Sozialversicherung für EU-Bürger in Malta

Egal ob Urlaub als Tourist, beruflicher Aufenthalt als Arbeitnehmer, Arbeitssuchender oder Verlagerung des Wohnsitzes als Rentner nach Malta – es gibt viele Szenarien, in denen eine Sozialversicherung im Ausland notwendig ist.

Auf dieser Seite klären wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Sozialversicherung und geben Ihnen weitere Informationen, die Sie als EU-Bürger kennen sollten, wenn Sie in einen anderen Mitgliedstaat wie Malta reisen oder dort arbeiten und leben.

Soziale Sicherheit innerhalb der EU

Innerhalb der Europäischen Union verfügen die einzelnen Mitgliedstaaten zwar über individuell ausgestaltete Sozialsysteme, es gibt aber spezielle Abkommen zwischen den EU-Ländern.

Dafür gelten EU-weit Regelungen für die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit.

Diese sollen eine Doppelversicherung vermeiden und gemäß Sozialversicherungsrecht die Ansprüche von EU-Bürgern beim Umzug innerhalb der Europäischen Union schützen. Auch für das Sozialversicherungsabkommen England Deutschland gab es nach dem Brexit ein neues Partnerschaftsabkommen.

Sozialversicherungsabkommen von Malta

Malta verfügt – wie jedes andere EU-Land und den Staaten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – folglich über ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, Österreich und Co.

Dank der EU-Grundrechte wie der Arbeitnehmerfreizügigkeit (aufgrund des Rechts der Freizügigkeit bei der Wahl des Arbeitsplatzes) können EU-Bürger im Rahmen dieses Abkommens nicht nur Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt nach Malta verlegen und auf der Insel eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sondern je nach Beschäftigung auch die soziale Absicherung vor Ort in Anspruch nehmen.

Welche Absicherung habe ich, wenn ich als EU-Bürger in Malta arbeite?

Um diese Frage zu beantworten, gilt es je nach Voraussetzungen zu unterscheiden.

Entsendung von Arbeitnehmern nach Malta

Für Arbeitnehmer, die vom Unternehmen zeitlich begrenzt nach Malta entsandt werden (für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, ggf. erforderlichen Nachweis bzw. entsprechende Bescheinigung beachten), gelten beim Thema Sozialversicherung weiterhin die Rechtsvorschriften im Heimatland.

Das bedeutet, dass die Beiträge zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung laut Recht weiterhin über den Versicherungsträger in Deutschland bezahlt werden und dem Arbeitnehmer in Malta zur Verfügung stehen.

Erwerbstätigkeit vor Ort in Malta

Entscheidet sich ein Auswanderer hingegen für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer bei einem maltesischen Unternehmen, eine Karriere als Selbständiger auf Malta oder möchte als Unternehmer nach Malta umziehen, sind die Regelungen hinsichtlich der sozialen Sicherheit des jeweiligen Staates (also vor Ort in Malta) zu beachten.

Die Sozialversicherung wird in Malta als National Insurance bezeichnet.

Alle Erwerbstätigen (egal ob Unternehmer, Arbeitnehmer oder Selbständige) bezahlen dafür monatliche Beiträge. Die Höhe der Beiträge unterscheidet sich laut Sozialversicherungsrecht je nach Einkommen und nach Art der Beschäftigung.

Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge für National Insurance und Einkommensteuer wie in Deutschland vom Einkommen einbehalten. Der Arbeitgeber führt die Beiträge seiner Mitarbeiter an die zuständigen Behörden des Landes ab und bezahlt seinen eigenen Anteil.

Verfüge ich als EU-Bürger in Malta über eine Krankenversicherung?

Das maltesische Gesundheitssystem ähnelt dem System im Großbritannien und wird über Steuereinnahmen finanziert.

Mit der maltesischen ID-Card (Nachweis über die gültige Aufenthaltsgenehmigung bzw. digitale Bescheinigung, welche über die Identity Malta ausgestellt wird) erhalten alle Einwohner auf der EU-Insel kostenlosen Zugang zur staatlichen, medizinischen Versorgung.

Hier gelangen Sie zur Webseite der Identity Malta und näheren Informationen rund um den Antrag zur persönlichen ID-Card.

Arbeiten Sie also auf der Insel, so sind Sie und ein etwaiges Familienmitglied bzw. die Familie auf Malta automatisch krankenversichert.

Ausnahmen im Bereich Krankenversicherung

Ausgenommen von den Beitragszahlungen sind in Malta z.B. Rentner aus anderen EU-Staaten wie Deutschland oder Österreich. Beziehen Sie eine staatliche Rente aus dem Heimatland, so profitieren Sie mit der entsprechenden Bescheinigung im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens zwischen Malta und Deutschland von einer Befreiung und haben gleichzeitig die Möglichkeit, die kostenlose medizinische Versorgung Maltas zu nutzen.

Auch Erwerbstätige bzw. Unternehmer, die bei der Verlagerung von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt nach Malta einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel bzw. Kapital sowie eine private Versicherung erbringen können (erforderliche Dokumente beachten), sind von der staatlichen Versicherung ausgenommen.

Hier finden Sie auf unserer Webseite einen Artikel mit ausführlichen Informationen zum Thema Gesundheitssystem und medizinische Versorgung in Malta.

Zurück in die deutsche Krankenversicherung bei der Rückkehr nach Deutschland?

Grundsätzlich kehren deutsche Staatsangehörige, die nach einem längeren Aufenthalt wieder ins Heimatland ziehen, zuvor bereits in Deutschland gelebt haben und in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wieder in diese zurück.

Eine Nachfrage zu den Regeln bei der Rückkehr empfiehlt sich auf jeden Fall im Vorfeld des geplanten Wegzugs bzw. vor Reiseantritt nach Malta.

Wer in Malta erkrankt und nach Deutschland zurückkehrt, läuft sonst nämlich im schlimmsten Fall Gefahr, ohne Versicherung dazustehen.

Möglichkeiten für die Weiterversicherung

Um die erneute Aufnahme zu garantieren, sollte man die Weiterversicherung sowohl im gesetzlichen als auch im privaten Bereich vor der Abreise thematisieren und sich mit den verschiedenen Möglichkeiten beschäftigen:

  1. Ruhend stellen

    gesetzlich Versicherte können die Versicherung in der Heimat ruhend stellen (ab 30 Euro pro Monat) und nach dem Auslandsaufenthalt wieder aufnehmen

  2. Private Anwartschaftsversicherung

    mit dieser werden Sie nach Rückkehr ohne erneute Prüfung Ihrer Gesundheit wieder in Deutschland versichert

  3. Auslandsreisekrankenversicherung mit Weiterversicherungsrecht

    bei der Rückkehr nach Deutschland wechseln Sie ohne Gesundheitsprüfung zu einem normalen Tarif

  4. Private Krankenversicherung mit Weltdeckung

    durch Abschluss einer solchen Versicherung sind Sie sowohl bei einer Reise als auch in der Heimat abgesichert (empfehlenswert für wiederholte Auslands- und Deutschlandaufenthalte)

Die Wahl der für Sie richtigen Option richtet sich in erster Linie nach Ihrem Lebensstil und der Dauer Ihres Aufenthalts in Malta.

Um die optimale Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden, lohnt sich beim Thema Krankenversicherung Ausland Deutschland auf jeden Fall eine individuelle Beratung.

Habe ich als EU-Bürger in Malta und/oder im Herkunftsland Rentenansprüche?

Bei der Rentenversicherung werden die Versicherungszeiten eines jeden Staates innerhalb des EU- bzw. EWR-Raums zusammengerechnet. Aus allen Zeiten gemeinsam ergeben sich laut Rechtsvorschriften die Rentenansprüche.

Verlegen Sie als EU-Bürger Ihren Wohnsitz in ein anderes Land wie z.B. nach Malta, so verfallen Ihre Rentenansprüche in Deutschland also nicht – vielmehr werden sowohl die deutschen als auch die ausländischen Versicherungszeiten berücksichtigt.

Jedes Land übernimmt dann die Auszahlung der Rente für die jeweiligen Versicherungszeiten.

Bekomme ich als EU-Bürger in Malta Kindergeld?

Wie auch in Deutschland und anderen EU-Ländern gibt es in Malta Kindergeld für jedes Kind unter 16 Jahren.

Auf Malta sind die Zahlungen allerdings stärker an das Einkommen der Eltern gebunden und teils auch niedriger als im Heimatland.

An dieser Stelle sei auch kurz erwähnt, dass die gesetzliche Mutterzeit auf Malta mit vier Monaten kürzer als in Deutschland und anderen Ländern ist. Aus Erfahrungen lässt sich aber ergänzen, dass dies von Arbeitgeber zu Arbeitgeber variieren kann.

Wie viel Kindergeld gibt es auf Malta?

Der Mindestbetrag liegt momentan jährlich bei 450 Euro pro Kind.

Bei den Höchstbeträgen gibt es wöchentlich (Stand 2023):

  • für ein Kind 24,08 Euro

  • für zwei Kinder 48,16 Euro

  • für drei Kinder 72,24 Euro

  • für vier Kinder 96,32 Euro

  • für jedes weitere Kind 24,08 Euro

Deutsche Staatsangehörige (oder andere EU-Bürger) mit maltesischer ID-Card und Wohnsitz auf der Insel erhalten also laut maltesischem Recht auch Kindergeld auf der EU-Insel.

Auf Jobsuche nach Malta und Arbeitslosengeld weiter beziehen?

Wer sich auf Arbeitsuche ins Ausland begeben möchte, kann dies auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat wie Malta tun und das deutsche Arbeitslosengeld unter bestimmten Voraussetzungen und mit dem entsprechenden Antrag dorthin mitnehmen.

Grundsätzlich haben Sie im Ausland für drei Monate Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Die Dauer lässt sich auf bis zu sechs Monate verlängern.

Eine wichtige Bedingung für die Mitnahme ist die Erfüllung der Wartefrist von vier Wochen sowie der Pflichten und Rechtsvorschriften im Ausland. Zu letzteren gehören regelmäßige Melde- und Kontrolltermine in Malta.

Wer für die Arbeitssuche ins Ausland geht, verfügt weiterhin über eine gesetzliche Kranken-­, Pflege-­ und Rentenversicherung in Deutschland. Die Leistungen der Krankenversicherung können in Malta (oder in anderen EU-Mitgliedstaaten) mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte genutzt werden.

Anforderungen beim Wegzug als Arbeitssuchender

Zu den wichtigen Anforderungen gehört, sich als Stellensuchender die Mitnahme des Leistungsanspruchs vor Ausreise per Antrag von der Agentur für Arbeit genehmigen zu lassen und sich beim maltesischen Träger der Arbeitslosenversicherung anzumelden.

Dieser informiert dann wiederum die Agentur in Deutschland und leitet die erneute Anmeldung bei der Krankenkasse aus dem Ausland in die Wege.

Sozialversicherung für EU-Bürger – auf nach Malta!

Deutsche Staatsangehörige bzw. EU-Bürger, die nach Malta reisen oder ihren Wohnsitz zum Arbeiten bzw. Leben in den Inselstaat verlegen, profitieren dank Abkommen zur sozialen Sicherheit meist auch vor Ort von einem umfassenden Schutz in den Bereichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Im Detail sind dabei je nach persönlicher Situation unterschiedliche Regelungen zu beachten. Je nachdem, ob Sie auf Malta für einen Arbeitgeber vor Ort arbeiten, als Selbständiger Ihr Einkommen verdienen, Versicherungsbeiträge bezahlen und unter die lokale Besteuerung fallen, als Rentner bzw. Arbeitssuchender nach Malta ziehen oder ob Sie von einem deutschen Unternehmen ins Ausland entsendet werden, kommt es innerhalb der EU zur Anwendung des über- und zwischenstaatlichen Rechts.

Detaillierte Informationen gibt es je nach Bereich im Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Malta, über den Kontakt der deutschen Sozialversicherung oder auf der Seite des jeweiligen Versicherungsträgers.

 
Zurück
Zurück

Malta & Co: Wo gibt es Krypto steuerfreie Länder?

Weiter
Weiter

Gesundheitssystem und medizinische Versorgung in Malta