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Non-Dom · Immobilien

Eine Immobilie auf Malta kaufen

AIP-Genehmigung, Special Designated Areas und Steuern beim Kauf und Verkauf: Für ausländische Käufer gelten einige Besonderheiten. Hier erklären wir den Ablauf vom Vorvertrag bis zum Eigentum.

Die Karte zuerst: drei Erwerbswelten

Ob und wie Du als Ausländer maltesische Immobilien kaufen darfst, entscheidet sich in drei Welten. Erstens die freie Welt der EU-Bürger für den Eigenbedarf: Wer seinen Hauptwohnsitz erwirbt oder seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Malta lebt, kauft ohne Sondergenehmigung, wie ein Malteser. Zweitens das Genehmigungsregime des Immovable Property (Acquisition by Non-Residents) Act (Cap. 246): Für Zweitimmobilien und für Nicht-Residenten braucht es das AIP-Permit, mit Mindestwerten je Objektart, die regelmäßig angepasst werden, der Beschränkung auf grundsätzlich eine Immobilie und Auflagen zur Nutzung. Drittens die Special Designated Areas (SDA): ausgewiesene Entwicklungen wie Portomaso, Tigné Point oder Fort Cambridge, in denen Ausländer ohne AIP, ohne Anzahlbeschränkung und mit vollem Vermietungsrecht kaufen, zu denselben Bedingungen wie Einheimische. Der Preisaufschlag der SDA-Adressen kauft also nicht nur Meerblick, sondern regulatorische Freiheit, und genau deshalb sind sie bei internationalen Käufern die Standardantwort.

Für die Praxis unserer Mandanten heißt das: Der zugezogene Non-Dom, der sein Eigenheim kauft, braucht in aller Regel kein AIP. Das Permit wird zum Thema bei Ferien- und Zweitobjekten, bei Käufen vor dem Umzug und bei Investoren ohne Malta-Wohnsitz, und dort ist es Formsache mit Vorlauf: Antrag über den Notar, einige Wochen Bearbeitung, überschaubare Gebühr, fertig; die Mindestwerte und Konditionen bestätigt der Notar zum Stichtag. Wer mehrere Objekte oder reine Vermietungsinvestments plant, denkt in SDA-Zonen oder in Gesellschaftsstrukturen, und spätestens dann gehört die Struktur vor den Kauf, nicht hinter ihn.

Der Ablauf: vom Konvenju zum Contract

Der maltesische Kaufprozess hat zwei Stufen. Auf das Handelseinig folgt der Konvenju, der notarielle Vorvertrag: Er bindet beide Seiten für üblicherweise drei bis sechs Monate, gegen Anzahlung von typischerweise 10 % und mit einer Anzahlung auf die Stempelsteuer von 1 %, die der Notar einbehält. In der Konvenju-Phase laufen die Prüfungen: Eigentumskette, Lasten, Baurecht, gegebenenfalls der AIP-Antrag und die Bankfinanzierung. Erst der finale Kaufvertrag überträgt das Eigentum, mit Zahlung des Restkaufpreises, der restlichen Stempelsteuer und der Registrierung. Zwei Eigenheiten verdienen deutsche Aufmerksamkeit: Es gibt kein Grundbuch deutscher Prägung für die ganze Insel, die Titelprüfung des Notars ist entsprechend zentral, und Bodenrechte wie die Emphyteuse (Erbpacht mit Ground Rent) sind verbreitet, der Unterschied zwischen Freehold und redimierbarer Ground Rent gehört in jede Preisverhandlung. Rechne für den Gesamtprozess vom Handschlag bis zur Schlüsselübergabe mit drei bis sechs Monaten, AIP-Fälle eher am oberen Rand.

Die Käuferseite: Stempelsteuer mit Staffeln

Der Käufer zahlt Stempelsteuer von 5 % des Kaufpreises beziehungsweise des höheren Marktwerts. Darauf sitzen die Begünstigungen, die die Rechnung real bestimmen: Erstkäufer sind für die ersten 200.000 Euro befreit, eine Maßnahme, die mit dem Budget 2026 dauerhaft gestellt wurde, das spart bis zu 10.000 Euro. Für den Erwerb des eigenen Hauptwohnsitzes gilt auf die erste Wertstufe ein ermäßigter Satz, für Gozo und bestimmte Lagen existieren wechselnde Anreizprogramme, und Zweitkäufer, die ihr erstes Heim ersetzen, können Erstattungen beanspruchen. Die Programme ändern sich mit den Budgets; was davon auf Deinen Fall passt, prüft der Notar tagesaktuell. Kalkulatorisch solide ist die konservative Rechnung: 5 % Duty plus rund 1 bis 2 % Notar-, Prüf- und Registergebühren plus gegebenenfalls AIP-Gebühr, zusammen also 6 bis 7 % Erwerbsnebenkosten, spürbar unter deutschen Verhältnissen mit Makler; die Maklerprovision trägt in Malta üblicherweise der Verkäufer.

Die Verkäuferseite: 8 % final, ohne Gewinnermittlung

Maltas Veräußerungsbesteuerung für Immobilien ist radikal einfach: Der Verkäufer zahlt eine finale Property Transfer Tax von 8 % des Übertragungswerts, nicht des Gewinns, einbehalten am Notartisch, ohne Abzüge, ohne spätere Veranlagung. Für Sonderfälle gelten abweichende Sätze, etwa für Altbestand aus der Zeit vor 2004 oder für den schnellen Weiterverkauf, und die wichtigste Ausnahme ist die beste: Der Verkauf des selbst bewohnten Hauptwohnsitzes nach mindestens drei Jahren Eigennutzung ist steuerfrei. Wer als Investor rechnet, rechnet die 8 % also von Anfang an in die Renditeplanung ein, und wer sein Eigenheim verkauft, achtet auf die Drei-Jahres-Marke. Die Systematik ist übrigens der Grund, warum Malta keine Spekulationsfristen deutscher Art braucht: Besteuert wird der Umsatz, nicht der Gewinn, planbar für beide Seiten, und im Verlustfall entsprechend ohne Trost: Auch wer unter Einstand verkauft, zahlt die 8 %. Wer kurzfristige Wiederverkäufe plant, kalkuliert das doppelt.

Vermieten: die 15-%-Flat-Tax

Mieteinnahmen aus maltesischen Immobilien kannst Du wahlweise progressiv oder mit der finalen Flat Tax von 15 % auf die Bruttomiete versteuern, erklärt über das vereinfachte TA24-Verfahren, ohne Kostenabzug, dafür ohne Diskussion. Für die meisten Vermieter ist die Flat Tax die bessere Wahl, sobald die Marge stimmt. Dazu kommen die Registrierungspflicht des Mietvertrags bei der Housing Authority für Wohnmieten und, je nach Modell, die Lizenzwelt der Kurzzeitvermietung über die MTA. Für Non-Doms wichtig: Maltesische Mieten sind maltesische Einkünfte, die Remittance-Logik hilft hier nicht, die 15 % fallen unabhängig von jeder Überweisung an. Die Gesamtstrategie, ob Immobilie im Privatvermögen oder in der Gesellschaft, hängt an Finanzierung, Nutzung und Exit; als Faustregel bleibt das Eigenheim privat, während Portfolios in Strukturen gehören, die auch die Erbfolge samt 5-%-Duty mitdenken.

Der Nicht-Resident als Vermieter: das kleine Einmaleins

Auch ohne Umzug lässt sich in Malta investieren, mit klaren Spielregeln: Kauf über SDA oder AIP, Mieteinnahmen wahlweise über die 15-%-Flat-Tax, Verkauf über die 8-%-Mechanik, alles final und ohne maltesische Veranlagungspflichten darüber hinaus. Die deutsche Seite bleibt dann Dein Hauptthema, denn als deutscher Steuerinländer versteuerst Du Welteinkommen, mit Anrechnungs- und Freistellungsfragen nach dem DBA, das Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dem Belegenheitsstaat zuweist. Für reine Renditejäger ist Malta damit ein normaler, kleiner, transparenter Markt; seine besonderen Stärken spielt er für die aus, die ohnehin auf der Insel leben und die Immobilie in ihre Gesamtarchitektur einbauen.

Die Steuerlandkarte des Immobilienlebens

EreignisSteuerKernregel
KaufStempelsteuer 5 %1 % beim Konvenju, Rest beim Contract; Erstkäufer-Befreiung 200.000 €, Hauptwohnsitz-Ermäßigung
HaltenkeineMalta kennt keine laufende Grundsteuer, ein stiller Standortvorteil gegenüber fast jedem Vergleichsland
Vermieten15 % final (Wahlrecht)auf Bruttomiete, TA24; alternativ Progression mit Kostenabzug; Mietvertrag registrierungspflichtig
Verkauf8 % finalvom Übertragungswert; Hauptwohnsitz nach 3 Jahren Eigennutzung frei
ErbfallDuty causa mortis 5 %ermäßigte Stufe bis 400.000 € seit Budget 2026, Details bei Erben und Vererben

Bewertung und Formalitäten: die 2026er-Schicht

Zwei jüngere Entwicklungen gehören ins Bild. Erstens die Bewertungsformalitäten: Die Steuerverwaltung hat die Anforderungen an Wertansätze bei Übertragungen professionalisiert, mit Architekten-Bewertungen als Standard und der Befugnis, zu niedrige Ansätze aufzugreifen, denn sowohl Duty als auch die 8-%-Steuer rechnen vom höheren Wert aus Preis und Marktwert. Gefälligkeitswerte im Vertrag sind damit keine Ersparnis, sondern ein Nachforderungsrisiko für beide Seiten. Zweitens das Budget-2026-Paket: Neben der dauerhaft gestellten Erstkäufer-Befreiung wurden die causa-mortis-Stufe angehoben und Anreize für Erstbezug und bestimmte Sanierungen fortgeschrieben; die Förderkulisse wandert mit jedem Budget, die Grundmechanik dieser Seite bleibt. Wer kauft, lässt den tagesaktuellen Stand vom Notar bestätigen und plant mit der konservativen Rechnung, alles darüber ist Bonus.

Und ein Wort zur Objektwahl, weil sie regulatorisch mitspielt: Neubau in SDA-Qualität, klassische Townhouses mit Charakter und Konversionsobjekte mit Planungsauflagen sind drei verschiedene Prüfungswelten. Je älter und individueller das Objekt, desto wichtiger die Titel- und Planungsprüfung in der Konvenju-Phase, und desto wertvoller ein Notar, der nicht vom Verkäufer empfohlen wurde.

Kaufen oder mieten: die ehrliche Vorfrage

Reguliert und besteuert wird der Kauf, empfohlen wird er damit noch nicht. Die Mietrendite-Logik der Insel, hohe Kaufpreise in den Expat-Lagen gegen vergleichsweise moderate Mieten, spricht in den ersten Jahren oft fürs Mieten: Du lernst Lagen kennen, bleibst beweglich und bindest kein Kapital, das als sauber dokumentiertes Auslandskapital steuerlich wertvoller arbeitet. Der Kauf gewinnt mit dem Zeithorizont, mit der Familienplanung und mit dem Wunsch nach Gestaltbarkeit, und er ist Voraussetzung mancher Programm-Varianten. Unser Rat aus der Praxis: erst ein Jahr zur Miete wohnen, dann kaufen, und den Kauf mit derselben Sorgfalt strukturieren wie die Firma, denn korrigieren lässt sich am Notartisch nichts mehr. Zwischen Konvenju und Contract liegt die einzige Phase, in der Struktur- und Steuerfragen noch kostenlos zu lösen sind; danach kosten sie Transaktionen. Den erzählerischen Einstieg in den Immobilienkauf, von der Boom-Realität bis zu den Vierteln, liefert unser Beitrag zum Immobilienkauf für Ausländer; diese Seite hier bleibt die regulatorische Referenz, gepflegt entlang der Budgets und Legal Notices.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Brauche ich als Deutscher mit Malta-Wohnsitz ein AIP-Permit?

Für den Hauptwohnsitz nein: EU-Bürger kaufen ihr Eigenheim genehmigungsfrei. Das Permit wird relevant für Zweitobjekte, bevor fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt erreicht sind, und für Käufe ohne Malta-Residenz. In SDA-Entwicklungen entfällt es ganz, egal wie viele Objekte.

Kann meine Malta Ltd die Immobilie kaufen?

Möglich, mit eigenen Regeln: Für Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung gelten verschärfte AIP-Anforderungen außerhalb der SDA-Zonen, und steuerlich wandert die Immobilie in die Welt aus Körperschaftsteuer, Immovable-Property-Konten und späterer 8-%-Mechanik. Fürs Eigenheim fast nie sinnvoll, für Portfolios eine echte Strukturfrage.

Gibt es wirklich keine Grundsteuer?

Keine laufende Grundsteuer auf das Halten; bezahlt wird bei Transaktionen. Laufend anfallen können Ground Rent bei Erbpachttiteln und die üblichen Nebenkosten. In der Langfristrechnung eines Eigenheims ist das fehlende Grundsteuer-Abo ein spürbarer Posten zugunsten Maltas.

Was ist mit der Finanzierung über eine maltesische Bank?

Lokale Hypotheken sind für Residenten mit nachweisbarem Einkommen Standard, mit Beleihungsgrenzen und Lebensversicherungs-Kopplung; für Nicht-Residenten wird es restriktiver. Die Unterlagenlage entspricht der Kontoeröffnungs-Logik: Herkunft, Einkommen, Konsistenz. Wer bar aus dokumentiertem Kapital kauft, ist schneller, und verhandelt spürbar besser.

Der Notar prüft den Titel. Wir prüfen die Struktur dahinter.

Im Beratungsgespräch ordnen wir Kauf, Nutzung und Exit Deiner Malta-Immobilie: AIP oder SDA, privat oder Gesellschaft, und die Steuerfolgen über den ganzen Zyklus.