Noch zwölf Wochen, dann schließt sich in Malta ein Fenster, das im Sommer ziemlich leise geöffnet wurde. Wer den Pauschalstatus des Residence Programme bis zum 31. Dezember 2026 beantragt, behält ihn nach der neuen Verordnung bis Ende 2031. Wer erst im Januar 2027 beantragt, landet im neuen System mit 35.000 Euro Mindeststeuer im Jahr. Was die neuen Regeln im Einzelnen ändern, haben wir im August bei der Vorstellung der Individual Tax Programme Rules beschrieben. Jetzt zählt die Frist selbst: was genau bis Silvester passieren muss, was „alte Konditionen“ rechtlich bedeutet, und warum die Übergangsregel auch Menschen betrifft, die schon seit Jahren im Programm sind.
Was die Übergangsregel wörtlich sagt
Die Grundlage ist die Legal Notice 195 von 2026, am 14. Juli 2026 im Government Gazette erschienen und ab dem 1. Januar 2027 in Kraft. Regel 3 Absatz 3 legt zuerst fest, dass ein Special Tax Status künftig für fünf Jahre gilt. Dann folgt ein zweiter Zusatz, der für die Frist entscheidend ist. Sinngemäß übersetzt: Jede Gewährung eines Special Tax Status, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 erfolgt, und zur Klarstellung auch jeder bis zu diesem Tag eingegangene Antrag, gilt bis zum 31. Dezember 2031 fort.
Drei Dinge stecken in diesem Satz:
- Es zählt der Eingang des Antrags, nicht die Entscheidung. Wer im Dezember einreicht und seinen Bescheid erst im Frühjahr 2027 bekommt, fällt trotzdem unter die Übergangsregel.
- Die Regel ist nicht auf ein Programm beschränkt. Sie spricht allgemein von „special tax status“. Diesen Begriff verwenden das Residence Programme für EU-, EWR- und Schweizer Bürger ebenso wie das Global Residence Programme und das Malta Retirement Programme.
- Die Regel hat ein Ende. Der 31. Dezember 2031 ist kein Mindestdatum, sondern das Datum, bis zu dem der alte Status fortgilt.
Was „alte Konditionen“ rechtlich heißt
L.N. 195 enthält keine Vorschrift, die die bisherigen Programme aufhebt. Die Residence Programme Rules (S.L. 123.160), die Global Residence Programme Rules (S.L. 123.148) und die Malta Retirement Programme Rules (S.L. 123.134) stehen weiter in ihrer Fassung von 2020 im Gesetzblatt. Auch keine der Legal Notices, die Malta bis zum 7. Oktober 2026 veröffentlicht hat, ändert daran etwas.
Gleichzeitig ist die neue Mindeststeuer in L.N. 195 eng formuliert. Die 35.000 Euro nach Regel 5 Absatz 1 gelten für Personen, denen ein Status „in terms of rule 3(1)“ gewährt wurde, also nach den neuen Regeln. Ein Status, der nach den Residence Programme Rules gewährt wurde, richtet sich weiter nach diesen Regeln. Dort steht in Regel 5:
| Punkt | Residence Programme (S.L. 123.160) | EU, EEA, Swiss Resident Status (L.N. 195) |
|---|---|---|
| Steuersatz auf überwiesene Auslandseinkünfte | 15 % | 15 % |
| Mindeststeuer pro Jahr | 15.000 € | 35.000 € |
| Antragsgebühr | 6.000 € (5.500 € bei Kauf im Süden) | 8.500 € |
| Laufzeit | bis 31.12.2031 (Übergangsregel) | fünf Jahre, verlängerbar |
Für das Global Residence Programme sind es nach dessen Regel 5 ebenfalls 15.000 Euro, für das Malta Retirement Programme 7.500 Euro für den Begünstigten. Wer rechtzeitig beantragt, zahlt bis Ende 2031 die Mindeststeuer der alten Regeln. Eine Einschränkung gehört dazu. Die Verordnung sagt nicht ausdrücklich, nach welchen Regeln ein Antrag entschieden wird, der 2026 eingeht und 2027 beschieden wird. Aus dem Zusammenspiel beider Texte ergibt sich, dass es die alten sein müssen, denn die neuen Regeln kennen ihren eigenen Antrag nach Regel 3 Absatz 1. Eine Leitlinie der Steuerverwaltung dazu haben wir nicht gefunden. Wer knapp vor Jahresende einreicht, sollte sich diese Lesart von seinem registrierten Vertreter schriftlich bestätigen lassen.
Die stille Folge für alle, die schon im Programm sind
Die Übergangsregel schützt neue Antragsteller, aber sie trifft auch die bisherigen Begünstigten. Die Residence Programme Rules kannten bisher keine Befristung. Wer 2015 oder 2019 aufgenommen wurde, durfte davon ausgehen, dass sein Status so lange gilt, wie er die Voraussetzungen erfüllt. Der Wortlaut von L.N. 195 erfasst aber „any granting of special tax status made before or up to 31st December 2026“, also auch alle früheren Gewährungen. Ab 2032 gilt der alte Status nach dieser Vorschrift nicht mehr fort.
Was dann geschieht, regelt die Verordnung nur indirekt. Die Verlängerung um fünf Jahre gegen 2.500 Euro Gebühr nach dem dritten Zusatz zu Regel 3 Absatz 3 bezieht sich auf einen Status „granted in accordance with sub-rule (1)“, also auf einen Status nach neuem Recht. Wer nach 2031 weiter pauschal besteuert werden will, braucht nach dieser Lesart einen Status nach den neuen Regeln, mit 35.000 Euro Mindeststeuer, mit der Erklärung, innerhalb von fünf Jahren kein Domizil in Malta zu begründen, und mit einem Vertreter aus dem engeren Kreis der Anwälte, Legal Procurators, Notare und Wirtschaftsprüfer.
Bei der Wohnung gibt es einen Puffer. Nach der Definition in Regel 2 muss eine Kaufimmobilie künftig mindestens 700.000 Euro gekostet haben. Ein zweiter Zusatz bestimmt aber, dass eine Immobilie, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regeln zu einem niedrigeren Preis gekauft wurde, trotzdem als qualifizierende Immobilie gelten kann, so wie es die Steuerverwaltung in Leitlinien nach Artikel 96 Absatz 2 des Income Tax Act festlegt. Für Mieter gibt es diese Brücke nicht: Die Mindestmiete steigt einheitlich auf 14.000 Euro im Jahr.
Was bis zum 31. Dezember vorliegen muss
Die Frist klingt großzügig, ist es aber nur für Menschen, die ihre Unterlagen schon weitgehend beisammen haben. Ein Antrag nach den Residence Programme Rules ist nur dann ein Antrag, wenn er die Voraussetzungen von Regel 4 belegt. Wer sie Mitte Dezember erst zu sammeln beginnt, kommt nicht rechtzeitig an.
- Die Staatsangehörigkeit. Antragsberechtigt sind Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, die nicht Malteser sind. Deutsche, Österreicher und Schweizer erfüllen das. Wer ein Daueraufenthaltsrecht in Malta hat oder es beantragt hat, ist ausgeschlossen.
- Die Wohnung. Du musst eine qualifizierende Immobilie halten, nicht nur suchen: einen Kaufvertrag über mindestens 275.000 Euro (220.000 Euro auf Gozo und im Süden Maltas) oder einen Mietvertrag über mindestens 9.600 Euro im Jahr (8.750 Euro auf Gozo und im Süden). Dort lebst Du als Hauptwohnsitz, nur mit Angehörigen und Hauspersonal.
- Die Mittel. Stabile und regelmäßige Einkünfte, die Dich und Deine Angehörigen ohne maltesische Sozialhilfe versorgen.
- Die Krankenversicherung. Volle Deckung für alle Risiken in der gesamten EU, für Dich und Deine Angehörigen.
- Der Vertreter. Der Antrag läuft zwingend über einen beim Commissioner registrierten Vertreter. Nach den alten Regeln ist dieser Kreis weiter als nach den neuen.
- Die Gebühr. 6.000 Euro bei Antragstellung, nicht erstattungsfähig, auch wenn der Antrag abgelehnt wird.
- Der Rest der Liste. Ein gültiges Reisedokument, ausreichende Kenntnisse in Englisch oder Maltesisch und der Nachweis, dass Du eine zuverlässige Person bist (fit and proper).
Dazu kommt die Mindeststeuer selbst. Nach Regel 5 der Residence Programme Rules ist sie im Jahr der Gewährung in voller Höhe fällig, unabhängig davon, in welchem Monat der Status beginnt. Steht fest, dass der Status nicht vor dem 30. April erteilt wird, muss sie vor der Gewährung gezahlt werden. Wer im Dezember 2026 einreicht und 2027 aufgenommen wird, zahlt also für 2027 die vollen 15.000 Euro. In den Folgejahren ist sie jeweils bis zum 30. April des Jahres fällig, in dem die Einkünfte anfallen, also vor dem maltesischen Veranlagungsjahr, zusammen mit einer Erklärung, dass alle Voraussetzungen weiter erfüllt sind.
Wofür sich die Frist lohnt, und wofür nicht
Eine Frist ist ein Grund, eine Entscheidung zu treffen. Sie ist kein Grund, sich für ein Programm zu entscheiden. Für die meisten Zuzügler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bleibt der gewöhnliche Non-Dom-Status der Standardweg. Er braucht keinen Antrag beim Commissioner, keine Mindestmiete, keinen Mindestkaufpreis und keinen registrierten Vertreter. Seine Untergrenze ist die 5.000-Euro-Mindeststeuer, und auch die greift nur, wenn die im Ausland verbliebenen Einkünfte mindestens 35.000 Euro im Jahr erreichen.
Das Residence Programme passt in wenigen, klar umrissenen Fällen: Wer dauerhaft große Beträge nach Malta überweisen muss, etwa weil der gesamte Lebensunterhalt einer Familie auf der Insel anfällt, zahlt darauf beim Non-Dom-Status die normalen progressiven Sätze, im Programm dagegen pauschal 15 Prozent. Nach den alten Konditionen ist die Mindeststeuer von 15.000 Euro bei 100.000 Euro überwiesener Auslandseinkünfte im Jahr ausgeschöpft. Nach den neuen Regeln liegt diese Schwelle bei gut 233.000 Euro. Für genau diese Gruppe ist der 31. Dezember ein echtes Datum.
Bevor Du Dich dafür entscheidest, gehören zwei Fragen auf den Tisch:
- Planst Du einen Daueraufenthaltstitel? Schon der Antrag auf ein Daueraufenthaltsrecht beendet den Status, nach alten wie nach neuen Regeln. Wie dieses Thema auch beim gewöhnlichen Status wirkt, steht unter Daueraufenthalt und die Remittance-Falle.
- Wie lange willst Du bleiben? Wer über 2031 hinaus plant, kauft mit dem Antrag von 2026 fünf Jahre zu den alten Konditionen. Danach steht er vor derselben Wahl wie alle anderen, nur mit fünf Jahren Erfahrung mehr.
Alle Programme und ihre Voraussetzungen im Überblick stehen unter Malta Residence Programme.
Deutschland, Österreich, Schweiz: Was die Heimat dazu sagt
Malta regelt nur die maltesische Seite. Ob der Staat, den Du verlässt, nach dem Umzug noch mitverdient, entscheidet dessen eigenes Recht, und das Programm kann dabei eine Rolle spielen.
Deutschland: Wer als Deutscher in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und in ein Land mit niedriger Besteuerung zieht, kann nach § 2 des Außensteuergesetzes noch zehn Jahre lang erweitert beschränkt steuerpflichtig bleiben, wenn er wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält. Eine niedrige Besteuerung liegt nach Absatz 2 Nummer 2 auch dann vor, wenn die Steuer im Ausland durch eine Vorzugsbesteuerung gegenüber der allgemeinen Besteuerung erheblich gemindert sein kann. Ein Pauschalprogramm mit 15 Prozent auf überwiesene Einkünfte kann genau darunter fallen. Wer mit dem Residence Programme plant und zugleich eine deutsche GmbH-Beteiligung, Mieteinnahmen oder Depots in Deutschland behält, muss diese Frage vor dem Antrag klären, nicht danach.
Österreich: Hier geht es vor allem um den Wegzug selbst. Nach § 27 Absatz 6 Ziffer 1 des Einkommensteuergesetzes gilt der Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts an Kapitalvermögen als Veräußerung. Bei einem Wegzug in einen EU- oder EWR-Staat wie Malta wird die Steuer auf Antrag zwar festgestellt, aber erst bei der tatsächlichen Veräußerung festgesetzt. Daran ändert das Programm nichts, aber der Antrag gehört in denselben Zeitplan.
Schweiz: Schweizer Bürger sind ausdrücklich antragsberechtigt. Wie die Schweiz Einkünfte nach dem Wegzug noch erfasst, richtet sich nach Schweizer Recht und dem Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Malta von 2011 mit dem Änderungsprotokoll von 2020.
Die Regeln aller drei Länder im Vergleich: Wegzugsteuer beim Umzug nach Malta.
Der Zeitplan bis Silvester
Wenn die Rechnung für Dich auf das Residence Programme zeigt, ist die Reihenfolge entscheidend:
- Bis Ende Oktober: rechnen. Wie viel musst Du wirklich nach Malta überweisen, heute und in fünf Jahren? Liegt der Betrag dauerhaft unter 100.000 Euro, spricht die Mindeststeuer gegen das Programm.
- Bis Ende November: Wohnung und Versicherung. Mietvertrag oder Kaufvertrag unterschrieben, Krankenversicherung abgeschlossen. Ohne beides gibt es keinen vollständigen Antrag.
- Anfang Dezember: Vertreter beauftragen. Er braucht Zeit, die Unterlagen zu prüfen und den Antrag einzureichen. Lass Dir den Eingang bestätigen.
- Danach: Mindeststeuer einplanen. 15.000 Euro im Jahr der Gewährung, danach jedes Jahr bis zum 30. April des laufenden Einkommensjahres.
Wenn Du unsicher bist, ob Dein Fall zu den wenigen gehört, für die sich das Programm rechnet, oder ob der gewöhnliche Non-Dom-Status günstiger ist, rechnen wir beide Wege im Beratungsgespräch mit Deinen Zahlen durch, rechtzeitig vor dem 31. Dezember.