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Non-Dom · Vermögen

Erben und Vererben auf Malta

Malta kennt keine klassische Erbschaftsteuer. Trotzdem spielen Immobilien, Pflichtteilsrechte und die Wahl des anwendbaren Erbrechts eine wichtige Rolle für Deine Nachlassplanung.

Der Grundsatz: Malta besteuert den Erbfall nicht

Malta kennt keine Erbschaftsteuer, keine Schenkungsteuer und keine Nachlasssteuer. Das Depot, das Firmenvermögen, das Bankguthaben: Was Du Deinen Erben hinterlässt, kommt in Malta ohne Erbschaftsbesteuerung an, unabhängig von Betrag und Verwandtschaftsgrad. Zusammen mit der fehlenden Vermögensteuer ist das einer der stillen Gründe, warum vermögende Familien die Insel als Lebensmittelpunkt wählen, und er steht nicht in Werbebroschüren, sondern schlicht im Fehlen der entsprechenden Gesetze. Für Deutsche ist der Kontrast maximal: Wo zu Hause je nach Klasse bis zu 50 % anfallen, ruft Malta null auf. Auch laufend bleibt der Nachlass entlastet: keine Wegzugsbesteuerung auf maltesischer Seite, keine Sondersteuern auf ruhendes Vermögen, und für die Erben beginnt die eigene Steuerwelt nach ihrem jeweiligen Status.

Wäre damit alles gesagt, bräuchte es diese Seite nicht. Der Erbfall auf Malta hat drei Haken, die mit Erbschaftsteuer nichts zu tun haben und trotzdem über Geld und Frieden entscheiden.

Haken 1: die Stempelsteuer auf Immobilien

Der Duty on Documents and Transfers Act (Cap. 364) besteuert nicht das Erben, sondern die Übertragung: Geht eine maltesische Immobilie von Todes wegen („causa mortis") über, fällt Stempelsteuer von 5 % des Marktwerts an, zu erklären und zu zahlen im Rahmen der notariellen Erbabwicklung. Seit dem Budget 2026 gilt eine ermäßigte Stufe von 3,5 % bis 400.000 Euro, die vor allem das vererbte Familienheim spürbar entlastet; für das selbst bewohnte Elternhaus existieren daneben besondere Erleichterungen. Erfasst sind maltesische Immobilien und Anteile an Gesellschaften, deren Wert im Wesentlichen aus maltesischem Grundbesitz besteht; das ausländische Depot und das deutsche Haus interessieren Maltas Stempelsteuer nicht.

Für die Planung heißt das: Wer auf Malta mietet, hinterlässt seinen Erben maltesisch gesehen einen steuerfreien Nachlass. Wer kauft, baut eine künftige 5-%-Position auf, die sich mit Bewertung, Nutzung und Timing gestalten lässt. Das ist kein Argument gegen den Kauf, aber eines für den informierten Kauf. Auf der Erwerbsseite zu Lebzeiten gelten eigene Duty-Regeln mit Erstkäufer-Begünstigungen, das ist ein Thema der Immobilienseite, nicht des Erbfalls.

Haken 2: der Pflichtteil, den Malta riserva nennt

Maltas Erbrecht im Civil Code (Cap. 16) stammt aus der kontinentalen Tradition und schützt die Familie mit harten Quoten: Die riserva legittima reserviert den Kindern ein Drittel des Nachlasses, bei fünf oder mehr Kindern die Hälfte, und der überlebende Ehegatte hat eigene geschützte Rechte, einschließlich Wohn- und Nutzungsrechten am Familienheim. Anders als der deutsche Pflichtteil, der ein Geldanspruch gegen die Erben ist, wirkt die riserva als echter Nachlassanteil. Ein Testament, das die Quoten übergeht, ist angreifbar, und die Vorstellung, mit einem englischsprachigen „Last Will" nach angelsächsischem Vorbild völlig frei verfügen zu können, ist auf Malta ein Irrtum mit Ansage. Die riserva lässt sich nicht durch Formulierungskunst abbedingen, nur durch die Wahl eines anderen Erbrechts, womit wir beim dritten Haken sind.

Dazu kommt das Ehegüterrecht: Ohne anderslautenden Vertrag leben Ehepaare auf Malta in der Errungenschaftsgemeinschaft, der community of acquests, die während der Ehe erworbenes Vermögen beiden Ehegatten je zur Hälfte zuordnet. Im Erbfall wird also zuerst die Gütergemeinschaft auseinandergesetzt und erst dann vererbt, was dem Verstorbenen gehörte. Wer mit deutschen Zugewinn-Annahmen rechnet, rechnet doppelt falsch. Paare können den Güterstand notariell abwählen oder modifizieren, am saubersten im Zuge des Umzugs; wer es später tut, sortiert rückwirkend, was in der Zwischenzeit gemeinschaftlich geworden ist.

Haken 3: welches Recht überhaupt gilt

Die wichtigste Weiche stellt die EU-Erbrechtsverordnung: Auf den gesamten Nachlass ist das Erbrecht des Staates anwendbar, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für den nach Malta gezogenen Deutschen heißt das im Normalfall: maltesisches Erbrecht, samt riserva, auch für das Vermögen in Deutschland. Die Verordnung erlaubt aber die Rechtswahl: Du kannst im Testament das Recht Deiner Staatsangehörigkeit wählen, also deutsches Erbrecht, mit seiner Testierfreiheit, seinen Pflichtteils-Geldansprüchen und seiner vertrauten Systematik. Diese eine Klausel ist für die meisten Auswanderer der wertvollste Satz ihrer gesamten Nachlassplanung, und sie muss vor dem Erbfall im Testament stehen, nachträglich wählt niemand mehr. Für Paare mit zwei Staatsangehörigkeiten verdoppeln sich die Optionen, und mit ihnen der Wert einer abgestimmten Lösung.

Ohne Rechtswahl entscheidet die Faktenlage über den gewöhnlichen Aufenthalt, mit allen Grauzonen, die Pendler-Biografien bieten, siehe die Kriterien der Ansässigkeit, die hier sinngemäß wiederkehren. Ein europäisches Nachlasszeugnis erleichtert anschließend die Abwicklung über die Grenze.

Zwei Familien, zwei Ausgänge: die Fälle hinter den Regeln

Familie A zieht 2020 nach Malta, kauft ein Haus in Naxxar, errichtet nie ein neues Testament. Der Vater stirbt 2026. Anwendbar ist maltesisches Recht: Die Errungenschaftsgemeinschaft wird auseinandergesetzt, die riserva sichert den Kindern ihr Drittel, das alte Berliner Testament der Eheleute kollidiert mit beidem, und auf den Hausanteil fällt Stempelsteuer an, gemildert durch die 3,5-%-Stufe. Nichts davon ist eine Katastrophe, aber alles ist Streitstoff, und die Abwicklung dauert zwei Jahre.

Familie B zieht im selben Jahr, lässt im ersten Winter ein Rechtswahl-Testament beurkunden, führt ein Vermögensverzeichnis und entscheidet sich bewusst fürs Mieten. Derselbe Todesfall 2026: deutsches Erbrecht wie geplant, keine riserva-Debatte, kein maltesischer Immobilienübergang, die Konten folgen dem europäischen Nachlasszeugnis. Offen bleibt allein die deutsche Erbschaftsteuer-Ebene, die die Familie mit den Freibeträgen längst durchgeplant hat. Der Unterschied zwischen beiden Ausgängen war ein Nachmittag beim Notar im Jahr des Umzugs, und genau dafür steht diese Seite im Kalender jedes neuen Mandats.

Die deutsche Seite: gestorben wird zweistaatlich

Maltas Steuerfreiheit beantwortet nur die halbe Frage, denn Deutschland besteuert mit, wenn Anknüpfungspunkte bestehen: bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug über die erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht, dauerhaft für deutsches Inlandsvermögen, und immer, wenn Erben in Deutschland leben. Ein Erbschaftsteuer-DBA mit Malta existiert nicht. Diese Ebene hat eine eigene Seite im Fachwissen: Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem Wegzug. Die Kurzfassung für hier: Der Umzug nach Malta macht den Erbfall nicht automatisch deutsch-steuerfrei, aber er macht ihn planbar, über Fristen, Vermögensstruktur und den Wohnsitz der Erben.

Trust und Stiftung: die Instrumente hinter der Grundplanung

Für größere Vermögen endet die Nachlassplanung nicht beim Testament. Malta gehört zu den wenigen Zivilrechtsordnungen mit vollwertigem Trust-Recht und einem eigenen Stiftungsregime, beides seit Jahrzehnten etabliert und beaufsichtigt. Ein maltesischer Trust oder eine Familienstiftung kann Vermögen über Generationen ordnen, Begünstigte versorgen und den Erbgang ganzer Vermögensblöcke aus dem klassischen Nachlassverfahren herausnehmen. Für deutsche Beteiligte kommt allerdings sofort § 15 AStG mit der Zurechnung ausländischer Familienstiftungen ins Spiel, und damit eine Planungsebene, die wir bewusst getrennt behandeln. An dieser Stelle genügt die Einordnung: Erst die Grundplanung dieser Seite, Testament, Rechtswahl, Güterstand, dann, wenn Vermögen und Familienlage es hergeben, die Strukturfrage, im Beratungsgespräch und nicht im Selbstbau.

Die Praxis: so wird ein Malta-Nachlass abgewickelt

  1. Testament finden und eröffnen. Maltesische Testamente werden notariell errichtet und im öffentlichen Register vermerkt oder als Geheimtestament hinterlegt; die Suche läuft über das Testamentsregister.
  2. Erbenstellung klären. Nach anwendbarem Recht, siehe Haken 3, mit riserva-Prüfung bei maltesischem Recht; grenzüberschreitend hilft das europäische Nachlasszeugnis.
  3. Causa-mortis-Erklärung beim Notar. Für maltesisches Vermögen, insbesondere Immobilien: Erklärung, Bewertung, Stempelsteuer, Umschreibung. Fristen laufen ab Todesfall, Verspätung kostet Zuschläge.
  4. Banken und Register. Freigabe der Konten gegen Nachweise, Übertragung von Fahrzeugen, Anteilen, Policen.
  5. Steuerliche Schlussmeldungen. Letzte Einkommensteuererklärung des Verstorbenen, deutsche Erbschaftsteuererklärungen der Erben, je nach Lage.

Aufwand und Dauer hängen fast vollständig davon ab, was zu Lebzeiten geregelt wurde. Ein Nachlass mit Rechtswahl-Testament, Vermögensverzeichnis und geordneten Konten ist in Monaten abgewickelt; ein ungeregelter zweistaatlicher Nachlass beschäftigt Familien Jahre. Die Notarskosten der Vorsorge sind gegen diese Differenz eine Rundungsgröße.

Die Checkliste für Auswanderer mit Vermögen

  • Testament mit Rechtswahl errichten oder das deutsche Testament überprüfen lassen: Gilt es formwirksam weiter, und enthält es die Wahl deutschen Rechts?
  • Ehegüterstand prüfen: Wollen wir die maltesische Errungenschaftsgemeinschaft oder eine vertragliche Alternative? Das berührt auch, wem die Anteile an der Malta-Gesellschaft gehören.
  • Vermögensverzeichnis führen: Was liegt wo, unter welchem Recht, mit welchen Begünstigten? Dasselbe Dossier verlangt schon die Remittance-Dokumentation.
  • Begünstigungen synchronisieren: Lebensversicherungen, Broker-Begünstigte und Gesellschaftsverträge überschreiben Testamente in der Praxis häufiger als umgekehrt.
  • Die deutsche Fünf-Jahres-Frist und die Wohnsitze der Erben in die Schenkungsplanung einbeziehen, bevor größere Übertragungen laufen.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Gilt mein deutsches Testament auf Malta?

Formwirksam errichtete deutsche Testamente werden grundsätzlich anerkannt. Die entscheidende Frage ist nicht die Form, sondern der Inhalt: Ohne Rechtswahl wird es nach dem Umzug an maltesischem Erbrecht gemessen, mit riserva und Errungenschaftsgemeinschaft. Ein Nachtrag mit Rechtswahlklausel ist oft die kleinste wirksame Reparatur.

Fällt auf geerbtes Geld oder Depots in Malta irgendetwas an?

Keine maltesische Steuer auf den Erwerb selbst; die Stempelsteuer trifft maltesische Immobilien und immobiliengeprägte Anteile, bei Wertpapieren maltesischer Gesellschaften gelten eigene Duty-Regeln. Ausländische Depots gehen maltesisch abgabenfrei über, und als Kapital der Erben fügen sie sich in deren Remittance-Welt ein.

Können wir zu Lebzeiten steuerfrei schenken?

Malta besteuert Schenkungen nicht, dieselbe Duty-Logik gilt aber für übertragene Malta-Immobilien, mit Begünstigungen für Übertragungen an Nachkommen. Die eigentliche Grenze zieht Deutschland: Schenkungen binnen fünf Jahren nach dem Wegzug und Schenkungen an in Deutschland lebende Empfänger bleiben dort steuerbar. Erst die Fristen, dann die Großzügigkeit.

Was passiert mit meiner Malta Ltd im Erbfall?

Die Anteile vererben sich nach dem anwendbaren Erbrecht, die Gesellschaft lebt weiter. Kritisch sind die weichen Teile: Wer wird Direktor, wer kennt die Konten, wie läuft die Struktur ohne Dich? Ein Nachfolge-Memo neben dem Testament, plus sauber geführte Registerdaten, erspart den Erben das teuerste Jahr ihres Lebens.

Null Erbschaftsteuer ist ein Geschenk. Ausgepackt wird es im Testament.

Im Beratungsgespräch ordnen wir Nachlass, Rechtswahl und die deutsche Fünf-Jahres-Frist, bevor der Ernstfall die Reihenfolge bestimmt.