Für bestehende Malta-Gesellschaften
Unzufrieden mit Deiner Betreuung auf Malta?
Wenn Deine Gesellschaft bereits steht, musst Du nicht noch einmal von vorne anfangen. Wir helfen Dir beim Wechsel der Betreuung, während Deine bestehende Struktur und Dein Geschäft weiterlaufen.
Laufende Betreuung
Was nach dem Wechsel bei uns liegt
Buchhaltung & Umsatzsteuer
Laufende Buchführung und die maltesischen VAT-Meldungen, fristgerecht und nachvollziehbar.
Jahresabschluss & Audit
Jahresabschluss und die in Malta für Gesellschaften vorgeschriebene Prüfung, organisiert mit zugelassenen maltesischen Auditoren.
Steuererklärungen & Erstattung
Körperschaftsteuererklärung, Gesellschafter-Registrierung und die Abwicklung der Steuererstattung nach Ausschüttung.
Company Secretary & Registered Office
Registersitz, Annual Return und die gesellschaftsrechtliche Pflege beim Malta Business Registry, über unsere lokalen Partner.
Payroll
Gehaltsabrechnung für Dich und Deine Mitarbeiter in Malta, inklusive Sozialversicherungsmeldungen.
Ein Ansprechpartner, auf Deutsch
Du erklärst Dein Anliegen einmal, nicht dreimal. Koordination und Kommunikation laufen über uns.
Der zweite Fall: Deine Firma existiert schon, nur woanders
„Bestehendes Unternehmen" heißt oft nicht Kanzleiwechsel, sondern Standortwechsel: Die GmbH, die UG oder die ausländische Limited gibt es bereits, und sie soll nach Malta. Dafür gibt es heute zwei saubere rechtliche Spuren, und welche gilt, hängt vom Ausgangsland ab.
Für Gesellschaften aus der EU läuft der Umzug seit 2023 über den grenzüberschreitenden Formwechsel nach der EU-Mobilitätsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2121): Die Gesellschaft wechselt identitätswahrend die Rechtsform und das Register, aus der deutschen GmbH wird eine maltesische Limited, ohne Auflösung, ohne Vermögensübertragung, mit fortbestehenden Verträgen. In Deutschland ist das Verfahren in den §§ 333 ff. UmwG geregelt, mit Formwechselplan, Gesellschafterbeschluss, Gläubigerschutz und der Vorabbescheinigung des Registergerichts; auf maltesischer Seite nimmt das Business Registry die Gesellschaft nach den umgesetzten Conversion-Regeln auf. Das Verfahren ist formal anspruchsvoll, aber planbar, und es hat den älteren Weg für EU-Fälle abgelöst.
Die klassische Redomizilierung nach den Continuation of Companies Regulations (S.L. 386.05) bleibt das Werkzeug für Drittstaaten: Gesellschaften etwa von den Kanalinseln, aus der Karibik oder, seit dem Brexit relevant, aus dem Vereinigten Königreich setzen ihre Existenz nahtlos in Malta fort, sofern ihr Heimatrecht den Wegzug erlaubt. Für UK-Limiteds haben wir die Auswege auf einer eigenen Seite sortiert.
In beiden Spuren gilt: Das Gesellschaftsrecht ist die halbe Miete, die Steuer die andere. Der Wegzug einer Gesellschaft aus Deutschland löst die Entstrickungsbesteuerung auf stille Reserven aus, und die Geschäftsleitung muss real in Malta ankommen, sonst ist die Gesellschaft steuerlich nie umgezogen. Ob Formwechsel, Continuation oder schlicht Neugründung mit Asset-Übertragung der günstigste Weg ist, rechnen wir vor dem ersten Registerantrag durch, die Antwort fällt öfter „Neugründung" aus, als Umwandlungsanbieter gern zugeben.
So läuft der Wechsel ab
- Bestandsaufnahme. Du zeigst uns Struktur, letzte Abschlüsse und offene Fristen. Daraus entsteht ein Übernahmeplan mit Festpreisen für die Corporate Services und klaren Stundensätzen für den Rest.
- Professional Clearance. Den Kontakt zu Deiner bisherigen Kanzlei übernehmen wir nach Berufsstandard: Unterlagen anfordern, offene Punkte klären, sauber übergeben. Du musst kein unangenehmes Gespräch führen.
- Übernahme im laufenden Betrieb. Fristen laufen weiter, Meldungen gehen raus, nichts fällt in ein Loch. Erst wenn alles steht, kündigst Du das alte Mandat.
Wichtig für Deine Planung: Ein Betreuungswechsel ist auch der richtige Moment, die Struktur selbst prüfen zu lassen. Viele ältere Malta-Setups stammen aus einer Zeit vor den heutigen Substanz- und Meldepflichten. Ob Deine Struktur noch zum Rechtsstand passt, klärt das Beratungsgespräch.
Was wir bei der Übernahme prüfen, ist dasselbe, was wir beim Aufbau aufsetzen: Struktur, Substanz, Erstattungsweg. Der Aufbau steht auf der Seite zur Firmengründung in Malta, die Rolle der Holding auf der Seite zur Malta-Holding. Woran übernommene Strukturen am häufigsten kranken, zeigen die sieben Steuerfallen.
Betreuung vor Ort
Für alles, was in Malta vor Ort passiert, hast Du mit Sabrina eine feste deutschsprachige Ansprechpartnerin, die Dein Projekt führt; dahinter stehen maltesische Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sie für Deinen Fall koordiniert. Wie das arbeitet, steht unter Betreuung vor Ort in Malta.
Deine Gesellschaft verdient Antworten innerhalb eines Werktags.
Schilder uns Deine Situation, und Du bekommst einen Übernahmeplan mit Preisen, bevor Du irgendetwas kündigst.