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Yachtregistrierung in Malta zur Vermeidung der Mehrwertsteuer

Yacht in Fahrt auf offenem Meer von oben

Yacht in Fahrt auf offenem Meer von oben

Hier erfährst Du mehr zur steuergünstigen Registrierung Deiner Yacht in Malta

Schon 2005 veröffentlichte die Umsatzsteuerabteilung Maltas ihre Richtlinien zur Mehrwertsteuerbehandlung bei Yacht-Vermietungen. Diese Regelungen definieren die Besteuerung von Yachten, die von einem maltesischen Unternehmen an Dritte vermietet werden.

Der Finanzierungs-Leasing Vertrag (Mietkauf) bezeichnet einen Vertrag, mit dem der Vermieter (d. h. das maltesische Unternehmen, das Besitzer des Bootes ist) es an einen Dritten (den Mieter) vermietet, und zwar mit der Option, das Boot am Ende der Miete zu einem reduzierten Preis zu erwerben.

Durch sorgfältige Planung bedeuten diese Richtlinien, dass der Yacht-Mieter zum Besitzer einer in der EU mit MwSt. versteuerten Yacht werden kann, und im besten Fall nur 6,18% Mehrwertsteuer auf den Originalwert der Yacht zahlt (sonstige Steuern und Transaktionsgebühren wirken sich auf den endgültigen Kostenaufwand nochmals mit 2% aus).

Die Steuerbehörde Maltas hat festgelegt, dass ein maltesisches Unternehmen, das eine Vergnügungs-Yacht erwirbt und diese an Dritte vermietet, 18% MwSt. auf den Mietpreis aufzuschlagen hat, da die Vermietung als eine in Malta angebotene Dienstleistung gilt.

Mehrwertsteuer ist jedoch nur auf den Mietanteil fällig, für den die Yacht sich in EU-Gewässern befindet. In der Praxis sieht die Abgrenzung jedoch schwierig aus und es ist kaum überprüfbar, an welchen Tagen genau sich die Yacht nur in EU-Gewässern befand und wann z.B. auf hoher See oder in türkischen oder in tunesischen Gewässern.

Daher hat die maltesische Steuerbehörde für verschiedene Bootsklassen einen Prozentsatz der Mietkauf-Yachtmiete definiert, welche Aufenthalten in EU-Gewässern zugeordnet wird und damit der Mehrwertsteuer unterliegt.   

Achtung: Das hier vorgestellte Modell ist keine Out-of-the-Box Lösung, sondern bedarf der individuellen Planung. So kann es z. B. bei einem deutschen Wohnsitz und Yachten mit einer Rumpflänge von mehr als 24 Metern zu steuerlichen Negativwirkungen beim hier vorgestellten Modell kommen. Genaue Planung und steuerrechtliche Abklärungen in Deinem Wohnsitzstaat sind unerlässlich.

Dazu im Video

So unterstützt Dich unsere Kanzlei bei der Registrierung Deiner Yacht in Malta

Unsere Kanzlei hat über unser Büro in Malta schon etliche Mandanten bei Fragen rund um die Yachtregistrierung in Malta unterstützt.

Unsere kompetenten Mitarbeiter können Dich zu allen Fragen rund um Antragsverfahren beraten und vorab klären, ob die Registrierung Deiner Yacht in Malta überhaupt Sinn ergibt. Wie bereits eingangs erwähnt, ist Vorsicht geboten – nicht immer eignet sich das maltesische Verfahren.

Kommt es zur Antragstellung, so können wir Dich zu Gesprächen mit den maltesischen Behörden begleiten, sämtliche Unterlagen für Dich ausarbeiten und zusammenstellen und den Prozess von A bis Z betreuen.

Selbstverständlich ist auch die Gründung Deiner maltesischen Gesellschaft (ggf. mit ausländischer Holding) und die laufende steuerliche Betreuung der Gesellschaften bei uns in besten Händen.

Und wenn Du einen Wohnsitzwechsel nach Malta erwägst, um das neue Unternehmen vor Ort persönlich zu leiten, können wir Dich bei allen Umzugsvorbereitungen und der damit involvierten steuerlichen Planung unterstützen.

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Was eine Nachricht für Deine Struktur bedeutet, klären wir im Beratungsgespräch. Konkret, an Deinen Zahlen.