🌍 Events 2026: Reisen, Seminare und Workshops zu Plan B und Steuern. Jetzt ansehen 🚀

Aktuelles

Neues Familiengericht auf Malta: was sich ab Oktober 2026 bei Scheidung und Sorgerecht ändert

Sonniger Innenhof aus Kalkstein in Mdina mit Olivenbaum und grünen Fensterläden

Wer mit Familie nach Malta zieht, denkt an Schulen, Wohnungen und Steuern. An Trennung denkt beim Umzug niemand, und das ist auch gut so. Trotzdem lohnt ein Blick auf eine Reform, die Malta in diesem Monat auf den Weg gebracht hat, denn sie betrifft jede Familie, die auf der Insel lebt: Ab dem 1. Oktober 2026 hat Malta ein eigenes Familiengericht, den Family Court, und mit ihm neue Verfahrensregeln für Trennung, Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt.

Am 11. August 2026 hat der Justizminister dafür drei Legal Notices im Government Gazette veröffentlicht, dazu eine vierte, die das zugrunde liegende Gesetz in Kraft setzt. Zusammen ergeben sie das größte Umbauprojekt im maltesischen Familienverfahren seit vielen Jahren.

Was ab dem 1. Oktober gilt

Die Grundlage ist der Act VII von 2026, den das Parlament im März verabschiedet hat. Er schafft den Family Court als eigenes Gericht mit einem vorsitzenden Richter und weist ihm die Familiensachen zu: die familienrechtlichen Teile des Civil Code, das Ehegesetz, die Vollstreckung von Unterhaltstiteln und Fälle von Kindesentführung. Bisher lagen diese Verfahren bei einer Abteilung des Zivilgerichts, der Civil Court (Family Section).

Die vier neuen Bekanntmachungen setzen das um:

  • L.N. 217/2026 setzt den Act VII zum 1. Oktober 2026 in Kraft, mit Ausnahme der Vorschrift über ein neues Support Office bei der Gerichtsverwaltung.
  • L.N. 218/2026 ordnet an, dass ab dem 1. Oktober alle Verfahren, die bisher bei der Family Section anhängig waren, auf den Family Court übergehen. Laufende Fälle wandern also mit.
  • L.N. 216/2026, die Family Court Proceedings Regulations, regelt das Verfahren im Detail und hebt die bisherige Verfahrensordnung aus dem Jahr 2003 auf.
  • L.N. 219/2026 setzt den größten Teil dieser Verfahrensregeln ebenfalls zum 1. Oktober in Kraft.

Für Gozo bleibt es zunächst beim Bekannten: Dort übernimmt nach dem neuen Artikel 32B der Zivilprozessordnung weiterhin die Familienabteilung des Court of Magistrates (Gozo) die Aufgaben des Familiengerichts.

Mediation wird länger und verbindlicher

Schon bisher konnte in Malta niemand einfach eine Trennungs- oder Scheidungsklage einreichen. Zuerst musste man beim Gericht die Erlaubnis dazu beantragen, und vor dieser Erlaubnis stand ein Termin beim Mediator. Nach der alten Verordnung (S.L. 12.20) war dieser Abschnitt allerdings kurz: Nach zwei Monaten ohne Einigung gab der Richter den Weg zur Klage frei, wenn das Gericht die Frist nicht aus gutem Grund verlängerte.

Die neue Regel 19 macht daraus ein echtes Verfahren. Der Mediator setzt mindestens sechs Sitzungen innerhalb von höchstens acht Monaten an, verlängerbar um bis zu vier Monate. Den Mediator bestimmt entweder das Gericht aus einer Liste, oder die Partner wählen ihn gemeinsam. Er versucht zuerst, das Paar zu versöhnen, und wenn das nicht gelingt, hilft er bei einer einvernehmlichen Trennung.

Neu ist auch, womit das Verfahren beginnt. Wer die Trennung will, reicht nach Regel 17 zusammen mit dem Antrag auf Erlaubnis gleich ein:

  • eine eidesstattliche Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden, also Errungenschaftsgemeinschaft, Eigengut, gemeinsames Eigentum und die Ehewohnung,
  • Einkommensnachweise der letzten drei Jahre, etwa den Lohnnachweis FS3 oder eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung,
  • einen eigenen Vorschlag zur Aufteilung des Vermögens und der Schulden, zur Ehewohnung, zur Betreuung der Kinder, zu ihrem Wohnort, zum Umgangsrecht und zum Unterhalt einschließlich Gesundheit, Schule und Freizeit.

Die andere Seite hat nach Regel 18 20 Tage, um zu antworten und eigene Vorschläge zu machen. Was in der Mediation gesagt wird, bleibt vertraulich und kann später nicht als Beweis verwendet werden. Eine Ausnahme gilt für Auskünfte von Banken und anderen Stellen über das Vermögen, die in der Mediation eingeholt werden: Sie dürfen nach Regel 26 später vor Gericht verwendet werden.

Schnellere Entscheidungen, solange gestritten wird

Eine der größten Sorgen in jeder Trennung ist die Zeit bis zur Entscheidung. Wer zahlt Unterhalt, wo wohnen die Kinder, wer darf sie wann sehen? Die neuen Regeln setzen dafür feste Fristen. Bleiben in der Mediation Streitpunkte offen, kann jede Seite das Gericht um eine vorläufige Entscheidung bitten. Das Gericht entscheidet dann nach Regel 29 innerhalb von 20 Tagen schriftlich, oder es setzt binnen 20 Tagen eine Anhörung an und entscheidet danach innerhalb von 15 Tagen. Worüber sich die Eltern schon einig sind, können sie nach Regel 28 gemeinsam beantragen und vom Gericht bestätigen lassen.

Beim Unterhalt wird das Gericht deutlich konkreter. Nach Regel 30 muss eine Unterhaltsentscheidung begründet sein und die Bedürfnisse der Kinder ebenso berücksichtigen wie Einkommen und Möglichkeiten beider Eltern. Sie regelt ausdrücklich auch, wer welche Kosten für Gesundheit, Schule und Freizeitaktivitäten trägt. Das Gericht kann anordnen, dass der Unterhalt direkt vom Gehalt abgezogen wird oder per Dauerauftrag fließt.

Beim Sorgerecht verlangt Regel 32, dass das Gericht die gleiche Verantwortung und die gleichen Rechte beider Eltern berücksichtigt, dazu die Interessen der Kinder und die Bereitschaft jedes Elternteils, sich um sie zu kümmern. Das Umgangsrecht wird dabei zu einer Pflicht für beide Seiten: Wer den Umgang verweigert, verletzt eine gerichtliche Anordnung, und wer seinen eigenen Umgang nicht wahrnimmt, ebenfalls. Bei wiederholten Verstößen kann das Gericht nach Regel 34 die Rechte des säumigen Elternteils aussetzen oder ändern.

Der Act VII geht noch einen Schritt weiter. Er ergänzt das Strafgesetzbuch um einen neuen Tatbestand: Wer ein gerichtlich angeordnetes oder vertraglich vereinbartes Umgangsrecht ohne triftigen Grund nicht wahrnimmt oder ein Kind nicht zur vereinbarten Zeit zurückbringt, begeht eine Übertretung. Wiederholte Verstöße gelten als fortgesetzte Tat.

Kinder bekommen eine eigene Stimme

Die vielleicht wichtigste Neuerung betrifft die Kinder selbst. Die Verordnung baut die Rolle des Children's Advocate aus, eines Anwalts der staatlichen Rechtshilfe, der als Verfahrensbeistand nur die Interessen des Kindes vertritt. Er berät das Kind, vertritt seine Sicht vor Gericht, begleitet es in der Mediation und in den Sitzungen und erklärt ihm, was eine Entscheidung für es bedeuten würde, soweit das Kind alt und reif genug dafür ist. Für diese Bestellung gilt nach Regel 16 keine Bedürftigkeitsprüfung, sie hängt also nicht vom Einkommen der Eltern ab. Nach Regel 19 soll allen Kindern eines Verfahrens ein solcher Anwalt zur Seite stehen, bei Interessenkonflikten auch mehrere.

Dazu kommen Sachverständige aus dem Familien- und Jugendbereich, die das Gericht bestellen kann. Sie prüfen, welche Unterstützung Eltern und Kinder brauchen, und legen ihren Bericht innerhalb von vier Monaten vor. Nicht alles startet allerdings am 1. Oktober: Die Regeln über Therapeuten, die Familien während des Verfahrens begleiten sollen, und einige Vorschriften für Fälle häuslicher Gewalt nimmt L.N. 219 ausdrücklich vom Starttermin aus. Sie folgen später.

Neue Regeln für das gemeinsame Vermögen

Für Paare, deren Ehe dem maltesischen Güterrecht unterliegt, bringt der Act VII zwei Änderungen im Civil Code. Wer während eines laufenden Trennungsverfahrens aus der Ehewohnung auszieht, kann das Gericht nach dem neuen Artikel 47A bitten, angemessene Kosten für eine andere Wohnung aus der Errungenschaftsgemeinschaft zu bezahlen, und darf dafür einen Mietvertrag ohne Zustimmung des Partners abschließen. Das Gericht prüft, ob Auszug und Kosten verhältnismäßig sind.

Außerdem ändert sich Artikel 55: Bevor das Gericht die Gütergemeinschaft beendet, muss es abwägen, welcher Nachteil beiden Seiten aus der Beendigung oder aus dem Fortbestand entsteht. Wie die Errungenschaftsgemeinschaft funktioniert und warum sie für zugezogene Paare oft überraschend ist, erklärt unsere Seite zum Güterstand in Malta.

Das Gesetz erlaubt dem Minister außerdem, künftig eine Berechnungsmethode für Unterhalt per Verordnung festzulegen. Eine solche Verordnung gibt es bisher nicht.

Auch für Paare ohne Trauschein

Die Mediationspflicht gilt nicht nur für Ehepaare. Nach Regel 39 müssen auch unverheiratete Eltern, die sich über Betreuung, Wohnort, Umgang oder Unterhalt ihrer Kinder streiten, zuerst zum Mediator. Dasselbe gilt, wenn jemand eine bestehende Trennungsvereinbarung oder ein Scheidungsurteil ändern lassen will. Einigen sich beide Seiten auf eine Änderung, geht es nach Regel 44 ohne Mediation direkt zum Gericht.

Neu ist außerdem Regel 45: Leben unverheiratete Partner in einer gemeinsamen Immobilie und haben sie ein Verfahren vor dem Familiengericht, kann dieses Gericht auch über Teilung und Verkauf der Immobilie entscheiden.

Wie es nach der Mediation weitergeht

Scheitert die Mediation, erteilt der Richter die Erlaubnis zur Klage. Dann bleiben nach Regel 47 zwei Monate, um das Verfahren tatsächlich einzuleiten. Für die Beweisführung hat jede Seite bis zu sechs Monate Zeit, zuerst der Kläger, dann der Beklagte, jeweils verlängerbar aus wichtigem Grund. Kann das Gericht die Aufteilung des Vermögens nicht schnell klären, entscheidet es nach Regel 48 zuerst über die anderen Fragen, also etwa über Kinder und Unterhalt, und kümmert sich später um die Vermögensauseinandersetzung. Es kann den Parteien dafür auch ein Schiedsverfahren nahelegen.

Wer sich einvernehmlich trennt, geht einen kürzeren Weg. Der Vertragsentwurf geht mit den Anmerkungen der Anwälte und gegebenenfalls des Children's Advocate an das Gericht, der Mediator prüft ihn innerhalb eines Monats, und der Richter genehmigt, ändert oder verwirft ihn mit Begründung.

Was das für Familien bedeutet, die nach Malta ziehen

Für die meisten zugezogenen Familien bleibt das Familiengericht hoffentlich ein Thema aus der Zeitung. Trotzdem lassen sich aus der Reform ein paar praktische Schlüsse ziehen:

  • Ordnung in den Unterlagen zahlt sich aus. Wer in Malta lebt, sollte Einkommensnachweise der letzten drei Jahre und einen Überblick über das Familienvermögen ohnehin griffbereit haben. Im Streitfall verlangt das Gericht genau diese Unterlagen schon mit dem ersten Schreiben.
  • Der Güterstand ist keine Formalie. Welche Regeln für Euer Vermögen gelten, entscheidet mit darüber, was im Ernstfall geteilt wird. Das gehört zur Umzugsplanung wie die Frage nach der richtigen Schule oder dem Schulstart im September.
  • Das Verfahren dauert länger, aber es ist planbarer. Acht Monate Mediation klingen lang. Dafür gibt es feste Fristen für vorläufige Entscheidungen über Kinder und Unterhalt, und die Kinder haben von Anfang an einen eigenen Anwalt.
  • Vermögen und Nachlass gehören zusammen gedacht. Wer seine Familie finanziell absichert, sollte auch das Erbrecht im Blick haben. Unsere Seite zu Erben und Vererben in Malta zeigt, worauf es dort ankommt.

Ein familienrechtliches Verfahren gehört in die Hände eines in Malta zugelassenen Anwalts. Wenn Du Deinen Umzug planst und wissen willst, wie Vermögen, Güterstand und Steuern für Deine Familie zusammenpassen, sprechen wir im Beratungsgespräch darüber.

Malta ist eine Entscheidung, keine Meldung.

Was eine Nachricht für Deine Struktur bedeutet, klären wir im Beratungsgespräch. Konkret, an Deinen Zahlen.