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Standortvergleich

Malta oder Irland: Was passt besser zu Dir?

Beide Länder sind für internationale Unternehmer interessant, aber aus unterschiedlichen Gründen. Wir vergleichen Steuern, Non-Dom-Regeln, Kosten und Alltag, damit Du nicht nur nach dem Körperschaftsteuersatz entscheidest.

Dazu im Video

Die Zahlen, nebeneinander

MaltaIrland
Körperschaftsteuer auf Handelsgewinne35 %, effektiv rund 5 % nach Erstattung oder als Fiscal Unit12,5 % (Trading)
Passive Einkünfte (Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren)effektiv rund 10 % (5/7-Erstattung)25 %, dazu Close Company Surcharge bei Thesaurierung
Globale Mindeststeuer (ab 750 Mio. € Umsatz)Anwendung bis 2029 aufgeschoben, keine nationale Top-up-Steuer15 % inklusive nationaler Top-up-Steuer bereits umgesetzt
Non-Dom-Status für Dich privatJa, Remittance-Basis, Mindeststeuer 5.000 €Ja, Remittance-Basis, ohne Mindeststeuer
Ausländische Kursgewinne, nach dem Wohnsitzland überwiesensteuerfrei33 % Capital Gains Tax
Dividenden-QuellensteuerKeine zusätzliche Steuer auf Dividenden (Vollanrechnung)25 %, mit Befreiungen für die meisten EU-/Abkommensfälle gegen Formularnachweis
PrüfungspflichtTestat für jede GesellschaftKleine Gesellschaften befreit (u. a. bis 15 Mio. € Umsatz)
LohnnebenkostenModerat, Sozialabgaben gedeckeltArbeitgeber-PRSI 11,25 %, steigend (11,40 % ab Oktober 2026)

Auf der reinen Steuerrechnung gewinnt Malta deutlich: 5 gegen 12,5 Punkte auf jeden Gewinn-Euro, Jahr für Jahr. Bei 300.000 Euro Gewinn sind das 22.500 Euro Unterschied, jedes Jahr. Und je höher der Gewinn, desto größer der Hebel.

Hinter den Sätzen: zwei verschiedene Maschinen

Malta erhebt nominal 35 % und erstattet dem Gesellschafter 6/7 davon; als Fiscal Unit zahlt die Gruppe von vornherein nur den Effektivsatz. Der Preis dafür ist die Struktur: klassisch zwei Gesellschaften, Trading und Holding. Wie die Mechanik im Detail arbeitet, steht hier.

Irlands 12,5 % gelten dagegen direkt, mit einer einzigen Gesellschaft, aber nur für echte Trading Income, also aktive, in Irland geführte Geschäftstätigkeit. Passive Einkünfte zahlen 25 %. Und wer die Gewinne in der Gesellschaft ansammelt, lernt eine irische Besonderheit kennen, die in kaum einem Werbeprospekt steht.

Die Close Company Surcharge: Irlands Steuer aufs Liegenlassen

Eine „Close Company" ist eine Gesellschaft, die von höchstens fünf Personen kontrolliert wird, also praktisch jede inhabergeführte Ltd. Für sie erhebt Irland einen Strafzuschlag auf einbehaltene Gewinne: 20 % auf Kapital-, Zins- und Mieteinkünfte, die nicht binnen 18 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ausgeschüttet werden. Dienstleistungsgesellschaften (Beratung, IT, Freiberufliches) trifft zusätzlich ein Zuschlag von 15 % auf die Hälfte der einbehaltenen Dienstleistungsgewinne.

Die Konsequenz: Die irische Ltd taugt schlecht als Sparbüchse. Wer dem Zuschlag entgehen will, muss ausschütten, und wer in Irland wohnt, zahlt auf die Ausschüttung irische Einkommensteuer von bis zu 40 % plus Abgaben. Malta kennt keinen vergleichbaren Zuschlag; thesaurieren, reinvestieren oder über die Holding weiterleiten bleibt Deine Entscheidung.

Non-Dom hier wie dort, aber nicht zum selben Preis

Beide Inseln besteuern zugezogene Ausländer auf Remittance-Basis: Ausländisches Einkommen bleibt unversteuert, solange es nicht ins Land überwiesen wird. Die Unterschiede sitzen im Kleingedruckten. Malta verlangt eine Mindeststeuer von 5.000 Euro im Jahr und stellt ausländische Kursgewinne selbst bei Überweisung frei; überwiesenes Auslandseinkommen zahlt höchstens 35 %. Irland kennt keine Mindeststeuer, besteuert aber überwiesenes Auslandseinkommen mit bis zu 40 % plus Universal Social Charge und überwiesene Kursgewinne mit 33 %. Wer von seinem Auslandsvermögen leben will, zahlt in Irland für jede Überweisung spürbar mehr. Wie sich das Non-Dom-Leben auf der grünen Insel im Alltag rechnet, steht ausführlich im Beitrag zum Irland-Non-Dom-Status.

Die deutsche Brille: beide liegen unter 15 %

Ein Punkt, den Irland-Verkäufer gern übergehen: Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung greift seit 2024 bei einer Effektivbelastung unter 15 % (§ 8 Abs. 5 AStG). Maltas 5 % liegen darunter, Irlands 12,5 % aber auch. Wer in Deutschland wohnen bleibt und eine passive Auslandsgesellschaft beherrscht, hat mit beiden Standorten dasselbe Problem, und wer die Gesellschaft vom deutschen Schreibtisch führt, holt sich in beiden Fällen eine deutsche Geschäftsleitungs-Betriebsstätte ins Haus. Die Lösung heißt an beiden Standorten gleich: echte Substanz vor Ort oder gleich der eigene Umzug. Wie das Hinzurechnungs-Regime gegen Malta-Strukturen arbeitet, gilt sinngemäß auch für Dublin.

Verwaltung und laufende Kosten

Hier punktet Irland ehrlich: Eine Gesellschaft statt zwei, und kleine Gesellschaften sind von der Abschlussprüfung befreit (zwei von drei Kriterien: bis 15 Mio. Euro Umsatz, 7,5 Mio. Euro Bilanzsumme, 50 Mitarbeiter). In Malta braucht jede Gesellschaft ein Testat eines Wirtschaftsprüfers, und die Struktur besteht meist aus zwei Gesellschaften. Dieser Mehraufwand ist real, er liegt aber in einer Größenordnung, die der Steuervorteil ab niedrigen sechsstelligen Gewinnen um ein Vielfaches deckt. Im Alltag ähneln sich beide Länder: Betriebsausgaben werden pragmatischer anerkannt als von deutschen Prüfern, Belege und Plausibilität vorausgesetzt, und Darlehen der Gesellschaft an ihre Geschäftsführer sind hier wie dort tabu. Die Ltd als private Geldbörse funktioniert weder in Valletta noch in Dublin.

Leben und Kosten: Dublin gegen die Insel

Wer als Inhaber selbst umzieht, vergleicht nicht nur Steuersätze. Dublin führt seit Jahren die europäischen Mietranglisten an, der Wohnungsmarkt ist chronisch unterversorgt, und die Gehälter der Tech-Hauptstadt treiben jede Kalkulation. Malta ist ebenfalls teurer geworden, liegt aber bei Miete und Alltag deutlich unter Dublin, bei 300 Sonnentagen statt irischem Regen. Und der Umzug löst nebenbei die Substanzfrage: Wohnst Du als geschäftsführender Inhaber am Sitz der Gesellschaft, ist die Frage nach dem Ort der Geschäftsleitung beantwortet. Die komplette irische Steuerlage von Einkommensteuer bis Kapitalertragsteuer steht kompakt im Länderprofil Irland.

Was für Irland spricht, was für Malta

Ehrlicherweise spricht einiges für Irland, je nach Geschäft: der Ruf als Konzernstandort mit Google-Nachbarschaft, der Anschluss an US-Kunden und Investoren, ein großer englischsprachiger Arbeitsmarkt, großzügige Förderprogramme für echte Investitionen und eine Startup-Szene, die Malta nicht hat. Wer Venture Capital einsammeln, Dutzende Entwickler einstellen oder als Zulieferer im Dunstkreis der US-Konzerne arbeiten will, findet in Dublin mehr Ökosystem, zahlt dafür Dubliner Preise. Dazu kommt die Wahrnehmungsfrage: Wenn Deine wichtigsten Kunden Konzerneinkäufer mit Compliance-Abteilung sind, löst eine Rechnung aus Dublin manchmal weniger Rückfragen aus als eine aus Malta. Ob das Deine Kunden wirklich kümmert, weißt Du besser als jeder Berater, und fragen kostet nichts.

Für inhabergeführte Unternehmen kippt die Rechnung fast immer nach Süden: weniger als die Hälfte der Steuerlast, kein Thesaurierungszuschlag, keine Dividendensteuer-Bürokratie, ein Non-Dom-Regime, das Überweisungen milder behandelt, und ein Standort, an dem der Inhaber selbst gern wohnt. Wie stabil Maltas System ist, steht hier.

Die Kurzformel

VC-finanziertes Tech-Unternehmen, Personalaufbau, US-Konzern-Anschluss: Irland ernsthaft prüfen.
Inhabergeführtes Unternehmen, Beratung, E-Commerce, Agentur, Lizenzgeschäft mit Umzugsbereitschaft: Malta rechnet sich fast immer besser.
Und für den UK-Sonderfall nach dem Brexit: UK-Limited und der Weg in die EU.

Fällt die Wahl auf Malta, geht es weiter mit dem Aufbau: Trading-Ltd, Holding, Bankkonto und Substanz stehen auf der Seite zur Firmengründung in Malta. Die Rolle der Holding im Erstattungsweg erklärt die Malta-Holding.

Der Vergleich endet nicht in der Tabelle, sondern in Deiner Steuererklärung.

Im Beratungsgespräch rechnen wir Malta gegen Irland für Deinen konkreten Fall, mit Deinen Zahlen.