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Globale Mindeststeuer: Warum Maltas 5-Prozent-System trotzdem weiterläuft

Fels in der Brandung

Seit Jahren wird die globale Mindeststeuer als Ende aller attraktiven Steuerstandorte ausgerufen. Und seit Jahren zeigt der Blick ins maltesische Amtsblatt ein anderes Bild. Die jüngste Ausgabe bestätigt: Maltas berühmtes Erstattungssystem läuft weiter, und die Insel hat ihre Position sogar noch einmal vereinfacht.

Am 20. Februar 2026 wurde die Legal Notice 48 von 2026 veröffentlicht. Sie ändert die maltesische Umsetzung der EU-Mindeststeuerrichtlinie und streicht dabei eine Meldepflicht: Maltesische Konzerngesellschaften müssen der Steuerbehörde nicht mehr anzeigen, welche Konzerneinheit den sogenannten Top-up Tax Information Return wo einreicht. Alles Übrige bleibt, wie es war, und genau das ist die Nachricht.

Maltas Sonderweg, kurz erklärt

Die EU-Richtlinie zur globalen Mindeststeuer, die Richtlinie (EU) 2022/2523, verlangt von großen Konzernen eine effektive Steuerlast von 15 Prozent. Sie enthält aber in Artikel 50 eine Öffnung: Mitgliedstaaten mit wenigen Konzernzentralen dürfen die Anwendung der zentralen Regeln aufschieben. Malta nutzt diesen Aufschub konsequent: keine Income Inclusion Rule, keine Undertaxed Profits Rule und keine eigene nationale Ergänzungssteuer. Nachversteuert wird bei betroffenen Großkonzernen dann eben im Ausland, am Sitz der Konzernmutter, nicht auf Malta.

Für die Praxis heißt das: Das maltesische Vollanrechnungssystem, aus dem sich die bekannte effektive Belastung von 5 Prozent für Handelsgewinne ergibt, funktioniert unverändert. Wie der Mechanismus aus Körperschaftsteuer und Erstattung genau arbeitet, erklären wir Schritt für Schritt auf unserer Seite zu Maltas 5-Prozent-Steuersystem.

Die drei Kürzel, um die es geht

Wer die Debatte verfolgen will, braucht drei Begriffe. Die Income Inclusion Rule verpflichtet den Staat der Konzernmutter, zu niedrig besteuerte Gewinne von Töchtern nachzuversteuern. Die Undertaxed Profits Rule ist das Auffangnetz, wenn die Mutter in einem Staat ohne solche Regel sitzt. Und eine Qualified Domestic Minimum Top-up Tax wäre eine nationale Ergänzungssteuer, mit der Malta die Differenz zu 15 Prozent selbst einsammeln würde, bevor es andere tun. Malta hat sich entschieden, keines dieser drei Instrumente vorzeitig einzuführen. Die Nachversteuerung betroffener Großkonzerne findet statt, aber im Ausland, und Maltas eigenes Steuersystem bleibt formal unangetastet.

Wen die Mindeststeuer überhaupt betrifft

Hier lohnt Präzision, denn die Schlagzeilen verwischen sie gern. Die globale Mindeststeuer zielt auf multinationale Gruppen mit mindestens 750 Millionen Euro konsolidiertem Jahresumsatz. Der typische Unternehmer mit einer Malta-Limited, ob Agentur, Beratung, Handel oder Holding, ist von Pillar Two schlicht nicht erfasst, ganz gleich, was Malta umsetzt oder aufschiebt. Für dieses Segment war und ist die Mindeststeuer ein Phantomrisiko.

Relevant ist die Entwicklung für Konzerne oberhalb der Schwelle und für alle, die dorthin wachsen: Der Aufschub ist eine Übergangslösung mit Verfallsdatum, keine Ewigkeitsgarantie, und die Diskussion in Brüssel geht weiter. Wer in dieser Größenordnung plant, sollte seine Struktur regelmäßig gegen den Stand der Umsetzung halten.

Und wenn der Aufschub einmal endet?

Die naheliegende Anschlussfrage stellen Mandanten regelmäßig: Was passiert, wenn Malta die Regeln eines Tages doch voll anwendet? Die nüchterne Antwort: Für Unternehmen unterhalb der 750-Millionen-Schwelle voraussichtlich nichts, denn deren Besteuerung ist gar nicht Gegenstand von Pillar Two. Und für die Großen entscheidet dann die konkrete Ausgestaltung, über die Malta im Rahmen des EU-Rechts selbst befindet. Wer heute eine Struktur plant, sollte den Aufschub also weder ignorieren noch überbewerten: Er ist ein Zeitfenster mit unbekanntem Enddatum, in dem die bestehenden Regeln zuverlässig gelten.

Die eigentliche Lehre

Malta hätte vorauseilend verschärfen können, wie es manche erwartet hatten. Stattdessen hat die Insel ihren Aufschub bestätigt und Bürokratie abgebaut. Das passt ins Muster der letzten Jahre: Malta verteidigt seinen Steuerstandort mit allen legalen Mitteln, die das EU-Recht bietet. Für Dich als Unternehmer bedeutet das Planungssicherheit, zumindest für den Horizont, den seriöse Planung ohnehin abdecken sollte.

Ob Deine geplante oder bestehende Struktur vom 5-Prozent-System profitiert und wie sie gegen künftige Änderungen robust bleibt, besprechen wir am konkreten Fall: Hier buchst Du Dein Beratungsgespräch.

Malta ist eine Entscheidung, keine Meldung.

Was eine Nachricht für Deine Struktur bedeutet, klären wir im Beratungsgespräch. Konkret, an Deinen Zahlen.