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10.000 Euro plus 500 pro Tag: Maltas UBO-Register nimmt Firmeninhaber ins Visier

Wabenartig verwitterter Kalkstein

Es gibt Compliance-Pflichten, die kann man aussitzen, und solche, bei denen jeder Tag des Aussitzens einen Preis hat. Maltas reformiertes Register der wirtschaftlich Berechtigten gehört ab sofort zur zweiten Sorte. Wer eine maltesische Gesellschaft besitzt oder führt, sollte diesen Beitrag bis zum Ende lesen.

Am 10. Juli 2026 ist die Legal Notice 184 von 2026 in Kraft getreten, die Reform der Register-of-Beneficial-Owners-Regeln im Companies Act. Das Malta Business Registry hat dazu eine erläuternde Mitteilung veröffentlicht; Hintergrund ist die EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2024/1640.

Was neu ist: das Formular BO4

Kern der Reform ist eine neue Erklärung zu den wirtschaftlich Berechtigten, das Formular BO4. Es zielt auf eine Lücke, die bisher gern übersehen wurde: Gesellschaften, deren eingetragene Gesellschafter zwar ausschließlich natürliche Personen sind, bei denen aber tatsächlich jemand anderes die Fäden zieht, etwa über Treuhänder, Stimmrechtsvereinbarungen oder eine Kontrolle von mehr als 25 Prozent der Stimmrechte außerhalb des Gesellschafterregisters. Gesellschaften müssen jetzt aktiv und nachweisbar prüfen, ob eine natürliche Person indirekt Kontrolle ausübt, und das Ergebnis per BO4 erklären. Für die Einreichung läuft eine sechsmonatige Übergangsfrist, nach der Aufstellung der Kanzlei Camilleri Preziosi bis spätestens 10. Januar 2027.

Und die Strafen haben es in sich: Bei Verstößen drohen nach derselben Aufstellung 10.000 Euro plus 500 Euro für jeden weiteren Tag des Verstoßes, und zwar nicht nur der Gesellschaft, sondern auch jedem Officer, Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigten persönlich.

Wer konkret prüfen und melden muss

Die Regeln zielen auf Gesellschaften und Personengesellschaften, deren eingetragene Gesellschafter ausschließlich natürliche Personen sind, die aber die Befreiungskriterien der Regulierung nicht erfüllen. Typische Auslöser sind: Jemand außerhalb des Gesellschafterregisters kontrolliert mehr als 25 Prozent der Stimmrechte, Anteile werden treuhänderisch oder über Fiduciaries gehalten, oder die Kontrolle läuft über die Position eines Senior Managing Official. In all diesen Konstellationen verlangt das Registry jetzt die aktive Erklärung per BO4. Und die Haftung ist bewusst breit angelegt: Sie trifft die Gesellschaft und daneben jeden Officer, jeden Gesellschafter und jeden wirtschaftlich Berechtigten persönlich.

Warum Dich das auch mit sauberer Struktur betrifft

Der Reflex vieler Inhaber lautet: Ich stehe doch längst im Register, also betrifft mich das nicht. Vorsicht. Die Reform verlangt gerade von den vermeintlich einfachen Fällen eine dokumentierte Selbstprüfung. Auch wer zu dem Ergebnis kommt, dass sich nichts ändert, muss diesen Befund im vorgesehenen Verfahren erklären können. Nichtstun ist unter den neuen Regeln keine neutrale Option mehr, sondern ein Verstoß mit Tagespreis.

Der tiefere Zusammenhang: Malta hat nach den Erfahrungen der Vergangenheit massiv in den Ruf seines Finanzplatzes investiert, und ein belastbares UBO-Register ist die Eintrittskarte für alles andere, vom Bankkonto bis zum EU-Passporting. Transparenz gegenüber dem Register ist der Preis für einen Standort, dessen Strukturen international anerkannt bleiben. Wer legal gestaltet, hat davon nichts zu fürchten, im Gegenteil: Die Regeln vertreiben genau die Akteure, deren Ruf auf alle abfärbt.

Wer jetzt handeln muss, hat einen überschaubaren Fahrplan: erstens die eigene Gesellschafter- und Kontrollstruktur gegen die neuen Kriterien halten, zweitens das Ergebnis dokumentieren, drittens das BO4 fristgerecht über den Corporate-Service-Provider einreichen. Der Aufwand liegt bei sauberen Strukturen im Bereich weniger Stunden. Die Strafdrohung dagegen läuft täglich weiter, und genau dieses Missverhältnis zwischen kleinem Aufwand und großem Risiko macht das Aufschieben so unvernünftig.

Praktisch heißt das für Dich: Lass jetzt prüfen, ob Deine Struktur ein BO4 braucht und welche Angaben hineingehören, nicht erst im Dezember, wenn Corporate-Service-Provider im Fristenstau stecken. Was eine maltesische Gesellschaft an laufenden Pflichten insgesamt mitbringt, findest Du auf unserer Seite zur Firmengründung in Malta.

Halte außerdem die laufende Pflicht im Blick: Das BO4 ist keine Einmalübung, Änderungen an Kontrolle und Beteiligung müssen auch künftig zeitnah nachgezogen werden.

Wenn Du unsicher bist, wie Deine Beteiligungs- oder Treuhandstruktur unter die neuen Regeln fällt: Buche Dein Beratungsgespräch, bevor die Frist es für Dich entscheidet.

Malta ist eine Entscheidung, keine Meldung.

Was eine Nachricht für Deine Struktur bedeutet, klären wir im Beratungsgespräch. Konkret, an Deinen Zahlen.