Malta Limited Speziallösungen

Holding-Gesellschaft in Malta gründen

Malta ist ein attraktiver Holding-Standort in der Europäischen Union, der es locker mit Luxemburg & Irland aufnehmen kann

Enthaltene Leistungen

 
  • Gründung Ihrer Limited Company in Malta

  • Gründung Ihrer Holding Gesellschaft in Malta und bei Wohnsitz Malta in Schottland

  • Behördliche Gebühren

  • Beantragung EU VAT-Nummer (Ust-ID-Nummer)

  • Repräsentatives Virtual Office in Santa Venera

  • Laufende Betreuung auf Deutsch

  • Laufende steuerliche Betreuung (nach Aufwand)

Malta im Überblick

 
 

Vorteile der Limited auf Malta

Malta ist das Land mit dem geringsten effektiven Körperschaftsteuersatz in der EU. Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern bezahlen nur 5% Steuern. Daneben gibt es vorteilhafte Regelungen im Hinblick auf Quellen- und Kapitalertragsteuer. Dies macht Malta zu einem sehr interessanten Sitzstaat für die Steuergestaltung innerhalb der EU. Vorteilhaft ist auch, dass Malta früher englische Kolonie war, daher ist Englisch Amtssprache und das Gesellschaftsrecht ist ähnlich wie im UK.

Malta wurde 1814 britische Kolonie und am 21. September 1964 unabhängig. Am 1. Mai 2004 wurde es Mitglied der Europäischen Union und ist seitdem deren kleinster Mitgliedsstaat. Am 1. Januar 2008 wurde in Malta der Euro eingeführt.

Unser Leistungspaket zur maltesischen Limited Company

  • Über unser Büro in Santa Venera in Malta gründen wir Ihre Malta Limited Company (Ltd) in rund 10 Tagen.

  • Eine Anreise vor Ort ist nicht notwendig.

  • Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in Santa Venera domiziliert.

  • Die Gründung der zur Nutzung des günstigen Körperschaftsteuersatzes von 5% notwendigen Holding-Gesellschaft erfolgt gleichzeitig oder im zweiten Schritt.

  • Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung der Gesellschaft(en) auf Deutsch bei unserer Kanzlei in besten Händen.

Preis auf Anfrage

Gründung & Service-Paket erstes Jahr

Preis auf Anfrage

Service-Paket ab dem zweiten Jahr

Enthaltene Leistungen

  • Detaillierte steuerliche Beratung während der Gründungsphase

    In der Gründungsphase gibt es die meisten Fragen wie zum Bsp. zum internationalen Steuerrecht, wo ist der ideale Wohnsitz, oder wie die Gewinnoptimierung der Gesellschaft am besten gestaltet werden kann. Wir erklären Ihnen nicht nur den genauen Ablauf der Gründung sondern auch verschiedene zu Ihrem Vorhaben passende Gestaltungs-Varianten. Auch wenn Sie viele Informationen auf unserer Website finden, ersetzt das nicht die individuelle persönliche Beratung.

  • Gründung Ihrer operativen Malta Limited

    In Malta erfolgt die Gründung der operativen Gesellschaft nicht elektronisch wie in UK. Die Gründungsunterlagen werden zunächst von uns erstellt und unterschrieben. Dann senden wir diese per Kurier (z.B. Fedex) zu Ihnen. Sie unterschreiben die Unterlagen ebenfalls an den vorgegebenen Stellen (alle Gesellschafter und Geschäftsführer müssen unterschreiben). Danach geben wir die Unterlagen persönlich beim zum Companies Registration Office in Valletta ab. Die Gesellschaft ist dann üblicherweise in 3 Tagen eingetragen.

  • Gründung der Holding-Gesellschaft(en)

    Ihre zwingend erforderliche Holding-Gesellschaft gründen wir entweder nur in Malta (wenn Sie nicht nach Malta umziehen) oder auch als Limited Partnership in Schottland .

  • Sämtliche behördlichen Gebühren

    Sämtliche Gebühren, welche die Behörden in Malta für die Gesellschaftseintragung erheben, sind im Honorar enthalten.

  • Registered Office & Virtual Office in unserem Büro in Santa Venera

    Ihre Gesellschaft wird in unserem Büro in Malta domiziliert. Dabei handelt es sich um ein echtes Büro, einen echten Betrieb. Keine Mailbox, keine Briefkastenfirma! Sie können das auch Büro stundenweise oder für Meetings oder zum Arbeiten vor Ort nutzen.

  • Stellung des Company Secretary

    Unsere Kanzlei wird als Company Secretary (Schriftführer) bei Ihrer Gesellschaft eingetragen. Der Company Secretary ist ein offizielles Organ der Gesellschaft. Er ist in Malta gesetzlich vorgeschrieben

  • Nutzung unserer Büros

    Unser Büro steht Ihnen in Malta zur Verfügung. Dort können Sie Meetingräume und Hot-Desking nach Bedarf nutzen. Die Kanzlei ist von überall gut erreichbar.

  • Postweiterleitung per E-Mail

    Ihre eingehende Post leiten wir Ihnen per E-Mail weiter. Ist Rücksprache mit den Behörden nötig, so erledigen wir diese direkt bzw. in Abstimmung mit Ihnen. Wichtige Original-Dokumente wie Verträge oder Urkunden werden per wöchentlich per Post weitergeleitet. Päckchen und Pakete können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und weitergeleitet werden.

  • Fristenkontrolle

    Von Amtswegen wird streng auf die Einhaltung von Fristen geachtet. Fristverlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Es drohen ab dem ersten Tag beträchtliche Verspätungszuschläge. Dies gilt im Besonderen für das Einreichen der Jahresmeldung und der Bilanz sowie die Abgabe der VAT Returns.

  • Verwaltung & Einreichung der handelsregisterlichen Urkunden und Meldungen

    Die Urkunden der Gesellschaft wie der Gesellschaftervertrag, die Statuten und Gesellschafterliste werden von uns elektronisch verwaltet und bei Bedarf aktualisiert und eingereicht. Hierzu zählt auch der Annual Return (Jahresmeldung). Wir kümmern uns des weiteren um die formal korrekte Bestellung- und Abbestellung von Direktoren, ebenso wie der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile.

  • Rekrutierung eines lokalen Direktors (optional)

    Eine Gesellschaft in Malta muss zwingend einen Geschäftsführer vor Ort einstellen. Ansonsten ist die Gesellschaft in Ihrem Wohnsitzland (z.B. Deutschland) steuerpflichtig, weil von dort das Tagesgeschäft der Gesellschaft geleitet wird.

    Unsere Kanzlei kann Ihnen keinen Geschäftsführer in Malta zur Verfügung stellen. Wenn Sie selbst nach Malta umziehen, werden Sie selbst alleiniger Geschäftsführer. Ziehen Sie nicht nach Malta um, müssen Sie einen Geschäftsführer rekrutieren. Hier können wir Ihnen ggf. bei der Personalsuche über persönliche Kontakte helfen.

    Gehen Sie davon aus, dass Sie einem Geschäftsführer €1,500/Monat auf Teilzeitbasis (10 Stunden Pro Woche) bezahlen wüssen.

    Leben Sie in einem Land ohne CFC-Regime / Außensteuergesetz (z.B. Schweiz, Irland) kann u.U. auf einen lokalen Geschäftsführer verzichtet werden.

Kontoeröffnung & Banking für Ihre Gesellschaft

 

Die Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft ist der mit Abstand wichtigste und komplexeste Teil unseres Service-Angebotes.

Und die Kontoeröffnung wird immer schwieriger. Jede Bank setzt beispielsweise mittlerweile auch für neue Gesellschaften einen Business Plan oder eine Website voraus.

In jahrelanger Detailarbeit haben wir ein Netzwerk zu vielen Instituten aufgebaut und können Ihnen rund um die Kontoeröffnung ein interessantes Leistungsspektrum anbieten.

Weitere verfügbare Zusatzleistungen

Neben der Kontoeröffnung können wir weitere attraktive Zusatzleistungen für Ihre Auslandsgesellschaft anbieten. Die Zusatzleistungen haben wir im Detail auf dieser Seite beschrieben.

  • VAT (Umsatzsteuer)-Registrierung

  • Anwaltliche Ausarbeitung eines Shareholder-Agreements (Zeichnungsvertrag)

  • Implementierung einer Alphabet-Shares Stammkapitalstruktur

  • Erstellen eines Investoren-Businessplans (Englisch)

  • Erstellen einer professionellen Website (Englisch)

  • Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung & Tax Refund Antrag

  • Paypal Account im Namen der Gesellschaft einrichten

  • Stripe Account im Namen der Gesellschaft einrichten

  • Geschäftskonto bei Schweizer Krypto-Exchange

  • Wertpapier-Depot für die Gesellschaft einrichten

  • EU-Umsatzsteuer-ID beschaffen

Nach Aufwand abgerechnete Leistungen

  • Kommunikation mit den maltesischen Behörden

  • Support auf Deutsch

  • Steuerliche Betreuung & Beratung auf Deutsch

  • Laufende Buchhaltung, inklusive VAT-Returns

  • Bilanzierung & Jahresabschluss (Year End Accounts), sowie Testat

  • Anfertigen der Körperschafts-Steuererklärung & Tax Refund Antrag

Bildergalerie: Hier ist Ihre Malta Gesellschaft zu Hause

Diese kleine Bildergalerie vermittelt Ihnen einen visuellen Eindruck von Malta und von unserem Büro in Santa Venera, in dem wir Ihre Malta Gesellschaft domizilieren werden. Natürlich können Bilder nicht den persönlichen Eindruck vor Ort ersetzen. Am besten wagen Sie also mal den Sprung auf die Insel und kommen uns in Austin besuchen.

Holding-Gesellschaft in Malta im Überblick

Der Standort einer Holdinggesellschaft ist eine wichtige Überlegung innerhalb jeder internationalen Struktur, in der eines der Ziele darin besteht, die auf den Einkommensfluss erhobene Steuer zu minimieren. 

Was ist ein “gutes” Holding-Regime?

Idealerweise sollte die Holdinggesellschaft in einer Jurisdiktion ansässig sein, die:

  • Über ein gutes Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen verfügt, wodurch die Quellensteuer auf erhaltene Dividenden minimiert wird.

  • Dividendeneinkünfte von der Besteuerung befreit.

  • Keine Kapitalertragsteuer auf die Veräußerung von Tochtergesellschaften erhebt.

  • Keine Quellensteuer auf Ausschüttungen von der Holdinggesellschaft an ihre Muttergesellschaft oder Aktionäre erhebt.

  • Keine Kapitalertragsteuer auf Gewinne erhebt, die sich aus dem Verkauf von Anteilen an der Holdinggesellschaft durch gebietsfremde Aktionäre ergeben.

  • Keine Gesellschaftsteuer auf die Übertragung von Aktien erhebt.

  • Über die Gewissheit der steuerlichen Behandlung verfügt.

Malta Holdinggesellschaften können von all dem profitieren.

Vorteile einer Maltesischen Holding-Gesellschaft

Netzwerk von Steuerabkommen und ein attraktiver Quellensteuersatz

Malta verfügt über ein Netzwerk von über 70 Doppelbesteuerungsabkommen.

In den meisten Fällen, in denen ein maltesisches Unternehmen mehr als 10 % des ausgegebenen Aktienkapitals einer ausländischen Tochtergesellschaft besitzt, wird der Quellensteuersatz auf Dividenden, die ein maltesisches Unternehmen von einem Vertragspartner erhält, auf 5 % gesenkt.

Und da Malta Teil der EU ist, profitiert es auch von der EU-Mutter-Tochterrichtlinie, wodurch die Quellensteuer auf Dividenden aus vielen EU-Ländern auf Null gesenkt wird.

Beteiligungsabzug (“Participation Exemption”) & Kapitalertragsteuerbefreiung

Qualifizierte Dividenden und Kapitalgewinne aus einer "Beteiligung" sind (nach Wahl des Steuerpflichtigen) von der maltesischen Steuer befreit.

Mit dem Haushaltsvollzugsgesetz (2018) wurden Änderungen in der Behandlung von Beteiligungen eingeführt und der geltende Steuersatz von 10 auf 5% gesenkt.

Damit eine Holding aber als "teilnehmende Holding" eingestuft werden kann, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen hält mindestens direkt 5% der Aktien eines nicht in Malta ansässigen Unternehmens, ODER

  • ist Gesellschafts-Anteilseigner einer Gesellschaft, die nicht in Malta ansässig ist und die Möglichkeit hat, alle Aktienanteile zu erwerben, ODER

  • die Gesellschaft ist ein Gesellschafts-Anteilseigner nicht in Malta ansässig und ist bei jeder vorgeschlagenen Veräußerung, Rücknahme oder Löschung der Aktien dieser Gesellschaft zur vorigen Ablehnung berechtigt , ODER

  • die Gesellschaft ist ein Gesellschafts-Anteilseigner nicht in Malta ansässig und dazu berechtigt, entweder im Vorstand zu sitzen oder eine Person zu ernennen, die als Direktor im Vorstand dieser Gesellschaft tätig ist, ODER

  • Das Unternehmen ist Anteilseigner und investiert mindestens 1.164.000 € in ein Unternehmen, dass nicht in Malta ansässig ist. Diese Investition muss für einen ununterbrochenen Mindestzeitraum von 183 Tagen gehalten werden, ODER

  • die Gesellschaft ist ein Gesellschafts-Anteilseigner nicht in Malta ansässig und ihr Halten von Aktien dient dazu, den Geschäftsbetrieb für diese Gesellschaft weiterzuentwickeln, nicht als Handelsaktien.

Es gelten zudem auch zusätzliche Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung.

Verkauf von Anteilen an der Holding

Malta erhebt keine Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von Anteilen an maltesischen Unternehmen.

Keine Quellensteuer

Malta erhebt keine Quellensteuer auf die Ausschüttung von Dividenden an Aktionäre oder Muttergesellschaften.  

Es gilt keine Quellensteuer, unabhängig davon, wo genau auf der Welt der Aktionär ansässig ist.

Keine Kapitalsteuer & Stempelsteuer

In Malta existiert keine Kapitalsteuer auf die Ausgabe von Aktienkapital sowie ebenfalls keine Stempelsteuer auf nachfolgende Übertragungen.

Sonstige Erträge

Andere Einkünfte als Dividenden- und Kapitalgewinne unterliegen der Steuer zum normalen maltesischen Satz von 35%.  Bei Zahlung einer Dividende aus diesen "sonstigen Einkünften" ist jedoch eine Steuerrückerstattung zwischen 6/7 und 5/7 der von der maltesischen Gesellschaft gezahlten Steuer an den Aktionär zu zahlen. Daraus ergibt sich ein maltesischer Nettosteuersatz zwischen 5 und 10%.

Sobald diese Einkünfte von einer doppelten Steuererleichterung oder der maltesischen Pauschalsteuergutschrift profitiert haben, gilt eine Rückerstattung von 2/3.

Sicherheit der steuerlichen Behandlung

Es ist möglich, formelle Steuervorbescheide in Malta zu erhalten. solche Regelungen geben Sicherheit über eine bestimmte Transaktion und die Anwendung des Gesetzes und sind für das Malta-Revenue für fünf Jahre bindend.

Es gibt auch ein System informeller Einnahmenberatung. Dies geschieht in Form eines Guidance-Schreibens aus dem Revenue. Solche Schreiben sind nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, sondern begründen ein berechtigtes Vertrauen, auf das sich ein Steuerpflichtiger berufen kann. Die maltesischen Steuerbehörden halten solche Schreiben für bindend.

Schlussfolgerung

Eine maltesische Holdinggesellschaft ist eine attraktive Option für internationale Handelsgruppen. 

Zu den potenziellen Vorteilen gehören:

  • Die Vorteile, die durch Maltas umfangreiches Netzwerk von Doppelbesteuerungsabkommen verfügbar sind.

  • Steuerbefreiung von Dividenden in Malta.

  • Befreiung von der Kapitalertragsteuer bei der Veräußerung von Beteiligungen.

  • Das Fehlen einer Kapitalertragsteuer auf den Verkauf von Anteilen an einer Holdinggesellschaft durch ausländische Aktionäre.

  • Das Fehlen einer Quellensteuer.

Lassen Sie sich jetzt zu Malta beraten

Leben Sie bereits im steuergünstigen Ausland oder sind kurz davor, dahin umzuziehen, vielleicht sogar nach Malta? Planen Sie nun die Gründung einer Gesellschaft in Malta?

Dann ist es höchste Zeit über Ihr Vorhaben mit einem ausgewiesenen Experten zur Firmengründung und Wohnsitznahme in Malta zu sprechen.

Im Rahmen eines gut vorbereiteten, einstündigen Beratungsgesprächs können wir gemeinsam viel erreichen: Sie erhalten das Feedback, das Sie benötigen, um eine Entscheidung im Hinblick auf die Firmengründung und Wohnsitznahme in Malta zu treffen. Sie lernen, wo Sie bei Ihren Vorbereitungen noch nachbessern müssen und was kritische Punkte für den Erfolg einer möglichen Firmengründung in bzw. Wohnsitzverlagerung nach Malta sind.

Oder fordern Sie eine kostenlose Potenzial-Analyse an

Wenn auch Sie die Gründung einer Gesellschaft in Malta planen, aber noch nicht sicher sind, ob ein Beratungsgespräch für Sie Sinn macht, können Sie uns jetzt Ihr Vorhaben in Malta kostenlos vorstellen. Wir prüfen dieses dann kostenlos auf seine steuerliche und rechtliche Realisierbarkeit und senden Ihnen das Ergebnis dieser kompakten Potenzialanalyse per E-Mail zu. Der nächste Schritt wäre dann ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch.