Malta zwischen 5% und 15%: Das doppelte Spiel im Mittelmeer
Wer einmal durch Valletta spaziert ist, spürt sofort, dass diese kleine Insel ein eigenes Tempo hat. Goldene Fassaden, bunte Fischerboote mit aufgemalten Augen, Kanzleien in barocken Palazzi – und dazu ein Steuerregime, das seit Jahrzehnten für Furore sorgt.
Am 2. September 2025 hat die Regierung von Malta mit Legal Notice 188/2025 ein neues Kapitel aufgeschlagen: ein optionales Körperschaftsteuerregime mit 15 % Endbesteuerung.
Die Schlagzeilen überschlugen sich: „Malta schafft die 5 % ab!“, „Jetzt gilt die OECD-Mindeststeuer!“ – Panik auf Telegram, Halbwissen in den Foren.
Die Wahrheit? Nichts ist abgeschafft. Malta hat einfach eine neue Spur neben die alte gelegt.
Die alte Musik: 5 % effektiv
Malta wirbt seit Jahrzehnten mit einer offiziellen Körperschaftsteuer von 35 %. Klingt unattraktiv, wäre da nicht das Vollanrechnungssystem mit Rückerstattung: Bis zu 6/7 der Steuer bekommen die Anteilseigner zurück. Effektiv bleibt 5 %.
Das war lange ein Spiel auf Zeit: Steuer zahlen, Rückerstattung beantragen, Monate warten. Viele dachten: Irgendwann macht Brüssel dem ein Ende.
Doch heute läuft es einfacher. Holding und Operating Company reichen eine gemeinsame Steuererklärung ein. Die Rückerstattung ist nur noch ein Buchungsposten. Man zahlt direkt 5 % netto, ohne Wartezeit.
So funktioniert die 5 %-Struktur
Wer glaubt, man gründet einfach eine Ltd. in Malta und zahlt automatisch 5 %, liegt falsch. Man braucht eine klare Struktur:
Operating Company (OpCo): Sie betreibt das Geschäft, hält IP, stellt Rechnungen. Auf dem Papier zahlt sie 35 %.
Holding Company (HoldCo): Sie kassiert die Dividenden der OpCo. Durch die gemeinsame Veranlagung reduziert sich die Belastung sofort auf 5 %.
Wenn man in Malta lebt: Dann kommt eine ausländische Holding ins Spiel – oft eine Scottish LP. Dadurch gelten die Gewinne als „ausländisch“. Unter dem Non-Dom-Regime sind solche Einkünfte in Malta steuerfrei, solange man sie nicht einführt.
Das Ergebnis: 5 % Steuerbelastung, fertig.
Doch man sollte ehrlich sein: Diese Eleganz hat ihren Preis. Corporate Services, Steuerberater, Buchhaltung, Jahresabschluss – das Ganze kostet ca. 10.000 € pro Jahr im Minimum. Für große Gewinne lohnt sich das allemal, für kleine Freelancer ist es schlicht zu teuer.
Die neue Spur: 15 % Endbesteuerung
Mit den Final Income Tax Without Imputation Regulations, 2025 gibt es nun eine zweite Option:
15 % flach auf den Gewinn, endgültig, keine Rückerstattung.
Bindung für fünf Jahre, danach kann man zurück in die 5 %-Welt – aber auch dort wieder mindestens fünf Jahre bleiben.
Schrankenregel: Man darf nicht weniger zahlen, als man unter dem alten System gezahlt hätte.
Warum das Ganze? Weil die OECD ihre globale Mindeststeuer (Pillar Two) durchgedrückt hat. Malta muss zeigen: „Wir sind dabei.“ Aber zugleich will es seine Wettbewerbsfähigkeit nicht aufgeben.
Das Ergebnis: Zwei Systeme nebeneinander. Wer Einfachheit braucht, nimmt 15 %. Wer Rendite maximieren will, bleibt bei 5 %.
Malta vs. Zypern: Zwei Inseln, zwei Wege
Jahrzehntelang waren Malta und Zypern die beiden Fixsterne mediterraner Steuerplanung. Englischsprachige Fachkräfte, EU-Mitgliedschaft, Sonne satt – und extrem attraktive Steuermodelle.
Doch nun kommt die Zäsur: Ab 2026 führt auch Zypern eine Mindeststeuer von 15 % ein. Ohne Wahlrecht, ohne paralleles System.
In Zypern gilt ab dann: immer 15 %.
In Malta gilt: 5 % möglich, 15 % wählbar.
Das ist der entscheidende Unterschied. Während Zypern sich beugt, biegt Malta nur leicht – und bleibt damit flexibler.
In Zypern wird außerdem noch 2-3% Gesundheitsabgabe auf Dividenden fällig, wenigstens auf die ersten 180.000 Euro. Diese gibt es in Malta nicht. Damit bliebe Malta auch mit der neuen 15% Regelung günstiger.
Zwei Unternehmer, zwei Wege
Nehmen wir Anna und Marco.
Anna ist Beraterin, rechnet international ab, hat ihr Geschäft seit Jahren in Malta. Für sie bleibt alles beim Alten: gemeinsame Veranlagung von OpCo und HoldCo, 5 % Steuerbelastung.
Marco dagegen hat US-Investoren ins Boot geholt. Sie wollen keine komplizierten Erklärungen über „Refunds“. Sie wollen OECD-konforme Einfachheit. Marco entscheidet sich für die 15 % Endbesteuerung – sauber, eindeutig, kompatibel mit den Reporting-Pflichten seiner Investoren.
Beide Wege funktionieren. Beides ist Malta.
Was Unternehmer daraus lernen sollten
Gerüchte: „Malta ist jetzt bei 15 %.“ → Falsch.
Realität: Wer will, bleibt bei 5 %. Wer muss, kann 15 % wählen.
Das ist nicht das Ende des Systems. Es ist ein neues Werkzeug im Kasten.
Malta bleibt ein Flagge-der-Bequemlichkeit-Standort – nicht nur für Schiffe, sondern für Steuern. Für Unternehmer, die Freiheit wollen und gleichzeitig legale Klarheit brauchen.
Aber Vorsicht
Ein feuriger Hinweis zum Schluss:
Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz steuerlich verhaftet ist, sollte sich nichts vormachen. CFC-Regeln, Wegzugsbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen – all das bleibt bestehen. Malta ist ein Werkzeug. Wer es blind nutzt, schneidet sich. Wer es gezielt einsetzt, gewinnt.
Fazit: Malta spielt doppelt
Die neue 15 %-Regelung ist kein Begräbnis der 5 %. Sie ist ein Schaufenster für Brüssel und die OECD – und gleichzeitig ein Signal an Unternehmer:
Ihr habt weiter die Wahl.
Zypern fällt, Malta bleibt stehen. Kleine Insel, große Cleverness.
Beratung
Überlegen Sie, Malta zu nutzen – sei es über die klassische 5 %-Struktur oder die neue 15 %-Endbesteuerung? Machen Sie nicht den Fehler, sich auf Gerüchte oder Foren zu verlassen.
Ein falscher Schritt kann Sie fünf Jahre lang fesseln, kann zu Doppelbesteuerung führen oder Ihre Struktur wertlos machen.
Buchen Sie eine Beratung. Wir analysieren Ihre Gesamtsituation, zeigen die Optionen, und bauen die Struktur, die zu Ihnen passt.