Änderungen am Beckham Law in Spanien

Mit dem Beckham Law können Ausländer, die nach Spanien ziehen, bis zu 80 bzw. 90 % Steuern sparen. Ob Mallorca, Marbella oder die Costa Brava – mit einem spanischen Wohnsitz ergeben sich dank der steuerlichen Sonderregelung in Kombination mit einer Firmengründung in Malta spannende Gestaltungsmöglichkeiten.

Nun gibt es Neuerungen an dem spanischen Gesetz. Welche das sind und ob die Auswirkungen für ausländische Unternehmer, Freiberufler und Investoren und deren Einkünfte (auch im Zusammenhang mit einer Firmenstruktur in Malta) positiv oder negativ sind, sehen wir uns in diesem Artikel genauer an.

Was ist das Beckham Law in Spanien?

Sehen wir uns zunächst noch einmal an, welche Auswirkungen die spanische Sonderregelung in der Steuergesetzgebung genau hat bzw. wie Auswanderer aus steuerlicher Sicht von einem Umzug nach Spanien profitieren können.

Der deutsche Name des in Spanien als Régimen especial para trabajadores desplazados bezeichneten Gesetzes geht auf den Fußballspieler David Beckham zurück.

Dieser spielte in den 2000er-Jahren bei Real Madrid und machte sich die Steuerregelung für Expats im spanischen Hoheitsgebiet als einer der ersten zunutze.

Bei der Einführung des Beckham-Gesetzes waren es in erster Linie Berufssportler, die von dem Sonderregime profitierten. Seit 2015 sind Künstler und Sportler von der Anwendung der Regelung ausgeschlossen.

Ziel des spanischen Gesetzgebers ist es, mit dem Beckham-Gesetz hoch-qualifizierte Arbeitskräfte nach Spanien zu locken.

Mit dieser Regelung werden ausländische Steuerpflichtige in Spanien für einen maximalen Zeitraum von 6 Jahren – unter bestimmten Voraussetzungen – wie steuerlich Nichtansässige behandelt.

Im Zuge dessen können diese Personen die folgenden steuerlichen Vorteile des Beckham Law nutzen.

Auswirkungen auf die Einkommensteuer

Während die spanische Einkommensteuer normalerweise ab 60.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 % liegt, können Einwanderer – welche die Kriterien erfüllen (mehr dazu im nächsten Punkt) – von einem pauschalen, reduzierten Steuersatz auf ihr Einkommen profitieren.

Jährliche Einkünfte aus Arbeit bis 600.000 Euro werden dann im Rahmen des Beckham Law mit 24 % besteuert. Auf das Einkommen darüber kommen die in Spanien üblichen 47 % Steuern zur Anwendung.

Wichtig zu beachten: Anders als beim Non-Dom-Status in Malta oder anderen Ländern muss in Spanien von Nutzern des Beckham Law auf das gesamte, aus Arbeit weltweit erzielte Einkommen, Steuern bezahlt werden. Eine Anstellung bei einem Arbeitgeber im Ausland befreit den Arbeitnehmer NICHT von der spanischen Besteuerung.

Andere ausländische Einkünfte müssen vom Steuerpflichtigen nicht in Spanien versteuert werden.

Konsequenzen für andere Steuerarten

Neben der Einkommensteuer wirkt sich die Anwendung vom Beckham-Gesetz zum Teil auch auf andere spanische Steuern aus.

Erbschafts- & Schenkungsteuer und Beckham Law

Für Personen, welche die spezielle Steuerregelung nutzen, gelten in Spanien sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch bei der Schenkungsteuer die normalen Steuersätze und die Anwendung des Beckham Law bringt keine Erleichterung.

Hier gibt es keine steuerliche Sonderbehandlung für Expats und Co. Schenkungen und Erbschaften sind normal steuerpflichtig.

Vermögenssteuer und Beckham-Gesetz

Eine Vermögensteuer ist auch für Steuerpflichtige, die das Sonderregime nutzen, zu beachten.

Personen, die steuerlich als Nichtansässige behandelt werden, bezahlen die Steuern aber nicht auf ihr Weltvermögen bzw. Vermögen außerhalb Spaniens (muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden).

Die Steuer betrifft lediglich jenes Vermögen, das sich vor Ort in Spanien befindet und ist erst bei einem Vermögen in Spanien ab 3 Mio. Euro zu berücksichtigen.

Besonders hohe Vermögen werden auf diese Weise mit einem Steuersatz von bis zu 3,5 % belegt.

Für wen gilt das Beckham Law?

Bei den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Regelungen durch Expats wurde nun im Zuge der Änderungen von den spanischen Steuerbehörden nachgebessert.

Der Bereich der Anwendung wurde ausgeweitet und somit die Erfüllung der Bedingungen zur Inanspruchnahme des Beckham Law erleichtert.

Nun können die besondere Steuerregelung bzw. reduzierte Einkommensteuer Personen nutzen, die folgende Punkte erfüllen:

1. Kein Wohnsitz in Spanien innerhalb der letzten 5 Jahre

Vor der Neuregelung durfte man 10 Jahre vor Umzug nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein. Diesen Zeitraum verkürzte man um die Hälfte. Die gleiche Regelung kommt auch bei spanischen Rückkehrern zur Anwendung.

2. Ursachen für Umzug nach Spanien

Für die Nutzung vom Beckham-Gesetz muss der Wohnsitzwechsel aus einem der folgenden Gründe erfolgen:

  • Abhängiges Beschäftigungsverhältnis – als Arbeitnehmer bei einem spanischen Arbeitgeber bzw. Unternehmen (keine Profi-Sportler)

  • Entsendung – abhängig beschäftigter Arbeitnehmer wird von Arbeitgeber außerhalb Spaniens nach Spanien geschickt

  • Remote-Arbeit – eines Arbeitnehmers für einen Arbeitgeber im Ausland ohne Entsendung

  • Geschäftsführer – Person wird "Administrador", also eingetragener Geschäftsführer bei einem spanischen Unternehmen (nur bei Gesellschaften möglich, die nicht ausschließlich der Vermögensverwaltung dienen, ansonsten Beteiligung von max. 25 %)

  • Selbständige Arbeit – Personen mit einer speziellen behördlichen Genehmigung der ENISA, die freiberuflich arbeiten

  • Start-up-Unternehmen – Anstellung bzw. Arbeit als hoch-qualifizierte Person (Fachmann), sofern das Unternehmen die Anforderungen erfüllt und die Vergütung der Tätigkeit mindestens 40 % des Gesamteinkommens der Person ausmachen

3. Keine Einkünfte aus spanischer Betriebsstätte

Außer bei Personen mit selbständigem Arbeitseinkommen dürfen keine Einkünfte erzielt werden, die aus einer Betriebsstätte im spanischen Hoheitsgebiet stammen. Ansonsten gilt die normale spanische Einkommensteuer.

4. Anmeldung innerhalb von 6 Monaten

Sobald die Arbeit in Spanien beginnt, hat die Person 6 Monate Zeit, sich für die Sonderbesteuerung anzumelden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Einreichung, gilt der übliche Satz der Einkommensteuer.

Änderungen am Beckham-Gesetz auf einen Blick

Der reduzierte Steuersatz für die Einkommensteuer ändert sich im Rahmen der Neuerungen nicht. Er liegt bis 600.000 Euro Einkommen weiterhin bei 24 %.

Auch die Dauer bzw. der Nutzungszeitraum der steuerlichen Beckham-Regelung in Spanien bleibt mit bis zu 6 Jahren gleich.

Bei den Voraussetzungen ändert (bzw. verbessert) sich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmer so einiges.

So ist künftig beim Umzug nach Spanien zum Beispiel keine Anstellung mehr durch einen externen Arbeitgeber notwendig.

Außerdem bestehen auch die Möglichkeiten eine eigene GmbH in Spanien zu gründen oder aber mittels Remote-Arbeit für eine ausländische Firma in Spanien zu arbeiten.

Zusätzlich gibt es noch eine weitere signifikante Neuerung beim Beckham-Gesetz:

Jetzt kann die gesamte Familie (sowohl Ehepartner als auch Kinder) des Antragstellers die Sonderregelung und damit die Vorteile der reduzierten Steuern ebenfalls nutzen.

Dies gilt, sofern alle aus der Familie die Bedingungen erfüllen:

  • in den letzten 5 Jahren nicht in Spanien ansässig,

  • Umzug nach Spanien der ganzen Familie mit dem Antragsteller,

  • keine Einkünfte aus Betriebsstätte im spanischen Hoheitsgebiet und

  • geringeres Einkommen als Antragsteller.

Mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei Firmengründung in Malta

Im Zusammenhang mit unserer beliebten Spanien-Malta-Lösung (Wohnsitz Spanien, Firmengründung Malta) ergeben sich durch die neuen Bedingungen interessante Optionen, um die Steuerlast durch eine kombinierte Struktur zu senken.

Weiterhin muss man für die Inanspruchnahme vom Beckham-Gesetz auf Grundlage einer bestimmten Arbeit bzw. eines Arbeitsverhältnisses nach Spanien ziehen.

Nun gibt es allerdings mit der Möglichkeit, vor Ort ein eigenes Unternehmen zu gründen oder als Selbständiger nach Spanien zu gehen, im Rahmen des Gesetzes zusätzliche Szenarien, die Regelung in Anspruch zu nehmen.

So können Sie künftig noch einfacher in Spanien leben, viele Einkünfte steuerfrei vereinnahmen und auf die Gewinne der Firma in Malta – unter Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen – von nur 5 % Steuern profitieren.

Näheres zu unserer Spanien-Malta-Lösung mit nur 5 % Totalbesteuerung lesen Sie hier in diesem Artikel.

Beckham Law Spanien – unser Fazit zu den Änderungen

Mit dem Beckham Law bzw. spanischen Régimen especial para trabajadores desplazados gibt es für Ausländer, die nach Spanien ziehen, auch nach den Änderungen und mit neuen Bedingungen weiterhin steuerliche Erleichterungen beim Thema Einkommensteuer.

Als nichtansässige Steuerzahler werden bei Nutzern des Beckham Law dabei unverändert ausschließlich Einkünfte aus Spanien besteuert (ausgenommen von ausländischen Arbeitgebern bezahlte Arbeitseinkünfte).

Arbeitseinkünfte weltweit werden vor Ort mit dem reduzierten Steuersatz (24 % auf jährliches Arbeitseinkommen bis 600.000 Euro) besteuert.

Mit den Änderungen im Steuergesetz bieten sich künftig nicht nur für Expats selbst, die in Spanien ansässig sind, zusätzliche Möglichkeiten, das Sonderregime in Anspruch zu nehmen, sondern auch für die Angehörigen von Steuerpflichtigen.

Ab nach Spanien dank Beckham-Gesetz!

Egal ob Arbeitnehmer, Unternehmer oder Investor – wenn Ihnen Spanien gefällt und Sie schon immer in Mallorca, Marbella oder an der Costa Brava wohnen wollten, liefert das Beckham Law mit reduzierter Einkommensteuer aus steuerlicher Sicht einen guten Grund für das Leben im Süden.

Falls Sie noch nähere Informationen zum Thema Beckham Law benötigen oder Fragen zu Spanien im Zusammenhang mit einer Gründung von einem maltesischen Unternehmen haben, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.

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