Mitten im Sommer, ohne große Ankündigung, hat Malta eines seiner bekanntesten Steuerangebote neu geschrieben. Am 14. Juli 2026 erschien im Government Gazette die Legal Notice 195 von 2026, die Individual Tax Programme Rules. Sie treten am 1. Januar 2027 in Kraft und fassen die bisherigen Pauschalprogramme für Zuzügler in einem einzigen Regelwerk zusammen. Für EU-Bürger, also auch für Dich, wenn Du aus Deutschland oder Österreich kommst, und für Schweizer ändert sich dabei vor allem eine Zahl: Die Mindeststeuer steigt von 15.000 auf 35.000 Euro im Jahr.
Wer sich bisher für das Residence Programme interessiert hat, das in Beratungsgesprächen meist nur TRP heißt, sollte die neue Verordnung deshalb kennen. Und wer ohnehin mit dem gewöhnlichen Non-Dom-Status plant, bekommt eine gute Nachricht mitgeliefert: An seinem Weg ändert L.N. 195 nichts.
Was die neue Verordnung regelt
Die Individual Tax Programme Rules kennen vier Arten eines sogenannten Special Tax Status (Regel 3 Absatz 1):
- Global Resident Status für Drittstaatsangehörige, also der Nachfolger des Global Residence Programme,
- EU, EEA, Swiss Resident Status für Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, der Nachfolger des Residence Programme,
- Retired Pensioner Status für Rentner, der Nachfolger des Malta Retirement Programme,
- UN Pensioner Status für Bezieher einer Pension der Vereinten Nationen.
Das Grundprinzip bleibt, wie es war. Einkünfte, die außerhalb Maltas entstehen und nach Malta überwiesen werden, versteuert der Begünstigte mit 15 Prozent, und für Einkünfte, die nicht unter diesen Satz fallen, gilt ein Satz von 35 Prozent. Neu sind die Konditionen drumherum. Nach Regel 5 Absatz 1 beträgt die Mindeststeuer für den Global Resident Status und den EU, EEA, Swiss Resident Status künftig 35.000 Euro für jedes Veranlagungsjahr. Für den Retired Pensioner Status sind es 15.000 Euro. Die Mindeststeuer ist sowohl im Jahr der Gewährung als auch im Jahr des Ausscheidens in voller Höhe fällig, eine anteilige Kürzung gibt es nicht.
Dazu kommen höhere Schwellen bei der Wohnung. Eine Kaufimmobilie muss nach der neuen Definition mindestens 700.000 Euro gekostet haben, eine Mietwohnung mindestens 14.000 Euro Jahresmiete bringen, und zwar einheitlich für Malta und Gozo. Die Antragsgebühr liegt bei 8.500 Euro. Der Status gilt jeweils fünf Jahre und kann auf Antrag um weitere fünf Jahre verlängert werden, gegen eine Gebühr von 2.500 Euro.
Der direkte Vergleich mit dem heutigen Residence Programme
Die heutigen Konditionen für EU-Bürger stehen in den Residence Programme Rules (S.L. 123.160). Legt man beide Texte nebeneinander, sieht man, wie weit sich der Preis verschiebt:
| Punkt | Residence Programme heute | EU, EEA, Swiss Resident Status ab 2027 |
|---|---|---|
| Steuersatz auf überwiesene Auslandseinkünfte | 15 % | 15 % |
| Mindeststeuer pro Jahr | 15.000 € | 35.000 € |
| Kauf, Mindestpreis | 275.000 € (220.000 € auf Gozo und im Süden Maltas) | 700.000 € |
| Miete, Mindestjahresmiete | 9.600 € (8.750 € auf Gozo und im Süden) | 14.000 € |
| Antragsgebühr | 6.000 € (5.500 € bei Kauf im Süden) | 8.500 € |
| Laufzeit | keine Befristung vorgesehen | fünf Jahre, verlängerbar |
Bei den anderen Programmen ist das Bild ähnlich. Das Global Residence Programme (S.L. 123.148) verlangt heute ebenfalls 15.000 Euro Mindeststeuer, sein Nachfolger 35.000 Euro. Das Malta Retirement Programme (S.L. 123.134) kommt heute mit 7.500 Euro für den Begünstigten aus, der neue Retired Pensioner Status mit 15.000 Euro. Kurz gesagt: Malta verdoppelt oder mehr als verdoppelt den Eintrittspreis in alle drei Programme.
Was 35.000 Euro Mindeststeuer praktisch bedeuten
Eine Mindeststeuer ist nichts anderes als eine Untergrenze. Du zahlst 15 Prozent auf das, was Du nach Malta überweist, mindestens aber den festen Betrag. Rechnet man zurück, zeigt sich, ab wann der Pauschalsatz überhaupt greift:
- Beim heutigen Residence Programme erreichst Du die 15.000 Euro mit 100.000 Euro überwiesenen Auslandseinkünften. Wer weniger überweist, zahlt trotzdem 15.000 Euro.
- Beim neuen Status liegt diese Schwelle bei rund 233.000 Euro im Jahr. Erst oberhalb davon kostet jeder zusätzlich überwiesene Euro wirklich 15 Cent. Darunter zahlst Du 35.000 Euro, egal wie viel oder wenig Du nach Malta holst.
Die Zahlungsmodalitäten sind streng. Nach Regel 5 Absatz 4 ist die Mindeststeuer bis zum 30. April des Jahres vor dem jeweiligen Veranlagungsjahr fällig, zusammen mit einer Erklärung, die belegt, dass alle Voraussetzungen weiter erfüllt sind. Einmal gezahlt, wird sie nicht erstattet. Wer die Zahlung versäumt, verliert den Status nach Regel 6 Absatz 1 sogar ganz.
Dazu kommen Bedingungen, die sich über die ganze Laufzeit ziehen: eine Krankenversicherung für alle Risiken, ein zugelassener Vertreter in Malta (Anwalt, Notar, Legal Procurator oder Wirtschaftsprüfer), höchstens 183 Tage im Jahr in einem anderen Staat, und neu die Erklärung, innerhalb von fünf Jahren kein Domizil in Malta begründen zu wollen (Regel 4 Buchstabe k). Änderungen bei den Angehörigen musst Du innerhalb von vier Wochen melden, sonst droht eine Verwaltungsstrafe von 5.000 Euro.
Auch der Kreis der Vertreter wird enger. Nach den heutigen Residence Programme Rules konnten neben Anwälten, Notaren und Wirtschaftsprüfern auch Mitglieder bestimmter Berufsverbände als registrierter Vertreter auftreten, etwa des Malta Institute of Taxation. Die neue Definition in Regel 2 kennt nur noch vier Gruppen mit staatlicher Zulassung. Wer einen Status nach neuem Recht anstrebt, braucht also einen Vertreter aus genau diesen vier Gruppen, und er muss ihn behalten: Endet die Vertretung, endet nach Regel 6 Absatz 1 auch der Status.
Warum der gewöhnliche Non-Dom-Status für die meisten besser bleibt
Die meisten Menschen, die nach Malta ziehen, brauchen gar kein Programm. Sie werden in Malta ansässig, sind dort aber nicht domiziliert, und dann greift das Income Tax Act mit seiner eigenen, deutlich günstigeren Grundregel. Artikel 4 Absatz 1 sagt in seinen Provisos zweierlei: Auslandseinkünfte einer Person, die in Malta nicht domiziliert ist, werden nur besteuert, soweit sie nach Malta überwiesen werden. Und Kapitalgewinne, die im Ausland entstehen, bleiben steuerfrei, auch wenn Du sie überweist.
Die Untergrenze dafür heißt 5.000-Euro-Mindeststeuer und steht in Artikel 56 Absatz 27. Sie gilt nur, wenn Deine im Ausland verbliebenen Auslandseinkünfte mindestens 35.000 Euro im Jahr erreichen. Wer darunter bleibt, zahlt auch keine Mindeststeuer. Dazu gibt es keine Mindestmiete, keinen Mindestkaufpreis, keine Antragsgebühr und keine Pflicht zu einem registrierten Vertreter.
Stell die Zahlen nebeneinander, und die Rechnung ist eindeutig. Für jemanden, der von Kapitalerträgen oder einer Firma im Ausland lebt und nur das nach Malta holt, was er zum Leben braucht, sind 5.000 Euro Mindeststeuer etwas völlig anderes als 35.000 Euro. Genau deshalb ist der gewöhnliche Non-Dom-Status seit Jahren der Standardweg, und daran ändert L.N. 195 nichts. Wie das im Alltag läuft, von der Steuernummer bis zur ersten Erklärung, beschreibt unser Überblick Non-Dom in der Praxis.
Ein ehrlicher Einwand gehört dazu. Beim Non-Dom-Status werden die Beträge, die Du nach Malta überweist, zu den normalen maltesischen Sätzen nach Artikel 56 besteuert, nicht pauschal mit 15 Prozent. Wer also dauerhaft sehr große Summen nach Malta holen muss, etwa weil der gesamte Lebensunterhalt einer großen Familie auf der Insel anfällt, kann mit einem Programm besser fahren. Nach der neuen Rechnung beginnt dieser Bereich aber erst bei gut 233.000 Euro überwiesener Auslandseinkünfte im Jahr. Für die allermeisten Zuzügler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt er weit außerhalb dessen, was sie planen. Wie man Überweisungen sauber steuert, damit das Thema gar nicht erst entsteht, erklären wir in der Remittance-Planung.
Die Falle mit dem Daueraufenthalt bleibt, und sie ist jetzt ausdrücklich geregelt
Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit, weil er in Zusammenfassungen gern fehlt. L.N. 195 definiert, wer als Permanent Resident of Malta gilt: wer ein Recht auf Daueraufenthalt nach der Freizügigkeitsverordnung hat und eine entsprechende Bescheinigung besitzt, und bereits wer dieses Recht beantragt. Für Drittstaatsangehörige gilt dasselbe beim langfristigen Aufenthaltsrecht.
Die Folgen stehen in Regel 5 Absatz 5 und Regel 6 Absatz 1: Wer unter diese Definition fällt, verliert den Special Tax Status und wird mit seinem weltweiten Einkommen zu den normalen Sätzen besteuert, unabhängig davon, ob er Geld nach Malta überweist. Der registrierte Vertreter muss jedes Jahr zum 31. Dezember nachfragen und die Steuerverwaltung bis zum 30. April informieren, sonst trifft ihn eine Strafe von 10.000 Euro. Wer mit einem Programm plant und nach einigen Jahren an einen Daueraufenthaltstitel denkt, muss das zusammen entscheiden. Wie das Thema auch beim gewöhnlichen Status wirkt, beschreiben wir unter Daueraufenthalt und die Remittance-Falle.
Das Zeitfenster bis Ende 2026
Die Verordnung enthält eine Übergangsregel, die großzügiger ist, als man vermuten könnte. Nach dem zweiten Proviso zu Regel 3 Absatz 3 gilt: Jede Gewährung eines Special Tax Status bis zum 31. Dezember 2026, und ausdrücklich auch jeder bis zu diesem Tag eingegangene Antrag, läuft bis zum 31. Dezember 2031 weiter. Wer also ohnehin in ein Programm gehört, hat noch einige Monate, um zu den heutigen Konditionen einzusteigen und diese fünf Jahre lang zu behalten.
Daraus sollte aber niemand einen Grund zur Eile machen. Ein Programm ist eine Wahl für wenige, klar umrissene Fälle: hohe laufende Überweisungen, ein bewusster Wunsch nach einem pauschalen Satz, eine ohnehin geplante Wohnung in der passenden Preisklasse. Für alle anderen bleibt der gewöhnliche Non-Dom-Status die schlankere Lösung, heute wie ab 2027. Unsere ausführliche Seite zum Malta Residence Programme stellt die Programme und ihre Voraussetzungen im Detail vor.
Was Du jetzt prüfen solltest
Wenn Du gerade Deinen Umzug planst, helfen vier Fragen, die Neuregelung einzuordnen:
- Wie viel musst Du wirklich nach Malta überweisen? Liegt die Summe dauerhaft deutlich unter 233.000 Euro im Jahr, spricht die neue Mindeststeuer klar gegen ein Programm.
- Wie hoch sind Deine Auslandseinkünfte, die im Ausland bleiben? Erst ab 35.000 Euro greift beim Non-Dom-Status die 5.000-Euro-Mindeststeuer.
- Planst Du einen Daueraufenthaltstitel? Dann passt ein Programm in der Regel nicht, denn schon der Antrag beendet den Status.
- Wie steht es um Deinen Wegzug? Malta regelt nur die maltesische Seite. Ob Deutschland, Österreich oder die Schweiz nach dem Umzug noch Steuern verlangen, entscheidet deren eigenes Recht, und diese Frage stellt sich mit und ohne Programm.
Du willst wissen, welcher Weg zu Deinen Zahlen passt, und ob sich das Zeitfenster bis Ende 2026 für Dich überhaupt lohnt? Im Beratungsgespräch rechnen wir beide Varianten mit Dir durch.