnsitz in Malta keine Steuern auf Auslandseinkommen (solange dieses Einkommen keinen Bezug zum Land hat und nicht nach Malta überwiesen bzw. ausgeschüttet wird).

  2. Niedrige Einkommensteuer

    Wer nach Malta umzieht, spart in dem kleinen EU-Staat auch im Rahmen der persönlichen Steuererklärung: Als Geschäftsführer Ihres maltesischen Unternehmens beziehen Sie z.B. ein Gehalt bzw. Einkommen zur Deckung der Lebenshaltungskosten und bezahlen lediglich auf diesen Betrag Einkommensteuer ans Finanzamt.

  3. Ideal mit Umzug nach Spanien, Portugal & Italien

    Bei Gründung einer Gesellschaft (bzw. einer Firmenstruktur) in Malta lohnt sich ein Umzug ins Ausland ganz besonders. Als Gesellschafter profitieren Sie vom spanischen Beckham Law, portugiesischen NHR-Status oder italienischen Non-Dom-Status und damit – trotz kleiner Unterschiede je nach Struktur – auf jeden Fall von steuerfreien Auslandseinkünften und einer niedrigen Besteuerung auf die Gewinne.

  4. Keine Quellen- & Erbschaftsteuer

    Auf Gewinne einer Gesellschaft bzw. abfließende Dividenden fällt in Malta keine Quellensteuer an. Obendrein gibt es in dem kleinen EU-Staat weder eine Steuer auf Vermögen oder Erbschaften noch auf Schenkungen.

Dies ist nur ein kleiner Auszug, um Ihnen einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Vorteile bzw. die allgemeine Besteuerung von Malta zu verschaffen.

Weitere Vorteile für Personen aus dem Ausland in Malta

Darüber hinaus bietet sich die ehemalige britische Kolonie auch für digitale Nomaden und zur Vermeidung betriebsstättenloser Einkünfte an (ideal als Gestaltung für deutsche Staatsbürger, die verhindern möchten, dass sie im Rahmen der erweitert beschränkten Steuerpflicht beim Finanzamt in Deutschland Steuern auf ihr Welteinkommen bezahlen müssen).

Außerdem eignet sich Malta hervorragend für einen steuergünstigen Startup-Exit oder den privaten Handel mit Kryptowährungen (da es auf Einkommen aus privaten Kryptowährungen keine Steuern gibt).

Weitere Steuervorteile in Malta haben wir in einem weiteren Beitrag für Sie zusammengefasst. Diesen finden Sie hier.

Entwicklung und vorstellbare Szenarien für Malta

Wir sehen für die Zukunft von Steuer und Gesetzen in Malta dabei mehrere vorstellbare Szenarien, welche ansässigen Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit bieten, ihre Steuern zu reduzieren.

Zwei potenzielle Beispiele:

  1. Gestaffelter Steuersatz

    Für kleine Unternehmen könnte es in Malta eine neue Perspektive geben: Beispielsweise einen speziellen (niedrigeren) Körperschaftsteuersatz auf die ersten 100.000 Euro Gewinn.

  2. Default Deduction

    Auch eine Standardabgabe wie z.B. ein paar 100.000 Euro oder Steuerfreiheit auf 20 % des Gewinnes stellen in Zukunft ein potenzielles Modell für Unternehmen in Malta dar.

Dies sind nur zwei Szenarien in Malta, selbstverständlich sind auch diverse andere Lösungsansätze denkbar.

Fazit zur Zukunft der Körperschaftsteuer in Malta

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für Gesellschafter und Geschäftsführer mit Unternehmen in Malta derzeit kein Grund zur Panik besteht.

Es ist bestimmt nicht verkehrt, auf dem Laufenden zu bleiben und sich einen Überblick über die Lage zu verschaffen – einen Anlass zur Sorge gibt es aber nicht.

Die Diskussion zeigt, dass Malta großen Wert auf eine gute Reputation legt – und davon profitiert keinesfalls nur das Land selbst, sondern auch ansässige Firmen.

Änderungen nicht in Stein gemeißelt

Bis dato stehen in Malta keine konkreten Veränderungen der steuerlichen Gesetzgebung und kein neuer Körperschaftsteuersatz fest.

Deshal bleibt es abzuwarten, wie sich die globale Steuerpolitik und auch die wirtschaftliche Situation in Malta in den kommenden Jahren entwickeln.

In der Zwischenzeit stellt Malta in Sachen Steuern und Besteuerung der Gewinne weiterhin ein attraktives Ziel für internationale Unternehmen dar, die auf der Suche nach einem niedrigen Steuersatz bei gleichzeitig starkem Wirtschaftsumfeld sind.

...und selbst wenn die Steuer angehoben werden sollte:

Mit der richtigen Struktur wird es beim Thema Steuern in Malta weiterhin Wege zur Optimierung und Senkung der Steuerlast geben.

Im Rahmen der internationalen Steuerplanung gibt es diverse Ansätze, um die Vorteile im Land der Gesellschaft zu nutzen:

In Malta ist es beispielsweise relativ einfach, über Offshore-Gesellschaften Rechnungen an eine Malta Gesellschaft zu schreiben und damit möglichst wenig Steuern an das Finanzamt zu bezahlen.

Wir empfehlen Ihnen Malta aufgrund niedriger Besteuerung und der diversen Vorteile im Land sowohl für einen Umzug als auch zur Gründung einer internationalen Firmenstruktur auch weiterhin.

Antworten auf etwaige Fragen und eine Einschätzung Ihrer Situation erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 
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