Fachwissen · Wegzug
Wegzugsteuer beim Umzug nach Malta
Wenn Du wesentliche Anteile an einer Kapitalgesellschaft hältst, kann Deutschland beim Wegzug einen fiktiven Verkauf besteuern. Deshalb sollte dieses Thema geklärt sein, bevor Du Deinen Wohnsitz verlegst.
Dazu im Video
Du kommst aus Österreich oder der Schweiz? Hier die Regeln für Dich: Wegzugsbesteuerung Österreich und Wegzug aus der Schweiz.
Wen die Wegzugsteuer trifft
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG greift, wenn Du in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst und eine Beteiligung von mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hältst (§ 17 EStG), egal ob deutsche GmbH oder ausländische Limited. Beim Umzug nach Malta fingiert das Gesetz einen Verkauf zum gemeinen Wert: Die stillen Reserven Deiner Anteile werden besteuert, obwohl kein Cent geflossen ist. Versteuert wird nach dem Teileinkünfteverfahren: 60 % des fiktiven Gewinns unterliegen Deinem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 %, dazu Solidaritätszuschlag.
Der Umzug ist dabei nicht der einzige Auslöser. Auch die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an eine Person ohne deutsche unbeschränkte Steuerpflicht steht dem Wegzug gleich, etwa die Schenkung an Deine bereits in Malta lebenden Kinder.
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es einen zweiten Tatbestand, den viele noch nicht auf dem Schirm haben: Investmentfonds- und ETF-Anteile lösen die Wegzugsteuer ebenfalls aus, wenn Du mindestens 1 % der Anteile eines Fonds hältst oder Deine Anschaffungskosten je Fonds €500.000 erreichen (§ 19 Abs. 3 InvStG). Genau die Depotgrößen also, mit denen man über Malta nachdenkt.
Wie das Finanzamt Deine Gesellschaft bewertet
Maßstab ist der gemeine Wert der Anteile am Wegzugstag. Gab es im Jahr davor Verkäufe unter fremden Dritten, wird der Wert daraus abgeleitet. Gab es sie nicht, und das ist bei inhabergeführten Gesellschaften der Normalfall, greift das Finanzamt gern zum vereinfachten Ertragswertverfahren der §§ 199 ff. BewG: durchschnittlicher bereinigter Jahresertrag der letzten drei Jahre mal Kapitalisierungsfaktor 13,75 (§ 203 BewG). So wird aus einer unauffälligen GmbH schnell ein Millionenwert:
| Rechenschritt | Beispiel |
|---|---|
| Durchschnittlicher Jahresertrag (bereinigt, letzte drei Jahre) | €100.000 |
| Mal Kapitalisierungsfaktor 13,75 | €1.375.000 gemeiner Wert |
| Abzüglich Anschaffungskosten (hier: Stammkapital) | €25.000 |
| Fiktiver Veräußerungsgewinn | €1.350.000 |
| Davon steuerpflichtig (Teileinkünfteverfahren, 60 %) | €810.000 |
| Wegzugsteuer (bis 45 %, zzgl. Solidaritätszuschlag) | rund €365.000 |
Der Faktor 13,75 unterstellt, dass Deine Gesellschaft ihre Erträge ewig fortschreibt. Für Firmen, deren Wert am Inhaber hängt, ist das regelmäßig zu hoch. Das Gegenmittel ist ein eigenes Bewertungsgutachten nach anerkannten Methoden, das Inhaberabhängigkeit, Marktlage und Risiken realistisch abbildet; es ist oft der größte einzelne Hebel gegen die Schätzfreude des Finanzamts. Wie das Amt rechnet und wie ein Gutachten dagegenhält, steht im Detail in der Unternehmensbewertung bei Auswanderung.
Sofort fällig, auf Antrag in sieben Raten
Bis 2021 konnten EU-Auswanderer die Steuer unbefristet zinslos stunden lassen. Diese Zeit ist vorbei: Seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz behandelt Deutschland Wegzüge ab 2022 auch innerhalb der EU wie Drittstaatsfälle, die Steuer ist sofort fällig. Auf Antrag zahlst Du in sieben gleichen Jahresraten, unverzinslich, aber in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung, etwa Bankbürgschaft oder Grundpfandrechte. Die Ratenzahlung kippt, wenn Du eine Rate versäumst, die Anteile verkaufst oder verschenkst oder Deine Gesellschaft während der Ratenphase Ausschüttungen oder Einlagenrückgewähr von zusammen mehr als 25 % des Anteilswerts vornimmt: Dann wird die Restschuld fällig.
Deine Meldepflichten nach dem Umzug
Mit dem Wegzug beginnt eine jährliche Routine (§ 6 Abs. 5 AStG): Bis zum 31. Juli jedes Jahres teilst Du Deinem Finanzamt Deine aktuelle Anschrift mit und bestätigst, dass Dir die Anteile weiterhin zuzurechnen sind. Ereignisse, die Steuer oder Raten berühren, also Verkauf, Übertragung oder Ausschüttungen über der 25 %-Schwelle, meldest Du innerhalb eines Monats. Wer diese Pflichten schleifen lässt, riskiert den Widerruf von Ratenzahlung und Stundung. Ein unspektakulärer Verwaltungsakt, aber einer mit Zähnen.
Die Rückkehrerregelung: sieben Jahre, verlängerbar auf zwölf
Kehrst Du innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurück, entfällt die Wegzugsteuer rückwirkend; bei fortbestehender Rückkehrabsicht verlängert das Finanzamt die Frist auf Antrag um bis zu fünf Jahre auf zwölf. Für die Zwischenzeit kann die Steuer auf Antrag zinslos gestundet werden.
Schädlich ist in dieser Zeit alles, was nach endgültigem Abschied aussieht: Verkauf oder Übertragung der Anteile beendet die Option ganz; Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähr von zusammen mehr als 25 % des Anteilswerts lassen die Steuer insoweit bestehen. Und weil die Finanzverwaltung verlangt, dass die Rückkehrabsicht von Anfang an bestand, gehört sie ab dem ersten Tag dokumentiert: befristeter Mietvertrag in Malta, fortbestehende Bindungen nach Deutschland, ein festgehaltener Rückkehrplan. Wer Malta erst einmal auf Zeit denkt, baut sich so die Ausstiegstür gleich mit ein.
Und wenn Du später aus Malta verkaufst?
Mit der Wegzugsteuer hat Deutschland den Wertzuwachs bis zum Umzugstag abgerechnet. Für den Verkauf danach weist Artikel 13 Absatz 5 des DBA Deutschland-Malta das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu, also Malta. Und Malta besteuert den Gewinn im Regelfall nicht: Für Non-Doms bleiben ausländische Kapitalgewinne steuerfrei, selbst wenn Du den Erlös nach Malta überweist. Einen förmlichen Step-up braucht es dafür nicht; der Wertzuwachs nach dem Wegzug bleibt schlicht unversteuert. Die Ausnahme sind Gesellschaften, deren Vermögen überwiegend aus deutschen Immobilien besteht: Dort darf Deutschland nach Artikel 13 Absatz 2 auch nach dem Wegzug zugreifen.
Die Kehrseite: Fällt der Wert Deiner Anteile nach dem Wegzug, ändert das an der deutschen Wegzugsteuer nichts. Deutschland besteuert den fiktiven Gewinn vom Umzugstag, nicht Dein späteres Ergebnis.
Behältst Du die GmbH und lässt sie ausschütten, gilt dieselbe Doppelmechanik: Deutschland behält auf die Dividenden 15 % Quellensteuer (mehr dazu bei der beschränkten Steuerpflicht), Malta besteuert sie beim Non-Dom nur, soweit Du sie nach Malta überweist. Und dieselbe Beteiligung ab 1 % zählt zugleich als wesentliches Inlandsinteresse für die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Wer die Gesellschaft mitnimmt, nimmt also drei deutsche Anknüpfungen mit.
Die Stellschrauben, der Reihe nach
- Bewertung steuern. Der Wert am Stichtag entscheidet. Ein junges oder gerade schwaches Geschäft zieht günstiger um als dasselbe Geschäft nach zwei Rekordjahren; ein verteidigungsfähiges Gutachten schlägt die Pauschalformel fast immer.
- Vor dem Wegzug ausschütten. Ausschüttungen senken den Anteilswert und damit die Bemessungsgrundlage; die Abgeltungsteuer darauf kann günstiger sein als die Wegzugsteuer auf denselben Betrag. Das ist Rechenarbeit, kein Automatismus.
- Struktur vor dem Wegzug ändern. Hängen die Anteile an einer gewerblichen deutschen Personengesellschaftsstruktur, etwa über eine atypisch stille Beteiligung, fallen sie aus § 6 AStG heraus, solange die deutsche Betriebsstätte real bleibt. Wie diese Gestaltung funktioniert und woran sie scheitert, zeigt der Beitrag zur atypisch stillen Gesellschaft gegen die Wegzugsteuer.
- Anteile in Deutschland lassen. Schenkung oder Verkauf an unbeschränkt steuerpflichtige Nachfolger vor dem Umzug vermeidet den Wegzugstatbestand; dafür sind Schenkungsteuer und die Frage zu prüfen, ob Du die Kontrolle wirklich abgeben willst.
- Familienstiftung oder Liquidation. Die Übertragung der Anteile auf eine deutsche Familienstiftung hält sie dauerhaft im deutschen Steuernetz und damit aus § 6 AStG heraus; die Liquidation der Gesellschaft vor dem Umzug beendet das Thema ganz, gegen Versteuerung des Liquidationsgewinns. Beides sind Weichenstellungen für Jahrzehnte, keine Steuertricks.
- Depot rechtzeitig sortieren. Bei der Fonds-Wegzugsteuer zählen die Schwellen je Fonds. Wer früh plant, kann Positionen unterhalb der Schwellen strukturieren oder Gewinne noch unter deutschem Abgeltungsteuer-Regime realisieren, bevor der fiktive Verkauf zum schlechteren Zeitpunkt kommt.
Was das für Deinen Malta-Plan heißt
Die Wegzugsteuer ist kein Grund, in Deutschland zu bleiben. Sie ist ein Grund, den Umzug nach Malta als Projekt mit Reihenfolge zu behandeln: erst bewerten, dann gestalten, dann umziehen. In der falschen Reihenfolge wird aus dem Steuervorteil der Struktur ein Liquiditätsloch im Umzugsjahr. Die Malta-Seite der Rechnung, effektiv 5 % auf künftige Gewinne und der Non-Dom-Status privat, verdient dieselbe Sorgfalt wie die deutsche Abschiedsrechnung.
Für Betriebsvermögen neben den Anteilen gilt zusätzlich die Entstrickung; den formalen Abschied regelt die Abmeldung in Deutschland. Und die deutsche Wegzugsseite in voller Tiefe, mit allen Wegen aus der Steuer und allen Zielländern im Vergleich, findest Du in der Wegzugsbesteuerung erklärt.
Die Wegzugsteuer ist nur eine von mehreren deutschen Rechnungen, die beim Umzug fällig werden. Welche sonst noch greifen und in welcher Reihenfolge, steht im Fachwissen zur deutschen Seite.
Der teuerste Fehler passiert vor dem ersten Umzugskarton.
Im Beratungsgespräch rechnen wir Deine Wegzugsteuer, prüfen die Stellschrauben und takten den Umzug richtig.