Wenn Maltas Wirtschaftskammer vor dem Haushalt ihre Wunschliste vorlegt, lohnt es sich für Unternehmer, genau mitzulesen. Am Montag, dem 14. September 2026, hat die Malta Chamber of Commerce, Enterprise and Industry ihr Papier für den Haushalt 2027 vorgestellt. Es heißt RESET and LEAD und enthält mehr als 150 Vorschläge. Einer davon betrifft direkt jeden, der eine maltesische Gesellschaft hat: Die Kammer will die Körperschaftsteuer von 35 auf 25 Prozent senken, für Unternehmen, die sich an alle Regeln halten, sogar auf 20 Prozent.
Das klingt nach einer guten Nachricht für jede Malta Limited. Ob es das für Deine Struktur wirklich wäre, hängt an einem Detail, das in der Kammerforderung gleich mitgeliefert wird. Vorweg das Wichtigste: Es handelt sich um einen Vorschlag eines Wirtschaftsverbands, nicht um einen Plan der Regierung und schon gar nicht um geltendes Recht.
Was die Kammer genau fordert
In der Pressemitteilung der Kammer stehen die großen Linien: Produktivität statt Wachstum durch immer mehr Arbeitskräfte, schnellere Genehmigungen, eine andere Energiepolitik, bessere Institutionen. Die Steuerforderungen stehen im vollständigen Dokument im Kapitel über Förderung, Investitionen und Steuern.
Vorschlag Nummer 7 lautet sinngemäß: Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 35 auf 25 Prozent für alle Unternehmen, auf 20 Prozent für regelkonforme Betriebe, kombiniert mit gezielten Anreizen für exportstarke Branchen, ausdrücklich für ausländische wie einheimische. Begründet wird das in einer Fußnote. Malta habe 2026 mit 35 Prozent den höchsten nominalen Körperschaftsteuersatz der EU. Gleichzeitig begünstige die heutige Struktur über den Erstattungsmechanismus von sechs Siebteln ausländische Unternehmen. Das führe zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen und benachteilige einheimische Firmen.
Dieselbe Linie zieht sich durch die Einleitung des Papiers. Ausländisch kontrollierte Unternehmen auf Malta seien produktiver, profitabler und investitionsstärker, auch weil ihnen die 6/7-Erstattung erlaube, mehr Gewinn zu reinvestieren. Rein maltesische Betriebe dagegen zahlten 35 Prozent. Die Kammer verweist dabei auch auf eine Analyse der Zentralbank, nach der die Rekordeinnahmen aus direkten Steuern zuletzt vor allem von Firmen kamen, die in Malta registriert sind, ihr Geschäft aber überwiegend im Ausland machen.
Vorschlag Nummer 8 ist weniger spektakulär, aber praktisch: Steuererstattungen jeder Art sollen sofort mit anderen fälligen Steuern verrechnet werden, um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern.
Im selben Kapitel stehen weitere Steuerideen, die Unternehmer kennen sollten. Die Kammer will Steuergutschriften von 100 Prozent für Investoren mit Sitz in Malta, die Startups auf der Insel Startkapital geben. Der Abzug für Ausgaben in Forschung und Innovation soll von 175 auf 200 Prozent steigen. Und für Familienunternehmen wünscht sich die Kammer niedrigere Steuern oder Stempelgebühren, wenn Vermögen schon zu Lebzeiten an die nächste Generation geht, statt erst im Erbfall.
Der Hintergrund: ein Wachstumsmodell am Limit
Warum die Kammer gerade jetzt an den Steuersatz geht, erklärt ihre eigene Analyse. Nach den Zahlen in der Pressemitteilung ist Maltas Bruttowertschöpfung zwischen 2015 und 2025 um 81,9 Prozent gewachsen. Den weitaus größten Beitrag leistete nach der Analyse der Kammer die wachsende Zahl der Beschäftigten (68,9 Prozent). Deutlich weniger kam aus wertschöpfungsstärkeren Branchen (9,9 Prozent) und aus höherer Produktivität (3,1 Prozent). Für 2026 erwartet die Kammer, dass die Löhne um 4,4 Prozent steigen, die Produktivität dagegen nur um 0,1 Prozent, bei einem erwarteten EU-Durchschnitt von 1,0 Prozent.
Die Kammer folgert daraus, dass Malta nicht weiter wachsen kann, indem es immer mehr Menschen, Fahrzeuge und Last auf die öffentliche Infrastruktur bringt. Ein niedrigerer Steuersatz für alle soll in ihrer Logik einheimische Betriebe in die Lage versetzen, mehr zu investieren und produktiver zu werden. Dazu kommt ein fiskalischer Punkt aus dem Papier: Weil Maltas Einkommen sich dem EU-Durchschnitt nähern, dürfte der EU-Anteil an kofinanzierten Projekten nach Einschätzung der Kammer von 60 auf 40 Prozent sinken. Malta muss also künftig mehr Investitionen aus eigenen Mitteln bezahlen, und jede Steuersenkung muss irgendwo gegenfinanziert werden.
So funktioniert die 5-Prozent-Struktur heute
Um den Vorschlag einzuordnen, hilft ein kurzer Blick auf die Mechanik. Artikel 56 Absatz 6 des Income Tax Act setzt den Steuersatz für Gesellschaften auf 35 Prozent. Die Ermäßigung kommt nicht bei der Gesellschaft an, sondern beim Gesellschafter. Nach Artikel 48 Absatz 4A des Income Tax Management Act kann ein Gesellschafter, der eine Dividende aus bestimmten Gewinnkonten erhält, sechs Siebtel der von der Gesellschaft gezahlten Steuer zurückfordern. Für passive Zinsen und Lizenzgebühren sind es fünf Siebtel.
In Zahlen, bei 100 Euro Gewinn aus aktiver Tätigkeit:
- Die Gesellschaft zahlt 35 Euro Steuer.
- Der Gesellschafter bekommt nach der Ausschüttung 30 Euro zurück.
- Unterm Strich bleiben 5 Euro Steuer, also 5 Prozent.
Das ist das System, das wir auf Maltas 5-Prozent-Seite ausführlich erklären. Seit 2025 gibt es daneben eine zweite Möglichkeit: Nach der Legal Notice 188 von 2025 kann eine Gesellschaft sich für eine endgültige Steuer von 15 Prozent ohne Erstattung entscheiden, das sogenannte FITWI-Wahlrecht, gebunden für mindestens fünf Jahre. Beide Wege sind übrigens miteinander verknüpft. Nach Regel 3 Absatz 4 der FITWI-Verordnung darf die Steuer von 15 Prozent nie niedriger ausfallen als die normale Steuer abzüglich der Erstattungen, die alle Gesellschafter geltend machen könnten. Jede Änderung am Satz von 35 Prozent oder an den Erstattungsquoten würde also auch die Rechnung für FITWI verschieben. Wann welche Variante passt, zeigen unser Beitrag 5 oder 15 Prozent und die Seite zum FITWI-Wahlrecht.
Drei Szenarien: was 25 Prozent für Dich hießen
Die Kammer sagt nicht, was mit der Erstattung geschehen soll, wenn der Satz sinkt. Genau davon hängt aber alles ab. Durchgerechnet für 100 Euro aktiven Gewinn:
| Szenario | Steuer der Gesellschaft | Erstattung | Belastung netto |
|---|---|---|---|
| Heute | 35 € | 30 € (6/7) | 5 € |
| 25 %, Erstattung bleibt bei 6/7 | 25 € | rund 21,43 € | rund 3,57 € |
| 25 %, Erstattung entfällt | 25 € | 0 € | 25 € |
| 20 % für regelkonforme Betriebe, ohne Erstattung | 20 € | 0 € | 20 € |
Szenario eins, der Satz sinkt und die Erstattung bleibt als Bruchteil erhalten: Dann fiele Deine effektive Belastung von 5 auf gut 3,5 Prozent. Das wäre ein Geschenk an genau die Unternehmen, die die Kammer als bevorzugt beschreibt. Nach der Logik ihres eigenen Papiers ist das kaum das Ziel.
Szenario zwei, der Satz sinkt und die Erstattung wird gekürzt oder abgeschafft: Das wäre die konsequente Umsetzung der Kritik an ungleichen Bedingungen. Für einheimische Betriebe, die heute 35 Prozent zahlen, wäre es eine Entlastung. Für eine ausländisch gehaltene Struktur, die heute auf 5 Prozent kommt, wäre es eine drastische Verteuerung, auf 20 oder 25 Prozent.
Szenario drei, irgendetwas dazwischen: Denkbar ist ein niedrigerer Satz mit einer kleineren Erstattung, die die Nettobelastung ungefähr dort lässt, wo sie heute ist. Die Kammer legt sich dazu nicht fest.
Welches Szenario kommt, weiß heute niemand, und ob überhaupt eines kommt, auch nicht. Maltas Haushalt für 2027 steht noch aus, und ein Kammerpapier ist nicht der Haushalt.
Warum der niedrigere Satz nicht automatisch gut für Dich ist
Für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz steckt in der Debatte eine unbequeme Lehre. Die 5 Prozent sind kein Steuersatz, den Malta irgendwo festgeschrieben hat, sondern das Ergebnis aus einem hohen Satz und einer hohen Erstattung. Wer über den Satz redet, redet deshalb immer auch über die Erstattung. Eine Senkung der Schlagzeilenzahl kann für eine ausländisch gehaltene Struktur eine gute oder eine schlechte Nachricht sein, je nachdem, was mit dem zweiten Teil passiert.
Hinzu kommt der Blick aus der Heimat. In Deutschland liegt nach § 8 Absatz 5 des Außensteuergesetzes eine niedrige Besteuerung vor, wenn die Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft mit weniger als 15 Prozent belastet sind. Entscheidend ist ein Satz in derselben Vorschrift: In die Berechnung werden ausdrücklich die Erstattungsansprüche einbezogen, die der ausländische Staat bei einer Gewinnausschüttung dem Gesellschafter gewährt. Aus deutscher Sicht zählt also nicht der maltesische Nennsatz, sondern die Belastung nach Erstattung. Ob sie 5 oder 3,57 Prozent beträgt, ändert an der Einstufung als niedrig besteuert nichts. Welche Freigrenzen bei der Hinzurechnungsbesteuerung inzwischen gelten, beschreiben wir unter Hinzurechnungsbesteuerung: Freigrenzen kräftig angehoben.
Österreich hat eine ähnliche Schwelle. Nach § 10a des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung ab 2026 liegt eine Niedrigbesteuerung vor, wenn die tatsächliche Steuerbelastung im Ausland unter 15 Prozent liegt. Die Vorschrift richtet sich an beherrschende Körperschaften, also an österreichische Gesellschaften, die eine ausländische Tochter halten. Für Leser in der Schweiz steht eine andere Frage im Vordergrund, nämlich wo die maltesische Gesellschaft tatsächlich geführt wird. Dazu haben wir eine eigene Seite: Malta-Firma aus der Schweiz führen.
Die Konsequenz für alle drei Länder ist dieselbe: Eine maltesische Struktur hängt nie nur am maltesischen Steuersatz. Sie hängt daran, wo Du wohnst, wo die Gesellschaft geführt wird und welche Art von Einkünften sie erzielt.
Was Du jetzt tun solltest, und was nicht
Aus einem Verbandspapier folgt heute kein Handlungsbedarf. Es gibt keinen Anlass, eine laufende Struktur umzubauen, Ausschüttungen vorzuziehen oder das FITWI-Wahlrecht auszuüben, nur weil die Kammer eine Senkung fordert. Sinnvoll sind drei ruhige Schritte:
- Kenne Deine Zahlen. Wie viel Gewinn schüttest Du im Jahr aus, und wie viel Erstattung fließt zurück? Nur mit diesen Zahlen lässt sich jedes Szenario schnell durchrechnen, wenn es konkret wird.
- Beobachte den Haushalt. Wenn Malta an der Körperschaftsteuer oder am Erstattungssystem etwas ändert, wird es im Haushalt oder in einer darauf folgenden Legal Notice stehen. Erst dann lohnt eine Neubewertung.
- Prüfe die Heimatseite unabhängig davon. Ob Hinzurechnung, Ort der Geschäftsleitung oder Substanz: Diese Fragen stellen sich heute schon, mit 5 Prozent genauso wie mit 3,57 oder 25 Prozent.
Bemerkenswert ist der Vorstoß trotzdem. Maltas Wirtschaftskammer beschreibt das Erstattungssystem in ihrem Haushaltspapier ausdrücklich als Wettbewerbsnachteil für einheimische Betriebe. Das ist kein Gesetzentwurf, aber es ist ein Signal, das man ernst nehmen sollte, gerade weil es aus der Wirtschaft selbst kommt und nicht aus Brüssel.
Wenn Du wissen willst, wie robust Deine Malta-Struktur gegenüber möglichen Änderungen ist, rechnen wir die Szenarien im Beratungsgespräch mit Deinen echten Zahlen durch.