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Bill 55 vor dem EuGH: Wie stabil ist Maltas Schutzschild für die Gaming-Branche noch?

Wetterfront über dunkler See

Drei Jahre lang war Bill 55 die Lebensversicherung der maltesischen Gaming-Branche gegen Klagewellen aus Deutschland und Österreich. Jetzt hat sich erstmals der EuGH-Generalanwalt zu dem Gesetz geäußert, und seine Worte haben es in sich. Zeit für eine nüchterne Einordnung, was wirklich passiert ist und was nicht.

Am 23. April 2026 hat Generalanwalt Nicholas Emiliou seine Schlussanträge in der Rechtssache C-683/24, Spielerschutz Sigma, vorgelegt. Hintergrund: Ein österreichisches Gericht wollte wissen, ob die maltesische Regelung mit EU-Recht vereinbar ist, die maltesische Gerichte anweist, ausländische Urteile gegen lizenzierte Glücksspielanbieter aus Gründen der öffentlichen Ordnung nicht anzuerkennen. Diese Regelung, Artikel 56A des Gaming Act, kam 2023 über die als Bill 55 bekannt gewordene Gesetzesänderung ins maltesische Recht.

Was der Generalanwalt wirklich sagt

Zuerst das, was in vielen Schlagzeilen untergeht: In erster Linie hält der Generalanwalt die österreichische Vorlage schlicht für unzulässig. Folgt der Gerichtshof dem, gibt es gar keine inhaltliche Entscheidung, und Bill 55 bleibt formal unangetastet.

Aber dann kommt der Teil, der auf Malta niemanden kalt lässt. Für den Fall, dass der Gerichtshof die Vorlage doch prüft, führt Emiliou hilfsweise aus: Eine nationale Regelung wie die maltesische sei mit den Anerkennungs- und Vollstreckungsregeln der Brüssel-Ia-Verordnung offensichtlich unvereinbar. Malta könne sich nicht auf den Ordre-public-Vorbehalt stützen, um pauschal eine ganze Branche vor ausländischen Urteilen zu schützen. Und er legt den Finger in eine alte Wunde: Nach derzeitigem Unionsrecht müsse kein Mitgliedstaat die Glücksspiellizenz eines anderen anerkennen; eine maltesische Lizenz gelte im Grundsatz nur auf Malta.

Wie es verfahrensrechtlich weitergeht

Der übliche Ablauf: Nach den Schlussanträgen berät der Gerichtshof und verkündet sein Urteil in den folgenden Monaten, einen festen Termin gibt es nicht. Der Gerichtshof folgt seinen Generalanwälten häufig, aber keineswegs immer, und dieser Fall bietet ihm gleich zwei Auswege: Er kann die Vorlage wie vorgeschlagen für unzulässig erklären und die inhaltliche Frage offenlassen, oder er kann durchentscheiden. Selbst im ersten Szenario wäre das Thema nicht erledigt, denn die nächste Vorlage zu Bill 55 wäre angesichts der laufenden Verfahren in Deutschland und Österreich absehbar nur eine Frage der Zeit. Die inhaltliche Messlatte, die der Generalanwalt gelegt hat, bliebe dann als Drohkulisse im Raum stehen.

Was das für Betreiber heißt

Erstens: Noch ist nichts entschieden. Schlussanträge binden den Gerichtshof nicht, das Urteil steht aus. Zweitens, und wichtiger: Wer sein Geschäftsmodell darauf gebaut hat, dass Bill 55 unliebsame Urteile dauerhaft von der maltesischen Türschwelle fernhält, sollte diesen Baustein ab sofort als unsicher einstufen. Die Richtung der Argumentation aus Luxemburg ist unmissverständlich, selbst wenn dieses konkrete Verfahren an der Zulässigkeit scheitert; die Rückforderungsklagen deutscher und österreichischer Spieler beschäftigen die Gerichte ja weiter.

Drittens die strategische Folgerung: Die maltesische Lizenz bleibt, was sie immer war, eine erstklassige regulatorische Basis mit einem funktionierenden Aufsichtsregime, wie zuletzt der Fall Winzon gezeigt hat. Sie war aber nie ein Freifahrtschein für jeden Zielmarkt. Marktzugangs- und Prozessrisiken in Deutschland und Österreich müssen eigenständig bewertet und bepreist werden, mit oder ohne Bill 55. Wer das sauber trennt, kann mit dem Standort Malta weiter hervorragend arbeiten; die Grundlagen dazu auf unserer Seite zur Malta Remote Gaming Licence.

Und noch eine Ebene tiefer liegt die Frage, die der Generalanwalt gleich mitbeantwortet hat: die Reichweite der Lizenz selbst. Dass eine maltesische Genehmigung andere Mitgliedstaaten nicht bindet, ist keine neue Erkenntnis, aber selten wurde sie so deutlich aus Luxemburg formuliert. Betreiber, die ihre Marktzugangsstrategie auf die stillschweigende Duldung einzelner Zielmärkte gebaut haben, bekommen damit eine klare Ansage, ihre Länderrisiken einzeln zu bewerten, Markt für Markt, mit lokalem Rat.

Zusammen mit der Steuerreform vom April ergibt sich ein klares Bild: Maltas Gaming-Standort wird gerade neu vermessen, steuerlich wie rechtlich. Wer jetzt Strukturen plant, sollte beide Baustellen einpreisen.

Was das Verfahren für Dein konkretes Setup bedeutet und wie Du Deine Struktur gegen den Ausgang absicherst, klären wir im Gespräch: Hier buchst Du Dein Beratungsgespräch.

Malta ist eine Entscheidung, keine Meldung.

Was eine Nachricht für Deine Struktur bedeutet, klären wir im Beratungsgespräch. Konkret, an Deinen Zahlen.