Die unbequeme Wahrheit
Malta-Firma gründen und in Deutschland wohnen bleiben?
Das klingt nach der bequemsten Lösung. Steuerlich ist es meistens keine. Wir erklären, warum die 5-%-Struktur einen echten internationalen Sachverhalt braucht und welche Alternativen funktionieren können.
Dazu im Video
Vier Regeln, an denen die Firma mit deutschem Wohnsitz scheitert
1. Ort der Geschäftsleitung. Eine Gesellschaft ist dort steuerpflichtig, wo sie tatsächlich geführt wird (§ 10 AO). Führst Du Deine Malta Ltd vom deutschen Wohnzimmer aus, hat sie ihre Geschäftsleitung in Deutschland und ist dort unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, maltesische Urkunde hin oder her. Ein Treuhand-Direktor in Malta, der einmal im Jahr die Bilanz unterschreibt, ändert daran nichts, denn geprüft wird, wer die laufenden Entscheidungen trifft. Aus 5 % werden rund 30 %, plus Zinsen, plus im Ernstfall ein Steuerstrafverfahren, wenn das jahrelang niemand erklärt hat.
2. Betriebsstätte. Selbst wenn die Geschäftsleitung kunstvoll verlagert wird: Wo Du in Deutschland dauerhaft für die Gesellschaft arbeitest, entsteht schnell eine Betriebsstätte (§ 12 AO), und deren Gewinne besteuert Deutschland.
3. Hinzurechnungsbesteuerung. Für passive, niedrig besteuerte Auslandsgesellschaften rechnet Dir § 7 AStG die Gewinne direkt persönlich zu, als hättest Du sie selbst verdient. Niedrig besteuert heißt seit 2024: unter 15 % (§ 8 Abs. 5 AStG). Maltas effektive 5 % liegen darunter. Bei Vermietung, Lizenzen, Zinsen und ähnlich passiven Einkünften läuft die Malta-Struktur mit deutschem Wohnsitz also selbst dann ins Leere, wenn Substanz und Geschäftsführung stimmen; der Ausweg über den Substanznachweis des § 8 Abs. 2 AStG verlangt echte wirtschaftliche Tätigkeit vor Ort.
4. Verdeckte Gewinnausschüttung. Wer schon eine deutsche GmbH hat und „das Neugeschäft ab jetzt über Malta laufen lässt", verlagert Gewinne zwischen verbundenen Gesellschaften, und das prüft das Finanzamt mit dem Fremdvergleich: Überlässt die GmbH Kunden, Leistungen oder Know-how zu billig, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor (§ 8 Abs. 3 KStG), wandert gleich eine ganze Funktion samt Gewinnpotenzial, wird das Transferpaket als Ganzes besteuert. Wie teuer diese Entstrickung und Funktionsverlagerung wird, unterschätzen fast alle.
Österreich und die Schweiz haben eigene Versionen derselben Abwehr. Das Problem ist nicht Deutschland. Das Problem ist der Versuch, den Kuchen zu behalten und ihn in Malta zu essen.
Was seriös funktioniert
Der Umzug. Die Malta-Struktur entfaltet ihre Wirkung, wenn Du selbst gehst: Wohnsitz sauber beenden, Wegzugsteuer planen, in Malta ankommen, Non-Dom-Status nutzen und die Firma dort führen, wo Du lebst. Dann sind die 5 % kein Trick, sondern schlicht das Steuerrecht Deines neuen Wohnsitzlandes. Behältst Du daneben eine deutsche GmbH, hat auch das Konsequenzen, die vorher auf den Tisch gehören: Was passiert, wenn der Geschäftsführer ins Ausland zieht, entscheidet über Geschäftsleitung und Betriebsstätte der zurückbleibenden Gesellschaft.
Der Partner-Fall. Gründet Ihr zu mehreren, muss nicht jeder umziehen: Zieht einer der Gesellschafter nach Malta und führt die Gesellschaft nachweisbar von dort, fehlt den in Deutschland verbliebenen Partnern die Beherrschung, solange keiner von ihnen allein oder mit ihm nahestehenden Personen mehr als die Hälfte der Anteile hält, und die Hinzurechnungsbesteuerung läuft ins Leere. Ehrlich dazugesagt: Die Gewinne wachsen dann zu 5 % besteuert in Malta, aber sobald an die deutschen Gesellschafter ausgeschüttet wird, versteuern die ihre Dividende ganz normal in Deutschland. Das Modell verschiebt die Steuer, es zaubert sie nicht weg, und es steht und fällt mit der echten Geschäftsführung in Malta.
Der Sonderfall mit Substanz. Es gibt legitime Fälle ohne privaten Umzug: eine echte maltesische Tochtergesellschaft mit eigenem Geschäftsbetrieb, lokalem Management und aktiven Einkünften. Das ist Konzernsteuerrecht, kein Sparmodell, und es rechnet sich erst bei entsprechender Größe. Ob Dein Fall dazugehört, klärt die Potenzial-Analyse.
Der Zwischenweg über Südeuropa. Wer Deutschland verlassen will, aber nicht nach Malta, kombiniert die Malta-Firma mit einem Wohnsitz in Spanien oder Italien unter deren Zuzugsregimen. Auch dort gilt: Es funktioniert mit Substanz und Plan, nicht mit einem Briefkasten.
Der Wohnsitz ohne Außensteuerrecht. Alle vier Regeln oben sind Abwehrrecht des Wohnsitzstaats. Wer in einem Staat ohne solche Regeln lebt oder dorthin zieht, kann eine Malta-Gesellschaft deutlich freier führen; welche Staaten das sind, zeigt die Übersicht der Länder ohne CFC-Regeln.
Verstecken ist keine Option
Der letzte Strohhalm der Anzeigenmodelle ist der Treuhänder, der die Beteiligung „unsichtbar" macht. Er macht sie nicht unsichtbar: Im Register der wirtschaftlich Berechtigten stehst Du auch hinter jedem Treuhänder, die Bank meldet die Konten der Gesellschaft über den automatischen Informationsaustausch an Dein Finanzamt, den Erwerb der Beteiligung musst Du nach § 138 AO selbst anzeigen, und Berater unterliegen bei aggressiven Gestaltungen einer eigenen Meldepflicht nach DAC6. Von Konstruktionen dieser Art raten wir in jeder Form ausdrücklich ab; wir bauen Strukturen, die einer Prüfung standhalten, keine, die auf Nichtentdeckung hoffen.
Der Test, den Du vor jeder Gründung machen solltest
Frag den Anbieter, der Dir die Malta Ltd ohne Umzug verkaufen will, drei Dinge: Wer führt die Gesellschaft, von wo, und was sagt § 7 AStG zu Deiner Beteiligung? Wenn die Antwort ausweicht, weißt Du Bescheid. Wir beantworten diese Fragen schriftlich, bevor wir gründen, und wenn die Antwort „geht nicht" lautet, bekommst Du genau die.
Wenn der Umzug doch infrage kommt, sieht die Rechnung völlig anders aus: Dann geht die Struktur auf, und der Aufbau steht auf der Seite zur Firmengründung in Malta. Bleibt der Wohnsitz in Deutschland, ist die Kombination mit einem südeuropäischen Zuzugsregime meist der ehrlichere Weg. Womit eine Struktur auffliegt, die den Wohnsitz ignoriert, steht bei den sieben Steuerfallen.
Die 5 % sind echt. Der Weg dorthin auch.
Im Beratungsgespräch klären wir, welcher Weg für Dich offen ist: Umzug, Substanzlösung oder eine ehrliche Absage.