Malta Firmengründung

Endlich verständlich: 5% Steuern in Malta mit dem Malta Holding Modell

Malta hat mit 5% den niedrigsten effektiven Körperschaftsteuersatz in der EU. Effektiv, wohlgemerkt. Der offizielle Steuersatz beträgt nämlich 35%. Der Weg von 35% zu 5% führt über ein paar Ecken und kann bei falscher Gestaltung leicht zum Bumerang werden.

Vor kurzem widmeten wir eine Folge unseres beliebten Podcasts Perspektive Ausland der Firmengründung in Malta. Hören Sie jetzt rein.

In Malta gelten offiziell 35% Körperschaftsteuer jedoch gleichzeitig eine Erstattung für ausländische Gesellschafter in Höhe von 80% über das sogenannte Malta Holding Modell.

Seit 2019 können Unternehmen unter bestimmten Bedingungen eine Gruppe bilden und nur eine einzige, konsolidierte Steuererklärung einreichen. Sie erhalten so Steuervorteile und bessere Steuersätze. Im von uns empfohlenen Modell gründen Sie eine maltesische operative Gesellschaft und eine maltesische Holding - wenn Sie nicht in Malta wohnen. Ist ihr Wohnsitz in Malta gründen Sie noch eine Schottische Limited Partnership (LP). Alle Gesellschaften bilden eine Holdingstruktur bzw. eine Unternehmensgruppe.

Die operative Malta-Gesellschaft und ihre maltesische Holding können so gemeinsam steuerlich veranlagt werden, indem eine konsolidierte Steuererklärung erstellt und eingereicht wird. Die 35% fälligen Körperschaftsteuern der maltesischen Gesellschaft werden direkt mit der Rückerstattung an die Holding der ausländischen Gesellschafter verrechnet. Effektiv sind nur 5% Steuern an die Steuerbehörden zu zahlen.

Damit ist Malta EU-Meister und Niedrigsteuerland Nummer 1 innerhalb EU. Durch die Einführung von CFC-Rules im Zuge der durch die ATAD notwendig gewordenen EU-Verordnungen in Malta wird es zwar ausländischen Firmen schwieriger gemacht, von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Mit der richtigen Beratung und insbesondere wenn Sie in Malta wohnen, ist dies jedoch weiterhin möglich und die Steuerlast kann gering gehalten werden.

Rechenbeispiel

  • Herr Müller mit Wohsitz in Dublin ist alleiniger Gesellschafter der ABC Limited auf Malta und erwirtschaftet 100.000 €.

  • Die operative Gesellschaft und die Holding in Malta reichen gemeinsam (ihre konsolidierte) Steuererklärung ein. Darin sind die fälligen 35% Körperschaftsteuer (35.000 €) der operativen Gesellschaft sowie die Rückerstattung an die Holding in Malta (30.000 €) enthalten. Die Operative Gesellschaft in Malta begleicht 5.000 € Körperschaftsteuer an die Steuerbehörde in Malta.

Steuerrückerstattung einkommensteuerpflichtig am Wohnsitzstaat

Warum sollten Sie Ihren Wohnsitz nach Malta oder ein anderes steuergünstiges Land verlegen? Die Antwort ist ganz einfach. In den meisten EU Ländern ist die Rückerstattung der Körperschaftsteuer einkommensteuerpflichtig.

Die €30,000, die zurück an den Gesellschafter fließen sind KEINE Dividende, sondern eine Steuererstattung. Somit wird dieser Betrag im Wohnsitzland des Gesellschafters als Einkommen eingestuft und deshalb voll mit Einkommensteuer und nicht mit Kapitalertragsteuer belastet.

Handelt es sich beim Gesellschafter um eine Kapitalgesellschaft (z.B. eine deutsche GmbH), wird die Steuererstattung voll mit Körperschaftsteuer belegt.

Zusätzlich wurde 2018 eine jährliche Mindeststeuer von 5000 Euro für in Malta lebende Steuerzahler mit Non Dom Status eingeführt. Diese Einkommenssteuer oder Lohnsteuer in Malta trifft auf alle „Non-Doms“ mit Einkünften außerhalb Maltas von mindestens 35.000 Euro zu.

Leider verschweigen viele Gründungsagenturen diese und andere wichtige Details. Die richtige Gestaltung ist eben nicht zum Billigpreis zu haben. Somit wird also die Steuerrückerstattung aus Malta leicht zur Steuerfalle und zum Bumerang.

Lösungsansatz Holding-Struktur

Um die Negativwirkung dieser Nachversteuerung, unter Umständen mit hohen Steuersätzen, zu vermeiden, gründen wir für Mandanten eine Holding-Struktur, welche die Steuererstattung steuerfrei vereinnahmen kann. Die Gesamtfirmenstruktur besteht, wie weiter oben bereits erwähnt, aus zwei oder drei Gesellschaften.

  • Leben Sie in Malta oder planen, im Rahmen der Gründung dorthin umzuziehen, gründen wir eine Malta-Zwischenholding und als Letztinstanz eine schottische Limited Partnership (LP).

  • Wenn Sie nicht in Malta leben, brauchen Sie nur die maltesische Holding, nicht aber die LP. Die Malta-Holding vereinnahmt die Gewinne, als auch die Steuerrückerstattung. Sie können die Erträge in Malta belassen oder an Ihren Wohnsitzstaat als Dividende ausschütten lassen.

Richtig gestaltet stellt also die Steuerrückerstattung in Malta kein Problem da. Allerdings kommt es auf die richtige Gestaltung an, damit die Steuerfalle vermieden werden kann.

Frühere Regelung bis 2019

Bis 2019 mussten Gesellschaften ein relativ kompliziertes Erstattungsverfahren durchlaufen.

Nach Einreichung der Steuererklärung der maltesischen operativen Gesellschaft und Bezahlung der fälligen 35% Körperschaftsteuer konnte ein Antrag auf Erstattung von 80% gestellt werden - wenn die Gesellschaft ausländische Gesellschafter hatte. In jedem Fall musste die fällige Steuer erst beglichen werden und der Antrag gestellt werden, bevor eine Rückerstattung durch die maltesische Steuerbehörde erfolgte. Mit der Legal Notice 110 wurden in Malta die zu Beginn erwähnten neuen Regeln eingeführt, bei denen Unternehmen unter bestimmten Bedingungen eine Gruppe bilden und nur eine einzige, konsolidierte Steuererklärung einreichen. Der Steuersatz für diese Unternehmensgruppe beträgt dann effektiv 5% und es muss nicht das bisher übliche komplizierte Erstattungsverfahren durchlaufen werden.

Daher raten wir allen Mandanten, die in Malta leben, seit 2019 in jedem Fall zusätzlich eine maltesische Zwischenholding und eine Schottische Partnership (LP) zu installieren (wie oben beschrieben).

Wenn Sie auch finden, dass 5% Körperschaftsteuer nicht schlecht klingen, schauen Sie sich unser Angebot zur Malta-Gesellschaft an. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch.

Lassen Sie sich jetzt zu Malta beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen, vielleicht sogar Ihren Wohnsitz nach Malta zu verschieben? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in Malta?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung, Arbeiten und Wohnsitznahme in Malta zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung und Wohnsitznahme in Malta zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung in bzw. Wohnsitzverlagerung nach Malta sind.

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Wenn auch Sie die Gründung einer Gesellschaft in Malta planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben in Malta kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.