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Fachwissen · Ruhestand

Ruhestand auf Malta

Mildes Klima, Englisch im Alltag und ein attraktives Steuersystem machen Malta auch für Ruheständler interessant. Bei Renten, Pensionen und Kapitalvermögen gelten allerdings unterschiedliche Regeln, die Du vor dem Umzug kennen solltest.

Dazu im Video

Du kommst aus Österreich oder der Schweiz? Hier die Regeln für Dich: Ruhestand mit österreichischer Pension und Ruhestand mit AHV und Pensionskasse.

Wohin jede Rente gehört: die DBA-Zuordnung

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Malta verteilt Deine Alterseinkünfte nach ihrer Herkunft, nicht nach Deinem Wunsch. Die Zuordnung entscheidet über die gesamte Rechnung:

EinkunftsartBesteuerungsrechtGrundlage
Gesetzliche Rente (Deutsche Rentenversicherung)DeutschlandSozialversicherungsklausel des DBA (Art. 18 Abs. 2)
Beamtenpension, Versorgungsbezüge des öffentlichen DienstesDeutschlandKassenstaatsprinzip (Art. 19)
Betriebsrente (Direktzusage, Pensionskasse, Direktversicherung)MaltaAnsässigkeitsstaat (Art. 18 Abs. 1)
Private Rentenversicherung, LeibrentenMaltaAnsässigkeitsstaat (Art. 18 Abs. 1)
Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus dem Depotüberwiegend Malta; deutsche Dividenden mit reduzierter QuellensteuerVerteilungsartikel des DBA

Bemerkenswert an diesem Abkommen: Es enthält keine Remittance-Klausel. Das Besteuerungsrecht für Betriebs- und Privatrenten fällt also nicht an Deutschland zurück, wenn Du die Bezüge nicht nach Malta überweist. In Kombination mit Maltas Remittance-System entsteht daraus der Spielraum, den diese Seite beschreibt. Vorsicht dagegen bei Einmal- und Kapitalauszahlungen: Eine kapitalisierte Betriebsrente oder Abfindung ist oft kein „Ruhegehalt" im Abkommenssinn, und das Besteuerungsrecht kann dann doch bei Deutschland liegen. Wer eine Kapitalisierung erwägt, klärt die DBA-Einordnung vor der Auszahlung, nicht danach.

Die deutsche Seite: Finanzamt Neubrandenburg

Für Rentner im Ausland ist bundesweit das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Mit dem Wegzug wirst Du mit der gesetzlichen Rente beschränkt steuerpflichtig, und das heißt Pflichtveranlagung: Einen automatischen Steuerabzug wie beim Lohn gibt es nicht, Du musst jährlich erklären, und das Amt schreibt Auslandsrentner aktiv an, oft für mehrere Jahre rückwirkend. Besteuert wird der kohortenabhängige Anteil Deiner Rente: Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 %, je früher der Rentenbeginn, desto niedriger der Anteil. Der Grundfreibetrag entfällt bei beschränkter Steuerpflicht, besteuert wird also ab dem ersten Euro des steuerpflichtigen Anteils.

Der wichtigste Gegenzug steht in § 1 Abs. 3 EStG: Werden mindestens 90 % Deiner Einkünfte in Deutschland besteuert oder bleiben die ausländischen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, kannst Du die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht beantragen und den Grundfreibetrag zurückholen. Für Nur-Rentner ist das häufig der wichtigste einzelne Antrag; für Ruheständler mit großem Depot in Malta scheitert er oft an der 90 %-Grenze, und genau dann sollte die Malta-Seite die Ersparnis bringen. Ob Malta am vereinfachten Amtsveranlagungsverfahren teilnimmt und wie das Verfahren praktisch läuft, steht in der Länderliste zum Finanzamt Neubrandenburg.

Die Malta-Seite: Remittance und die neue Pensionsbefreiung

Malta besteuert Dich als Non-Dom nach der Remittance-Logik: Auslandseinkünfte werden nur steuerpflichtig, soweit Du sie nach Malta überweist, ausländische Veräußerungsgewinne bleiben sogar dann steuerfrei. Dazu kommt die Mindeststeuer von €5.000 im Jahr, wenn Deine Auslandseinkünfte €35.000 erreichen und nicht voll remittiert werden.

Für Renten ist seit dem Budget 2026 eine zweite Ebene wichtig: Malta stellt Pensionseinkommen ab dem Basisjahr 2026 bis zur doppelten Höchstpension steuerfrei, das sind €37.104 im Jahr (Pensions (Tax Exemption) Rules, S.L. 123.204, ab dem 61. Lebensjahr). Die Befreiung gilt nicht nur für maltesische Renten, sondern auch für ausländische Renten, die in Malta steuerpflichtig sind. Für die typische deutsche Betriebs- oder Privatrente heißt das: Selbst voll nach Malta überwiesen bleibt sie bis zu dieser Grenze maltesisch steuerfrei; erst darüber greifen die normalen Tarife.

Die Mechanik dahinter lohnt einen zweiten Blick, weil sie 2026 ihren Endausbau erreicht hat. Malta hat die Rentenbefreiung seit 2022 in Jahresschritten aufgebaut, von anfangs 20 % des befreiten Anteils bis zu den vollen 100 % ab dem Basisjahr 2026 (L.N. 52 und 53 von 2026). Mit dem Vollausbau wurde zugleich die alte Rebate-Systematik abgelöst: Statt einer nachlaufenden Steuergutschrift ist das Pensionseinkommen jetzt unmittelbar bei der Veranlagung befreit, was die Erklärung spürbar vereinfacht. Und eine Härte wurde gleich mit beseitigt: Hinterbliebenenrenten sind auch dann befreit, wenn die beziehende Person das 61. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, die Altersgrenze gilt also für die eigene Alterspension, nicht für Witwen- und Witwerbezüge.

Kapitalerträge und Depot bleiben die eigentliche Malta-Stärke. Keine Steuer auf ausländische Kursgewinne, Remittance-Steuerung bei Zinsen und Dividenden, keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer. Für Ruheständler, die vom Ersparten leben, ist dieser Effekt größer als jede Rentenrechnung.

Das 15 %-Programm: 2026 ist das Fenster

Wer hohe Bezüge vollständig nach Malta holen will oder für die Quellenentlastung eine bescheinigte maltesische Besteuerung braucht, wechselt in The Residence Programme (15 % auf remittierte Auslandseinkünfte, Mindeststeuer €15.000, Immobilienauflage) oder für reine Renteneinkünfte in das Malta Retirement Programme (15 %, Mindeststeuer €7.500). Beide laufen in dieser Form nur noch bis Ende 2026: Ab dem 1.1.2027 ersetzt das Individual Tax Programme die bisherigen Programme, mit gleichem 15 %-Satz, höheren Immobilienschwellen und €35.000 Mindeststeuer; für Ruheständler führt es allerdings einen eigenen Retired-Pensioner-Pfad mit €15.000 Mindeststeuer weiter, die maßgeschneiderte MRP-Logik verschwindet also nicht, sie wird teurer. Wer bis zum 31.12.2026 bewilligt ist, behält die Altkonditionen bis Ende 2031. Für die meisten Ruheständler bleibt trotzdem der gewöhnliche Non-Dom-Status mit €5.000 Mindeststeuer der bessere Standardweg: rechnen, nicht raten.

Krankenversicherung für Rentner: S1, GKV oder privat

Wer eine deutsche gesetzliche Rente bezieht und gesetzlich krankenversichert ist, nimmt in der Regel das S1-Formular mit: Es wird bei der maltesischen Gesundheitsbehörde registriert und öffnet das staatliche Gesundheitssystem wie für Einheimische, während die Beiträge weiter an die deutsche Kasse laufen. Privat Versicherte prüfen vor dem Umzug Geltungsbereich und Kündigungsklauseln ihres Tarifs; viele Zugezogene ergänzen unabhängig davon eine private Police, um Wartezeiten im staatlichen System zu umgehen. Kläre den Status vor dem Umzug, nicht im Wartezimmer. Die Feinheiten je Konstellation stehen im Überblick zur Krankenversicherung für Rentner im Ausland.

Der Ruhestand ist der Fall mit den wenigsten beweglichen Teilen, aber er hat dieselben deutschen Anknüpfungen wie jeder andere Wegzug. Sie stehen im Fachwissen zur deutschen Seite. Welche deutschen Einkunftsquellen im Ruhestand steuerpflichtig bleiben, steht bei der beschränkten Steuerpflicht. Wie sich der Alltag auf der Insel anfühlt, zeigt Land und Leute.

Als Rentner nach Malta auswandern: die Praxisfragen daneben

  • Lebensbescheinigung. Der Rentenservice verlangt jährlich den Nachweis, dass Du lebst; ohne ihn stoppt die Zahlung. In vielen Staaten läuft der Abgleich inzwischen elektronisch, sonst bestätigt eine Behörde oder Botschaft vor Ort.
  • Kontoführung. Die gesetzliche Rente kannst Du unbesorgt auf ein maltesisches Konto überweisen lassen, sie ist ohnehin deutsch besteuert. Bei Betriebs- und Privatrenten ist die Überweisung der maltesische Steuertatbestand, seit 2026 bis €37.104 aber befreit.
  • Nachlass. Malta erhebt keine Erbschaftsteuer; Deutschland besteuert aber weiter, solange Erblasser oder Erwerber Inländer sind, und Deutsche gelten nach § 2 ErbStG noch bis fünf Jahre nach dem Wegzug als Inländer. Nachfolgeplanung gehört in den Umzugsplan, nicht ins Testament-Nachwort. Aus Österreich oder der Schweiz sieht das anders aus: Österreich erhebt seit dem 1. August 2008 weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer, geblieben ist nur die Schenkungsmeldung nach § 121a BAO. Die Schweiz erhebt die Erbschaftsteuer kantonal, dabei sind Ehegatten durchweg befreit und direkte Nachkommen in aller Regel ebenfalls.
  • Der Wohnsitz-Klassiker. Auch für Ruheständler gilt: Die behaltene deutsche Wohnung hält die volle Steuerpflicht am Leben. Die Optionen.

Dein Lebenswerk hat besseres verdient als Abgeltungsteuer bis zum Schluss.

Im Beratungsgespräch rechnen wir Rente, Depot und Nachlass für den Malta-Ruhestand durch, mit dem Programmvergleich obendrauf.