Ab nach Malta: EU-Arbeitserlaubnis & Schengen-Visum

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmer und Geschäftsleute, für sich selbst, Familienmitglieder und andere im Unternehmen involvierte Personen bei der Beantragung eines EU-Visums und einer Arbeitsgenehmigung auf Malta. Dabei wird ein eine Malta-Gesellschaft gegründet, die als Arbeitgeber des Antragstellers auftritt, welcher bei der Gesellschaft als Geschäftsführer oder in anderer Kapazität eingestellt wird.

 

Die Lösung für Gründer & Geschäftsleute, die ein EU-Visum benötigen

Sie sind an einer Unternehmensgründung in Malta (bzw. der EU) interessiert und Sie selbst oder eine der involvierten Parteien (Geschäftspartner, Lebenspartner etc.) benötigen dafür als Nicht-EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis bzw. ein Schengen-Visum?

Während dies in vielen EU-Staaten eine komplizierte Angelegenheit und mit jeder Menge Aufwand verbunden ist, gestaltet sich dieser Prozess nicht in allen Schengen-Staaten lang und aufwändig: Malta stellt in dieser Situation die perfekte, niederschwellige Lösung dar.

Das kleine EU-Land bietet mit der Work Permit die ideale Kombination aus Firmengründung und Visum bzw. Arbeitserlaubnis, um als Angehöriger eines Drittstaates legal in der Europäischen Union zu leben und zu arbeiten.

Gleichzeitig öffnet Malta nicht nur die Tür zu dem kleinen Inselstaat, sondern als kombiniertes EU-Visum gleichzeitig zum gesamten Schengen-Raum.

Auf dieser Seite erhalten Sie als Unternehmer, Nicht-EU/EWR-Bürger (oder aus der Schweiz) bzw. Staatsangehöriger eines Drittstaats alle Informationen rund um Arbeitserlaubnis und Schengen-Visum in Malta – von möglichen Szenarien und Anforderungen für den Antrag bis hin zu Beantragung, Einreise und Nutzung.

Was ist eine maltesische Arbeitserlaubnis (Work Permit)?

Deutsche Staatsbürger oder Bürger eines anderen EU-Landes dürfen gemäß europäischem Recht nicht nur frei mit ihrem Pass in allen anderen Mitgliedstaaten einreisen, sondern auch dort leben, arbeiten oder studieren.

Alle ausländischen Staatsangehörigen bzw. Nicht-EU-Bürger (oder Personen außerhalb vom Schengenraum) benötigen hingegen in der Regel ein Visum für Einreise und Aufenthalt sowie eine Arbeitserlaubnis, um legal in einem Mitgliedsland der EU oder einem der Schengen-Mitgliedstaaten einer Beschäftigung nachzugehen und dort zu leben.

Reise & Aufenthalt im Schengen-Gebiet für Nicht-EU-Bürger

Vor der Einreise in den Schengen-Raum bzw. dem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt es für Staatsangehörige aus Drittstaaten zwischen zwei verschiedenen Fällen zu unterscheiden:

  1. Kurzaufenthalte in EU-Land/Schengen-Mitgliedsland

    Schengen-Visa der Kategorie C sind für Kurzaufenthalte im Schengen-Gebiet (also maximal 90 Tagen Aufenthalt im Zeitraum von 180 Tagen) gedacht und können einfach bei der Auslandsvertretung des jeweiligen Landes beantragt werden.

    Ein solches Schengen-Visum erlaubt einer Person aus einem Drittstaat (außerhalb EU/EWR-Raum oder Schweiz) die Reise in den und den Aufenthalt im Schengenraum für private oder geschäftliche Zwecke für bis zu 90 Tage.

  2. Langfristiger Aufenthalt in EU-Land/Schengenraum

    Für alles was über diese Kurzaufenthalte im Schengenraum hinausgeht, ist die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bzw. eines Visums im jeweiligen Land erforderlich.

    D-Visa aus Schengen-Mitgliedstaaten berechtigen den Inhaber zum Arbeiten und Leben im Land der Ausstellung und wiederum zur Reise in andere Länder im EU- bzw. Schengen-Raum für bis zu 90 Tage im Zeitraum von 180 Tagen.

Beispiel Malta: Aufenthalt & Arbeiten in der EU

Malta ist als EU-Mitglied eines der wenigen Länder, in denen sich eine kombinierte Arbeitsgenehmigung mit Visum für den Schengenraum für Nicht-EU-Bürger aus Drittländern relativ einfach beantragen lässt.

Ideal für Gestaltungen mit maltesischer Firma

Dies gilt insbesondere in Verbindung mit einer Firmengründung in Malta.

Planen Sie also selbst die Gründung eines Unternehmens in Malta oder besitzen bereits eine eigene maltesische Gesellschaft, bietet dies die idealen Voraussetzungen, um einen Geschäfts- oder Lebenspartner (mit Staatsangehörigkeit außerhalb des EU/EWR-Raums bzw. der Schweiz) nach Malta zu holen.

Kombination aus Arbeitserlaubnis und Visum

Als Mitglied der EU verfügt Malta – gemäß der 2011/98/EU Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates – über ein einzelnes, kombiniertes Verfahren für die Beantragung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.

Sie berechtigt Staatsangehörige aus Drittstaaten zum Aufenthalt und zur Arbeitsaufnahme im Land.

Diese Einzelaufenthaltserlaubnis mit kombiniertem Schengen-Visum wird in dem kleinen EU-Land Malta als sogenannte Work Permit bezeichnet.

Wer braucht in Malta eine Work Permit?

Eine Work Permit wird von jeder Person benötigt, die in Malta leben und arbeiten möchte und die selbst nicht aus einem Land im EU/EWR- bzw. Schengen-Raum oder aus der Schweiz stammt.

Neben einem Wohnsitz in Malta und der Möglichkeit, vor Ort eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen, darf der Inhaber der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit seinem Pass außerdem im gesamten Schengenraum bzw. in alle Länder im Schengen-Gebiet frei reisen.

So bekommen Sie eine maltesische Work Permit

Die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis bzw. eines maltesischen Schengen-Visums erfolgt in Malta auf Grundlage diverser Anforderungen.

Wir widmen uns auf dieser Seite in erster Linie Unternehmern und deren Angehörigen/Lebenspartnern bzw. Geschäftspartnern, die zum Leben und Arbeiten auf die Insel im Schengenraum möchten.

Wichtig zu beachten bei der Work Permit

Vor dem Antrag einer Einzelarbeitserlaubnis mit Visum in Malta muss bereits ein Arbeitsangebot im Land vorliegen.

Für Arbeitssuchende aus Drittstaaten ist die auf dieser Seite beschriebene Lösung kein geeigneter Weg um in den Schengen-Raum einzureisen.

Zwei Szenarien für Arbeitserlaubnis & Schengen-Visum in Malta

Die Voraussetzungen um einen Antrag auf eine Work Permit mit Schengen-Visum zu stellen, können auf zwei Wegen erfüllt werden:

  1. basierend auf einer Qualifikation (z.B. Universitätsabschluss)

  2. basierend auf Erfahrung (z.B. vergangene Geschäftsführer-Posten im Ausland)

Voraussetzungen für Arbeitserlaubnis & Schengen-Visa

Als Angehöriger/Lebens- oder Geschäftspartner bzw. Antragsteller ohne Schengen-Pass erhalten Sie die Einzelarbeitserlaubnis in Malta unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie können einen bestimmten Arbeitgeber in Malta vorweisen.

  • Ausübung einer bestimmten Position in einem maltesischen Unternehmen.

Ausschlusskriterien für eine maltesische Work Permit

Es gibt allerdings auch einige Ausschlusskriterien, für die sich die maltesische Work Permit mit kombiniertem Schengen-Visum nicht eignet.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Antragsteller noch keine fixe Beschäftigung auf Malta in Aussicht hat oder es sich lediglich um eine Teilzeitstelle handelt.

Sonderfall: Key Employee Initiative

Für hochqualifizierte Antragsteller, die nicht aus dem EU/EWR-Raum bzw. der Schweiz kommen, gibt es in Malta außerdem die sogenannte Key Employee Initiative.

Diese bietet ein beschleunigtes Verfahren und längere Gültigkeit bei Verlängerung (dazu weiter unten mehr) für das EU-Land und den Schengenraum.

Voraussetzung dafür ist, dass das Jahresgehalt des Mitarbeiters innerhalb des Landes mindestens 30.000 Euro beträgt.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Antrag der Key Employee Initiative.

Mögliche Beispiele für die Beantragung der Work Permit

  1. Unternehmen in Malta als Sponsor nach Bildungsabschluss

    Sie sind türkischer Staatsangehöriger, haben soeben Ihren Universitätsabschluss gemacht und möchten nun nach Malta. Ihr Geschäftspartner ist Inhaber einer Firma in dem kleinen EU-Land. Dieses maltesische Unternehmen kann als Sponsor für Ihre Work Permit mit Schengen-Visum auftreten.

  2. Anstellung als Geschäftsführer bei maltesischer Firma

    Sie sind Inhaber eines maltesischen Unternehmens. Ihre Lebenspartnerin kommt aus Australien und möchte ebenfalls auf Malta leben und arbeiten. Durch eine Anstellung (z.B. als Geschäftsführerin) bei Ihrer Firma in Malta, kann der Antrag für die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erfolgen.

Wichtig zu beachten: Die einzige Bedingung für die Beantragung mittels Anstellung bei einem Unternehmen ist, dass die Firma in Malta dem Antragsteller nicht selbst gehören darf.

Beantragung Arbeitserlaubnis & Visum in Malta

Wie bereits oben erwähnt, erfolgt der Antrag für die Berechtigung zum Aufenthalt und Arbeiten in Malta in dem kleinen EU-Land in einem gemeinsamen Prozess bei den maltesischen Behörden in Valletta.

Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen für den Antrag des Visums bzw. der Einzelarbeitserlaubnis können sich abhängig von Ihrer individuellen Situation und je nach Staatsangehörigkeit unterscheiden.

Es gibt aber ein paar Dinge, die für den Antrag einer Work Permit mit kombiniertem Schengen-Visum in Malta häufig erforderlich sind.

Dokumente für den Antrag von Work Permit & Schengen-Visum

  • Pass (zumindest drei Monate über das Ende des beabsichtigten Aufenthalts hinaus gültig; außerdem sollte der Pass mind. 2 freie Seiten für das Visum haben)

  • Biometrisches Foto (Kriterien wie für Pass)

  • Nachweis von Unterkunft und Krankenversicherung in Malta

  • Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen in dem EU-Land

  • Stellenbeschreibung des Arbeitgebers in Malta

  • Lebenslauf mit Referenzen bzw. Nachweis über Berufserfahrung

  • ggf. Nachweis über Qualifikationen (z.B. Universitätsabschluss)

  • ggf. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für Ihren Aufenthalt

Wie lange dauert die Ausstellung der Work Permit?

In der Regel dauert es ca. 2–3 Monate vom Antrag bis zur Ausstellung der Arbeitserlaubnis und des Schengen Visums.

Antragsteller mit Pass aus einem Drittstaat sollten deshalb vor Einreise und Aufenthalt auf den maltesischen Inseln genügend Vorlaufzeit einplanen.

Ist die Person aus dem Nicht-EU- bzw. Schengen-Raum, für die Erlaubnis und Visum ausgestellt werden sollen, noch nicht in Malta, wird der Antrag über das maltesische Unternehmen gestellt.

Dann erhält sie nach Einreise und Einreichung des Antrags eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis, muss allerdings im Land bleiben, da eine erneute Einreise nach Malta nicht möglich ist.

Schnellere Bearbeitung dank Key Employee Initiative

Bei der Key Employee Initiative (geeignet für hochqualifizierte Person mit Jahresgehalt über 30.000 Euro) bietet das kleine EU-Land einen beschleunigten Service:

Der Antrag für Work Permit und Schengen-Visum kann hier innerhalb von nur 5 Tagen bearbeitet und genehmigt werden.

Wer ist für die Ausstellung in Malta zuständig?

Zuständig für den Antrag und die Bearbeitung der Work Permit mit Schengen-Visum ist die Identity Malta Agency.

Die maltesische Behörde (bzw. Ausländerbehörde) mit Sitz in der Hauptstadt Valletta ist seit 2013 für den Bürgerservice, Ausstellung von Pass und Co., Ausländerangelegenheiten, elektronische ID-Cards und Visa-Angelegenheiten des Inselstaates und Informationen im Zusammenhang damit zuständig.

Aufgrund der zwei offiziellen Sprachen ist die Website nicht nur in einer Sprache (Maltesisch), sondern auch in der zweiten Amtssprache der Insel (Englisch) verfügbar.

Wie lange gilt die maltesische Arbeitserlaubnis?

Die maltesische Work Permit mit Schengen-Visum gilt nur für den Antragsteller mit seinem Pass und nur, solange die Voraussetzungen, unter denen der Antrag bewilligt wurde, weiterhin erfüllt sind.

Endet z.B. das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen in Malta, verlieren auch Einzelarbeitserlaubnis und Schengen-Visum ihre Gültigkeit.

Zeitraum der Gültigkeit der Work Permit

Nach erfolgreichem Antrag und Erteilung ist die kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Malta für einen Zeitraum von einem Jahr gültig.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, das kombinierte Schengen-Visum mit der Work Permit rechtzeitig vor geplanter Reise nach Malta mithilfe des Unternehmens vor Ort zu beantragen.

Befindet sich der Antragsteller bereits in dem kleinsten Mitgliedstaat der Europäischen Union, wenn der Antrag eingereicht wird, bekommt er wie bereits erwähnt eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis.

Diese berechtigt zum Aufenthalt in dem EU-Land bis zur Prüfung des Ansuchens durch die Identity Malta Agency und die Ausstellung der maltesischen Arbeitserlaubnis, gilt aber nicht als Schengen-Visum und nicht für eine erneute Einreise ins Land.

Verlängerung von Einzelarbeitserlaubnis und Schengen-Visum

Solange die Voraussetzungen nach Ablauf weiterhin zutreffen (z.B. das Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen auf Malta nach wie vor besteht), werden Work Permit bzw. Schengen-Visum in Malta laufend erneuert und um ein weiteres Jahr verlängert.

Dem Antrag auf Verlängerung des Visums müssen in der Regel Belge über entrichtete Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge der letzten 12 Monate in dem kleinen Mitgliedsland der Europäischen Union beigelegt werden.

Ausnahme für Verlängerung mittels Key Employee Initiative

Durch Antrag bzw. Einreise mittels Key Employee Initiative lässt sich der Zeitraum der Gültigkeit von Arbeitserlaubnis und kombiniertem Schengen-Visum in dem EU-Land im Mittelmeer jeweils um drei Jahre verlängern.

Wo bekomme ich weitere Informationen zum Thema?

Wenn Sie weitere Informationen zu EU-Arbeitserlaubnissen und Schengen-Visa für Malta benötigen, können Sie sich an das maltesische Konsulat oder die maltesische Botschaft bzw. Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland wenden.

Dort erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Anforderungen des Schengen-Visums, dem Bewerbungsprozess für die Work Permit auf den maltesischen Inseln und Einreise bzw. Aufenthalt im EU- und Schengen-Raum.

Unser Service für Nicht-EU/EWR bzw. Schweizer Staatsangehörige

Unsere Kanzlei hat bereits viele Unternehmer bzw. deren Geschäfts- oder Lebenspartner aus aller Welt bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis und des kombinierten Schengen-Visums in Malta unterstützt und ist deshalb bestens mit dem Prozess vertraut.

Unsere Leistungen umfassen – abgesehen von den Informationen in diesem Artikel – eine umfassende Beratung zum Thema Leben und Arbeiten in Malta bzw. maltesische Work Permit und Schengen-Visum und den direkten Kontakt mit der Behörde/Auslandsvertretung.

Wir kümmern uns für Sie um alle Formalitäten sowie die Einreichung der erforderlichen Dokumente und Formulare für Ihren Antrag des Visums und sorgen dafür, dass Sie Arbeitserlaubnis und Schengen-Visum in Malta ohne Probleme schnellstmöglich bekommen.

Fazit zur maltesischen Work Permit & Schengen-Visum

Malta bietet zusammen mit einer Firmengründung auf der EU-Insel hervorragende Voraussetzungen für den Antrag einer Arbeitserlaubnis mit kombiniertem EU-Visum.

Als Geschäfts- oder Lebenspartner eines Unternehmers auf Malta oder mit Aussicht auf einen Geschäftsführerposten bekommen auch Bürger von außerhalb EU/EWR/Schengenraum oder der Schweiz in dem kleinsten Land der Europäischen Union verhältnismäßig unkompliziert eine kombinierte Arbeitserlaubnis mit Schengen-Visum.

Durch Nachweis bestimmter Qualifikationen oder Berufserfahrung und einer Position bei einem maltesischen Unternehmen stehen Ihnen als Staatsangehöriger eines Drittstaats mit der Work Permit des südlichen EU-Landes damit viele Möglichkeiten offen.

Obendrein erlaubt Ihnen die Einzelarbeitserlaubnis nicht nur die Einreise zum Leben und Arbeiten in Malta, sondern ermöglicht Ihnen als Schengen-Visum gleichzeitig eine freie Reise durch die Schengen-Mitgliedstaaten und die übrigen Länder der Europäischen Union.

Eine Work Permit mit EU- bzw. Schengen-Visum ist also die perfekte Wahl, um ohne großen Aufwand Ihre Karriere in der Europäischen Union zu starten!

Professionelle Unterstützung als A und O auf dem Weg zur Work Permit

Wir empfehlen Ihnen, sich als Staatsangehöriger eines Drittstaats für den Antrag und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Einzelarbeitserlaubnis und des Schengen-Visums unbedingt Unterstützung durch einen Experten zu holen.

Damit vermeiden Sie etwaige Probleme und garantieren die erfolgreiche Ausstellung der Work Permit und des Visums für Malta und die Schengen-Mitgliedstaaten.

Für weitere Informationen zum Artikel, dem Antrag der maltesischen Arbeitserlaubnis mit Schengen-Visum für Unternehmer und deren Geschäfts- bzw. Lebenspartner oder Ihrer persönlichen Situation vereinbaren Sie am besten ein persönliches Beratungsgespräch.

Blick hinter die Kulissen in Malta

Wenn Sie abgesehen vom Thema Schengen-Visum und Arbeitserlaubnis nähere Informationen rund um das steuerlich attraktive EU-Land Malta, seine Regionen, medizinisches System, Bevölkerung, Kultur, Religion und seine Vielfalt wollen, haben wir hier einen passenden Artikel für Sie: Malta Land & Leute.

Dieser gibt Ihnen wertvolle Insights, von der Hauptstadt Valletta bis hin zur offiziellen Amtssprache (Maltesisch & Englisch) und der Mentalität der Bevölkerung.