Die Südeuropa-Kombination
Firma in Malta, Wohnsitz in Spanien oder Italien
Du musst nicht zwingend auf Malta leben, um eine Malta-Gesellschaft sinnvoll einzusetzen. Entscheidend ist, wie die Regeln Deines Wohnsitzlandes mit der maltesischen Struktur zusammenspielen.
Dazu im Video
Das Prinzip hinter allen Kombinationen
Die Malta-Struktur drückt die Steuer auf Unternehmensgewinne auf effektiv rund 5 %: operative Gesellschaft plus Holding, klassisch mit Erstattung oder direkt als Fiscal Unit. Die zweite Frage lautet: Was passiert mit der Dividende bei Dir privat? Ziehst Du nach Malta, regelt das der Non-Dom-Status. Ziehst Du stattdessen nach Spanien oder Italien, übernehmen deren Zuzugsregime: Beide können ausländische Dividenden von der lokalen Steuer freistellen, und anders als Maltas Remittance-System bleibt das Geld sogar steuerfrei, wenn Du es ins Wohnsitzland überweist und dort ausgibst. Ergebnis, richtig gebaut: rund 5 % Gesamtbelastung auf Unternehmensebene, Wohnsitz am Mittelmeer Deiner Wahl.
Warum überhaupt Malta, und nicht einfach die deutsche GmbH behalten? Weil die Freistellungen der Zuzugsregime nur für ausländische Einkünfte gelten und Deutschland an seinen Quellen festhält: Eine GmbH zahlt zu Hause rund 30 % auf ihre Gewinne, und auf die Ausschüttung behält Deutschland Kapitalertragsteuer ein, die Dir weder das Beckham-Regime noch die italienische Pauschale zurückholt. Die Malta-Struktur zahlt 5 % und kennt keine Quellensteuer auf Dividenden. Ob Du dafür Deinen bestehenden Betrieb verlagerst oder in Malta neu gründest, ist die erste Weiche der Planung; meist fährt die Neugründung besser, weil sie Funktionsverlagerung und Entstrickung vermeidet.
Das Grundproblem: Deine Firma wohnt da, wo sie geführt wird
Bevor die Länderfrage kommt, kommt die Statikfrage, und an ihr scheitern die meisten selbstgebauten Modelle. Spanien, Italien und Portugal holen sich jede Gesellschaft als eigene Steuerpflichtige ins Land, deren tatsächliche Geschäftsleitung im Inland sitzt. Eine Malta Ltd, die faktisch vom Küchentisch in Barcelona oder Mailand geführt wird, ist steuerlich keine maltesische Gesellschaft mehr, und die schönste Dividenden-Freistellung läuft ins Leere, weil es keine ausländische Dividende mehr gibt. Die zweite Verteidigungslinie sind die CFC-Regeln, also die Hinzurechnungsbesteuerung des Wohnsitzstaats: Sie rechnet Dir Gewinne einer beherrschten, niedrig besteuerten Auslandsgesellschaft direkt zu, wenn die Substanz fehlt.
Deshalb steht über jeder dieser Kombinationen derselbe Satz: Die Firma braucht echte Substanz in Malta. Ein lokaler Geschäftsführer, der wirklich entscheidet und ein echtes Gehalt bezieht, Räume, Abläufe, Buchhaltung vor Ort. Deine eigene Rolle als Gesellschafter muss sauber definiert sein: beteiligt ja, geschäftsführend aus dem Wohnzimmer nein. Das ist kein Beiwerk, sondern die Statik des Modells, und die Behörden in allen drei Ländern prüfen genau diesen Punkt.
Spanien: Beckham Law, 24 %, sechs Jahre
Das Impatriate-Regime besteuert sechs Steuerjahre lang im Kern nur spanische Einkünfte (Arbeitseinkommen pauschal mit 24 % bis 600.000 Euro). Ausländische Dividenden und Kursgewinne bleiben in Spanien steuerfrei, die Vermögensteuer greift nur auf Spanien-Vermögen, die Auslandsvermögens-Meldung entfällt. Seit der Reform 2023 kommen auch Telearbeiter und Geschäftsführer hinein; die frühere Nebentür über ein Investoren-Aufenthaltsrecht ist seit April 2025 zu, das spanische Golden Visa wurde abgeschafft. Nach den sechs Jahren wirst Du normaler spanischer Steuerbürger samt CFC-Regeln. Die Kombination im Detail.
Italien: die Pauschalsteuer für Neuzuzügler
Italien besteuert bei Neuansässigen sämtliche Auslandseinkünfte mit einer festen Jahrespauschale, für Zuzüge ab 2026: 300.000 Euro im Jahr (wer bis Ende 2025 zugezogen ist, behält seinen alten Betrag; Familienmitglieder 50.000 Euro extra), bis zu 15 Jahre lang. Das lohnt erst bei entsprechend großen Zahlen, dann aber richtig: Malta-Dividenden in beliebiger Höhe abgegolten, CFC-Regeln für die eigenen Auslandsfirmen ausgesetzt, Auslandsvermögen ohne Meldepflichten, Erbschaftsteuer nur auf Italien-Vermögen. Für Angestellte mit hohem Gehalt statt Dividenden hat Italien mit dem Impatriati-Regime eine eigene, kleinere Tür. Die Kombination im Detail.
Portugal: die ehrliche Absage
Die berühmte NHR-Kombination, zehn Jahre steuerfreie Auslandsdividenden am Atlantik, gibt es für Neuzuzügler nicht mehr. Portugal hat das NHR-Regime Ende 2023 geschlossen; die letzte Übergangstür fiel im März 2025 zu. Der Nachfolger IFICI („NHR 2.0") ist ein anderes Werkzeug: 20 % Flat Tax für zehn Jahre auf Arbeits- und Selbständigeneinkünfte aus qualifizierten Tätigkeiten (Forschung, Tech, zertifizierte Arbeitgeber), dazu Befreiung der meisten Auslandseinkünfte, ausdrücklich aber kein Regime für Pensionen und keines für den klassischen Inhaber, der von seinen Malta-Dividenden lebt und keine qualifizierte Tätigkeit in Portugal ausübt. Dazu kommt: Portugal hat CFC-Regeln, die Substanzfrage stellt sich dort genauso. Wer Dir 2026 noch „NHR plus Malta" anbietet, arbeitet mit einer Rechtslage von vorgestern. Wer prüfen will, ob er in die enge IFICI-Zielgruppe fällt, findet die Voraussetzungen im Beitrag Portugal nach dem NHR: was das IFICI bietet. Bestandsfälle mit laufendem NHR-Status behalten ihre Rechte bis zum Ende ihrer zehn Jahre; für alle anderen heißt die Wahl heute Spanien, Italien oder gleich Malta selbst.
Die maltesische Seite dieser Kombination ist in allen Varianten dieselbe. Wie sie gebaut wird, steht auf der Seite zur Firmengründung in Malta.
Wann die Kombination wirklich funktioniert
- Substanz steht vor Steuersatz. Ohne echten Betrieb in Malta kippt jedes dieser Modelle, egal wie schön das Wohnsitzregime ist.
- Die Gewinnhöhe muss passen. Spanien rechnet sich ab ähnlichen Größenordnungen wie Malta selbst; Italiens Pauschale erst bei siebenstelligen Ausschüttungen.
- Das Regime hat ein Ablaufdatum, Deine Firma nicht. Beckham endet nach sechs Jahren, Italiens Pauschale nach fünfzehn. Wer die Kombination baut, plant den Ausstieg gleich mit: Struktur anpassen, weiterziehen oder nach Malta wechseln, wo der Non-Dom-Status unbefristet läuft.
- Der deutsche Abschied bleibt derselbe. Ob Valencia, Mailand oder Valletta: Beim Wegzug aus Deutschland mit GmbH-Anteilen oder großen Fondsdepots stellt das Finanzamt dieselbe Rechnung. Die Wegzugsteuer und ihre Stellschrauben gehören in jede dieser Planungen.
Für wen welche Tür?
| Malta direkt | Spanien (Beckham) | Italien (Pauschale) | Portugal (IFICI) | |
|---|---|---|---|---|
| Privat auf Malta-Dividenden | 0 % ohne Remittance, 5.000 € Mindeststeuer | 0 % während des Regimes | Mit 300.000 € Pauschale abgegolten | befreit, aber nur mit IFICI-Zugang |
| Zugang | Wohnsitznahme genügt | Arbeit, Telearbeit oder Geschäftsführung in Spanien | 9 der letzten 10 Jahre im Ausland | nur qualifizierte Tätigkeiten, kein Unternehmer-Regime |
| Dauer | unbefristet | 6 Jahre | bis 15 Jahre | 10 Jahre |
| Rechnet sich ab | ca. 250.000 € Gewinn | ähnlicher Größenordnung | erst bei siebenstelligen Einkünften | praktisch nur für Angestellte |
| Danach | bleibt, wie es ist | normale spanische Besteuerung | normale italienische Besteuerung | normale portugiesische Besteuerung |
Wohnort nach Herz, Struktur nach Rechenschieber.
Im Beratungsgespräch stellen wir Malta, Spanien und Italien für Deinen Fall nebeneinander, mit Substanzplan für die Firma.