Ein verbreiteter Irrtum unter frisch Ausgewanderten: Mit der Abmeldung sei das Kapitel deutsches Finanzamt geschlossen. Ist es nicht. Für Dein Wegzugsjahr schuldest Du Deutschland noch eine vollständige Steuererklärung, und die Frist dafür läuft jetzt ab.
Konkret: Für das Steuerjahr 2025 endet die Abgabefrist ohne steuerliche Vertretung am 31. Juli 2026, wie Finanztip übersichtlich zusammenstellt. Mit Steuerberater hast Du bis zum 1. März 2027 Zeit. Wer die Frist reißt, riskiert Verspätungszuschläge von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro je angefangenem Monat.
Was ins Wegzugsjahr gehört
Das Jahr Deines Umzugs ist steuerlich ein geteiltes Jahr. Bis zur Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt warst Du unbeschränkt steuerpflichtig, mit Deinem gesamten Welteinkommen. Ab dann erfasst Deutschland nur noch bestimmte Inlandseinkünfte im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht, deren Katalog in § 49 EStG steht, etwa Vermietungseinkünfte aus deutschen Immobilien. Beides landet in einer Erklärung für das Wegzugsjahr, und die nach dem Wegzug erzielten ausländischen Einkünfte können dabei über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf den deutschen Teil erhöhen.
Die Erklärung fürs Wegzugsjahr ist keine lästige Formalie, sondern Dein steuerlicher Schlussstrich, und sie will genauso sorgfältig gemacht sein wie der Wegzug selbst. Hier werden die Weichen dokumentiert: wann die unbeschränkte Steuerpflicht endete, was noch nach Deutschland gehört und was nicht mehr. Unsauberkeiten an dieser Stelle liefern dem Finanzamt Jahre später Angriffsfläche.
Und danach? Kommt es auf Deine Reste an
Ob Du auch für 2026 und die Folgejahre noch deutsche Erklärungen abgeben musst, hängt davon ab, was Du zurückgelassen hast. Vermietete Immobilien, Beteiligungen, gewerbliche Aktivität: Wer solche Positionen behält, bleibt mit ihnen erklärungspflichtig, Jahr für Jahr. Wer sauber geschnitten hat, ist tatsächlich fertig. Die Einzelheiten, welche Einkünfte hängenbleiben und wie sie besteuert werden, findest Du in unserem Fachbeitrag zur beschränkten Steuerpflicht nach dem Umzug nach Malta.
Ein Sonderfall verdient Erwähnung: das Wahlrecht zur Behandlung im Wegzugsjahr. Je nach Konstellation kann es günstiger sein, bestimmte Einkünfte anders zuzuordnen oder Werbungskosten und Sonderausgaben gezielt in den unbeschränkt steuerpflichtigen Teil des Jahres zu legen. Solche Feinheiten holen selten Vermögen zurück, aber oft ein paar tausend Euro, und sie sind nur in der Erklärung fürs Wegzugsjahr verfügbar, danach nie wieder.
Denk daran: Deutsche und maltesische Erklärung sind kein getrenntes Universum mehr, beide Verwaltungen tauschen längst automatisch Daten aus. Deine Angaben müssen auf beiden Seiten zusammenpassen, vom Wegzugsdatum bis zu den Einkunftsquellen. Widersprüche zwischen beiden Erklärungen sind der häufigste Auslöser für Rückfragen, die niemand braucht.
Wenn Du unsicher bist, was Du Deutschland nach Deinem Wegzug noch schuldest und wie Du die Erklärungen beider Länder konsistent hältst: Buche Dein Beratungsgespräch, bevor die Frist entscheidet.