In gut einer Woche ist es so weit: Am Mittwoch, dem 30. September 2026, wird für die meisten maltesischen Gesellschaften die Körperschaftsteuer für das Geschäftsjahr 2025 fällig. Viele Inhaber einer Malta Limited haben dieses Datum nicht auf dem Zettel, und das hat einen verständlichen Grund. Die Steuerverwaltung hat die Frist für die elektronische Steuererklärung bis zum 27. November verlängert. Wer daraus schließt, dass auch das Zahlen Zeit hat, liegt falsch, und das kann Geld kosten. Das gilt besonders, wenn Du die Gesellschaft aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz heraus hältst und der maltesische Steuerkalender nicht zu Deinem Alltag gehört. Die Buchhaltung läuft dann oft über einen Dienstleister auf der Insel, und Fristen, die niemand ausdrücklich anspricht, fallen leicht durch.
Was die Steuerverwaltung verlängert hat, und was nicht
Am 13. Januar 2026 hat die Malta Tax and Customs Administration (MTCA) eine Mitteilung zur Fristverlängerung veröffentlicht. Sie enthält eine Tabelle mit zwei Spalten je Geschäftsjahresende: den Termin für die Erklärung auf Papier und den verlängerten Termin für die Abgabe über das Online-Portal. Ein Auszug aus dieser Tabelle, die letzte Zeile betrifft die meisten Gesellschaften, nämlich alle mit einem Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2025:
| Geschäftsjahr endet am | Papiererklärung bis | Online-Erklärung bis |
|---|---|---|
| 30. September 2025 | 30. Juni 2026 | 31. August 2026 |
| 31. Oktober 2025 | 31. Juli 2026 | 30. September 2026 |
| 30. November 2025 | 31. August 2026 | 30. Oktober 2026 |
| 31. Dezember 2025 | 30. September 2026 | 27. November 2026 |
Direkt unter der Tabelle steht der Satz, auf den es ankommt: Die Verlängerung gilt nur für die elektronische Abgabe der Steuererklärung, nicht für Steuerzahlungen. Papiererklärungen und alle Zahlungen müssen die Steuerverwaltung zu den Terminen erreichen, die das Steuerrecht vorsieht.
Woher der 30. September kommt
Der Termin ist keine Verwaltungsgewohnheit, sondern steht im Gesetz. Die Income Tax (Statutory Dates) Rules legen in Regel 2 fest, bis wann eine Gesellschaft ihre Steuererklärung abgeben muss: bis zum letzten Tag des neunten Monats nach dem Ende ihres Geschäftsjahres, frühestens aber bis zum 31. März des Veranlagungsjahres. Die Regel gilt für alle, auf die Artikel 11 Absatz 2 des Income Tax Act anwendbar ist, und dazu gehören Gesellschaften.
Regel 5 knüpft daran den Zahltermin, den sogenannten Tax Settlement Date: Für Gesellschaften fällt er auf denselben Tag wie der Erklärungstermin. Bei einem Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember 2025 sind das neun Monate später der 30. September 2026. Artikel 42 des Income Tax Management Act verlangt, dass bis zu diesem Tag die Steuer bezahlt ist, die sich aus der Selbstveranlagung ergibt.
Ein kurzer Hinweis zur maltesischen Zählweise, weil sie Zuzügler regelmäßig verwirrt: Malta besteuert das Einkommen eines Jahres im folgenden Veranlagungsjahr. Die Gewinne aus dem Geschäftsjahr 2025 gehören also zum Veranlagungsjahr 2026, und in dessen Formularen und Bescheiden taucht die Zahl 2026 auf.
Was jetzt eigentlich fällig ist
Am 30. September zahlt Deine Gesellschaft nicht die volle Jahressteuer auf einen Schlag. Im Lauf des Jahres 2025 hat sie in der Regel schon Provisional Tax gezahlt, also Vorauszahlungen. Die Provisional-Tax-Regeln sehen dafür drei Termine vor, den 30. April, den 31. August und den 21. Dezember, mit Raten von mindestens 20, 30 und 50 Prozent der Bemessungsgrundlage. Wie das System funktioniert, haben wir im August bei der zweiten Provisional-Tax-Rate erklärt.
Am 30. September geht es um die Differenz: die Steuer laut Selbstveranlagung abzüglich der gezahlten Vorauszahlungen und anderer anrechenbarer Beträge. So beschreibt es Artikel 10 des Income Tax Management Act. Hat das Geschäft 2025 besser funktioniert als das Vorjahr, auf dem die Vorauszahlungen beruhten, kann diese Differenz beträchtlich sein.
Ein vereinfachtes Beispiel: Deine Gesellschaft hatte für das Vorjahr eine Steuer von 20.000 Euro. Darauf beruhten die Vorauszahlungen für 2025, also 4.000 Euro im April, 6.000 Euro im August und 10.000 Euro im Dezember, zusammen 20.000 Euro. Weil das Geschäft 2025 gut lief, ergibt die Selbstveranlagung nun eine Jahressteuer von 30.000 Euro. Am 30. September sind dann die fehlenden 10.000 Euro fällig, auch wenn die Erklärung selbst erst im November eingereicht wird. Wer zu viel vorausgezahlt hat, bekommt dagegen Geld zurück. Nach Regel 6 der Statutory Dates Rules wird eine solche Erstattung für Gesellschaften zum Ende des sechsten Monats nach dem Erklärungstermin fällig.
Was es kostet, zu spät zu zahlen
Die Folgen einer verspäteten Zahlung stehen in Artikel 44 Absatz 2A des Income Tax Management Act und in den Rate of Interest Rules. Für Steuern, die am 31. August 2022 oder später fällig wurden, berechnet die Steuerverwaltung 0,6 Prozent Zinsen für jeden angefangenen Monat, in dem die Steuer offen ist. Insgesamt dürfen die Zinsen die Steuer selbst nicht übersteigen.
Das Wort „angefangen“ ist dabei entscheidend. Wer eine Nachzahlung von 20.000 Euro nicht am 30. September, sondern am 1. Oktober überweist, zahlt bereits für einen vollen Monat: 120 Euro für einen einzigen Tag. Bleibt die Summe bis zum 27. November liegen, weil man sie mit der Online-Erklärung zusammen erledigen wollte, sind es zwei angefangene Monate und 240 Euro. Das ist kein Vermögen, aber es ist Geld, das man für nichts bezahlt. Auf ein Jahr gerechnet entsprechen 0,6 Prozent im Monat 7,2 Prozent, ein teurer Preis für ein paar Wochen Aufschub.
Warum die Verlängerung trotzdem hilft
Die verlängerte Frist für die Erklärung ist kein Trick, sondern eine echte Entlastung, vor allem für Deinen Buchhalter und Deinen Wirtschaftsprüfer. Eine maltesische Gesellschaft reicht mit der Steuererklärung ihre Bilanz und ihre Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein, versehen mit dem Bericht eines zugelassenen Abschlussprüfers. Das verlangen Artikel 10 Absatz 4 und Artikel 19 Absatz 4 des Income Tax Management Act. Wie Buchhaltung und Abschlussprüfung auf Malta ablaufen, beschreiben wir unter Audit und Buchführung. Die zwei zusätzlichen Monate verschaffen allen Beteiligten Luft, um Abschluss und Steuerberechnung sauber fertigzustellen.
Das Problem ist nur die Reihenfolge. Um am 30. September den richtigen Betrag zu zahlen, musst Du ihn kennen, und dafür braucht es eine belastbare Steuerberechnung. Praktisch heißt das: Die Zahl muss Ende September stehen, auch wenn die Erklärung erst im November eingereicht wird. Ist der Abschluss bis dahin nicht fertig, ist eine vorsichtige Schätzung mit etwas Puffer der sicherere Weg. Eine Überzahlung kommt zurück, eine Unterzahlung kostet Zinsen.
Die Verbindung zu Deinen 5 Prozent
Für Inhaber einer Malta Limited mit ausländischen Gesellschaftern hängt am Zahltermin noch mehr. Die effektive Belastung von rund 5 Prozent entsteht erst, wenn die Gesellschaft zunächst die volle Steuer zahlt und der Gesellschafter nach einer Ausschüttung einen Teil davon zurückfordert. Die Grundregel steht in Artikel 48 Absatz 4A des Income Tax Management Act: Bei Dividenden aus aktiven Gewinnen können sechs Siebtel der Steuer der Gesellschaft erstattet werden. Wie das System insgesamt aufgebaut ist, erklären wir unter Maltas 5-Prozent-System.
Für die Planung sind zwei Punkte aus dem Gesetz wichtig. Erstens muss der Gesellschafter für die Erstattung registriert sein. Zweitens zahlt die Steuerverwaltung nach Artikel 48 Absatz 6 erst, wenn sie die Erstattung geprüft hat und die Dividendenbescheinigung der Gesellschaft vorliegt. Der Anspruch verjährt nach Artikel 48 Absatz 5 vier Jahre nach dem Zeitpunkt, ab dem er geltend gemacht werden kann. Wer seine Liquidität plant, sollte die Steuerzahlung der Gesellschaft, die Ausschüttung und den Erstattungsantrag deshalb als eine zusammenhängende Kette sehen und nicht als drei getrennte Vorgänge.
Andere Geschäftsjahre, andere Termine
Nicht jede Malta Limited hat das Kalenderjahr als Geschäftsjahr. Artikel 11 Absatz 2 des Income Tax Act erlaubt der Steuerverwaltung, einer Gesellschaft ein abweichendes Geschäftsjahr zu genehmigen. Für diese Gesellschaften verschieben sich die Termine entsprechend, und die Tabelle der MTCA nennt sie einzeln. An den frühen Geschäftsjahren sieht man auch, wie die Regel mit dem 31. März wirkt. Endete ein Geschäftsjahr am 31. Januar 2025, wären neun Monate schon im Oktober 2025 um gewesen. Weil diese Gewinne aber zum Veranlagungsjahr 2026 gehören, gilt der spätere Termin: Die Papiererklärung und die Zahlung waren am 31. März 2026 fällig. Dasselbe gilt laut Tabelle für alle Geschäftsjahre, die bis Ende Juni 2025 endeten, und für sie ist auch die verlängerte Online-Frist schon am 31. Juli 2026 abgelaufen. Zwei weitere Beispiele aus der Mitteilung: Endete das Geschäftsjahr am 31. Oktober 2025, war die Papiererklärung schon am 31. Juli 2026 fällig, und die verlängerte Online-Frist läuft ebenfalls am 30. September 2026 ab. Endete es am 30. November 2025, lag der Zahltermin am 31. August 2026, und online kannst Du bis zum 30. Oktober 2026 einreichen. Welche Rechtsform, welche Organe und welche Pflichten eine maltesische Gesellschaft grundsätzlich hat, zeigt unser Überblick zur Malta Limited.
Deine Checkliste für die nächsten acht Tage
- Geschäftsjahresende prüfen. Endet es am 31. Dezember, ist der 30. September Dein Zahltermin.
- Steuerberechnung anfordern. Frag Deinen Buchhalter nach der voraussichtlichen Jahressteuer und den bereits gezahlten Vorauszahlungen.
- Differenz rechtzeitig überweisen. Plane die Zahlung so, dass sie am 30. September bei der Steuerverwaltung ist, nicht erst dann losgeschickt wird.
- Erklärung für November einplanen. Die Online-Erklärung darf bis zum 27. November warten, der Abschluss sollte bis dahin geprüft und fertig sein.
- Erstattungskette vorbereiten. Registrierung der Gesellschafter, Ausschüttungsbeschluss und Dividendenbescheinigung sollten bereitliegen, wenn die Steuer bezahlt ist.
Nebenbei lohnt ein Blick auf eine weitere Frist, die viele Inhaber noch vor sich haben: Die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten nach dem neuen Formular BO4, über die wir im Juli bei der Reform des UBO-Registers berichtet haben.
Du willst, dass Termine wie dieser gar nicht mehr auf Deinem Tisch landen? Im Beratungsgespräch zeigen wir Dir, wie sich Steuerkalender, Buchhaltung und Erstattungen für eine Malta Limited so organisieren lassen, dass nichts liegen bleibt.