Im Ruhestand nach Malta umziehen

Malta ist die ideale Wahl für Rentner und Pensionäre, die es ins Ausland zieht. Auf der kleinen Insel in der EU holen Sie dank günstiger Steuergesetzgebung (mit der richtigen Gestaltung) das Maximum aus Ihren Ruhestandsbezügen heraus und genießen dabei das ganze Jahr über das milde Klima auf der Sonneninsel.

Auf dieser Seite finden Sie die Vorteile, die Ihnen das kleine Land im Mittelmeer unter bestimmten Voraussetzungen bietet. Sie erfahren, für wen es sich wirklich lohnt, im Ruhestand auf die EU-Insel umzuziehen und was Sie wissen müssen, wenn Sie Ihre Rente bzw. Ihren Lebensabend in Malta verbringen wollen.

 

Überblick über das Leben als Rentner in Malta

Zunächst eines vorne Weg: Das Thema Ruhestand im Ausland ist äußerst komplex und unterscheidet sich von Land zu Land enorm.

Wir beschränken uns in diesem Artikel bewusst auf die vereinfachten Informationen und empfehlen allen Menschen, die im Ruhestand nach Malta auswandern wollen, unbedingt im Vorfeld einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Deutschland bezüglich etwaiger steuerlicher Vorteile oder potenzieller Nachteile zu konsultieren.

Grundsätzlich sind staatliche Altersbezüge beim Umzug ins Ausland – auch nach Malta – weiterhin im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht in der Heimat (sowohl Deutschland und Österreich als auch in der Schweiz) steuerpflichtig.

Ruheständler sollten deshalb bei der Auswanderung nach Malta etwaige Auswirkungen unbedingt vorab beachten.

Besteuerung der Rente in Malta beim Umzug

Einwanderer aus Deutschland sollten hinsichtlich der Besteuerung der Rente zunächst das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern beachten.

Staatliche Rentenbezüge aus Deutschland

Dieses DBA besagt, dass Ruheständler, die in Malta wohnen, auf ihre staatliche, deutsche Rente auch weiterhin deutsche Steuern bezahlen müssen.

Dasselbe gilt auch für Beamtenpensionen und Altersbezüge ehemaliger öffentlicher Bediensteter.

Betriebliche & private Altersvorsorge sowie Einmalzahlungen

Bezüge aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge aus Deutschland werden hingegen meist vor Ort in Malta versteuert. Auch für Vorruhestandsbezüge hat die kleine EU-Insel das Besteuerungsrecht inne.

Anders sieht es bei Einmalzahlungen aus. Diese sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit in Deutschland zu versteuern.

Eine Ausnahme bilden lediglich sogenannte erdiente, kapitalisierte Vorruhestandsgelder. Werden diese bis max. ein Jahr vor Renteneintrittsalter bezahlt, müssen in Malta Steuern darauf entrichtet werden.

Unbeschränkte Steuerpflicht trotz Leben auf Malta

Wenn Sie nicht planen, das Land für immer zu verlassen, sondern ihren Lebensabend nur auf begrenzte Zeit auf der Insel verbringen wollen, gilt generell weiterhin die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

Wenn Sie jährlich weniger als sechs Monate auf Malta leben, ändert sich an der Besteuerung Ihrer Renten- und Pensionsbezüge nichts.

Beschränkte Steuerpflicht beim Auswandern nach Malta

Aufenthalte über sechs Monate gelten als dauerhaft und haben eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland zur Folge.

Dies ist in erster Linie für Menschen mit kleiner staatlicher Rente und Kapitaleinkünften zu empfehlen, die nach Malta umziehen.

Wichtig zu beachten für Menschen im Ruhestand mit kleiner Rente oder deutschen Mieteinnahmen:

Als beschränkt Steuerpflichtiger entfallen der Grundfreibetrag, sämtliche Vergünstigungen und Freibeträge sowie staatliche Leistungen (Ehegattensplitting etc. – besonders wichtig beim Auswandern nach Malta als Paar).

Wahlweise: Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

Auslandsrentner (mit geringer staatlicher Rente bzw. geringen Einkünften auf Miete o.ä. oder mit hauptsächlich beschränkt steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland) können freiwillig einen Antrag auf unbeschränkte deutsche Steuerpflicht stellen.

Damit bleibt Ihr Welteinkommen in der Heimat unbeschränkt steuerpflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass 90 % des Einkommens aus deutscher Quelle stammen.

 

Umzug als Rentner nach Malta – so geht's

Im Rahmen des maltesischen Ruhestandsprogramms (Malta Retirement Programme MRP) erhalten Rentner und Pensionäre aus dem Ausland einen besonderen Steuerstatus. Dieser gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Das Programm beinhaltet einen pauschalen Steuersatz von 15 % auf ausländische (private bzw. betriebliche) Renteneinkünfte, die nach Malta ausbezahlt werden.

Zusätzlich zur Pauschalsteuer gibt es eine Mindeststeuer in der Höhe von 7.500 €. Für jeden Familienangehörigen bzw. Betreuungskraft fallen zusätzlich je 500 € an.

All jene Bezüge, die nicht in Deutschland besteuert werden, sind dann in Malta steuerpflichtig.

Für Einkünfte, die vor Ort aus Malta stammen, werden 35 % Steuern fällig.

Wer kann das Malta Retirement Programme (MRP) nutzen?

Rentner und Pensionäre, die in Malta leben und die Annehmlichkeiten des MRP nutzen wollen, müssen einige Anforderungen erfüllen.

Damit die Rente unter die Steuerpflicht auf Malta fällt, müssen diese Einkünfte mindestens 75 % der zu versteuernden Gesamteinkommens ausmachen.

Bei den übrigen 25 % des Einkommens sind (z.B. für Unternehmer) nicht-geschäftsführende Tätigkeiten erlaubt.

Die Pauschalsteuer in Malta gilt nur auf Rentenzahlungen aus dem Ausland, die auf ein maltesisches Konto überwiesen werden.

Offiziell gilt außerdem, dass sich Rentner hauptsächlich in Malta aufhalten sollten. Als Anhaltspunkt gilt dabei: Keine Aufenthalte in einem anderen Land für mehr als 183 Tage pro Jahr. Zumindest 90 Tage Aufenthalt in Malta.

So qualifizieren Sie sich für das MRP in Malta

Um sich für das Programm zu qualifizieren, können Ausländer z.B. eine Immobilie auf Malta kaufen oder eine Langzeitmiete abschließen.

Kauf oder Miete einer Immobilie in Malta

Dabei gilt es beim Immobilienkauf einen Mindestpreis zu beachten: Ein Objekt auf der Hauptinsel Malta muss mindestens 275.000 € kosten, auf Gozo genügen bereits 220.000 €.

Eine Miete muss zumindest für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen werden. Außerdem gilt hier ein jährlicher Mietpreis von 9.600 € auf Malta bzw. von 8.750 € auf Gozo.

Krankenversicherung in Malta

Eine weitere Anforderung für die Nutzung des Malta Retirement Programmes ist, dass eine Krankenversicherung nachgewiesen werden kann.

Diese Krankenversicherung (z.B. aus der Heimat in Deutschland) sollte die internationale medizinische Versorgung abdecken und somit auch nach vorübergehender Auswanderung auf Malta gültig sein.

 

Steuerfreiheit als Rentner dank Non-Dom-Status?

Auswanderer, die im Ruhestand von Deutschland nach Malta umziehen und glauben, dass die Rente in dem Non-Dom-Staat steuerfrei bezogen werden kann, müssen wir an dieser Stelle leider enttäuschen.

Renten lassen sich unter keinen Umständen steuerfrei als Non-Dom-Steuerzahler dank maltesischer Non Remittance Basis beziehen.

Zwar bietet Malta – wie auch andere Non-Dom-Länder wie Irland, Großbritannien und Zypern – erhebliche Steuervorteile für Ausländer mit Auslandseinkommen bzw. Einkünfte, die nicht vor Ort aus dem jeweiligen Staat stammen. Personen aus dem Ausland gelten dort als ansässig, aber nicht steuerlich ansässig.

Für Rente und Pension bietet der steuerliche Sonderstatus allerdings keine Vorzüge. Auswanderer, die im Ruhestand nach Malta ziehen, können den Non-Dom-Status im Inselstaat nicht nutzen und müssen ihre Ansprüche weiterhin in Deutschland bzw. ihrem Herkunftsland versteuern.

Selbst bei Betriebsrenten, Abfindungen oder laufenden Bezügen sieht es nicht anders aus. Das auszahlende Unternehmen muss einen Nachweis über die Besteuerung erbringen – sofern diese nicht am Wohnsitz erfolge, wird sie an der Quelle – also in diesem Fall in Malta – fällig.

Auf dieser Seite lesen Sie mehr zur Non Remittance Basis in Malta.

 

Fazit zum Auswandern nach Malta als Rentner

Die richtige Vorbereitung ist unerlässlich!

Egal, ob Sie die malerische Landschaft und Städte auf Malta, Sonne, Sprache, Lebensstil oder die Mentalität der Einwohner, der Malteser, schon immer in ihren Bann gezogen haben. Ob Ihre Kinder auf der Insel im Mittelmeer südlich von Sizilien ihren Wohnsitz haben oder ob Sie aus anderen Gründen (Steuern, Investitionen, Lebenshaltungskosten oder ähnlichem) in das kleinste Land der Europäischen Union umziehen wollen – professionelle Beratung ist beim Umzug ins Ausland im Ruhestand essenziell.

Unsere Kanzlei hat jahrelange Erfahrung beim Auswandern nach Malta und berät Sie gerne rund um die Besonderheiten der kleinen Insel. Wir unterstützen Sie bei der richtigen Vorbereitung und helfen Ihnen, die perfekte Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Am besten vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch, um sich einen Überblick über die Thematik zu verschaffen und beim Umzug nach Malta das Maximum aus Ihren Altersbezügen herauszuholen.

Wichtige Links beim Umzug ins Ausland im Ruhestand

Dem Thema Rente im Ausland haben wir uns auf dieser Seite ausführlich gewidmet.

In dem Artikel finden Sie vom ausländischen Konto über Lebenshaltungskosten und potenziellen Vorteilen bis hin zu den unterschiedlichen Arten der Besteuerung sämtliche Gesichtspunkte rund um das Leben im Ausland bzw. das Auswandern im Ruhestand.

Wollen Sie sich vorab ein Bild vom Leben auf den maltesischen Inseln machen, um sich die Entscheidung einfacher zu machen? Von der Sprache der Einwohner (Malteser), Kultur und Größe bis hin zum Klima lesen Sie in diesem Artikel mehr über Land und Leute.

 

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