Malta Firmengründung

Welcher Standort ist besser für meine Auslandsgesellschaft: Malta oder Irland?

Falls Sie darüber nachdenken, eine Auslandsgesellschaft in Malta oder Irland zu gründen, helfen wir Ihnen gerne bei der Entscheidung. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Abriss über die Möglichkeiten in beiden Ländern.

Malta und Irland sind die beiden führenden Niedrigsteuerländer in der Europäischen Union. In Malta gilt ein effektiver Körperschaftsteuersatz von 5%, in Irland werden 12,5% Steuern auf den Gewinn einer Kapitalgesellschaft fällig.

Zypern ist steuerlich auch attraktiv, wird jedoch schon seit geraumer Zeit von unseren Mandanten gemieden und von uns nicht mehr empfohlen (zu kompliziert, zu unsicher, schlechte Reputation).

Wenn Sie planen, eine steuergünstige Auslandsgesellschaft in der EU zu gründen, stellt sich also die Frage, ob Malta oder Irland als Standort für Ihr Vorhaben besser geeignet ist. Auf dieser Seite wollen wir die Unterschiede zwischen beiden Sitzstaaten beleuchten und unsere Einschätzung zur Standortfrage geben:

Körperschaftsteuersatz

In Malta gilt ein effektiver Körperschaftsteuersatz von 5%, in Irland werden 12,5% fällig. Rein steuerlich betrachtet ist Malta also deutlich günstiger. Und je höher die Gewinne ausfallen, desto mehr macht sich die Hebelwirkung des niedrigen Steuersatzes bemerkbar.

Reputation

Die Reputation von Irland ist besser als die von Malta. Ob das gerechtfertigt ist, sei nun mal dahingestellt. Aber Irland und die Iren sind uns im deutschsprachigen Raum ganz einfach sympathisch. Wir haben romantische Vorstellungen von Irland, was man von Malta nicht behaupten kann.

Und als Unternehmensstandort ist Irland weitläufig bekannt für die europäischen Konzernzentralen von Google, Apple, Facebook, Microsoft, Oracle und vielen anderen US-Giganten. Hinsichtlich Malta fallen einem keine großen Namen ein (obwohl auch dort fast alle großen Unternehmen mit Konzerngesellschaften vertreten sind).

Förderung der öffentlichen Hand

Wer plant einen wirklichen Betrieb aufzubauen und Mitarbeiter einzustellen – also tatsächliche Investitionen zu tätigen – der profitiert in Irland von extrem großzügigen Förderprogrammen. €80.000 Förderung für €100.000 Investition sind in Irland keine Seltenheit.

Die meisten unserer Mandanten haben allerdings nicht vor, große Investitionen im Sitzstaat der Gesellschaft zu tätigen. Insofern sind diese Förderprogramme wenig relevant in unserem Kontext. Auch Malta lockt übrigens mit staatlicher Förderung, wenn in Malta investiert wird.

Firmenstruktur

In Malta werden üblicherweise drei Gesellschaften benötigt – eine Holding-Gesellschaft und eine operative Gesellschaft in Malta sowie eine Auslandsgesellschaft die wir für Sie in Schottland anmelden. Dies ist notwendig, um den effektiven Steuersatz von 5% zu erzielen. Das erhöht den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Firmenstruktur. Üblicherweise macht der günstige Steuersatz den Mehraufwand locker wett. In Irland wird nur eine Gesellschaft benötigt.

Testatspflicht

In Malta gilt für alle Gesellschaften Testatspflicht. Die Bilanz jeder Limited Company in Malta muss also durch einen maltesischen Wirtschaftsprüfer testiert werden. Auch dies erhöht die Kosten und den Aufwand. Hinzu kommt, dass der Wirtschaftsprüfer verpflichtet ist, „genau hinzuschauen“, was manchmal zu erhöhtem Klärungsbedarf führt, wenn bestimmte Ausgaben, welche die Gesellschaft getätigt hat, gerechtfertigt werden müssen.

In Irland gilt die Testatspflicht nur für Gesellschaften mit einem Jahresumsatz über 8,8 Millionen Euro.

Verwaltungsaufwand

Der Verwaltungsaufwand ist in beiden Ländern etwa gleich (abgesehen vom weiter oben erläuterten Mehraufwand in Malta). Beide Länder sind keine Bananenrepubliken. Beide Länder sind EU-Mitglieder. Der Standard hinsichtlich Buchführung und Bilanzierung ist also durchaus mit anderen Ländern der EU zu vergleichen.

Tendenziell kann man allerdings sagen, dass in Irland und in Malta eher weniger Aufwand entsteht, als z.B. bei Kapitalgesellschaften in Österreich, der Schweiz oder Deutschland. Die Anforderungen sind in Irland und Malta weniger hoch und die Nachweispflichten weniger streng.

Absetzbarkeit von Kosten

Sowohl in Malta als auch in Irland müssen Kosten, die für die Gesellschaft entstehen durch einen Beleg nachgewiesen werden und erklärbar sein. Sicherlich muss die Erklärung dabei weniger umfangreich sein als beispielsweise bei einem vergleichbaren Beleg in Deutschland oder Österreich. In jedem Fall wird die Absetzbarkeit von Kosten also liberaler gehandhabt.

In beiden Ländern wird eher der Gesamtkontext betrachtet. Ein Unternehmen mit einem Umsatz von €100.000 und €50.000 Bewirtungskosten wird sicherlich anders beurteilt, als eine Gesellschaft mit €1.000.000 Umsatz und den gleichen Bewirtungskosten.

Wohnsitz

Irland ist als Wohnsitz aufgrund des permanent schlechten Wetters für die meisten Mandanten wenig attraktiv. Für Malta gilt das Gegenteil, wobei auch Malta nicht mit Mallorca oder Ibiza zu vergleichen ist. Malta ist auf jeden Fall steuerlich als Wohnsitz interessanter als Irland, selbst wenn Irland ebenfalls den Non-Dom-Status kennt. Erfahren Sie mehr zum Non-Domicile Status hier.

Wir haben dutzenden Mandanten beim Umzug nach Malta geholfen, aber ich kann mich an weniger als eine Handvoll Mandanten erinnern, die nach Irland umgezogen sind. Wir raten jedem Unternehmer, der seine steuerliche Position verbessern will, zum Umzug ins steuergünstige Ausland und an erster Stelle nach Malta.

Wer nach Malta umzieht, wird sich dann auch für eine Gesellschaft in Malta entscheiden. Die Umzugsfrage ist vielleicht sogar die entscheidende Frage bei der Sitzstaatauswahl.

Darlehen an Geschäftsführer

Darlehen an Geschäftsführer sind weder in Malta noch in Irland erlaubt.

Erreichbarkeit

Beide Länder sind gut aus ganz Europa zu erreichen. Irland hat eindeutig die bessere Anbindung an Ziele außerhalb Europas, vor allem die USA. Auch London und das UK sind von Irland aus nur einen Katzensprung entfernt.

Kosten für Substanz

Wie wir auf dieser Website immer wieder erwähnen, muss Ihre Auslandsgesellschaft Substanz (Geschäftsführer, Geschäftsräume, Personal vor Ort) nachweisen können, um nicht als Umgehung betrachtet zu werden. Die Kosten für Büros und Mitarbeiter sind in Irland und Malta durchaus vergleichbar, zumindest außerhalb Dublins.

Hier kommt auch wieder der Umzug ins Ausland ins Spiel: Können Sie sich einen Umzug nach Malta oder Irland vorstellen, dann entfällt die Notwendigkeit, Substanz aufzubauen. Ihr Wohnsitz als Geschäftsführer am Sitzstaat der Gesellschaft ist quasi Substanz genug. Und die Gesellschaft kann Ihre Privatwohnung als Geschäftsadresse nutzen.

Bürokratie

Während Irland und Malta von der in der EU grassierenden Bürokratie nicht verschont geblieben sind, ist bei den Behörden in beiden Ländern zu beobachten, dass die Mitarbeiter besagter Behörden im Grundsatz bemüht und unternehmerfreundlich sind.

Fazit

Malta oder Irland? Zu welchem Ergebnis kommen wir bei diesem Vergleich?

Wir raten allen Unternehmern zum Umzug ins Ausland. Wohnsitz in Malta in Kombination mit einer maltesischen Gesellschaft ist also unsere favorisierte Lösung. Können Sie sich einen Umzug nach Malta vorstellen? Dann ist die Malta-Gesellschaft die bessere Lösung.

Sie sollten aber auch Ihre Kunden fragen. Würde dort eine Rechnung einer Gesellschaft in Malta Bedenken auslösen? Dann ist Irland als Sitzstaat die bessere Wahl.

Wenn Sie nicht planen, ins Ausland umzuziehen, fällt oftmals auch die Wahl auf Irland, weil es einfach weniger exotisch und nach extremer Steueroptimierung aussieht.

Egal, wofür Sie sich entscheiden: Wir unterstützen Sie kompetent in Malta und in Irland bei der Gründung und Verwaltung Ihrer Gesellschaft.

 

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