🌍 Events 2026: Reisen, Seminare und Workshops zu Plan B und Steuern. Jetzt ansehen 🚀

Das 5 %-Modell

Wie aus 35 % Körperschaftsteuer effektiv rund 5 % werden

Malta arbeitet mit einem besonderen Erstattungssystem. Wir erklären Dir Schritt für Schritt, wie es funktioniert, wann die effektive Belastung bei rund 5 % liegt und worauf Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum achten müssen.

Dazu im Video

Die Mechanik hinter den 5 %

Malta erhebt nominal 35 % Körperschaftsteuer. Das klingt nach Hochsteuerland, und genau das ist der Trick: Auf dem Papier ist Malta keines. Der Hebel sitzt eine Ebene höher, beim Gesellschafter. Schüttet Deine maltesische Gesellschaft Gewinne aus, erstattet der maltesische Fiskus dem registrierten Gesellschafter 6/7 der gezahlten Körperschaftsteuer. Von 35 Punkten Steuer kommen 30 zurück. Effektiv bleiben rund 5 % auf Handelsgewinne.

Das ist kein Schlupfloch, sondern der Kern des maltesischen Vollanrechnungssystems, verankert im Income Tax Act (Cap. 123) und im Income Tax Management Act (Cap. 372, Art. 48). Es stammt aus britischer Zeit, wurde nach dem EU-Beitritt mit der Kommission abgestimmt und gilt in heutiger Form seit 2007.

Ein Rechenbeispiel mit runden Zahlen

PositionBetrag
Gewinn Deiner Malta Ltd300.000 €
Körperschaftsteuer 35 %−105.000 €
Ausschüttung an die Holding195.000 €
Erstattung 6/7 der Steuer+90.000 €
Bei der Holding angekommen285.000 €
Effektive Steuerlast15.000 € = 5 %

Damit die Erstattung sauber fließt, besteht die Struktur klassisch aus zwei Gesellschaften: einer Trading Ltd, die das Geschäft führt, und einer Holding, die als registrierter Gesellschafter Dividende und Erstattung empfängt. Wie die Holding-Ebene im Detail arbeitet, steht auf der Seite zur Malta-Holding, den kompletten Aufbau übernehmen wir bei der Firmengründung.

Die Körperschaftsteuer in Malta: der Rahmen hinter dem Trick

Wer nach der Körperschaftsteuer in Malta sucht, bekommt oft nur die 5 genannt und wundert sich später über die 35 im Steuerbescheid. Deshalb der Rahmen in Kurzform: Eine in Malta gegründete und geführte Gesellschaft versteuert ihr Welteinkommen mit nominal 35 %, dem höchsten Nominalsatz der EU. Es gibt keine Gewerbesteuer, keine Gemeindezuschläge, keinen Solidaritätszuschlag; die 35 % sind die ganze Ebene. Das Steuerjahr folgt regelmäßig dem Geschäftsjahr, Erklärung und Zahlung sind neun Monate nach dessen Ende fällig, veranlagt wird elektronisch. Erst auf dieser Grundlage setzt die Besonderheit an, die Malta von jedem anderen EU-Staat unterscheidet: die Anrechnung der Gesellschaftsteuer beim Gesellschafter samt Erstattungsmechanik, aus der die effektiven rund 5 % entstehen. Nominal Spitzenreiter, effektiv Tabellenende, beides ist dieselbe Rechtsordnung, und wer beide Zahlen kennt, versteht auch, warum Banken-Formulare nach der 35 fragen und Steuerplaner mit der 5 rechnen.

Der klassische Erstattungsweg, Schritt für Schritt

  1. Veranlagung der Trading Ltd. Die Gesellschaft reicht ihre Steuererklärung ein und zahlt 35 % Körperschaftsteuer. Erklärung und Zahlung sind neun Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres fällig.
  2. Zuordnung des Gewinns zu den Tax Accounts. Malta führt die versteuerten Gewinne nicht in einem Topf, sondern in getrennten Steuerkonten: Maltese Taxed Account und Foreign Income Account für normal versteuerte Gewinne, daneben Final Tax Account, Immovable Property Account und Untaxed Account. Aus welchem Konto ausgeschüttet wird, entscheidet über die Erstattungsquote.
  3. Ausschüttung an den registrierten Gesellschafter. Die Trading Ltd beschließt eine Dividende an die Holding. Voraussetzung für jede Erstattung ist, dass der Gesellschafter vorher bei der maltesischen Steuerverwaltung für das Erstattungsverfahren registriert wurde; das erledigt man einmalig direkt bei der Gründung.
  4. Erstattungsantrag der Holding. Nach der Ausschüttung beantragt die Holding die Erstattung von 6/7 der auf den ausgeschütteten Gewinn gezahlten Steuer. Gesetzlich ist sie spätestens am 14. Tag nach dem Ende des Monats zu zahlen, in dem sie fällig geworden ist (Art. 48 Cap. 372); fällig wird sie erst, wenn Steuer bezahlt und alle Erklärungen eingereicht sind. In der Praxis vergehen oft Monate.

Welche Erstattung für welche Einkünfte

EinkünfteErstattungEffektive Last
Handelsgewinne (Maltese Taxed Account, Foreign Income Account)6/7rund 5 %
Passive Zinsen und Lizenzgebühren5/7rund 10 %
Gewinne, für die eine Doppelbesteuerungsentlastung beansprucht wurde2/3je nach Anrechnung
Final Tax Account, Immovable Property Account (etwa maltesische Immobilienerträge)keine35 % bzw. Finalsteuer

Als passiv gelten Zinsen und Lizenzgebühren dabei nur, wenn sie nicht aus einer aktiven Geschäftstätigkeit stammen und im Ausland mit weniger als 5 % vorbelastet sind. Für Beteiligungserträge gibt es mit der Participation Exemption einen eigenen, oft besseren Weg über die Holding.

Und warum fließt die Erstattung an eine Holding statt direkt an Dich? Weil sie rechtlich keine Dividende ist, sondern eine Steuererstattung. Bei einem Gesellschafter mit Wohnsitz in einem Hochsteuerland wird sie dort als voll steuerpflichtige Einnahme erfasst, ohne die Privilegien für Kapitalerträge, und der Zufluss lässt sich zeitlich nicht steuern. Landet sie dagegen in der Holding, kommen Dividende und Erstattung dort zusammen, bleiben investierbar, und Du entscheidest, was wann nach unten ausgeschüttet wird.

Ohne Wartezeit: die Fiscal Unit

Der klassische Erstattungsweg hat einen Haken, den Dir kaum jemand vorrechnet: Erst zahlst Du 35 %, dann wartest Du auf die Erstattung, und so lange arbeitet fast ein Drittel Deines Gewinns nicht für Dich.

Seit 2019 gibt es den direkteren Weg: die Fiscal Unit (Consolidated Group Rules, S.L. 123.189). Holding und Trading-Gesellschaft werden als ein Steuerpflichtiger veranlagt: Die Holding wird Principal Taxpayer, gibt eine einzige konsolidierte Steuererklärung ab, und die Gruppe zahlt von vornherein den konsolidierten Effektivsatz von rund 5 %. Kein Vorschuss, keine Wartezeit, kein Erstattungsantrag. Voraussetzung ist im Kern eine Beteiligung von mindestens 95 % und ein einheitlicher Bilanzstichtag in der Gruppe. Für die meisten neuen Strukturen ist das heute der Weg der Wahl.

Und die globale Mindeststeuer?

Die 15 %-Mindeststeuer (Pillar Two) gilt für Konzerne ab 750 Mio. Euro Jahresumsatz. Malta hat die EU-Richtlinie umgesetzt, macht aber von der Aufschub-Option des Art. 50 Gebrauch: Bis einschließlich 2029 wendet Malta weder IIR noch UTPR an, und eine nationale Top-up-Steuer (QDMTT) gibt es nicht (S.L. 123.212). Konzerne oberhalb der Schwelle holen sich also nicht Malta, sondern andere Staaten: Dort greift die Nachversteuerung über die IIR, in Deutschland über das Mindeststeuergesetz. Für Dich als Unternehmer unterhalb der Konzernschwelle ändert sich damit: nichts. Die 5 % stehen.

Seit dem 2. September 2025 existiert daneben eine freiwillige Alternative: die Final Income Tax Without Imputation (L.N. 188/2025), kurz FITWI. Wer sie wählt, zahlt eine finale 15 %-Steuer auf Gesellschaftsebene, ohne Erstattungssystem und ohne Anrechnung beim Gesellschafter, mit einer Mindestbindung von fünf Jahren; die FITWI-Steuer darf dabei nicht niedriger ausfallen als die effektive Steuer im Anrechnungssystem. Gedacht ist das Wahlrecht für große Gruppen im Pillar-Two-Scope, die eine anerkannte Mindestbesteuerung und einfachere Compliance wollen. Für den typischen Mittelständler unterhalb der 750-Euro-Mio.-Schwelle gibt es keinen Grund zu wechseln: Wer FITWI nicht braucht, wählt es nicht.

Die deutsche Gegenprobe: Hinzurechnungsbesteuerung

Die maltesische Rechnung ist nur die halbe Rechnung. Wer mit Wohnsitz in Deutschland eine Malta-Gesellschaft beherrscht (allein oder zusammen mit nahestehenden Personen mehr als 50 %), muss die §§ 7 ff. AStG durchrechnen: Passive, niedrig besteuerte Einkünfte der Gesellschaft werden dem deutschen Gesellschafter direkt zugerechnet, als hätte er sie selbst erzielt. Niedrig besteuert heißt seit dem Veranlagungszeitraum 2024: unter 15 % (§ 8 Abs. 5 AStG, abgesenkt von zuvor 25 %). Die Absenkung hilft Standorten mit 15 bis 25 % Steuer, der Malta-Effektivrate von rund 5 % hilft sie nicht: Sie liegt weiter sicher darunter. Für Kapitalanlageeinkünfte greift § 13 AStG sogar ohne Beherrschung, schon ab 1 % Beteiligung.

Der Ausweg ist der Substanznachweis des § 8 Abs. 2 AStG: eine echte wirtschaftliche Tätigkeit in Malta, mit Räumen, Personal und Entscheidungen vor Ort. Ein Briefkasten scheitert daran zuverlässig. Wie die Hinzurechnungsbesteuerung im Detail funktioniert und wen sie trifft, steht ausführlich bei den CFC-Regeln des Außensteuergesetzes.

Was am Ende bei Dir ankommt: Dividende und Einkommensteuer

Mit Wohnsitz in Deutschland ist die 5 %-Rechnung nicht zu Ende. Schüttet die Struktur an Dich privat aus, kostet die Dividende Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, oder auf Antrag das Teileinkünfteverfahren bei unternehmerischer Beteiligung (§ 32d EStG). Zusammen mit den maltesischen 5 % liegt die Gesamtbelastung dann bei rund 30 %, und vorher stellt sich ohnehin die Frage aus dem vorigen Abschnitt, ob die Gewinne überhaupt bis zur Ausschüttung in Malta bleiben durften.

Mit Wohnsitz in Malta als Non-Dom sieht dieselbe Ausschüttung anders aus: Auf die Dividende wird die bereits gezahlte Körperschaftsteuer voll angerechnet, und weil der maltesische Spitzensteuersatz ebenfalls 35 % beträgt, fällt auf sie keine zusätzliche Einkommensteuer an. Daran ändern auch die 2026 erweiterten Familien-Steuerbänder nichts, sie senken die Progression unterhalb des Spitzensatzes, die Anrechnungslogik bleibt. Quellensteuer auf Dividenden erhebt Malta nicht. Deine private Seite der Rechnung, von der Remittance-Basis bis zur Mindeststeuer von 5.000 Euro, steht unter steuerfrei leben in Malta.

Und Dein privates Einkommen? Der Malta-Tarif 2026

Wer nach den Steuern in Malta sucht, braucht neben der Firmenrechnung auch den privaten Tarif, denn Gehalt aus Deiner Malta Ltd und alles, was Du als Non-Dom nach Malta überweist, läuft durch diese Stufen. Der Tarif für Alleinstehende sieht 2026 so aus (Tarif der maltesischen Steuerverwaltung MTCA):

Zu versteuerndes EinkommenSteuersatz
bis 12.000 €0 %
12.001 bis 16.000 €15 %
16.001 bis 60.000 €25 %
über 60.000 €35 %

Die Sätze greifen stufenweise, nicht auf das Gesamteinkommen. Verheiratete haben einen eigenen, milderen Tarif mit einer Nullzone bis 15.000 Euro, und seit 2026 gibt es zusätzliche Familientarife: Bei Verheirateten mit einem Kind reicht die Nullzone bis 17.500 Euro, mit zwei oder mehr Kindern bis 22.500 Euro. Für die Dividende aus Deiner eigenen Struktur gilt weiter die Anrechnungslogik von oben: Spitzensatz 35 %, Körperschaftsteuer voll angerechnet, keine zusätzliche Belastung. Und für Auslandseinkünfte entscheidet Dein Non-Dom-Status: Was Du nicht nach Malta überweist, bleibt komplett außerhalb des Tarifs, ab 35.000 Euro Auslandseinkommen gegen die Mindeststeuer von 5.000 Euro.

Woran 5 %-Strukturen wirklich scheitern

Nicht an Malta. Die Erstattung ist Routine, die Gesetze sind stabil. Gefährlich ist die Heimatfront: Wer seine Malta Ltd vom deutschen Schreibtisch aus führt, holt sich eine deutsche Geschäftsleitungs-Betriebsstätte ins Haus, und die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung greift bei niedrig besteuerten passiven Gesellschaften ohnehin. Deshalb gilt: ohne Umzug funktioniert das Modell nicht, und der Umzug selbst will geplant sein, Stichwort Wegzugsteuer.

Die häufigsten Konstruktionsfehler haben wir gesammelt: die 7 Steuerfallen der Malta Limited.

Häufige Fragen zum Modell

Kurz beantwortet

Ist das 5 %-Modell legal?

Ja. Das Vollanrechnungssystem steht seit Jahrzehnten im maltesischen Steuergesetz, wurde nach dem EU-Beitritt mit der Kommission und der Code-of-Conduct-Gruppe abgestimmt, gilt in heutiger Form seit 2007 und EU-weit als zulässige, wenn auch ungeliebte, Steuerarchitektur. Entscheidend ist, dass Deine Struktur echte Substanz in Malta hat und Du die Regeln Deines Wegzugslandes einhältst.

Muss ich dafür nach Malta ziehen?

Für die Erstattung selbst nicht, für ein funktionierendes Gesamtbild praktisch immer. Bleibst Du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnen, greifen Hinzurechnungsbesteuerung und Geschäftsleitungs-Betriebsstätte. Details: Firma in Malta ohne Umzug.

Wie schnell kommt die Erstattung?

Gesetzlich spätestens am 14. Tag nach dem Ende des Monats, in dem sie fällig geworden ist; real vergehen oft Monate. Wer den Zeitverzug nicht will, strukturiert als Fiscal Unit und zahlt direkt nur den Effektivsatz.

Gelten die 5 % auch für Zinsen und Lizenzgebühren?

Nein. Bei passiven Zinsen und Royalties beträgt die Erstattung 5/7, effektiv also rund 10 %. Für Beteiligungserträge gibt es mit der Participation Exemption einen eigenen, oft besseren Weg über die Holding.

Wird das 6/7-System abgeschafft?

Angekündigt ist das nicht. Malta hat 2025 mit FITWI ein freiwilliges 15 %-Regime daneben gestellt und nutzt bei der globalen Mindeststeuer die Ausnahme bis Ende 2029. Ein Enddatum für das Erstattungssystem gibt es nicht, ein Zwang zum Wechsel auch nicht.

Die 5 % entstehen in der Gesellschaft. Was davon bei Dir privat ankommt, entscheidet Dein Status auf der Insel: der Non-Dom-Status lässt nicht überwiesene Auslandseinkünfte steuerfrei. Die vollständige Liste der privaten Vorteile steht bei den zehn Steuervorteilen, und wie belastbar das Modell mittelfristig ist, klärt die Seite zu Maltas Stand als Niedrigsteuerland.

Rechne es nicht im Kopf durch. Rechne es mit uns durch.

Im Beratungsgespräch bekommt Dein Fall echte Zahlen: Struktur, Effektivsatz, Kosten, Zeitplan.