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Deine erste Steuererklärung auf Malta: Was bis zum 30. Juni ins Portal muss

Spiegelglatte See am Morgen

Für alle, die 2025 nach Malta gezogen sind, wird es jetzt zum ersten Mal ernst mit der Inselbürokratie: Die Steuererklärungssaison ist eröffnet. Keine Sorge, sie ist deutlich zahmer als ihr deutsches Gegenstück. Aber die erste Erklärung stellt Weichen, und die solltest Du bewusst stellen.

Seit dem 15. Mai 2026 ist die persönliche Einkommensteuererklärung für das Year of Assessment 2026, also das Einkommensjahr 2025, über das Online-Portal der Steuerverwaltung einreichbar, wie unter anderem die Kanzlei Fenech & Fenech zusammenfasst. Abgabefrist ist der 30. Juni, und bis dahin ist auch die sich ergebende Steuer zu zahlen.

Wer überhaupt abgeben muss

Malta arbeitet mit Selbstveranlagung: Du erklärst, Du rechnest, Du zahlst. Wer 2025 auf Malta steuerlich ansässig geworden ist, erklärt grundsätzlich sein maltesisches Einkommen und, je nach Status, die nach Malta überwiesenen Auslandseinkünfte. Genau hier liegt der Kern des Non-Dom-Systems: Als ansässige Person ohne maltesisches Domizil versteuerst Du ausländische Einkünfte nur, soweit Du sie nach Malta bringst. Was das im Detail bedeutet und welche Mindeststeuer dabei gilt, erklären wir auf Steuerfrei leben auf Malta.

Wichtig für das Zuzugsjahr: Deine deutsche Seite läuft parallel. Für die Monate vor dem Wegzug bleibt Deutschland zuständig, danach greifen die Regeln der beschränkten Steuerpflicht für verbliebene Inlandseinkünfte. Die beiden Erklärungen müssen zusammenpassen, denn über den Informationsaustausch sehen beide Verwaltungen längst dieselben Daten.

Warum die erste Erklärung besondere Sorgfalt verdient

Deine erste maltesische Steuererklärung ist das Dokument, mit dem Du Deinen neuen Steuerwohnsitz gegenüber jeder Behörde belegst, auch gegenüber der deutschen. Wenn das Finanzamt in der Heimat später fragt, wo Du seit dem Wegzug steuerlich zu Hause bist, ist eine saubere, fristgerecht eingereichte Malta-Erklärung Dein stärkstes Beweisstück. Eine geschlampte oder vergessene Erstabgabe dagegen ist eine Einladung, Deinen Wegzug anzuzweifeln.

Drei praktische Hinweise aus der Beratungspraxis: Erstens, registriere Dich rechtzeitig für das Portal, die Freischaltung braucht Vorlauf. Zweitens, dokumentiere die Remittances, also welche Beträge Du wann nach Malta überwiesen hast; das ist die Grundlage Deiner Bemessung. Drittens, wirf einen Blick auf Vorauszahlungen und Sonderregime, etwa die 15-Prozent-Abgeltung für Mieteinnahmen, über deren Frist wir im April geschrieben haben.

Und dann darfst Du den Moment ruhig genießen: Eine Steuererklärung, die auf wenigen Seiten Platz findet, mit klarer Frist und planbarem Ergebnis. Viele Mandanten berichten, dass ihnen erst bei der ersten Malta-Erklärung bewusst wurde, wie viel Lebenszeit die deutsche Steuerbürokratie gekostet hat.

Wenn Du Deine erste maltesische Erklärung nicht allein machen willst oder vorher wissen möchtest, wie Dein Zuzugsjahr optimal deklariert wird: Buche hier Dein Beratungsgespräch.

Malta ist eine Entscheidung, keine Meldung.

Was eine Nachricht für Deine Struktur bedeutet, klären wir im Beratungsgespräch. Konkret, an Deinen Zahlen.