Der Jahreswechsel hat die Spielregeln verschoben, mal zu Deinen Gunsten, mal dagegen. Hier ist der kompakte Überblick über das, was seit dem 1. Januar 2026 gilt und was davon Deine Wegzugsplanung wirklich berührt.
Was der Dezember an Gesetzen gebracht hat
Kurz vor Weihnachten wurde das Steueränderungsgesetz 2025 verkündet. Für Inlandssteuerzahler bringt es ab 2026 unter anderem die Pendlerpauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer und dauerhaft 7 Prozent Umsatzsteuer auf Essen in der Gastronomie. Nett, aber Kosmetik. An den Regeln, die Wegziehende wirklich treffen, der Wegzugsteuer und der erweiterten beschränkten Steuerpflicht, hat der Gesetzgeber keinen Millimeter zu Deinen Gunsten geändert.
Interessanter ist das Mindeststeueranpassungsgesetz: Es hebt ab 2026 die Freigrenzen der Hinzurechnungsbesteuerung deutlich an, auf ein Drittel der Einkünfte statt bisher 10 Prozent, mit einer absoluten Grenze von 100.000 Euro. Was das für Auslandsgesellschaften bedeutet, haben wir im November im Detail aufgeschrieben: Hinzurechnungsbesteuerung entschärft.
Neu ab Januar: Dein Krypto-Depot wird gemeldet
Seit dem 1. Januar 2026 gilt EU-weit die DAC8-Richtlinie: Krypto-Dienstleister müssen die Transaktionen ihrer Kunden an die Steuerbehörden melden, die Daten werden zwischen den Mitgliedstaaten automatisch ausgetauscht. Deutschland hat die Umsetzung im Dezember in Kraft gesetzt. Wer glaubte, Coins seien das letzte unbeobachtete Vermögen, sollte umdenken; wir widmen dem Thema in Kürze einen eigenen Beitrag.
Was das für Dein Timing bedeutet
Aus den Änderungen ergibt sich eine einfache Prioritätenliste für alle, die 2026 gehen wollen. Erstens: Die neuen AStG-Freigrenzen können bestehende Auslandsstrukturen entlasten, prüfe also, ob Deine Planung von 2025 noch auf dem alten, strengeren Stand rechnet. Zweitens: Die Krypto-Meldungen laufen ab sofort, das Zeitfenster, Altlasten geräuschlos selbst zu bereinigen, ist das laufende Jahr. Drittens: Am Kernbestand der Wegzugsregeln hat sich nichts geändert, und darauf zu warten wäre eine Strategie ohne Enddatum.
Und die Wegzugsteuer selbst?
Bleibt scharf. Die Sofortbesteuerung stiller Reserven beim Wegzug gilt unverändert, seit 2025 ausdrücklich auch für große Fondsdepots, wozu die Finanzverwaltung im Dezember ihren überarbeiteten Vordruck nachgelegt hat. Hoffnung auf Entschärfung kommt derzeit nicht aus Berlin, sondern allenfalls aus Luxemburg.
Die Konsequenz für 2026 ist dieselbe wie in jedem Jahr, nur dringlicher: Wer gehen will, plant zuerst und zieht dann um, nicht umgekehrt. Jede der genannten Regeln lässt sich legal gestalten, aber fast immer nur vor dem Wegzug. Einen strukturierten Einstieg in alle Wegzugsthemen von der Abmeldung bis zur Entstrickung findest Du in unserer Fachwissen-Bibliothek.
Wenn 2026 Dein Malta-Jahr werden soll, dann fang jetzt an: Buche Dein Beratungsgespräch, und wir bauen Deinen Fahrplan, bevor die nächste Gesetzesänderung ihn baut.