Yachtregistrierung in Malta hilft Mehrwertsteuer vermeiden

Hier erfahren Sie mehr zur steuergünstigen Registrierung Ihrer Yacht in Malta

Schon 2005 veröffentlichte die Umsatzsteuerabteilung Maltas ihre Richtlinien zur Mehrwertsteuerbehandlung bei Yacht-Vermietungen. Diese Regelungen definieren die Besteuerung von Yachten, die von einem maltesischen Unternehmen an Dritte vermietet werden.

Der Finanzierungs-Leasing Vertrag (Mietkauf) bezeichnet einen Vertrag, mit dem der Vermieter (d. h. das maltesische Unternehmen, das Besitzer des Bootes ist) es an einen Dritten (den Mieter) vermietet, und zwar mit der Option, das Boot am Ende der Miete zu einem reduzierten Preis zu erwerben.

Durch sorgfältige Planung bedeuten diese Richtlinien, dass der Yacht-Mieter zum Besitzer einer in der EU mit MwSt. versteuerten Yacht werden kann, und im besten Fall nur 6,18% Mehrwertsteuer auf den Originalwert der Yacht zahlt (sonstige Steuern und Transaktionsgebühren wirken sich auf den endgültigen Kostenaufwand nochmals mit 2% aus).

Die Steuerbehörde Maltas hat festgelegt, dass ein maltesisches Unternehmen, das eine Vergnügungs-Yacht erwirbt und diese an Dritte vermietet, 18% MwSt. auf den Mietpreis aufzuschlagen hat, da die Vermietung als eine in Malta angebotene Dienstleistung gilt.

Mehrwertsteuer ist jedoch nur auf den Mietanteil fällig, für den die Yacht sich in EU-Gewässern befindet. In der Praxis sieht die Abgrenzung jedoch schwierig aus und es ist kaum überprüfbar, an welchen Tagen genau sich die Yacht nur in EU-Gewässern befand und wann z.B. auf hoher See oder in türkischen oder in tunesischen Gewässern.

Daher hat die maltesische Steuerbehörde für verschiedene Bootsklassen einen Prozentsatz der Mietkauf-Yachtmiete definiert, welche Aufenthalten in EU-Gewässern zugeordnet wird und damit der Mehrwertsteuer unterliegt.   

Achtung: Das hier vorgestellte Modell ist keine Out-of-the-Box Lösung, sondern bedarf der individuellen Planung. So kann es z. B. bei einem deutschen Wohnsitz und Yachten mit einer Rumpflänge von mehr als 24 Metern zu steuerlichen Negativwirkungen beim hier vorgestellten Modell kommen. Genaue Planung und steuerrechtliche Abklärungen an Ihrem Wohnsitzstaat sind unerlässlich.

So kann unsere Kanzlei Sie bei der Registrierung Ihrer Yacht in Malta unterstützen

Unsere Kanzlei hat über unser Büro in Malta schon etliche Mandanten bei Fragen rund um die Yachtregistrierung in Malta unterstützt.

Unsere kompetenten Mitarbeiter können Sie zu allen Fragen rundum Antragsverfahren beraten und vorab klären, ob die Registrierung Ihrer Yacht in Malta überhaupt Sinn ergibt. Wie bereits eingangs erwähnt, ist Vorsicht geboten – nicht immer eignet sich das maltesische Verfahren.

Kommt es zur Antragstellung, so können wir Sie zu Gesprächen mit den maltesischen Behörden begleiten, sämtliche Unterlagen für Sie ausarbeiten und zusammenstellen und den Prozess von A bis Z betreuen.

Selbstverständlich ist auch die Gründung Ihrer maltesischen Gesellschaft (ggf. mit ausländischer Holding) und die laufende steuerliche Betreuung der Gesellschaften bei uns in besten Händen.

Und wenn Sie einen Wohnsitzwechsel nach Malta erwägen, um das neue Unternehmen vor Ort persönlich zu leiten, können wir Sie bei allen Umzugsvorbereitungen und der damit involvierten steuerlichen Planung unterstützen.

 
Zurück
Zurück

Malta: Sportwetten Lizenz & Online Casino Lizenz in der EU

Weiter
Weiter

Beantragung einer MFSA-Financial Services License (vgl. BaFin-Lizenz) in Malta