Lange galt die Wegzugsteuer als Problem der GmbH-Gesellschafter. Dann holte der Gesetzgeber die Fondsanleger dazu. Und jetzt liefert die Finanzverwaltung das Formular, mit dem sie diese Fälle systematisch einsammelt. Wer mit einem größeren Depot über den Wegzug nachdenkt, sollte genau hinschauen.
Mit Schreiben vom 12. Dezember 2025 hat das Bundesfinanzministerium das überarbeitete Vordruckmuster zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung bekanntgegeben. Der Titel sagt alles: Es geht um § 6 AStG in alter und neuer Fassung, und ausdrücklich auch um § 19 Absatz 3 und § 49 Absatz 5 des Investmentsteuergesetzes. Sprich: um Deine Fonds- und ETF-Anteile.
Wen die Fonds-Wegzugsteuer trifft
Seit 2025 gilt: Auch erhebliche Investmentanteile lösen beim Wegzug eine fiktive Veräußerung aus. Die Schwellen stehen in § 19 Abs. 3 InvStG: Betroffen bist Du, wenn Du innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 Prozent der ausgegebenen Anteile eines Fonds gehalten hast oder Deine Anschaffungskosten mindestens 500.000 Euro betragen. Bei einem breit gestreuten Welt-ETF ist die 1-Prozent-Hürde praktisch unerreichbar. Die 500.000-Euro-Grenze dagegen ist für erfolgreiche Sparer und Unternehmer, die einen Verkaufserlös investiert haben, schnell erreicht, wohlgemerkt pro Fonds gerechnet über die Anschaffungskosten.
Die Folge beim Wegzug: Deutschland besteuert den Wertzuwachs Deiner Anteile, als hättest Du sie am Tag des Fortzugs verkauft. Ohne dass ein einziger Anteil veräußert wurde, ohne dass Liquidität geflossen ist.
Warum der neue Vordruck ein Signal ist
Ein Formular klingt nach Verwaltungsroutine. Es ist mehr. Mit dem überarbeiteten Vordruck fragt die Finanzverwaltung die Fonds-Fälle jetzt strukturiert ab, neben den klassischen Beteiligungsfällen des § 6 AStG. Was standardisiert abgefragt wird, wird auch standardisiert geprüft. Die Zeiten, in denen große Depots beim Wegzug unter dem Radar liefen, sind vorbei. Wer 2026 oder später geht, sollte damit rechnen, dass das Finanzamt die InvStG-Schwellen aktiv kontrolliert, zumal es über die Meldewege der Banken gute Daten hat.
Wer aufatmen darf und wer nicht
Zur Beruhigung der meisten Privatanleger: Das normale ETF-Depot mit 50.000 oder 200.000 Euro ist von dieser Regelung nicht erfasst. Die Schwellen zielen auf große Vermögen, und sie stellen auf die Anschaffungskosten je Fonds ab, nicht auf den heutigen Kurswert. Wer allerdings über Jahre konsequent in ein und denselben ETF gespart hat oder nach einem Unternehmensverkauf eine große Summe in einen einzigen Fonds gelegt hat, kann die 500.000-Euro-Marke überschritten haben, ohne je darüber nachgedacht zu haben. Genau diese Fälle sollten jetzt rechnen, und zwar vor der Umzugsentscheidung, nicht danach.
Was Du vor dem Wegzug klären solltest
Wie real das Thema ist, zeigt die Beratungspraxis der letzten Monate: Die typischen Betroffenen sind keine Milliardäre, sondern erfolgreiche Sparer der ETF-Generation, Unternehmer nach dem Firmenverkauf, Erben, die ein Depot übernommen haben. Viele von ihnen wissen schlicht nicht, dass ihre Fondsanteile beim Wegzug ein Steuerthema sind, weil die Regel jung ist und die öffentliche Debatte sich auf GmbH-Anteile konzentriert. Der neue Vordruck wird das ändern, auf die unangenehme Art: über Rückfragen des Finanzamts nach dem Wegzug statt über Planung davor.
Erstens: Bestandsaufnahme. Welche Fondspositionen überschreiten die Schwellen, einzeln betrachtet? Zweitens: Timing und Gestaltung. Zwischen Umschichten, Schenken, Realisieren und schlichtem Unterschreiten der Grenzen gibt es Spielräume, aber nur, solange Du noch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist. Nach dem Wegzug ist die Steuer entstanden, dann geht es nur noch um Stundung und Härtefälle. Drittens: Den Blick aufs Ganze. Die Fonds-Wegzugsteuer ist oft nur ein Baustein neben GmbH-Anteilen und anderen stillen Reserven. Die Zusammenhänge erklären wir in unserem Fachbeitrag zur Wegzugsteuer beim Umzug nach Malta, und warum sich am Horizont sogar europarechtlicher Gegenwind für die Sofortbesteuerung abzeichnet, liest Du in unserer Analyse zum EuGH-Verfahren C-430/25.
Noch ein Hinweis zur Einordnung des Schreibens selbst: Es handelt sich um ein überarbeitetes Vordruckmuster, nicht um neues materielles Recht. Die Steuerpflicht für große Fondsbestände beim Wegzug stand schon vorher im Gesetz. Neu ist die Systematik der Erfassung, und die macht aus einer Regelung auf dem Papier eine gelebte Verwaltungspraxis. Erfahrungsgemäß ist genau das der Moment, ab dem ein Thema in Betriebsprüfungen und Veranlagungen flächendeckend ankommt.
Malta bleibt für Anleger eines der attraktivsten Ziele Europas, gerade weil die Insel Veräußerungsgewinne von Zuzüglern unter dem Non-Dom-Regime großzügig behandelt. Aber der Weg dorthin will geplant sein, bevor das neue Formular Dich plant.
Lass uns Dein Depot vor dem Wegzug durchgehen: Buche hier Dein Beratungsgespräch, und Du weißt danach schwarz auf weiß, wo Du stehst.